Protocol of the Session on February 11, 2015

Im Jahr 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG) verabschiedet. Dieses Gesetz hat zwei Ziele: erstens die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung durch organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und zweitens die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung, die durch den Aufbau einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung erreicht werden soll. Die rechtliche Umsetzung obliegt jeweils den Bundesländern.

Da das bisherige saarländische Krebsregistergesetz aus dem Jahr 2002 den bundeseinheitlich durch das KFRG vorgegebenen Aufgaben nicht genügt, wurde die vorliegende Neufassung erforderlich. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Erweiterung der zu registrierenden Tumorerkrankungen. Es werden künftig auch gutartige Tumorerkrankungen registriert. Ferner wird das Verfahren von der bisherigen reinen wohnortbezogenen Erhebung auf eine behandlungseinrichtungsorientierte Erhebung erweitert. Schließlich werden Ausweitungen im Hinblick auf klinische Fragestellungen und die Qualitätssi

cherung im Bereich der Onkologie vorgenommen. Insgesamt sollen damit eine Verbesserung der Krebsfrüherkennung und eine Qualitätssicherung im Bereich der onkologischen Versorgung erreicht werden.

Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 08. Oktober 2014 gelesen und in seiner Sitzung am 19. November 2014 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände haben das Gesetz einhellig begrüßt. Das Gesetz wurde dann vom Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, dem Plenum zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/1241 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1241 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1241 einstimmig angenommen, ist bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1029 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1029 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen ist, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausführungsrechts zum Transplantationsgesetz (Drucksache 15/1030 und Abände- rungsantrag Drucksache 15/1242)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich wiederum der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Astrid Schramm das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 24. September 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat Änderungen am Transplantationsgesetz beschlossen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende aufzuklären, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Insbesondere soll durch die Schaffung größerer Offenheit das Vertrauen der Bevölkerung wiedererlangt beziehungsweise bewahrt werden.

Diese Änderungen sind auch im saarländischen Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz nachzuvollziehen. Sie betreffen insbesondere die Festlegung, wer für die Aufklärung der Bevölkerung verantwortlich ist, die Einrichtung einer Kommission für Lebendspende, die Benennung der Entnahmekrankenhäuser und Regelungen zur Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung des Transplantationsbeauftragten.

Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 08. Oktober 2014 gelesen sowie in seiner Sitzung am 25. November 2014 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände haben das Gesetz begrüßt. Das Gesetz wurde sodann vom Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, dem Plenum zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/1242 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1242 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag 15/1242 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben alle Fraktionen außer der Fraktion DIE LINKE. Sie hat sich enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1030 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1030 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig angenommen wurde. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE, alle anderen Fraktionen haben zugestimmt.

Wir kommen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung

Zweite Lesung des Gesetzes zur Einrichtung einer Regulierungskammer für das Saarland (Drucksache 15/1205)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Regulierungskammer für das Saarland, der uns als Drucksache 15/1205 vorliegt, in seiner 33. Sitzung am 21. Januar dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der landesrechtlichen Umsetzung von EU-Vorgaben für nationale Regulierungsbehörden bei den Strom- und Gasnetzen. Da die gegenwärtige Länderregulierungsbehörde in diesem Bereich ministeriellem Weisungsrecht unterliegt, die Aufgabenwahrnehmung aber nach den neuen Vorgaben in einer unabhängigen und weisungsfreien Form erfolgen muss, sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Anpassung der organisationsrechtlichen Vorschriften vor. Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde werden auf eine neue, als Kollegialorgan verfasste Regulierungskammer übertragen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit hat den Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Regulierungskammer für das Saarland in seiner Sitzung am 04. Februar 2015 beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. - Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1205 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1205 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aufhebung der Rasseliste für Hunde (Drucksache 15/1247)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Maurer das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebes Publikum! Nach § 6 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland bedürfen die Ausbildung und das Halten von sogenannten Kampfhunden spezieller Regeln. Bei den Rassen handelt es sich im Saarland um den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier sowie den American Pit Bull Terrier. Diese Rassen werden laut § 6 der Polizeiverordnung des Saarlandes pauschal als gefährlich eingestuft.

Wer diese Hunde im Saarland halten möchte, muss sich einer Vielzahl von Anordnungen unterwerfen, von denen ich im Folgenden nur einige nennen möchte. Es besteht ständiger Leinenzwang außerhalb des eigenen Grundstücks. Es besteht ständige Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks. Beim Spazierengehen darf pro Person nur ein Hund geführt werden. Personen unter 18 Jahren ist das Führen solcher Hunde generell verboten.

Eine Sachkundenachweispflicht für diese Hunde sowie der Zwang zu einer Hundehaftpflichtversicherung kommen noch hinzu. Alleine der Sachkundenachweis kostet je nach Ort, wo man diesen erwerben möchte, mehrere Hundert Euro. Was eine Hundehaftpflichtversicherung pro Jahr kostet, muss ich hier nicht erwähnen. Ich halte sie für sinnvoll, aber bitte schön für alle Hunderassen.

Man kann all diese Kosten umgehen, wenn man mit diesen Hunden einen Wesenstest absolviert und sie diesen bestehen. Je nachdem, wo man diesen Test abgelegt, kostet er weit über 100 Euro und muss alle

drei Jahre erneuert werden. Gehen wir von einem durchschnittlichen Hundeleben von neun bis zwölf Jahren aus, dann bedeutet das, dass er etwa dreibis viermal absolviert werden muss. Das kann den Halter einer solchen Rasse 500 Euro oder mehr kosten.

Zu diesen Kosten, Prüfungen und Halterhürden kommen noch weitere Kosten hinzu. Die Hundesteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ist für diese sogenannten Listenhunde um ein Vielfaches höher. So zahlt man beispielsweise in Saarwellingen für einen Listenhund 600 Euro Steuern jährlich. Für eine andere Hunderasse, die nicht auf der Liste steht, sind es nicht einmal 100 Euro. Vielerorts wird einem Menschen mit einem Listenhund sogar die Mitfahrt im ÖPNV verwehrt - selbst mit Maulkorb. Eine ungerechte Ungleichbehandlung der Bevölkerung aufgrund einer Liste, die in keiner Weise die Realität widerspiegelt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dass solche Hunde, wenn sie im Tierheim abgegeben werden, sehr lange im Tierheim verweilen und dem Tierheim und den entsprechenden Kommunen hohe Kosten bescheren, dürfte jedem klar sein. Begründet werden diese Sondervorschriften für das Halten und Führen dieser Rassen mit deren angeblicher besonderer Gefährlichkeit. Jedoch gibt es für diese keine wissenschaftlichen oder statistischen Belege.

Schaut man sich die Rassenhistorie an, wird man auch feststellen, dass der American Staffordshire Terrier sowie der Staffordshire Bullterrier nie für den Kampf gezüchtet wurden, sondern diese Zucht rein auf Ästhetik und Schönheit - okay, das liegt im Auge des Betrachters - ausgelegt war. Zum Kämpfen wurde lediglich der American Pit Bull Terrier gezüchtet, aber auch das gehört zum Glück seit Langem der Vergangenheit an. Diese tierquälerischen Handlungen sind mittlerweile in nahezu allen Ländern verboten.

Bereits 2004 hat das Bundesverfassungsgericht eine statistische Erhebung über die Gefährlichkeit von Hunderassen gefordert. Am 05. Februar dieses Jahres wurde eine Beißstatistik, welche über die Beißvorfälle im Saarland von 2004 bis 2013 Aufschluss gibt, veröffentlicht. Diese Liste besagt, dass man auch Schäferhunde, Mischlinge, Dackel, Pudel und Jack Russell Terrier als gefährliche Hunde einstufen müsste. Von 1.040 Hundebissen gingen lediglich 73 Bisse von Listenhunden aus, und zwar von den drei Rassen insgesamt. Natürlich ist jeder Hundebiss ein Biss zu viel, egal von welcher Rasse er kommt. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Man sieht hier aber deutlich, dass weniger als 10 Prozent der Bisse von den bösen Kampfhunden stammen.

Eine Liste, die nicht die Realität widerspiegelt, ist kein sinnvolles Abgrenzungskriterium. Eine Liste von Hunderassen, die als gefährlich angesehen werden beziehungsweise deren Gefährlichkeit vermutet wird, stellt eine willkürliche Stigmatisierung dar und schützt am Ende weder Mensch noch Tier. Das sieht man beispielsweise auch gut daran, dass in allen Bundesländern verschiedene Hunde als gefährlich eingestuft werden. In Baden-Württemberg der Rottweiler. Da fragt man sich, ob der Rottweiler, wenn er ins Saarland kommt, tief entspannt und damit nicht mehr aggressiv ist. Oder ist der Mastiff, wenn er die bayerische Grenze überschreitet, auf einmal aggressiv und beißt? Alleine daran erkennt man schon die Willkür dieser Listen.

Es wäre daher nur folgerichtig, diese Listen aus der Polizeiverordnung zu streichen. Die übrige Regelung zu gefährlichen Hunden ist völlig ausreichend und für alle Rassen, ja sogar Mischlinge, anwendbar. Laut dieser Verordnung sind gefährliche Hunde solche, die sich gegenüber Mensch und Tier aggressiv verhalten, diese öfters anspringen oder als bissig gelten. Dieses Verhalten, meine Damen und Herren, ist individuell abhängig, nicht rasseabhängig.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, Hunde werden nicht aggressiv geboren, kein Lebewesen wird das. Sie werden durch falsche Haltung und falsche Behandlung so gemacht. Experten sprechen sich gegen die Theorie einer genetisch veranlagten erhöhten Aggressivität bestimmter Hunderassen aus. Oftmals wird auch angeführt, dass die sogenannten Kampfhunde bevorzugt von Menschen gehalten werden, die allgemein in fragwürdigen Verhältnissen leben, die manche als zwielichtig bezeichnen.

Wir haben hier schon einmal den ersten Punkt: Es handelt sich um einen Missbrauch der Rasse. Wer sich ein bisschen mehr mit der Thematik beschäftigt, der wird sehen, dass die Anzahl der Boxermischlinge seitdem massiv angestiegen ist. Wer sich wirklich mit den Rassen auskennt - das tut nicht jeder, man muss sich wirklich damit auseinandersetzen und sich vielleicht auch mit den Züchtern unterhalten -, der wird sehen, dass diese Boxermischlinge dem American Staffordshire Terrier oder dem Staffordshire Bullterrier doch sehr ähnlich sehen. Ich gehe so weit zu behaupten, dass es teilweise sogar reinrassige American Staffordshire Terrier sind, die heutzutage als Boxermischling gemeldet werden. Man sieht also, wer wirklich Böses im Schilde führt, der findet Wege, das Gesetz und auch die enorme Hundesteuer zu umgehen, die regulierend eingreifen sollen.

Bevor ich zum Ende komme, noch etwas aus eigener Erfahrung: Ich bin mit Hunden dieser Rassen groß geworden. Als ich zwei Jahre alt war, war mein

treuester Gefährte ein American Staffordshire Terrier, und ich bin nie - ich betone: wirklich nie - von einem Hund dieser Rasse gebissen worden. Ich bin von Hunden gebissen worden, ja das stimmt, von einem Yorkshire Terrier ins Gesicht und von einem Spitz in die Wade, die musste genäht werden. Daran sieht man, dass auch kleine Hunde, die nicht auf einer Liste stehen, zubeißen können, wenn ein Fehlverhalten der Halter vorliegt, wenn die Hunde schlecht erzogen sind. Ein kleiner, schlecht erzogener Hund kann bedeutend mehr Schaden anrichten, als ein gut erzogener und gut ausgebildeter Listenhund. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag, der endlich eine lange Zeit der Diskriminierung und Stigmatisierung beenden würde. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! „Der macht nix“, diesen Satz haben sicher alle von uns schon häufig gehört, und in den allermeisten Fällen stimmt er ja auch. Von den ungezählten Hunden, die im Saarland gehalten werden, sind in den letzten zehn Jahren 1.040 Bisse registriert worden, und das bestätigt, dass die allermeisten „nix machen“. Wenn sie dann aber doch was machen, liegt das meistens daran, dass sie zum Beispiel durch eine ungewohnte Situation irritiert wurden. Klassische Beispiele sind fröhlich umherspringende Kinder, ein hupendes Auto oder dass sie sich von einem kraftvoll eingesetzten Nordic-Walking-Stab oder von dem flott aufs Haus zugehenden Postboten angegriffen fühlen. Dann beißen Hunde manchmal im Affekt zu oder verteidigen vermeintlich ihr Revier oder ihr Herrchen. Verantwortungsvolle Hundehalter - und das sind die meisten in unserem Land - trainieren deshalb mit ihren Tieren das Verhalten in solchen Situationen. Es gibt diverse Hundeschulen und 43 Hundesportvereine in unserem Land. Die bieten ein hervorragendes Angebot mit Agility oder Begleithundeausbildung.