tig zurückrudern. Es ist ein Pilotprojekt. Es ist ein Test. Ein Test kann schiefgehen. Im Falle der Meeresfischzuchtanlage war das so, in anderen Fällen eben nicht.
Zum Abschluss noch ein Wort zu den Windkraftanlagen. Die Kollegin Blatt hat schon gefragt, was das überhaupt in dem Antrag soll. Ich kann es nicht direkt beantworten, aber ich kann zumindest sagen, welche Auswirkungen das bei uns hatte. Wäre der Abschnitt nicht drin, würden wir den Antrag komplett ablehnen. Aber so haben wir uns darauf verständigt, weil auch die Windkraftanlagen oder die erneuerbaren Energien solche Projekte sind, die wir ebenso für begrüßenswert halten wie alle anderen, dass wir uns enthalten. Aber ohne den Aspekt hätten wir den Antrag abgelehnt. Sie müssen selbst zugeben, die Windkraftanlagen oder die erneuerbaren Energien sind ein kleiner Abschnitt am Ende. Eigentlich ging es Ihnen um die Fischzucht. Sehen Sie das insofern als Kompromissvorschlag. - Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion Drucksache 15/ 1128. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1128 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1128 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD und die Fraktion DIE LINKE, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN und dafür gestimmt hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Landesparlamente in die Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einbeziehen (Drucksache 15/1127 - neu)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit laufen die Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Diese Verhandlungen spielen eine bedeutende Rolle für die künftigen Handlungsspielräume der Haushaltsgesetzge
Über diese Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhandeln derzeit aber ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen, auf der Ebene der Staatssekretäre, auf der Ebene der Finanzminister und auf der Ebene der Ministerpräsidentinnen und Minister. Heute treffen sich wieder die Staatssekretäre der Finanzminister, am 19. November dann die Finanzminister und Mitte Dezember die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Im Dezember wollen - so hat uns das der saarländische Finanzminister berichtet - die Finanzminister über die Grundlage der Neuordnung bestimmen.
Die Landesparlamente sind an den Verhandlungen bisher leider nicht beteiligt. Die Landesparlamente sind aber die Haushaltsgesetzgeber. Über unsere künftigen Handlungsspielräume wird nun aber über unsere Köpfe hinweg verhandelt. Wir müssen aus der Presse erfahren, welche Vorschläge dort diskutiert werden und welche nicht. Wir hören davon, dass der Altschuldentilgungsfonds vom Tisch sei, und dass nur noch über Zinshilfen verhandelt wird. Wir hören auch davon, dass der Soli als Aufschlag auf die Einkommensteuer diskutiert wird. Wir hören auch davon, dass die Länder größere Autonomie bei der Steuererhebung erhalten sollen und so weiter und so fort. Wir als Landesparlamentarier erfahren von solchen Vorschlägen aus der Presse und müssen dann erraten oder erst einmal bei unseren Finanzministern erfragen, was an diesen Verlautbarungen dran ist und was nicht, und welche Auswirkungen diese Vorschläge auf uns als Haushaltsgesetzgeber haben. Wir müssen dann damit rechnen, dass man uns sagt, die Verhandlungen seien geheim. Das ist ein Missstand, den wir mithilfe unseres Antrages beheben wollen.
In der Föderalismuskommission II waren die Landesparlamente noch durch die Repräsentation an den Verhandlungen beteiligt. Jetzt aber, wo es um die harten Fakten geht, wo es um die Frage der Finanzen geht, bleiben die Länderparlamente außen vor. Dieser Missstand muss gerade uns, den saarländischen Landtag, auf den Plan rufen. Denn die Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben für uns als Haushaltsnotlageland unter dem Diktat der Schuldenbremse eine ganz zentrale, wenn nicht gar existenzielle Bedeutung. In der Föderalismuskommission II wurde der Verankerung der Schuldenbremse zugestimmt, ohne dass die Frage der Altschulden gelöst wurde.
Das wurde damals schon von uns GRÜNEN kritisiert. Wir haben gesagt, Schuldenbremse ja, aber nur mit Lösung der Altschuldenfrage. Die Lösung der Altschuldenfrage wurde in der Föderalismuskommission II aber auf die lange Bank geschoben. Jetzt wird sie verhandelt, aber eben wie gesagt ohne uns als Landesparlament. Eine Beteiligung der Parlamente ist aber nicht nur verfassungsrechtlich geboten, weil wir der Haushaltsgesetzgeber sind, eine Beteiligung der Parlamente kann auch dazu beitragen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges zum Beispiel für das Saarland - gesteigert wird und unsere Verhandlungssituation dort verbessert wird. Denn wir hier im Landtag sind uns in der Forderung, dass wir einen Altschuldentilgungsfonds brauchen dass es eine Lösung der Schuldenfrage gibt -, weitgehend, denke ich, einig. Insofern könnte eine Repräsentation des Landes in jeglicher Form, sei es nur durch Vertretung durch unseren Landtagspräsidenten oder durch die Vertreterin oder den Vertreter einer Fraktion - von mir aus auch der stärksten Fraktion -, die Position des Landes überhaupt stärken.
Wir begrüßen, dass der saarländische Finanzminister dem zuständigen Ausschuss bereits über den Verlauf der Verhandlungen berichtet hat. Konkrete Aussagen waren dort allerdings nicht zu hören.
Zudem fehlen uns als Parlament weiterhin elementare Informationen. Sie werden uns schlichtweg vorenthalten, wie beispielsweise die durch die Finanzministerkonferenz erstellte Bestandsaufnahme über die Finanzströme zwischen Bund und Ländern. Inzwischen haben die Finanzminister wohl auch schon im Oktober eine Entscheidung über die Grundlage der Neuordnung der vertikalen Finanzbeziehungen getroffen, die uns aber auch noch nicht bekannt ist.
Lediglich eine Information des Ausschusses durch die exekutive Ebene ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich für eine Repräsentanz der Landtage bei den Verhandlungen über die Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen einzusetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass in einer solchen Repräsentanz der Landesparlamente der saarländische Landtag vertreten ist. Eine Beteiligung der Landesparlamente wird indes nicht nur von uns GRÜNEN im saarländischen Landtag gefordert. Unter anderem spricht sich auch der Landtag von Schleswig-Holstein einstimmig für eine solche Lösung aus. Inzwischen haben auch die Landtagspräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angekündigt, sich in der Landtagspräsidentenkonferenz für eine Beteiligung der Landesparlamente stark zu machen.
Wir denken, die saarländische Landesregierung muss sich hier an die Spitze der Befürworter stellen, um zu erreichen, dass das Saarland eben nicht nur über seine Landesregierung in den Verhandlungen
vertreten ist, sondern auch mit seinem Landtag. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist ja immer zu begrüßen, wenn wir hier über die Rolle der Landesparlamente reden und vor allem über die Stärkung der Rolle der Parlamente. Es ist bedauerlich, wenn dies zu so später Stunde erfolgt und somit nicht in dem Ausmaß, wie es das Thema vielleicht verdient hätte. Ich will dennoch auf ein paar Punkte gemeinsam mit Ihnen eingehen.
Zum einen gibt es wohl einen Konsens in diesem Haus, dass die Landtage im Hinblick auf ihr Budgetrecht die Auswirkungen der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen erheblich spüren. Auf der anderen Seite bedürfen die Landesparlamente mit Sicherheit einer starken Einbindung in dieser Frage. Hier gibt es einen Konsens nicht nur in diesem Haus, sondern auch in anderen Landesparlamenten, Herr Kollege Ulrich, da gebe ich Ihnen völlig Recht. Wenn Sie aber hier so ein wenig den Eindruck vermitteln, als würden die Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen quasi in einem Hinterzimmer stattfinden und man würde über Details als Landesparlamentarier überhaupt nichts erfahren, dann frage ich mich, in welchen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses Sie tatsächlich anwesend waren.
Man kann ja die Protokolle lesen, wenn man nicht persönlich anwesend war. Nach dem, was ich in den Protokollen gelesen habe, hat der Finanzminister dort dezidiert informiert. Er hat das Parlament eingebunden und sich auch rückversichert über die aktuellen Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Da bin ich in der Tat der Auffassung, dass ein demokratisch legitimierter Minister, der hier im Landtag bestätigt worden ist, der zudem Mitglied des Landtages ist in Person von Stephan Toscani, durchaus die Berechtigung hat, mit dem Votum und mit der Rückendeckung des Parlamentes die Verhandlungen zu führen. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, Herr Kollege Ulrich, dass Stephan Toscani die Interessen des Saarlandes fest im Blick hat, wenn er dort am Verhandlungstisch sitzt. Das Gleiche gilt im Übrigen für den Staatssekretär und es gilt selbstverständlich auch für die Ministerpräsi
Meine Damen und Herren, man muss auch sehen, dass parallel zu diesen Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zahlreiche Konferenzen stattfinden - angefangen bei den Konferenzen der finanzpolitischen Sprecher aller Fraktionen. Natürlich treffen die sich innerhalb ihrer Couleur in diesen Sitzungen. Bei den Verhandlungen sitzen alle maßgeblichen Fraktionen mit am Tisch, weil sie auch Regierungsvertreter stellen, weil sie auch an Regierungen beteiligt sind. Von daher ist das keine Sache, die nur innerhalb einer Fraktion stattfindet, sondern es sind Vertreter aller Parteien, die hier zusammenkommen.
Und alle Vertreter koppeln sich rück in den finanzpolitischen Sprecherrunden, in den Fraktionsvorsitzendenkonferenzen und letztlich - wenn Sie das Thema Überparteilichkeit ansprechen - eben auch in der Konferenz der Landtagspräsidenten. Diese haben sich mit der Dresdner Erklärung klar positioniert, wie sie die Rolle der Landtage sehen wollen. Und sie sind nicht weit entfernt von dem, was Sie sagen, dass es ein Mitspracherecht geben soll; da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Aber bei allem Selbstbewusstsein, das wir als Landesparlament haben, plädiere ich dafür, dass wir uns an der Praktikabilität orientieren.
Die Gesetze, um die es sich hier handelt, die die Bund-Länder-Finanzbeziehungen letztlich regeln, sind Bundesgesetze. Es sind allesamt Gesetze des Bundes, die zu regeln sind durch die Organe des Bundes - durch die Bundesregierung, durch den Bundestag, letztlich durch den Bundesrat. Das Saarland ist im Bundesrat durch die Landesregierung vertreten. Das ist so, daran ändert auch Ihr Antrag nichts, wenn Sie dort eine Repräsentanz oder irgendetwas anderes fordern.
Wenn wir sehen, dass die Gesetze 2019 auslaufen, und wenn wir dann wissen, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Grundlage gefunden werden muss, auf der die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden, dann muss uns doch klar sein, dass es jetzt der falsche Weg wäre, eine Föderalismuskommission III ins Gespräch zu bringen mit all den dazu gehörenden Trägheiten und Verzögerungen, die das Ganze mit sich bringt. Wir brauchen doch jetzt keinen Erkenntnisgewinn, Herr Kollege Ulrich. Die Erkenntnisse sind da, die wurden doch zusammengetragen aus den Berichten der Länder. Die Grundlage wird doch jetzt dort erstellt. Was wir jetzt brauchen, sind keine neuen Erkenntnisse über die Landesparlamente, sondern Entscheidungen. Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die uns am Ende nutzen, un
Ganz konkret brauchen wir Mittel, die wir zurzeit nicht zur Verfügung haben. Das ist der Konsens in diesem Haus. Mir geht es darum, noch mal klarzustellen: Bei allem Selbstverständnis als Landtag, bei allem Selbstverständnis als Parlamentarier muss es jetzt schnell gehen. Wir können es uns nicht leisten, auf eine neue Föderalismuskommission zu warten. Wir setzen auf diejenigen, die am Tisch sitzen. Sie sind demokratisch legitimiert und sie genießen unser Vertrauen als Große Koalition.
Im Gegensatz zu Ihrem Antrag haben sich die Landtagspräsidenten auch über die prekäre Finanzsituation in unseren Kommunen geäußert. Das findet in Ihrem Antrag, der vom Ansinnen her absolut nachvollziehbar ist, keine Berücksichtigung. Wir haben im Saarland eine verheerende finanzielle Situation der Kommunen. Es ist ganz wichtig, dass man das an dieser Stelle auch anspricht. Das fehlt in Ihrem Antrag. Das ist mit ein Grund, warum wir ihn nicht mittragen können. Sie haben in Ihrem Redebeitrag die Frage der Altschuldenproblematik zwar angesprochen, aber in Ihrem Antrag ist davon nichts zu finden. Von daher geht das, was Sie hier formulieren, weit hinter das zurück, was zum Beispiel die Landtagspräsidenten in ihrer Dresdner Erklärung formuliert haben.
Das ist mit ein Grund, weshalb wir das nicht mittragen können, zumal wir uns - ich sagte es eben nicht die Zeit nehmen können, noch zusätzliche Kommissionen und zusätzliche Repräsentanzen einzurichten, um dort noch mal alle Erkenntnisse neu zusammenzutragen. Vor diesem Hintergrund bin ich der festen Überzeugung, dass es im Hinblick auf die Lösung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nichts bringt, Ihrem Antrag zu folgen. Wir können grundsätzlich gerne noch mal über die Rolle der Parlamente bei Gesetzgebungsverfahren reden. Auch ich halte es für sehr wichtig, dass wir hier eine Verbesserung, eine größere Transparenz für den Bürger, mehr Nachvollziehbarkeit bei allen Gesetzgebungsverfahren erreichen. Aber bei der Frage der BundLänder-Finanzbeziehungen bin ich nicht bei Ihnen.
Hier bin ich der festen Überzeugung, dass das jetzt auf dem richtigen Weg ist, dass hier die Entscheidungen so vorbereitet werden, wie es in unserem Sinne ist, und dass dann auch eine Entscheidung getroffen werden kann, die uns hoffentlich als Saarland hilft. Wir setzen unser Vertrauen in die saarländische Landesregierung. Wir sehen uns gut vertreten. Wir begrüßen es mit Ihnen, dass der Finanzminister im Haushaltsund Finanzausschuss des Landtages regelmäßig und intensiv Bericht erstattet. Das verdient Anerkennung und damit sind wir als
Schönen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.
Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 zusammen behandelt. Das waren die Anträge - ich kürze es ab - zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition und zum Erhalt des Saarlandes. Wenn Ihnen zu gegebener Zeit das Protokoll der heutigen Sitzung zugeht, dann halten Sie einfach einmal den Text der Rede der Ministerpräsidentin neben den Text des vorliegenden Antrags. Eigentlich reicht die Rede zur Begründung des Antrages. Das muss ich vorab sagen.
Ich will trotzdem noch ein paar Punkte mehr dazu ansprechen. Wir haben in dieser Legislaturperiode ja schon von diversen Dreiklängen gehört, insbesondere in der Finanzpolitik. Ich möchte noch einen hinzufügen; allerdings ist der eher in Moll gesetzt. Es geht nämlich um die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Da ist der Dreiklang wie folgt aufgebaut. Erstens steht die gesamte Politik unter dem Diktat der Haushaltspolitik. Seien wir ehrlich, wenn es für etwas kein Budget gibt, dann wird es auch nicht gemacht. Zweitens steht die Haushaltspolitik ihrerseits - zumindest die Haushaltspolitik der Landesregierung - komplett unter dem Diktat der Schuldenbremse. Wenn die nämlich nicht eingehalten wird, werden uns die Konsolidierungshilfen des Bundes gestrichen. Dann sieht es ganz düster aus. Drittens steht die Schuldenbremse wiederum unter dem Damoklesschwert der Neuverhandlung der Bund-LänderFinanzbeziehungen. Das ist in der Begründung etwas komplexer.
Aber ein Aspekt ist das, was auch vom Finanzminister schon mehrfach angesprochen wurde, nämlich, dass wir mit der Wirtschaftskraft im Saarland gar nicht so schlecht dastehen, die Steuereinnahmen dafür aber im Verhältnis vergleichsweise schlecht sind. Gründe sind zum Beispiel, dass die Einkommensteuer am Wohnort veranschlagt wird und viele, die hier arbeiten, in Frankreich oder Rheinland-Pfalz wohnen. Umgekehrt werden Kapitalerträge beim Sitz des entsprechenden Unternehmens veranschlagt, was häufig Frankfurt ist, auch wenn eine Person hier wohnt und ihr Konto hier bei einer Filiale der Bank hat, deren Sitz aber in Frankfurt ist.
schaftsleistung vergleichsweise niedrige Steuereinnahmen haben. Genau deshalb sind diese BundLänder-Finanzverhandlungen für uns sehr wichtig. Sie sind auch für uns als Haushaltsgesetzgeber sehr wichtig, denn das schlägt komplett durch auf unsere gesamte Politik, die wir hier machen.