(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Herr Kollege, haben Sie heute Morgen einen Clown gefrühstückt? Kann das sein?)
Nein, Herr Kollege. Ich finde das auch gar nicht lustig. Dieser Subventionsbericht hält sich nämlich an Kriterien, die der Finanz- und Haushaltsausschuss im Parlament in den letzten Jahren mit begründet hat, vor allem der Rechnungshof, der gesagt hat, was nützen mir 450 Seiten, wenn sie -
Auch das Parlament hat gesagt, das ist für uns nicht übersichtlich, das ist für uns nicht nachvollziehbar, deshalb brauchen wir eine andere, eine neue Struktur. Wenn Sie also sagen, 2009 hatten wir einen Bericht mit 450 Seiten, dann darf ich daran erinnern: Genau das wurde kritisiert, es wurde bemängelt, dass das nicht übersichtlich ist. Man wollte einen Subventionsbericht, in dem man nachvollziehen kann, in welche Bereiche, in welche Sparten die Subventionen fließen. Vor allen Dingen war nicht deutlich zu unterscheiden, was in öffentliche Unternehmen geht und was in private Unternehmen geht.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Wegner, können Sie mir vielleicht erläutern, wo ich in diesem zehnseitigen Subventionsbericht die Evaluierung finde? Wenn Sie mir das erläutern könnten, wäre mir sehr geholfen.
Ich empfehle Ihnen die Seite 6. Da ist ganz klar gesagt: Daher ist für den nun vorliegenden Bereich eine Integration von Controllingdaten in dem Subventionsbericht noch nicht möglich gewesen. - Herr Kollege Ulrich, ich weiß, Sie können schnell lesen. Sie haben mit Sicherheit die zehn Seiten heute Morgen schon geschafft. Sie haben ja auch nicht so oft geredet, Herr Kessler hat Sie laufend vertreten, von daher hatten Sie genügend Zeit, das zu lesen. Auf diesen Seiten wird deutlich, dass es nicht so einfach zu ergründen ist, wie ein Rechnungshof, ein Haushaltsund Finanzausschuss sich einen solchen Bericht vorstellt. Wir haben 2013 den Ministerratsbeschluss gehabt, diese Rahmendaten zu setzen. Sie sind in diesen Bericht noch nicht eingeflossen. Ich bin mir aber sicher, dass das Finanzministerium im Laufe der nächsten Wochen und Monate uns die Möglichkeit eröffnen wird, zu diesem Bericht eine Evaluierung vorzunehmen und zu kontrollieren.
Im letzten Jahr hat Staatssekretär Spies im Haushalts- und Finanzausschuss angekündigt, dass uns zu Beginn der Haushaltsberatungen ein solcher Bericht vorliegen wird. Er ist noch nicht so, wie wir es in den Verhandlungen mit dem Rechnungshof und dem Haushalts- und Finanzausschuss gewollt haben.
Lassen Sie mich aber zwei, drei Sätze dazu sagen, wie sich das mit den Subventionsberichten insgesamt entwickelt hat. Schauen Sie sich einmal auf Seite 4 unter Kapitel 3 an, wie sich die Subventionsberichterstattung in anderen Bundesländern gestaltet. Wir haben insgesamt fünf Bundesländer, wo es einen Subventionsbericht der alten Art gibt, in zwei Bundesländern gibt es nur noch eingeschränkte, tabellarische Darstellungen, in den anderen Bundesländern ist es überhaupt nicht der Fall. Wobei ich gar nicht sagen will, dass wir uns denen anschließen sollen. Ich will nur deutlich machen, dass wir Subventionsberichte oder Subventionen überhaupt auf den Prüfstand stellen müssen, damit sie auf Zweckmäßigkeit, Inhalt und vor allem Wirkung auf die Wirtschaft hin überprüft werden können. Das ist in dieser Breite nicht möglich.
Es hat mir gut gefallen, als ich heute Morgen hier gelesen habe, die Landesregierung schließt sich dem Subventionsbericht des Bundes und den dort geäußerten Auffassungen an. Es ist auch meine tiefste Überzeugung, dass wir Subventionen nur mit einer ganz besonderen Rechtfertigung verteilen können. Deshalb muss eine regelmäßige Erfolgskontrolle stattfinden. Wenn ich mir aber die Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss über die Jahre ansehe, wie genau wir die einzelnen Vorgänge und Tatbestände unseres Haushalts nachvollziehen, dann meine ich, dass wir gerade in dem Bereich keine Defizite haben.
Insoweit stimme ich mit Ihrem Antrag überein: Subventionen müssen transparent gemacht werden, sie müssen vor allen Dingen evaluiert werden. Noch viel besser ist, wenn sie abgebaut werden. Das gilt für die früher immer hier von Ihnen angeführten Kohlesubventionen, das gilt für Kernkraft, aber auch für EEG, Windkraft und viele andere Subventionsbereiche. Alle diese Subventionen - die sind allerdings etwas höher gelagert, nicht in diesem Parlament zu verantworten - gehören auf den Prüfstand. Vor allen Dingen sind sie daraufhin zu evaluieren, ob sie wirklich den Sinn und Zweck erfüllen, den wir uns vorstellen. Wir müssen uns ganz genau überlegen, welchen Nutzen ein Subventionsbericht für uns hat, ob das überschaubare Daten sind, ob die Volumina in Ordnung sind und ob die Daten wirklich die Bereiche erfassen, die für uns gesellschaftspolitisch und wirtschaftspolitisch wichtig sind. Wir müssen also die Zweckmäßigkeit dieses Berichtes infrage stellen und dazu brauchen wir auch eine Diskussion über eine genaue Evaluation.
Wir haben jetzt eine Einteilung mit fünf verschiedenen Bereichen: Arbeitsmarkt, Umwelt und Natur, Landwirtschaft und Ernährung, regionale Förderung, Eisenbahn und ÖPNV. Wenn man sich die Tatbe
stände des Subventionsberichts einmal genau anschaut, dann sieht man, dass wir hier zu großen Teilen über Gelder des Bundes reden, wo wir uns in ganz klaren Förderkriterien des Bundes bewegen und in Förderkriterien der EU, was EFRE und andere Mittel angeht. Die meisten dieser Subventionen unterliegen sowieso schon einer behördlichen Kontrolle. Deshalb sind wir hier eher in der Beobachterrolle und nicht in der agierenden Rolle.
Ich denke, die Landesregierung hat Wort gehalten. Sie hat nämlich zu den Haushaltsberatungen 2015 einen Subventionsbericht vorgelegt. Ich gebe Ihnen recht, da gibt es hinsichtlich Evaluierung und Förderkontrolle noch Defizite. Die Landesregierung hat eingeräumt, dass sie das in dieser Zeit nicht schaffen kann, aber sie ist auf dem richtigen Weg und wir werden sie dabei auch weiterhin unterstützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Kollege Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wegner, Sie haben jetzt wortreich diesen Subventionsbericht, der uns heute Morgen zugegangen ist, zu verteidigen versucht. Allerdings haben auch Ihre Ausführungen für mich nicht erkennbar werden lassen, dass es sich hier um einen Subventionsbericht handelt, der den Namen Subventionsbericht verdient.
Ich glaube, Sie wären insgesamt besser beraten gewesen, wenn Sie diesen Bericht heute Morgen nicht verteilt hätten.
Es steht ja drin, dass ein Controlling fehlt. Die Begründung, dass man noch am Überlegen sei und dass es so schwierig sei, das zu machen, überzeugt mich überhaupt nicht. Es kann nicht sein, dass man in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Kriterien aufstellen kann, wie man bestimmte Ausgaben begründet und wie man sie kontrolliert. Das kann nicht sein. Das halte ich für wirklich an den Haaren herbeigezogen. Ich glaube nicht, dass das eine zutreffende Begründung ist.
Wir brauchen in der Tat einen aussagekräftigen Subventionsbericht. Ich will weiß Gott nicht zu den 450 Seiten zurück, nicht wegen der Seitenzahl, sondern weil die Struktur des alten Berichtes nicht be
sonders transparent und auch nicht besonders aussagekräftig war. Insofern begrüße ich grundsätzlich, wenn wir eine Veränderung der Konzeption haben. Aber die würden wir dann auch gerne einmal sehen, ob sie tatsächlich transparent und aussagekräftig ist. Was wir hier haben - Sie haben auf diese Aufzählung ja hingewiesen -, ist sicherlich ein Erkenntnisgewinn, den wir aber auch schon vorher hatten, dass nämlich ein Großteil der Subventionen dadurch bedingt ist, dass es bestimmte Fördermaßnahmen auf EU-Seite und auf Bundesseite gibt, die dann entsprechend begleitet werden müssen. Das ist überhaupt keine Frage.
Sie haben sich in dem Subventionsbericht darauf verständigt, dass man sich auf die Zuwendungen an private Unternehmen beschränkt, weil das sicherlich einer der Kernpunkte ist. Darüber kann man diskutieren. Was die Summe insgesamt angeht, stellt sich heraus, dass sie nicht so riesig ist. Auf der anderen Seite ist es völlig richtig, da stimme ich dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN durchaus zu, dass man natürlich genau hinschauen muss, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Das halte ich für dringend notwendig. Ich glaube, wir haben ein Anrecht darauf, dass dies transparent dargestellt wird, dass begründet wird, warum das gemacht wird, was die Kriterien für eine Unterstützung sind und was dabei auch als Ergebnis herausgekommen ist. Wenn man private Unternehmen unterstützt, kann das sehr sinnvoll sein, wenn das beispielsweise mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist, mit Standorterhaltung und dergleichen mehr. Das halte ich für wichtig. Dann ist das durchaus gerechtfertigt. Es sollte einem solchen Bericht aber auch zu entnehmen sein, zu welchen Effekten solche Subventionen führen.
Womit ich allerdings nicht übereinstimme, was den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN angeht, ist die Stoßrichtung, die in der Überschrift zum Ausdruck kommt, die da heißt: „Subventionsbericht vorlegen“ - einverstanden, „Subventionen transparent machen, evaluieren und abbauen“ auch einverstanden mit transparent machen und evaluieren, aber zu glauben, man könne Subventionen immer abbauen und dass es da ein großes Potenzial gäbe, das bezweifele ich, weil meiner Ansicht nach in bestimmten Bereichen Subventionen notwendig sind.
Ich weiß, da sind wir unterschiedlicher Auffassung. Ich will ein konkretes Beispiel nennen. Ich bin beispielsweise dafür, dass das, was dem Flughafen an Mitteln zufließt, möglichst effizient eingesetzt wird und dass diese Mittel auch reduziert werden. Ich bin allerdings auch der Überzeugung, dass derartige regionale Infrastruktureinrichtungen in der Größenord
nung, wie wir sie haben und wie wir sie brauchen, in der Regel nicht ohne öffentliche Unterstützung auskommen. Das heißt nicht, dass wir dort ein Fass ohne Boden haben, sondern das heißt, dass wir die Mittel sparsam und effizient einsetzen müssen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass wir bestimmte regionale Infrastruktureinrichtungen brauchen - der Flughafen ist nur ein Beispiel, es gibt noch viele andere Dinge -, wo wir öffentliche Mittel einsetzen müssen, auch wenn wenig Geld vorhanden ist. Es ist einfach eine Frage der Verteilung, wofür dieses Geld verwandt wird. Insofern bin ich skeptisch gegenüber einer Überschrift, die sozusagen suggeriert, man könne Subventionen auf breiter Front, ganz generell abbauen. Das heißt nicht im Umkehrschluss, einfach Geld auszugeben, aber das heißt öffentliche Mittel dort einzusetzen, wo sie für die Entwicklung des Landes notwendig sind. Und deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Zieder-Ripplinger von der SPD-Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde heute für meine Kollegin Elke Eder-Hippler die Position der SPD-Fraktion darlegen. Meine Damen und Herren der PIRATEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie stellen in Ihrem Antrag eine Menge vermeintlicher Tatsachen dar. Wenn man sich diese näher betrachtet, gelangt man zu folgendem Ergebnis. Richtig ist, dass der Landtag Ende 2005 die Landesregierung zur Vorlage eines Subventionsberichtes aufgefordert hatte. Richtig ist auch, dass Ende 2009 der erste Subventionsbericht für die Jahre 2004-2007 veröffentlicht wurde und Ende 2011 der zweite Subventionsbericht für die Jahre 2006-2009 folgte. Richtig ist ferner, dass der dritte Subventionsbericht für die Jahre 2008-2011 infolge des Endes der Regierungskoalition und der damit verbundenen Umressortierung nicht fertiggestellt werden konnte. Richtig ist schlussendlich auch die Feststellung, dass die Vorlage des Subventionsberichts bis heute nicht in der LHO verankert ist. An dieser Stelle endet aber auch leider die Aufzählung dessen, was in Ihrem Antrag richtig ist.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hatte den zuletzt vorgelegten Subventionsbericht im Jahr 2011 an den Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung zur weiteren Prüfung delegiert. Auf Basis dieser Prüfung war vom Landtag der Wunsch nach einer Neukonzeption geäußert wor
den. Ein Kritikpunkt an der bestehenden Struktur war damals unter anderem der Vergleich von Finanzhilfen im öffentlichen Bereich mit solchen im wirtschaftlichen Bereich. Dieser sei nicht nachvollziehbar und auch nicht wünschenswert. Der Landtag wünschte eine weit stärkere Betonung des Controllings, eine qualifizierte Finanzberichterstattung inklusive Zieldefinition, Prüfkriterien zur Zielerreichung und Auswertung des Zielerreichungsgrades zu jeder Subvention. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat dazu die Landesregierung unter Beteiligung des Rechnungshofs um Überlegungen zu einer neuen Berichtsstruktur gebeten. Denn mit einem 450 bis 500 Seiten starken Bericht wollte und konnte niemand vernünftig arbeiten. Das ist ja eben auch schon angeklungen.
Der Rechnungshof hatte zudem festgestellt, dass der Subventionsbericht einen sehr hohen Arbeitsaufwand verursache, auch aufseiten des Rechnungshofs und des Landtages, welcher nur gerechtfertigt sei, wenn konkrete Ziele definiert würden, deren Erreichung verifiziert werde. Die bisherige Berichterstattung hatte eine Informationsflut geschaffen, die aufseiten der Verwaltung sehr arbeitsaufwändig war, von den Empfängern, Landtag und Rechnungshof, aber nicht gewürdigt werden konnte. Eine Grundfrage der Neukonzeption bestand deshalb darin, eine Vereinfachung beziehungsweise Fokussierung des Berichts zu erreichen. Ein Anlehnen an die Vorgehensweise des Bundes war daher naheliegend. Der Berichtsgegenstand des Subventionsberichts des Bundes ist seit 1967 unverändert durch § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz festgelegt. Unter Finanzhilfen werden demnach Geldleistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verstanden, die privaten Unternehmen und Wirtschaftszweigen zugutekommen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa hat im Oktober 2013 ein Gespräch mit dem Rechnungshof über die Neukonzeption des Subventionsberichts geführt. Ausgangspunkt dieses Gesprächs waren §§ 23, 26, 44 LHO und die damit verbundenen, in den Verwaltungsvorschriften zur LHO festgelegten Verpflichtungen zu einem Controlling der Zuwendungen beziehungsweise Subventionen. Die Verwaltungsvorschriften zu §§ 26, 44 LHO sind inzwischen so geändert worden, dass haushaltsrechtliche Vorgaben zu einem strategischen Fördermittelcontrolling verpflichten. Im Rahmen des strategischen Fördermittelcontrollings ist demnach zu prüfen, ob Programme, Förderrichtlinien, Haushaltszweckbestimmungen und dergleichen, aufgrund derer Zuwendungen vergeben werden, wirtschaftlich und wirksam sind. Aussagen zur Erreichung übergeordneter politischer Ziele sollten ebenfalls möglich sein. Rechnungshof und Ministerium einigten sich schließlich in Anlehnung an den Subventionsbericht des Bundes auf eine Beschränkung auf Private.
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen vom 8. Oktober 2013 wurde diese geplante Vorgehensweise vorgestellt. Staatssekretär Dr. Spies hat damals formuliert, ich zitiere mit ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Es ist geplant, dass ein Subventionsbericht in neuer Form für die Beratung des Haushaltes 2015 vorliegt.“ Der Rechnungshof, in dieser Sitzung vertreten durch den Präsidenten des Rechnungshofes, durch Herrn Schmitt, hat ausgeführt, „(…) der Rechnungshof sei der festen Überzeugung, dass ein Subventionsbericht, der dem Finanzministerium und den anderen Häusern viel Arbeit abfordere, nur Sinn mache, wenn er mit einer Evaluierung der einzelnen Subventionen verbunden sei. Zudem sei der Rechnungshof der Auffassung, dass eine nicht evaluierbare Subvention grundsätzlich zu hinterfragen sei. Eine Subvention, bei der nicht nachvollziehbar sei, ob sie einen Sinn erfülle, sollte daher grundsätzlich in Frage gestellt werden.“
Am 17. September 2014, also vor nicht ganz einem Monat, stand das Thema Subventionsbericht erneut auf der Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, und zwar auf Initiative der GRÜNEN und der PIRATEN. Im Antrag der GRÜNEN war damals vom „aktuellen Stand des überfälligen Subventionsberichts sowie den geplanten Zeitpunkt seiner Vorlage“ die Rede. Herr Förster vom Ministerium für Finanzen und Europa hat darauf geantwortet, die Haushaltsberatungen hätten noch nicht begonnen, und betont, dass das Ministerium daran arbeite, den Subventionsbericht bis zum Beginn der Haushaltsberatungen vorzulegen; das ist heute Morgen ja auch geschehen. Aus seiner Sicht sei der Bericht daher noch nicht „überfällig“.
Meine Damen und Herren, heute beginnen die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015. Den Subventionsbericht haben Sie alle heute erhalten. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, beträgt die Gesamtsumme der Finanzhilfen an private Unternehmen für das Jahr 2014 49,8 Millionen Euro. Dabei ist der Anteil der Landesmittel mit 25,7 Millionen Euro beziffert, er liegt somit bei 52 Prozent. Dies zeigt, dass es sich zum großen Teil um kofinanzierte Projekte mit Bundes- und EU-Beteiligung handelt, welche in Förderprogrammen abgewickelt werden. Es ist auch das erklärte Ziel des Koalitionsvertrages und somit das Bestreben dieser Regierung, künftig verstärkt im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen und EU-Förderprogrammen Investitionsmittel zu akquirieren. Die Tendenz hin zu mehr kofinanzierten Förderprogrammen wird sich demnach verstärken. Die Auswertungstabelle ergibt für das Jahr 2014 eine Bereitstellung von 18,65 Millionen Euro für reine Landesprogramme. Mit 17,25 Millionen Euro entfallen diese Mittel überwiegend auf vier Titel für Investitionszuschüsse an private
Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsförderung: zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen 6,33 Millionen Euro, an KMU zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen 5,15 Millionen Euro, zur Förderung mittelständischer Unternehmen 4 Millionen Euro, zur Errichtung und Erweiterung von Tourismusbetrieben 1,77 Millionen Euro. Reine Landesprogramme im Bereich der Wirtschaftsförderung also 17,25 Millionen Euro.
Kommen wir nun zur Frage der Normierung. Wenn Sie sich in dieser Republik umsehen, stellen Sie fest, dass in allen Bundesländern die Subventionsberichterstattung, so es sie jemals gab, zwischenzeitlich abgeschafft wurde. Einige wenige Bundesländer haben sie noch, größtenteils jedoch nur auf dem Papier - und das ist bekanntlich geduldig. Wir sollten uns in diesem Haus im Rahmen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beziehungsweise im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung lieber mit dem Fördermittelcontrolling auseinandersetzen, als den Beschäftigten der Landesverwaltung vorzuschreiben, alle zwei Jahre einen mehr oder weniger sinnhaften Subventionsbericht zu erarbeiten, den am Ende doch keiner liest. Was andere schon abgeschafft haben, sollten wir nicht als einziges Bundesland gesetzlich verankern. - Vielen Dank.