Protocol of the Session on June 25, 2014

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Inklusion kann ein Gewinn für alle sein, aber nur dann kann Inklusion ein Gewinn für alle sein, wenn wir alle mitnehmen auf diesem Weg und wenn wir uns Zeit lassen für diesen Weg. Es wird nicht von heute auf morgen gehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Gesetze. Ich sehe es als sehr positiv an, dass wir nicht nur im Ausschuss einstimmig abgestimmt haben, sondern dass wir auch heute einstimmig dieses Gesetz verabschieden werden und uns gemeinsam auf den Weg machen. Ich bedanke mich auch bei Frau Kollegin Spaniol, die eben gesagt hat: in gemeinsamer Verantwortung. Ich glaube, nur indem wir in gemeinsamer Verantwortung diesen Weg gehen, unter Einbeziehung aller, können wir es allen Beteiligten leichter machen. Dabei müssen wir insbesondere stets die Kinder im Blick haben. Ich glaube, das ist das Wichtigste: Beim Thema Inklusion müssen wir das Kind in den Mittelpunkt stellen, vom Kind ausgehend den richtigen Weg finden.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen und bei den PIRATEN.)

Der Gesetzentwurf enthält drei wesentliche Punkte: Erstens geht es um das große Thema Inklusion, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich. Zweitens enthält der Gesetzentwurf auch die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase. Als dritter Punkt anzusprechen ist, von den Vorrednern ebenfalls schon erwähnt, die anlassbezogene Datenübermittlung von der Kita zur Grundschule.

Bezüglich der Datenübermittlung haben wir bewusst festgelegt, dass diese auch ohne Zustimmung der Eltern erfolgen kann. Wir haben darüber schon sehr viel diskutiert. Wir wissen, dass viele Eltern keine Probleme damit haben und der Datenübermittlung zustimmen. Wir wissen aber auch, dass es Fälle gibt, in denen Eltern nicht zustimmen; gerade diese sind aber oftmals die kritischen Fälle. Daher werden wir auch den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den PIRATEN ablehnen. Ich lese bei Ihnen: „Eine solche Heranziehung ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig. Auf eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann verzichtet werden, wenn eine akute Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit des Kindes besteht.“ Ich würde sagen: Wenn eine akute Gefahr

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

besteht, müssen andere Instrumente eingesetzt werden, die Datenübermittlung nutzt dann nichts mehr. Wir brauchen die Datenübermittlung im Vorfeld, damit Gefahren für das körperliche und seelische Wohl des Kindes vermieden werden können. Daher werden wir Ihren Abänderungsantrag ablehnen.

Wir haben in unserem Abänderungsantrag eine Pflicht zur Information an die Eltern vorgesehen. Ich denke, das geht in Ordnung. Aber die Daten müssen, da es um das Wohl des Kindes geht, eben auch übermittelt werden können, wenn die Eltern dies nicht wünschen, dies nicht wollen, wenn die Eltern dem nicht zustimmen. Ich glaube, das Wohl des Kindes sollte dabei im Mittelpunkt stehen.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden mit diesem Gesetz auch die flexible Schuleingangsphase regeln; auch das wurde bereits angesprochen. Damit kommen wir aber auch wieder zum Thema Inklusion: Wir haben, gerade in den Eingangsklassen der Grundschule, eine sehr große Heterogenität. Unsere Grundschullehrer müssen mit dieser Heterogenität der Kinder umgehen, pädagogisch auf sie reagieren. Die Lehrer setzen das bereits seit Jahren mit einer sehr großen Leistungsfähigkeit um, arbeiten dabei sehr gut. Nunmehr haben wir die Möglichkeit, dass das Kind je nach seiner Leistungsfähigkeit die beiden ersten Schuljahre in einem Jahr, in zwei oder auch in drei Jahren absolvieren kann. Wir geben damit jedem Kind die individuell notwendige Zeit, um den Lernstoff der ersten beiden Jahre zu verarbeiten. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um auf die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Kinder einzugehen. Jedes Kind ist individuell, jedes Kind ist anders, und dem werden wir nunmehr gerecht.

Dies ist insbesondere auch wichtig für Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben. Auch in der Schuleingangsphase mit ihrer flexiblen Verweildauer sind sonderpädagogische Kompetenzen einzubinden. Die Förderschullehrer, die ab dem Schuljahr 2014/2015 den Grundschulen zugeteilt werden, sollen die Lehrkräfte vor Ort unterstützen und die Schüler fördern. Es wird nicht mehr die personenbezogene Zuweisung geben, es gibt vielmehr ein Budget. Ich denke, für die neue Schuleingangsphase und auch für den Bereich der Inklusion ist dies der richtige Weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es eingangs gesagt: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, wir stellen uns aber gerade auch im Bildungsbereich dieser Aufgabe. Dies ist auch im Koalitionsvertrag so festgelegt: „Alle Schülerinnen und Schüler sollen einen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen bestmöglichen Schulab

schluss erreichen können.“ Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind „Das Wohl des Kindes und seine bestmögliche Förderung (..) Ausgangspunkt unseres bildungspolitischen Handelns.“ Die bestmögliche Förderung für jedes Kind individuell zu gewährleisten, das ist unser Anspruch. Das ist nicht einfach. Wir sollten aber am Kind orientiert entscheiden. Denn so betrachtet kann die bestmögliche Förderung der Besuch der Regelschule sein, im Rahmen der Inklusion. Die bestmögliche Förderung kann aber auch der Besuch der Förderschule sein. Ich sage es hier noch einmal deutlich: Es ist die richtige Entscheidung, zu der wir uns in der Koalition verständigt haben, die Förderschulen im Bestand und in der Struktur zu erhalten.

(Beifall von der CDU.)

Der aktuell veröffentlichte Bildungsbericht 2014 trägt diesem Umstand Rechnung. Er bestätigt, dass wir in Deutschland und gerade auch im Saarland gute Förderstrukturen haben. Meine Damen und Herren, es gilt, diese guten Strukturen nicht zu zerschlagen, sondern sie einzubinden. Die Eltern haben ein Wahlrecht, und ich glaube, dies ist die richtige Entscheidung, dies ist der richtige Weg.

Betrachten wir uns einmal die Ist-Situation. Frau Kollegin Spaniol, Sie sprachen eben von einer riesigen Herausforderung. Gerade auf der Ebene der Grundschulen haben wir aber schon mehr als 60 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingebunden. Mit diesem Wert liegen wir bundesweit an der Spitze; das muss man auch so deutlich sagen. Eine Erhöhung dieser Quote, die Veränderung des Wertes von 60 Prozent, ist eben auch abhängig vom Wahlverhalten der Eltern. Heute kann doch niemand hier prognostizieren, wie es in drei Jahren, wie es in vier Jahren aussehen wird. Wir haben das Wahlrecht der Eltern vorgesehen, und die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder an der Regelschule anmelden und ob ihre Kinder die Regelschule besuchen. Die Eltern wählen für ihr Kind die Regelschule oder die Förderschule. Ich glaube, die Eltern sind in den meisten Fällen auch diejenigen, die am besten entscheiden können, welcher Weg für ihr Kind der richtige ist.

Das bedeutet, dass wir auch weiterhin die Förderschulen brauchen, denn die Umsetzung des Wahlrechts wäre ohne Förderschulen nicht möglich. Wir brauchen selbstverständlich die Förderschulen nicht als Restschulen, wir brauchen vielmehr Förderschulen, die qualitativ gut sind - eben Förderschulen, wie wir sie derzeit haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es wäre eine Illusion anzunehmen, alle Kinder könnten inklusiv unterrichtet werden. Wir selbst waren ja mit dem Ausschuss unterwegs, haben mehrfach schwerstbehinderte Kinder gesehen, zu denen

(Abg. Rink (CDU) )

uns vielfach gesagt wurde: Hier ist ein inklusiver Unterricht nicht möglich. Auch das muss man klar sagen. Wiewohl das wünschenswert wäre, so kann man doch den Weg der Inklusion nicht allen Kindern anbieten. Für sie brauchen wir auch weiterhin andere Förderstrukturen.

(Beifall von der CDU.)

Wir wissen, dass in anderen Bundesländern, ich nenne hier als Beispiel Bremen, andere Wege beschritten wurden, die aber auch schon gescheitert sind. Ich glaube, wir stehen in der Verantwortung, dieses Scheitern den Kindern, den Eltern und allen anderen Beteiligten nicht zuzumuten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sehr sensibles Thema. Inklusion erfolgreich umzusetzen, das gelingt nur unter Mitnahme aller Beteiligten. Die Inklusion in Schulen kann ein Gewinn für alle sein, wir müssen dabei aber auch alle im Blick haben - Kinder, Eltern, Lehrer, die Schulträger.

Lassen Sie mich nun auch noch ein Wort zu den Schulträgern sagen. Auch bei den Schulträgern wird eine Umsetzung nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen können; sie haben eine lange Wegstrecke zu bewältigen. Sie können sich sicherlich alle an die Diskussionen im Rahmen der Anhörung erinnern, an die Befürchtungen gerade auch aufseiten der Schulträger. Es erscheint mir angebracht, die Schritte im Kontext der Inklusion behutsam zu gehen. Ich finde es auch gut, dass wir die weiterführenden Schulen erst im Schuljahr 2016/2017 auf diesem Weg mitnehmen, denn wir sollten niemanden überfordern. Ich glaube, realistischerweise muss man auch feststellen, dass es nicht von heute auf morgen möglich sein wird, jede Schule vor Ort barrierefrei zu gestalten. Es gilt natürlich, dass die inklusive Beschulung der Kinder wohnortnah erfolgen muss, aber ich glaube nicht, dass wir es schaffen, jeden Schulstandort barrierefrei zu gestalten.

Wir haben die Bedenken, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, sehr ernst genommen. Wir wissen um die finanzielle Situation der Städte, der Gemeinden und der Landkreise beziehungsweise des Regionalverbandes. Die Ängste, die Sorgen, die Nöte wurden vorgetragen. Ich glaube, hier gilt es gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige und vernünftige Lösungen im Dialog zu schaffen.

Der Abänderungsantrag des Ausschusses, der von der Großen Koalition eingebracht wurde, trägt durch die Einbeziehung der Kommunalaufsichtsbehörde beim Erlass der Rechtsverordnung insbesondere den von den Schulträgern vorgetragenen Problemen Rechnung.

Die Grundschulen erhalten und - ich komme nun zur Personalausstattung - je nach Größe ein Budget und auch Lehrerstunden zur Konzeptionsentwicklung, Herr Kollege Kessler, denn auch das waren Sorgen

und Nöte, die zwar nicht von den Schulträgern, aber von den entsprechenden Lehrerverbänden vorgetragen wurden.

In der Großen Anfrage, die ja von der Landesregierung beantwortet wurde, ist es genau benannt: Es sind insgesamt rund 500 Lehrerwochenstunden, die zur Konzeptionsentwicklung in den Grundschulen bereitgestellt werden. Des Weiteren wird es eine personalkonstante Budgetierung mit Förderschullehrkräften geben, die sich an der Schülerzahl orientiert. Ich habe eben sehr ausführlich das Problem „Wahlrecht der Eltern“ angesprochen. Von daher wird sich die Budgetierung an der Schülerzahl orientieren. Natürlich wird auch der Standortfaktor berücksichtigt werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit sind über 60 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen. Die Quote wird sich sicher verändern, aber ich glaube nicht, dass wir eine so große Veränderung haben werden, dass das ganze System auf den Kopf gestellt wird. Wir sind auf einem guten Weg und wir sollten uns gemeinsam auf diesen Weg machen, wie wir es angesprochen haben. Wir haben den Weg gewählt mit dem Erhalt der Förderschulen in Bestand und Struktur. Wir haben einen Weg gewählt unter Einbeziehung guter und bewährter Förderstrukturen. Wir haben einen Weg gewählt, auf dem die Eltern ein Wahlrecht haben, damit sie für ihr Kind die bestmögliche Fördermöglichkeit suchen und sich dafür entscheiden können.

Ich sage noch einmal ganz deutlich: Auf diesem Weg zur Inklusion darf es keine Verlierer geben weder bei den Kindern mit Beeinträchtigungen noch bei den Kindern ohne Beeinträchtigungen. Alle Schulen sind der Inklusion verpflichtet. Inklusion kann - ich hatte es eingangs schon erwähnt - ein Gewinn für alle sein, aber wir müssen sehr behutsam damit umgehen.

Der Bildungsauftrag der einzelnen Schulformen, der in den §§ 3a und 3b des Schulordnungsgesetzes beschrieben wird, bleibt unberührt. Wir werden dies gewiss noch weiter diskutieren, wenn die Eckpunkte für die Inklusion an den weiterführenden Schulen festgelegt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung des heutigen Gesetzes machen wir uns auf den Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bildungsbereich. Inklusion ist ein ganz sensibles Thema, sie kann nur gelingen, wenn wir sie behutsam einführen und dabei alle Beteiligten mitnehmen. Vor allen Dingen sollten wir immer das Kind in den Mittelpunkt des Handelns stellen.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag von B 90/GRÜNE und PIRATEN eingehen. Ich erlaube mir hier einen kleinen Hinweis. Laut Geschäftsord

(Abg. Rink (CDU) )

nung ist es eigentlich nicht möglich, bei Lesungen von Gesetzen korrespondierende Anträge einzubringen und zu beraten. Wir haben heute hier ein einmaliges Entgegenkommen gezeigt. Aber wir verbinden dies natürlich mit der Bitte, zukünftig die Geschäftsordnung zu beachten. Ich glaube, bei diesem Thema hätte es uns nicht weitergebracht, wenn wir eine Geschäftsordnungsdebatte geführt hätten. Das Thema ist so sensibel, dass wir gesagt haben: Wir werden dies einmalig machen, wir binden diese Anträge mit ein.

Erlauben Sie mir noch kurz eine Anmerkung, Herr Kollege Kessler. Sie haben die Klassenbildungsverordnung angesprochen. Darüber haben wir auch schon oft geredet. Sie sagen, der Klassenteiler 22 muss endlich umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag ist dies nicht vereinbart. Wir haben das als Klassenhöchstmesszahl benannt. Ich sage Ihnen eines zur Praxis: Bei einem Klassenteiler von 23 habe ich im Grundschulbereich Klassen mit 22 Schülern, aber auch Klassen mit zwölf Schülern. Ich frage mich: Wie gerecht ist dieses System? Das Ministerium setzt zurzeit eine Konzeption um, die in der Großen Anfrage erläutert ist. Es gibt bei mehr Schülern auch zusätzliche Lehrerwochenstunden. Ich glaube, das ist der bessere und gerechtere Weg, als wenn man dieses einfach über den Klassenteiler abhandelt.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Es ist auf jeden Fall preiswerter.)

Es geht hier nicht um die Frage des Preiswerten. Ich glaube, es geht hier darum, ein relativ gerechtes System zu haben, wenn man überhaupt in diesem Bereich von gerechten Systemen reden kann, denn Kinder sind individuell und jede Klasse ist individuell. Aber wir setzen hier mehr Lehrerwochenstunden ein. Wir haben auch weitere Veränderungen vorgenommen, etwa die Gesamtschülerzahl von 80, um eine neue Klassenbildung zu ermöglichen. Mit dieser Vorgehensweise sind wir auf einem besseren Weg.

Sie fordern für das Förderkonzept für die Grundschulen mehr Unterrichtswochenstunden. Ich habe es eben in meinem Redebeitrag gesagt: Auch dort sind wir auf dem Weg. Wir haben Lehrerwochenstunden eingesetzt, um das Konzept zu erarbeiten.

Über den Abbau von Lehrerstellen haben wir immer wieder gesprochen. Die Kollegin Gisela Kolb hat es in ihrem Redebeitrag gesagt: Es gibt keinen Abbau von Lehrerstellen, sondern es gibt eine Umschichtung für einen Teilbereich. Ich glaube, die Umschichtung in den frühkindlichen Bereich ist eine ganz wichtige Aufgabe, der wir uns stellen. Alles, was wir ganz früh auch bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einsetzen können, zahlt sich in den weiteren Jahren aus.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Auch hier, denke ich, sind wir auf einem guten Weg. Ich weiß, dass viele Dinge wünschenswert wären, auch gewiss vonseiten der Koalitionsfraktionen. Aber wir wissen auch, dass wir immer schauen müssen, was im Rahmen der Schuldenbremse umzusetzen ist. Wir versuchen, das Bestmögliche für die Kinder in unserem Land umzusetzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf sind wir auch wieder auf einem Weg, bestmögliche Förderung für unsere Kinder im Saarland zu verwirklichen. Ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir haben ja schon darüber gesprochen, dass wir hier über die Umsetzung einer Konvention sprechen, also praktisch über die Umsetzung eines Menschenrechts. Wir streiten daher nicht darüber, ob wir die Inklusion umsetzen, sondern wir streiten darüber, wie wir sie umsetzen. Ich bin froh, dass wir uns hier im Hause alle einig sind, dass wir die Inklusion wollen. Ich sage hier schon einmal: Auch wir werden diesem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Inklusion ist mehr als nur ein Gesetz, sie ist mehr als die Umsetzung einer Konvention, sie ist eine Bereicherung für die Gesellschaft, für uns alle.

(Beifall von den PIRATEN.)