Protocol of the Session on June 25, 2014

Zum zweiten Punkt des Antrags, zur Palliativmedizin, möchte ich Folgendes sagen: Die Forderung nach einem Ausbau der palliativmedizinischen Einrichtungen wird von uns unterstützt. Die bisherigen Angebote können die vorhandene Nachfrage einfach nicht decken. Bei der Recherche habe ich festgestellt, dass es doch noch Wartezeiten gibt, auch in St. Wendel. Es ist dem Sozialausschuss vor knapp einem Jahr berichtet worden, dass 20 Personen auf

der Warteliste für acht Hospizplätze stünden. Ich höre jetzt, es gibt zehn Hospizplätze. Das ist sicherlich eine Verbesserung, aber Sie können nicht leugnen, dass es Wartelisten gibt.

Es gibt also Versorgungslücken. Die werden durch ehrenamtliche ambulante Hospizdienste aufgefangen. Das ist aller Ehren wert, da schließe ich mich Hermann Scharf an, dass diesen Personen, die dort arbeiten, ein großer Respekt gebührt und ein großer Dank gesagt werden muss. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es insgesamt zu wenig Hospizangebote sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gibt. Insbesondere besteht ein Defizit an Palliativkompetenz bei Kinderärzten. Das wurde wieder in der Sitzung des Sozialausschusses im Mai deutlich, in der uns mitgeteilt wurde, dass kein niedergelassener Kinderarzt im Saarland eine Zusatzqualifikation in Palliativmedizin hat. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss sich ändern.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Insofern sehen wir an dieser Stelle einen Handlungsbedarf. Ganz offensichtlich hat die Große Koalition diesen Handlungsbedarf auch gesehen, ansonsten hätte sie nicht in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass die Hospizangebote im stationären und ambulanten Bereich ausgebaut werden müssen. In diese Richtung geht der Antrag der LINKEN, wir stimmen dem zu. Ich würde mich freuen, wenn in diesem Hause jeder nach seinem Gewissen entscheiden könnte. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/952 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/952 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE mit Ausnahme der Abgeordneten Huonker und Kugler sowie die Fraktionen der PIRATEN und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Die Abgeordneten Kugler und Huonker haben sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Tier

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

schutz verbessern, Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen (Drucksache 15/951)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich drei Vorbemerkungen machen. Erste Vorbemerkung, der Antrag, der heute zur Abstimmung steht, wird langfristig zu einer Verbesserung im Tierschutz führen. Strukturelle Verbesserungen im Tierschutz sind für ein Landesparlament zugegebenermaßen schwierig zu gestalten, weil die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich dem Bund zusteht. Wir können nur den Weg einer Bundesratsinitiative gehen, darauf zielt unser Antrag ab. Wir sollten begleitend zu diesem Antrag alle Kontakte zu Bundespolitikerinnen und Bundespolitikern nutzen, um unsere Initiative zum Erfolg zu führen. Dieses gemeinsame Vorgehen ist wichtig, da die Erfahrungen zeigen, dass in der Vergangenheit nicht nur einmal tierschutzpolitische Initiativen des Bundesrates Stichwort Verbot der Pelztierhaltung-, gescheitert sind, weil der Bundesgesetzgeber letztendlich eine andere Sichtweise der Dinge hatte.

Zweite Vorbemerkung, mir ist bewusst, dass wir mit diesem Antrag nicht auf allgemeine Zustimmung und bei vielen auf verhaltenen Jubel stoßen werden, weil Kosten entstehen werden, die zukünftig von den Züchtern und/oder den Tierbesitzern zu tragen sind. Ja, es wird auch Bürokratie entstehen, weil zur Kennzeichnungspflicht zwingend eine Registrierungspflicht gehört. Eine Kennzeichnungspflicht ohne Registrierungspflicht in einem Haustierregister ist aber nun mal Unfug. Diese Verpflichtung wird auch diejenigen treffen, die verantwortungsvoll und fürsorglich mit ihren Hunden und/oder Katzen umgehen. Das ist Gott sei Dank die überwiegende Mehrheit der Tierhalterinnen und Tierhalter. Viele Hunde und Katzen sind heute bereits gechipt. Es gibt aber auch andere Eigentümer, und denen wollen wir mit unserer Initiative das Leben etwas schwerer machen!

Dritte Vorbemerkung, es gibt heute schon mit TASSO und dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes zwei Register, die bundesweit und kostenneutral arbeiten. Meine Damen und Herren, der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Langem eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alle in menschlicher Obhut geborenen Hunde und Katzen als Beitrag zum aktiven Tierschutz. Den Tieren wird durch eine Kennzeichnung viel Leid erspart: Geht ein Tier verloren, kann es schneller seinem Besitzer zurückgegeben werden, Fundtiere haben eine kürzere Verweildauer im Tierheim, gekennzeichnete Tiere werden seltener ausgesetzt, da das Eigentumsrecht zurückverfolgt werden kann. Eine Kenn

zeichnungspflicht entlastet aber auch mittel- und langfristig Tierschutzvereine und nebenbei auch Kommunen, die ja für die Fundtiere zuständig sind.

Auch das ist wichtig, denn die Tierschutzvereine sind inzwischen an ihren personellen und finanziellen Grenzen angelangt. Auf der einen Seite wächst ständig die Zahl der zu versorgenden Tiere, es wird immer schwieriger, diese tierschutzgerecht unterzubringen. Auf der anderen Seite gehen die Zuschüsse von Kommunen und auch die Spenden zurück. Die zusätzlichen Mittel für investive Maßnahmen, die die Große Koalition in den letzten beiden Jahren bereitgestellt hat, sind zwar schon eine große Summe für ein Haushaltsnotlagenland wie das Saarland, allerdings mit Blick darauf, was in den Tierheimen Monat für Monat finanziell zu stemmen ist, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die ehrenamtlich in den Tierschutzvereinen für unsere Mitgeschöpfe da sind und sich einsetzen. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft um vieles kälter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierbesitzer könnten zukünftig zur Verantwortung gezogen werden. Das Prinzip „Bei Nacht und Nebel Auto auf, alte, kranke oder verletzte Katze raus, den Rest erledigt der Tierschutzverein" würde so nicht mehr funktionieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Im Ergebnis wird die Initiative eine Verbesserung des Tierschutzes mit sich bringen. Der Impuls zum heutigen Antrag kam von Dr. Hans-Friedrich Willimzik, dem saarländischen Tierschutzbeauftragten. Er hat Peter Strobel und mich überzeugt, wir haben unsere Fraktionen überzeugt. Ich hoffe, ich konnte Sie alle überzeugen und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kolb. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir bereits hier im Haus gemeinsam den Landestierschutzbeauftragten und das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände eingeführt haben, begrüßen wir auch den jetzigen Vorstoß der Koalition. Der Schutz unserer Haustiere liegt uns wohl allen am Herzen. Die Verpflichtung der Tierhalter, alle Hunde und Katzen mit einem Chip kennzeichnen zu lassen, stellt natürlich einen Eingriff in die Rechte der Bürger dar, der aber aus unserer Sicht gerechtfertigt ist. Schließlich kennen wir alle die vielen Fällen von entführten, ausge

(Vizepräsidentin Spaniol)

setzten, vernachlässigten oder entlaufenen Hunden und Katzen, auch bei uns im Saarland. Dagegen kann die Kennzeichnungspflicht helfen, wie man es zum Beispiel in Österreich sieht. Außerdem würde eine solche Regelung, wie der Antrag auch erwähnt, die Rechtslage auf EU-Ebene widerspiegeln. Schließlich schreibt die Richtlinie 998/2003 vor, dass alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb Europas auf Reise gehen, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Deshalb ist es durchaus richtig, dass die Koalitionsfraktionen tätig werden wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, wie lange es dauert, bis über eine Bundesratsinitiative im besten Falle eine Regelung durchgesetzt werden kann. Deshalb frage ich mich, warum wir nicht auf Landesebene tätig werden. Dies ist etwa für Hunde schon geschehen, zum Beispiel in Niedersachsen im Gesetz über das Halten von Hunden.

Ich weiß, dass ein entsprechender Antrag im Bundestag im Jahre 2011 von CDU und FDP abgelehnt wurde. Allerdings spricht dies meines Erachtens nicht dagegen, eine Regelung auf Landesebene zu erlassen. Der damalige Antrag beinhaltete nicht nur die Kennzeichnungspflicht, sondern auch andere, umstrittenere Punkte, weswegen die Gesetzgebungskompetenz nicht ausschließlich beim Bund liegen sollte.

Auf einen weiteren Punkt möchte ich noch zu sprechen kommen - Frau Kolb hat dies auch schon getan -, die Kosten. Das Setzen eines Chips kostet zurzeit circa 30 bis 40 Euro, je nachdem, wo man hingeht. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Preise nachlassen werden, wenn die Kennzeichnung erst einmal verpflichtend ist. Allerdings müssen wir schon sehen, dass für Geringverdiener 40 Euro eine Menge Geld sind. Ich bin mir sicher, dass die überwiegende Mehrheit der Tierhalter für ihre Hunde und Katzen diese Kosten gerne aufbringen werden, denn es ist ja zum Wohl ihrer Tiere. Trotzdem sollten wir uns überlegen, wie wir sicherstellen, dass sich alle Tierhalter dieses Chippen auch leisten können. Wir stimmen dem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Kollege Peter Strobel von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! CDU und SPD im saarländischen Landtag wollen ein bundesweites Gesetz zur Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen mittels eines Transponderchips erreichen. Dazu fordern wir die Landesregierung auf,

sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat für eine entsprechende Regelung einzusetzen.

Wir operieren damit nicht losgelöst von anderen, sondern wir wissen um ein grundsätzliches Interesse in anderen Bundesländern an diesem Thema, insbesondere zum Beispiel in Hessen. Meine geschätzte Kollegin Gisela Kolb hat schon ausgeführt, dass wir für eine solche Initiative eine möglichst breite Unterstützung und gute Freunde sowohl in den anderen Länderparlamenten als auch im Bund brauchen.

Herr Georgi, zu dem, was Sie eben im Blick auf das, was das Land selbst tun kann, in den Raum gestellt haben, ist zu sagen: Eine grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz liegt für das Land nicht vor, nur im Rahmen der Gefahrenabwehr bei gefährlichen Hunden. Dort könnte man etwas machen. Das heißt also, in einem ganz kleinen Segment könnte man dafür Sorge tragen, dass es schon jetzt eine Kennzeichnung geben müsste. Das ist aber nicht das, was wir uns im Rahmen des Tierschutzes vorstellen. Von daher wollen wir die große Regelung haben und nicht diese partielle.

Warum ein Chip und keine andere Art der Kennzeichnung? Eine Tätowierung im Ohr, die schon bisher von vielen Haltern vorgenommen wurde, ist natürlich besser als gar keine Kennzeichnung, jedoch kann sie über die Jahre hinweg unleserlich werden beziehungsweise bei entsprechender Interessenlage auch thermisch oder chemisch unleserlich gemacht werden.

Das Einsetzen eines Chips ist nicht sehr schmerzhaft und birgt keine gesundheitlichen Risiken für das Tier; überdies gewährleistet es über die gesamte Lebenszeit des Tiers eine sichere Identifizierung. Eine Kennzeichnung ist praktizierter Tierschutz. Sie sichert zuverlässig die Rückverfolgbarkeit zum Besitzer.

Das gilt nicht nur für ausgesetzte Tiere und die damit verbundene Sanktionierung, sondern auch für verloren gegangene oder einfach ausgebüchste Tiere. Diese können zum Halter zurückverfolgt und in ihr Zuhause zurückgebracht werden. Das ist gut für die Tiere selbst und für die sich sorgenden Besitzer der Tiere. Ich empfehle dazu einen, wie ich finde, schönen Leserbrief aus der SZ von heute Morgen. Da ist ein solcher Fall auch geschildert.

Profiteure sind dadurch neben den Kommunen als Ortspolizeibehörde in besonderem Maße die Tierheime, die deren Aufgaben übernehmen. Es ist zu erwarten, dass durch die verpflichtende Kennzeichnung zukünftig weniger Fundtiere in den Tierheimen landen beziehungsweise dort kürzer verweilen werden.

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

Meine Damen und Herren, unsere saarländischen Tierheime sind randvoll. Die Lage dort, besonders die wirtschaftliche Lage in den Tierheimen, ist ausgesprochen schwierig. Mein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an die Tierschutzstiftung Saar, die sich für die Tierheime und für das Tierwohl im Allgemeinen außerordentlich einsetzt.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie denjenigen, die sich in Vorstand und Stiftungsrat engagieren - und ich schließe ausdrücklich die Damen und Herren Abgeordneten dieses Hauses, die dort tätig sind, mit ein -, von dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, um auf die Verantwortung der Kommunen für ihre Fundtiere und damit auf die Verantwortung für ihre Tierheime hinzuweisen. Ich erinnere daran, dass die Aufgabe der Tierheime in Bezug auf die Aufnahme von Fundtieren eindeutig Aufgabe der Kommunen ist. Diese Aufgabe wird den Kommunen durch die Tierschutzvereine, in deren Trägerschaft die Tierheime betrieben werden, dankenswerterweise abgenommen.

Die saarländischen Kommunen unterstützen die Tierheime jedoch sehr unterschiedlich. Es gibt im Saarland ein sehr gutes Beispiel. Die 20 Städte und Gemeinden der Landkreise Saarlouis und MerzigWadern haben in Dillingen in einer kommunalübergreifenden Maßnahme den gemeinsamen Neubau eines Tierheims für ihre Fundtiere in Dillingen unterstützt. Zu der rund 4-Millionen-Euro-Maßnahme haben die Kommunen 1,6 Millionen Euro, das Land 1,4 Millionen Euro und das Tierheim selbst aus einer Erbschaft eine weitere Million Euro beigesteuert. Entstanden ist eine moderne Einrichtung, die den Tieren gute Lebens- und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.

Leider - sage ich an dieser Stelle - gibt es in unserem Land aber auch weniger erfreuliche Beispiele, wie Kommunen mit ihren Tierheimen umgehen. Zu meinem großen Bedauern ist hier die Landeshauptstadt zu nennen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken zahlt dem Tierschutzverein Saarbrücken, der das Bertha-Bruch-Tierheim betreibt, für die Übernahme der städtischen Aufgaben einen jährlichen Betrag von 35.000 Euro. Das war's! Dabei muss man Folgendes wissen. Müsste die Stadt das Tierheim selbst betreiben, würde sie das jedes Jahr Hunderttausende von Euro kosten.

Es lohnt sich ein Vergleich mit anderen Städten. Die Stadt Dresden gibt an Personal- und Sachkosten jährlich einen Betrag von rund 545.000 Euro für ihr Tierheim aus. Sie betreibt dieses nämlich selbst. Die Stadt Hagen hat vor rund einem Jahr für 2,7 Millionen Euro ein neues Tierheim gebaut mit einem Kos

tenanteil für die Stadt von 1,25 Millionen Euro. Nachdem der Tierschutzverein Saarbrücken nun für bis zu 1 Million Euro die Gebäude für Hunde und Kleintiere im Bertha-Bruch-Tierheim erneuern muss, hat er bei der Landeshauptstadt eine Förderung beantragt. In zwei Sitzungen des Stadtrats konnte die Ratsmehrheit aus SPD, LINKEN und GRÜNEN dem von der CDU eingebrachten Förderantrag leider nicht zustimmen.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Hier ist der Landtag, nicht der Stadtrat!)

Dennoch hoffe ich, dass wir im Stadtrat zügig zu einer Förderzusage für den Tierschutzverein kommen werden, denn wir sind es diesem Verein auch schuldig. Damit wir uns richtig verstehen: Ich plädiere nicht dafür, dass die Kommunen Tierheime selbst betreiben sollen, aber ich plädiere sehr wohl dafür, dass wir den Ehrenamtlichen in den Tierschutzvereinen, die den Kommunen eine Pflichtaufgabe abnehmen und damit erhebliche Kosten ersparen, die Anerkennung und Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen.

Dazu gehört eine vernünftige Finanzausstattung durch die Kommunen. Ich weiß, dass das schwierig ist. Dennoch gehört es genauso dazu wie das Aufgreifen von Initiativen aus dem Tierschutz selbst. Eine solche Initiative ist die Forderung nach einer Kennzeichnung von Hunden und Katzen mittels eines Chips, wie wir sie heute in unserem Antrag aufgegriffen haben. Danke sagen will ich in dem Zusammenhang, wie es Gisela Kolb eben schon getan hat, dem Landestierschutzbeauftragten, Herrn Dr. Willimzik, der sich seit Langem für die Kennzeichnungspflicht stark macht. Er berät Parlament und Regierung objektiv, zuverlässig und überzeugend, wie es Gisela Kolb auch schon gesagt hat. Darüber hinaus danke ich allen Saarländerinnen und Saarländern, die sich in den Tierheimen und im Tierschutz engagieren. Ihre Arbeit ist wichtig und wertvoll für unsere Mitgeschöpfe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)