Protocol of the Session on May 14, 2014

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer von der Fraktion der PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So schnell hätte ich jetzt mit der Worterteilung gar nicht gerechnet. Aber es ist gut, wenn man schnell durch die Tagesordnung kommt. - Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Wir haben diverse Änderungen in den Ausschuss eingebracht. Der Vorsitzende hat das entsprechend gewürdigt. Ebenso gab es Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wobei wir durchaus noch Verbesserungspotenzial innerhalb des Gesetzes sehen.

Lassen Sie mich kurz auf ein paar problematische Punkte eingehen. Das ist einmal das Instrument des Sanierungshaushalts, das an sich insofern eine Mogelpackung ist, als es natürlich für die Kommune schwierig ist, sich auf der Grundlage eines Sanierungshaushalts zu sanieren, weil es nichts an der grundsätzlichen Problematik ändert, dass bereits die Pflichtaufgaben die Einnahmen vieler Kommunen übersteigen.

Konkret finden wir es auch schwierig, dass die Ausgestaltung des Sanierungshaushalts als untergesetzliche Regelung in Form einer Verordnung vorgenommen werden soll. Es ist dann schwierig nachzuvollziehen, wie dieser Plan aussehen soll, dass die

(Abg. Gläser (CDU) )

Kommune sich über den Sanierungshaushalt saniert.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir aufgegriffen haben, ist die Regelung zur Interessenvertretung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, also Behinderten- und Seniorenbeiräte. Hier haben wir kritisiert, dass es sich um eine Kann-Regelung handelt.

(Zuruf von der SPD: Soll-Regelung!)

Um eine Soll-Regelung. Danke, Herr Vorsitzender.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Das ist ein entscheidender Unterschied.)

Wir haben einen anderen Gesetzentwurf schon früher in dieses Plenum eingebracht. Wir stehen für eine Muss-Vorschrift an der Stelle, um zu verhindern, dass es über das Land einen Flickenteppich unterschiedlicher Ausführungen gibt, wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen im Land vertreten werden.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Dabei gibt es noch einen Punkt, der zu bedenken ist, und da muss ich dem Kollegen Gläser recht geben. Es ist natürlich ein Problem, hier der kommunalen Seite wieder Kosten aufzubürden, ohne eine Gegenfinanzierung dieser kommunalen Kosten im Sinne des Konnexitätsprinzips vorzusehen. Auch hier hätten wir uns gewünscht, dass die finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung der jeweiligen Beiräte im Gesetz geregelt wird.

Schließlich war die Beteiligung von Kommunen an Energieunternehmungen ein großes Thema. Hier sind wir der Überzeugung, dass mit dem vorliegenden Entwurf nicht das maximal Machbare umgesetzt wird. Wir glauben, dass gerade in Zeiten der Energiewende es sehr wichtig wäre, dass sich Kommunen und nicht nur kommunale Verbände an Energieunternehmen beteiligen können, um dezentrale Energie vor Ort bezahlbar zu erzeugen, natürlich auch um eine größere Akzeptanz von alternativen Energieerzeugungsmöglichkeiten in den Gemeinden zu schaffen. Denn wenn direkt aus dem angrenzenden Windpark Gewinne in den kommunalen Säckel fließen, dann kann man davon ausgehen, dass auch bei der Bevölkerung die Akzeptanz größer ist.

Wir werden das ursprünglich vereinbarte Klimaziel der Europäischen Union nicht erreichen. Wir haben eine Verpflichtung, unseren CO2-Ausstoß zu verringern. Schon aus diesem Grund müssen wir alles tun und jedes Register ziehen, um die Energiewende voranzubringen. Das ist mit diesem Gesetz noch nicht geschehen.

(Beifall von den PIRATEN.)

Bemerkenswert ist auch, dass viele Anregungen, die in der Anhörung von verschiedenen Interessenvertretern gebracht wurden, nicht in das Gesetz aufgenommen wurden und das Gesetz den Landtag wieder so verlässt, wie es ihn betreten hat. Auch das finden wir schade, es wird dem Gesetz nicht gerecht. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz in der Form nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN.)

Herzlichen Dank. - Das Wort hat Abgeordneter Magnus Jung von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute in Zweiter Lesung ein Gesetz, das Verbesserungen für die Kommunen bringt, ein Gesetz, das mehr Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger bringt, ein Gesetz, das die Mitwirkungsmöglichkeiten aller Menschen in den Ortsräten stärken wird. Wir beschließen heute ein Gesetz, das die wirtschaftliche Betätigung der Landkreise im Bereich der Energiewirtschaft ermöglicht.

Vier gute Botschaften für das Land. Wenn die PIRATEN an dieser Stelle einem solchen Gesetz nicht zustimmen können, dann bitte ich Sie zu bedenken, was Sie auf Ihren Plakaten zur Kommunalwahl alles an Thesen aufgestellt haben. Das können Sie heute nicht mehr halten, Herr Hilberer.

(Beifall von der SPD.)

Das ist weder genial noch sonst was, sondern es ist einfach nur völlig daneben, denn die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen zeigen hier, dass sie die Dinge abräumen, die im Moment als Probleme da sind, die gelöst werden müssen. Ein Problem ist die Situation der überschuldeten Kommunen. Gerne eine Zwischenfrage.

Bitte schön.

Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Da Sie mich direkt ansprechen, möchte ich auch darauf eingehen. Ist Ihnen denn bewusst - es müsste Ihnen eigentlich bewusst sein -, dass wir Änderungsanträge gestellt haben, die unsere eigenen Ideen in den Vordergrund gestellt haben, von denen wir glauben, dass sie zum Teil ein bisschen genialer sind? Ich glaube, deshalb können wir unsere Plakate hängen lassen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN.)

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Ich kenne Ihre Änderungsanträge. Sie sind nicht sonderlich substanziell. Deshalb haben wir sie nicht übernommen. Das ist aber kein Grund, das Gesetz abzulehnen, denn damit setzen Sie auf jeden Fall das falsche Signal. Wir setzen die richtigen Signale, denn wir ermöglichen den Kommunen, die überschuldet sind, oder denen, die möglicherweise in den nächsten Jahren in eine solche Situation geraten, dass sie handlungsfähig bleiben. Wir zeigen ein Instrument auf, nämlich den Sanierungshaushalt, der ihnen helfen soll, aus dieser Situation wieder herauszukommen. Das ist eine pragmatische Lösung für ein sicherlich sehr schwieriges Thema.

Da wir heute Morgen intensiv über das Thema der kommunalen Finanzen allgemein gesprochen haben, erübrigt es sich an dieser Stelle, dies in den ganzen Zusammenhang zu stellen. Wichtig ist die bessere Beteiligung von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen. Das stärkt die Kompetenz vor Ort. Das bindet das Ehrenamt mit ein. Da können die Bürgerinnen und Bürger aktiv werden im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit. Das heißt am Ende, mehr Demokratie wagen auf der kommunalen Ebene. Das ist eine Botschaft, die wir Sozialdemokraten seit Generationen gerne ins Land streuen.

(Beifall von der SPD.)

Hinzu kommt, dass alle Ortsratsmitglieder auch für das Amt des Ortsvorstehers wählbar sind. Das stärkt auch dort die Beteiligungsrechte. Insofern ist das eine gute Botschaft.

Ein Weiteres, das möchte ich noch einmal unterstreichen: Ich halte es für eine wirklich wesentliche Veränderung, dass sich die Landkreise zukünftig im Bereich der Energieversorgung engagieren können. Wer wie die Frau Ministerin, der Kollege Scharf, der Kollege Neyses oder ich diese Woche in Oberthal dabei war, als dort ein Wildpark eingeweiht worden ist, an dem sich auch der Landkreis St. Wendel über seine Projektentwicklungsgesellschaft im Vorfeld beteiligt hat und Gutes getan hat, sich aber nachher wirtschaftlich an diesem Projekt nicht beteiligen konnte, der konnte sehen, dass die bislang gültige Rechtslage nicht dazu dient, den Ausbau erneuerbarer Energien unter kommunaler Beteiligung tatsächlich zu fördern.

Mit dem Gesetz, wie wir es heute in Zweiter Lesung beschließen, wird das zukünftig einfacher sein. Das ist nicht nur eine gute Botschaft für die Landkreise, die das wollen, sondern es ist insbesondere eine gute Botschaft für kleine Gemeinden im ländlichen Raum, die aufgrund ihrer Größe nicht das ganze Know-how selber entwickeln können, das man braucht, um im Bereich der erneuerbaren Energien tätig zu werden. Da macht es doch einfach Sinn,

dass man sich zusammenschließt, gemeinsam plant, gemeinsam investiert, und dass man gemeinsam nach außen agiert. Das kann man doch hervorragend machen, wenn man die Landkreise mit im Boot hat. Das war ein dringender Wunsch, der von der kommunalen Seite an uns herangetragen worden ist. Wir haben diesen Wunsch als sinnvoll erkannt und kommen ihm mit dem heutigen Gesetz nach. - Insofern nur gute Botschaften für unser Land und gute Botschaften für unsere Kommunen. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts anderes erwartet, als dass Sie nur gute Botschaften für unser Land verkünden. Aber ich glaube, es gibt auch noch Besseres an diesem Gesetzentwurf, und das Bessere hatten wir als Abänderungsantrag im zuständigen Ausschuss in zwei Bereichen vorgeschlagen. Das ist einmal die wirtschaftliche Betätigung von Einzelkommunen und Städten sowie zum Zweiten die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten als Ausgleich zur Einrichtung von Seniorenbeiräten. Bedauerlicherweise haben Sie das abgelehnt.

Wir sind der Auffassung, dass Ihr Gesetzentwurf im Wesentlichen einen Kompromiss darstellt - das ergibt sich wohl aus den Koalitionsverhandlungen -, denn bekanntlich steht vom Grundsatz her bei der wirtschaftlichen Betätigung im kommunalen Bereich die CDU eher auf der Bremse, während die SPD Weitergehendes will. Insofern kann ich diesen Gesetzentwurf lediglich als Kompromiss bezeichnen. Wir wollen an dieser Stelle weiter gehen. Wir wollen nicht nur den Gemeindezusammenschlüssen, den Gemeindeverbänden die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Bereich der dezentralen Energieversorgung und der erneuerbaren Energien eröffnen, sondern wir wollen das für alle Städte und Kommunen öffnen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Denn wir brauchen mehr und bessere Möglichkeiten auf kommunaler Ebene im Bereich der Energiewende. Aber es ist auch notwendig - das wurde heute Morgen angesprochen -, erweiterte und bessere Einnahmemöglichkeiten für die Kommunen zu schaffen. Dies ermöglicht dieses Gesetz eigentlich nur in sehr begrenztem Umfang. Durch die von uns vorgesehene Regelung wird es besonders leistungsfähigen und gut aufgestellten kommunalen Unternehmen möglich, wenn sie bereits eine bestimmte

Strommenge erzeugt haben, die zur Versorgung der Gemeinde ausreichen würde, weitere Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu tätigen. Landes- und kommunalaufsichtlichen Interessen wird insofern Rechnung getragen, als weiterhin ein angemessenes Verhältnis von wirtschaftlicher Betätigung und Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen werden muss. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass unnötige, aber auch unbeherrschbare Risiken mit dem energiewirtschaftlichen Engagement ausgeschlossen werden.

Wir haben aber auch noch bei § 108 eine Ausnahme vorgesehen, und das unterscheidet uns dann auch vom Antrag der PIRATEN, den wir deshalb ablehnen werden. Wir haben die Einschränkung vorgenommen, dass wirtschaftliche Betätigung nicht möglich sein soll, wenn kommunale Anlagen die Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen, also aus Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken, vornehmen. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Es geht uns um die Förderung der erneuerbaren Energien. Dadurch wird natürlich auch ein wertvoller und wichtiger Beitrag zur regionalen Wertschöpfung geleistet. Das wollen wir konsequent durchziehen.

Im Übrigen gibt es vergleichbare und ähnliche Regelungen bereits in Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Der zweite Punkt, den Sie bedauerlicherweise im Ausschuss abgelehnt haben, ist die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten im Gesetz, die Zuordnung erfolgt in § 50a. Er sieht vor, die Beteiligungsmöglichkeiten von Senioren und behinderten Menschen auszuweiten, aus der Kann- eine Soll-Regelung zu machen. Das tragen wir mit. Wir wünschen uns an dieser Stelle aber auch einen Ausgleich, dass eine einseitige Bevorzugung von älteren Menschen nicht stattfindet und deshalb auch jüngere Menschen auf der Ebene von Kinder- und Jugendbeiräten Berücksichtigung im Gesetz finden. Das haben Sie abgelehnt, was sehr bedauerlich ist.

In Richtung des Abgeordneten Gläser möchte ich sagen, dass ihr nur das macht, was die Kommunen auch wollen. Das ist eine schiefe Argumentation. Denn der Städte- und Gemeindetag will ebenfalls eine stärkere Beteiligung der Kommunen im energiewirtschaftlichen Bereich. Das lehnen Sie ab. Aber die Ablehnung Ihrerseits gilt jetzt auch für die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten. Ihre Argumentation ist hier nicht schlüssig. Da suchen Sie sich genau das aus, was Sie brauchen, um das zu rechtfertigen, was Sie machen. Das ist in Ordnung. Aber ich bedauere, dass die Mehrheitsfraktionen in diesem Parlament nicht imstande sind, ein deutliches Zeichen für mehr kommunale Beteiligung von

Kindern und Jugendlichen auf der Ebene der Städte und Gemeinden zu setzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/913 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 15/913 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/ 913 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordnete Neyses von den PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen, enthalten haben sich die Abgeordneten Hilberer, Augustin und Maurer von der Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als solchen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/819 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/819 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PIRATEN-Fraktion geschlossen, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.