Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ende des saarländischen Bergbaus im Jahr 2012 ist uns und den Menschen im Saarland noch lebhaft in Erinnerung, denn für viele ist dies bis heute ein sehr emotionales und sensibles Thema. Ich denke, allein aus diesem Grunde ist es dieser Tagesordnungspunkt wert, auch zu vorgerückter Stunde sachlich und aufmerksam behandelt zu werden.
Im Februar dieses Jahres hat der Vorstand der RAG den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses seine Planungen zur Grubenwasserhaltung im Saarland vorgestellt. Demnach sollen zunächst die Wasserhaltung in Reden und zu späteren Zeitpunkten auch die Wasserhaltungen in Camphausen, Luisenthal und Viktoria eingestellt werden. Der kontrollierte Wasseranstieg soll bis etwa 2035 andauern. Letztendlich sollen die Grubenwässer drucklos am Standort Ensdorf und gegebenenfalls auch Luisenthal in die Saar eingeleitet werden. Am Standort Reden soll ein Reservebrunnen erhalten bleiben, um dauerhaft das Niveau des Grubenwassers zu gewährleisten. Im Anschluss an die Ausschusssitzung erhielt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Ende März das Konzept zur langfristigen Opti
mierung der Grubenwasserhaltung der RAG AG für das Saarland. Dieses Konzept beruht zum einen auf dem Erblastenvertrag zwischen der RAG Stiftung und den Revierländern, zum anderen auf dem KPMG-Gutachten, welches im Jahr 2006 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Auftrag gegeben wurde.
Aus dem Konzept ergibt sich, dass in einem ersten Schritt das Grubenwasser in Reden auf ein Niveau von rund 280 Meter ansteigen soll, um einen Wasserübertritt zum Standort Ensdorf zu ermöglichen. Das KPMG-Gutachten sagt aus, dass ein Ansteigen des Grubenwasserniveaus im Saarland nach dem Ende des Bergbaus um rund 500 Meter als unkritisch angesehen werden kann.
Es ist richtig, dass negative Nebeneffekte auftreten können. Keinesfalls ist aber von weitreichenden Risiken wie in Ihrem Antrag die Rede. Man spricht im Gutachten davon, dass Verunreinigungen von Trinkwasservorkommen bei einem Anstieg des Grubenwassers auf das geplante Niveau vernachlässigbar seien und nach heutigem Erkenntnisstand mit Hebungen nicht zu rechnen ist.
Das Konzept der RAG bedarf der Zulassung durch das Bergamt Saarbrücken. Wichtig dabei ist, dass das Abschlussbetriebsplanverfahren für die Grubenwasserhaltung auf jeden Fall sicherstellen muss, dass Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind. Die Bergbaubehörde wird auf der Grundlage des Bundesbergbaugesetzes und anderer zu beachtender Rechtsvorschriften eine Prüfung durchführen. Aufgrund der Komplexität wird die Behörde auf Sachverständige zurückgreifen, aber auch eigene Gutachter einbeziehen.
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Anke Rehlinger hat in der Fragestunde im Rahmen der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht, dass die Landesregierung sich gegebenenfalls eigene Gutachten zur Bewertung des vorgelegten Konzepts einholen will. Zurzeit erfolgt eine umfassende Sichtung und Prüfung durch die Fachabteilung des Ministeriums, das Oberbergamt und das Bergamt. Eine Stellungnahme kann aufgrund der Komplexität und der Kürze der Zeit noch nicht abgegeben werden. Hinzu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Genehmigungsantrag der RAG bei der Bergbaubehörde vorliegt, noch gibt es Fristen, die zur Prüfung des Konzeptes einzuhalten sind.
Es ist für mich unverständlich, dass zum jetzigen frühen Zeitpunkt die grüne Landtagsfraktion versucht, die betroffenen Menschen im Saarland zu verunsichern.
Es wäre der zweite Schritt vor dem ersten, wenn das Ministerium bereits jetzt bei der Sichtung des Kon
zepts wissenschaftliche Expertisen anfertigen ließe. Ich gebe Ihnen aber recht, dass, wenn Fragen aufkommen, die nicht hausintern geklärt werden können, diese von Experten vollständig und umfassend beantwortet werden müssen. Das gilt auch für die heute Morgen gestellten Fragen zur Verbringung von Reststoffen im Untertagebau in der Vergangenheit. Die Landesregierung ist gut beraten, das vorliegende Konzept mit Sorgfalt zu prüfen und danach die Entscheidung zu treffen, ob das Konzept für das Saarland akzeptabel ist oder ob noch fachliche Fragen von Experten beantwortet werden können.
Aus diesen Gründen wird die SPD-Fraktion dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das KPMG-Gutachten im Jahr 2006 sprach - Herr Ulrich hat es bereits gesagt - von 500 Metern, die als unkritisch empfunden wurden. Das Risiko einer Grundwasserverunreinigung wurde im damaligen Gutachten als zu hoch bewertet. Die Pumpen abzustellen erschien als keine gute Idee. Das hat sich jetzt geändert. Ich will kurz auf die Risiken eingehen. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, denn es ist klar: Es kann alles gut gehen. Natürlich kann es sein, dass es absolut keine Auswirkungen geben wird. Aber, meine Damen und Herren, was, wenn nicht?
Thema Erderschütterungen. Hier möchte ich an den 23. Februar 2008 erinnern. Wir hatten ein Beben der Richterstärke 4,5 mit einer maximalen Schwinggeschwindigkeit von 93,5 mm/sec. Das sind fast 10 cm. Ich selbst habe ein, zwei Wochen vorher einige Beben, die allerdings geringer waren, selbst miterleben müssen, und ich wohne ein gutes Stück vom damaligen Epizentrum weg. Ich kann Ihnen sagen: In dem Moment fühlen Sie einfach nur Angst!
Die saarländische Regierung verfügte damals, noch am gleichen Tag, einen vorläufigen unbefristeten Abbaustopp. Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht hoffen, dass so etwas noch einmal passiert. Aber die Landesregierung soll alles tun, um das auch sicherzustellen. Alles andere wäre fahrlässig!
plosiver Gemische kommen, es kann zu Hebungen kommen. Die Folge wären Gebäudeschäden, Risse in Wänden, Kellervernässungen. Es könnten auch Ver- und Entsorgungsleitungen betroffen sein, Wasserrohrbruch oder was auch immer. Auch ein Tagesbruch ist vorstellbar. 1992 beispielsweise ereignete sich im Rheinland in der unmittelbaren Nähe eines Krankenhauses ein Tagesbruch. Er war so groß, dass das Krankenhaus vollständig zerstört wurde. Wie gesagt, ich will nicht den Teufel an die Wand malen. Es kann alles gut gehen, aber es sollte absolut sichergestellt sein, dass nichts passiert.
Thema Trinkwasserverunreinigung. Auch darauf ist Herr Ulrich schon sehr umfassend eingegangen, auch auf das Thema Sondermüll. Eines will ich dazu noch sagen: Es nützt dann auch nichts mehr, die Pumpen abzustellen, wenn die Probleme auftreten jedenfalls nicht direkt. Ein einmal erreichter Wasserstand kann dann nur noch durch enorm hohen Aufwand abgesenkt werden. Im ersten Step, so sagt die RAG, kann der Wasserstand nur gehalten werden, ein Zurück auf einen tieferen Stand ist nicht ohne Weiteres möglich, nur mit enorm hohem Aufwand.
Wir unterstützen daher den Antrag der GRÜNEN, dass die Landesregierung das Konzept der RAG bewertet und eigene Expertisen einholt. Wir möchten nicht, dass abgewartet wird, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir wollen im Saarland die saarländischen Bürgerinnen und Bürger keine Betatester für die RAG spielen lassen. Die Landesregierung muss alles tun, um die Risiken für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir haben einen sehr langen Debattentag hinter uns. Es hat angefangen mit den Befragungen. Man hatte häufig das Gefühl, dass der Wahlkampf und die Stimmungsmache im Vordergrund stehen. Dieses Gefühl habe ich bei diesem Antrag auch.
Werter Kollege Hubert Ulrich, wenn Sie einen Antrag einbringen „Unabhängige Bewertung des Grubenwasserhaltungskonzeptes RAG AG sicherstellen!“ dann muss ich feststellen: Sie waren nicht im Ausschuss, als Herr Tönjes uns berichtet hat. Sie haben nicht die Argumentation der Landesregierung im Ausschuss gehört. Wir haben dieses Konzept schon einmal - da gebe ich Ihnen recht - 2013 im Ausschuss angekündigt bekommen. Aber es wurde erst 2014 mit Folien hinterlegt und als klare Absicht er
kennbar, dies auch durchzuführen. Meines Wissens hat das Wirtschaftsministerium am 28. März einen Antrag der RAG mit dem Inhalt erhalten, die Grubenwasserhaltung bis zum Jahr 2035 zu realisieren.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Wegner, gingen Sie im Jahr 2013, als Herr Tönjes das angekündigt hat, davon aus, dass man das umsetzen will? Das hat sich jetzt so angehört, er hat das zwar angekündigt, aber man wusste nicht, ob das kommt.
Lieber Kollege, eine Ankündigung, ob sie in der Zeitung oder verbal im Ausschuss gemacht wird, ohne jedweden technischen und fachlichen Hintergrund, kann doch nicht dazu führen, dass eine Landesregierung Geld in die Hand nimmt und ein Gutachten erstellen lässt, nur weil irgendeiner gesagt hat, wir könnten das vielleicht einmal so machen. Das ist doch eine lächerliche Geschichte! Von daher bitte ich Sie, am Ende des Tages noch einmal zur Realität zurückzukehren und damit aufzuhören, den Menschen draußen Angst zu machen. Sie sollten einfach einmal zuhören, wie das eigentlich war.
Herr Tönjes hat deutlich gemacht, wie die RAG sich diese Wasserhaltung bis 2035 vorstellt. Ich bin ganz bei Ihnen, dass wir überhaupt keine Risiken für die saarländische Bevölkerung eingehen dürfen. Sie haben doch die Stellungnahme nach der Vorstellung der RAG von der Landesregierung gehört und Sie haben auch gehört, dass man bei der Teilflutung Duhamel ebenfalls Gutachten der RAG gehabt hatte. Und zu den Nachfragen, also zu den Punkten, die für die obere Bergbehörde so nicht einsichtig gewesen sind, wurden Nachgutachten erstellt. Man hat natürlich nachgefragt und erst dann wurde diese Teilflutung genehmigt. Hier jetzt so zu tun, als wäre da ein Verzug in irgendeiner Sache vorhanden, ist einfach Werbung für den 25. Mai. Das ist nicht seriös und hat eigentlich hier in dieser Debatte nichts zu suchen.
Wir werden mit Sicherheit weiter darüber reden, weil ich mir sicher bin, dass Sie diese Anträge stellen werden und dass Sie dieses populistische Verhalten
auch in Zukunft nicht ablegen werden. Das haben wir ja auch heute schon in mehreren Debatten gesehen. - Sie haben eben gesagt, „es kann sein…“ und „wir wollen nicht…“ und „es könnte sein…“, alle diese Dinge, die dann auch von Herrn Neyses genannt worden sind. Sie haben Gefahren beschrieben, die eventuell auftreten könnten. Da bin ich bei Ihnen, da müssen wir ganz genau hinschauen. Wenn man sich die Wasserhaltung im Bereich Warndt und in Frankreich ansieht - die sind ja einige Jahre früher dran gewesen und haben schon 2003 die Wasserhaltung eingestellt -, dann ist es nach den Berichten im Ausschuss wohl so, dass es dort nicht zu Beeinträchtigungen gekommen ist. Es gab keine Beeinträchtigungen des Grundwassers oder des Trinkwassers, es gab keine Hebungen, keine Erschütterungen. Dort ist das gut gegangen - was aber nicht unbedingt heißt, dass das im Saarland genauso sein muss. Deshalb war es mir recht, als Herr Körbel im Ausschuss deutlich gemacht hat, wie akribisch man diese Dinge in der Zukunft betrachten wird, dass man eine Umweltverträglichkeitsstudie machen wird, was das Trinkwasser angeht und dass man, bevor irgendwelche Genehmigungen erteilt werden, alle Teilaspekte prüfen und abklären wird, sodass wir keine Risiken für unsere Bevölkerung eingehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Angst und Angstmacherei sind mit Sicherheit der falsche Weg. Herr Neyses hat eben richtig gesagt, die RAG hat in ihrem Konzept vorgestellt, dass man, wenn man die Flutungen macht, den langsamen Anstieg nach oben, die Möglichkeit hat, diesen Anstieg zu stoppen, wenn man sich des Prozesses nicht mehr sicher ist. Ich kann auch bestätigen, dass man gesagt hat, dass ein Zurückführen einen höheren finanziellen Aufwand bedeuten würde, aber es ist möglich und auch machbar. Auf jeden Fall kann man den Prozess jederzeit stoppen und das ist ein wichtiger Aspekt.
Lassen Sie mich noch einmal ganz deutlich machen: Wir werden der RAG keinen Freibrief für irgendetwas geben. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung und die Wirtschaftsministerin das nicht tun werden. Wir haben eine Verantwortung für die Menschen in diesem Land, die in der Vergangenheit durchaus unter Bergschäden gelitten haben. So etwas wird in dieser Art und Weise nicht mehr vorkommen. Gerade was in den letzten Jahren passiert ist, als der Bergbau hier ausgelaufen ist, zeigt, dass die Landesregierung alles dafür getan hat, dass es keine Erschütterungen mehr gegeben hat und dass der Bergbau in einer Art und Weise beendet worden ist, die für alle erträglich war.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf eines hinweisen. Der Erblastenvertrag macht deutlich, dass in Nordrhein-Westfalen und im Saarland die Ewigkeitslast klar durchkalkuliert ist. Man hat mit der
RAG-Stiftung die Finanzierung dieser Ewigkeitslasten garantiert. Und wenn es nicht möglich ist, das Grubenwasser auf natürlichem Wege abzuführen, werden die Pumpen nicht stillstehen, sondern weiterlaufen. Den Prozess und den Antrag jetzt aber entsprechend zu begleiten, das halte ich für eine vernünftige und saubere Sache. Es gibt keinen Raum dafür, hier Stimmen zu fangen oder Ängste zu schüren. Wir werden alles tun als Landesregierung, damit diese Dinge ordentlich und sauber gemacht werden. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/906 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/906 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfrak
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 8) (Drucksache 15/890)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/890 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?- Ich stelle fest, dass die Drucksache 15/890 einstimmig angenommen ist.