Protocol of the Session on May 14, 2014

Altersgerechter Umbau. Auch das gibt es sowohl auf Bundesebene, ein neues Programm, und selbstverständlich wird diese Frage auch auf der Landesebene noch einmal zu diskutieren sein. Insofern ist die Große Koalition im Bund und auch im Land ein verlässlicher Partner des sozialen Wohnungsbaus. Sie setzt Schwerpunkte im Bereich der energetischen Sanierung und setzt sich auch für die demografischen und sozialen Herausforderungen ein.

Ihr Antrag, Kollege Ulrich, ist jedoch, wenn er ein Grundstück wäre, ein schlechtes Grundstück. Man kann darauf leider nicht bauen. Deshalb lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank.

Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Conradt! Ich habe mir einige Punkte in Ihrem Vortrag gemerkt, die Ungereimtheiten aufgewiesen haben. Das betrifft ganz besonders einen, den Bevölkerungsrückgang in Saarbrücken, von dem Sie gesprochen haben. Das mag zutreffen,

wenn Sie es an Zahlen festmachen. Aber die Haushalte haben sich vermehrt, da sie inzwischen ganz anders gestaltet sind als noch vor 20 Jahren. Es gibt viel mehr Single-Haushalte, deshalb brauchen wir auch mehr kleinere Wohnungen, die diesem Bedarf auch angepasst sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann vorab sagen, dass wir zwar nicht in allen Punkten Herrn Ulrich recht geben, dass unsere Fraktion aber dennoch dem Antrag zustimmen wird.

(Beifall des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Er lobt mich. - Ich darf daran erinnern, dass unsere Fraktion bereits im November 2012 einen ganz ähnlichen Antrag eingebracht hatte, der leider mehrheitlich abgelehnt wurde. Anlass dieser Debatte war damals das Erscheinen der Pestel-Studie, derzufolge im Saarland 80.000 Sozialwohnungen fehlten. In der Tat ergab eine Recherche, dass im Saarland in den Jahren 2000 bis 2012 gerade mal diese 56 Neuschaffungen von Wohnungen gefördert wurden. Neuschaffung bedeutet für uns, dass die Wohnungen modernen Standards entsprechen, was die energetische Sanierung angeht, und einem bestimmten Zuschnitt; das sind die idealen Wohnungen, die sich die Leute leisten können, auch vom Unterhalt her.

Auch im Bundesgebiet ist ein Rückgang von Sozialwohnungen zu verzeichnen. Es fehlen ganz einfach bezahlbare moderne Wohnungen. Zwar wird im Saarland vor allem in den ländlichen Gebieten ein hoher Wohnungsleerstand beklagt, der aber größtenteils der Tatsache geschuldet ist, dass dieser Wohnraum eben nicht diesen neuen Standards entspricht. Oder aber die Lage ist zu weit außerhalb, dann werden die entsprechenden Wohnungen von den älteren Menschen verlassen, weil sie in die Stadt ziehen möchten. Auf jeden Fall hat das Saarland eine Bedarfsdeckung von gerade mal 3 Prozent und bleibt damit weit hinter anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Thüringen mit 60 Prozent, zurück.

Die Gesellschaft hat sich gewandelt. Die Lebensformen haben sich geändert, letztendlich auch die Einkommenssituation vieler Bürger. Alleinerziehende, Singles, Ältere, Alleinstehende oder behinderte Menschen, Familien mit Kindern, alle haben individuelle Bedürfnisse und Ansprüche an ihre Wohnungen, aber auch ganz unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten, diese umzusetzen. Da liegt es doch auf der Hand, dass Förderprogramme angepasst beziehungsweise neu aufgelegt werden müssen.

Mit der Föderalismusreform stehen im Saarland 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, Mittel, die in den Neubau von modernen Sozialwohnungen fließen sollten. Wir sehen für den Zeitraum von 2014 bis 2019 ebenfalls die Notwendigkeit der Schaffung einer Regelung, damit diese Bundesmittel weiterhin

(Abg. Conradt (CDU) )

einer gruppenspezifischen Zweckbindung und nicht einer investiven Zweckbindung unterliegen.

Insgesamt sehen wir hier großen Handlungsbedarf. So könnten wir uns auch vorstellen, dass über das Landesamt für zentrale Dienste und in Abstimmung mit betroffenen Kommunen der Ankauf von Belegungsrechten von geeignetem Wohnraum für Sozialwohnungen zu prüfen wäre. Darüber hinaus müssen weiterhin geeignete, nachhaltige und attraktive Förderprogramme für Umbaumaßnahmen zur Bedarfsänderung oder zur energetischen Sanierung bestehen bleiben. Bedenken Sie bitte, dass somit gleich zwei Probleme aus der Welt geschafft wären: Zum einen könnten Leerstände einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden und zum anderen könnte bedürftigen Personen günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Nicht zuletzt ist es in unser aller Interesse, wenn durch bauliche Maßnahmen Energie und Energiekosten eingespart werden. - Wir stimmen diesem Antrag zu und ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Ulrich, einen Satz in Ihrem Antrag könnte ich unterschreiben,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist doch schon mal ein Anfang)

und zwar - wenn es bei diesem zweiseitigen Antrag nur ein Satz ist, dann ist der Anfang nicht wirklich gut - dieses Zitat: Um den sich verändernden Anforderungen zu begegnen, ist es erforderlich, die soziale Wohnraumförderung auch auf der Landesebene neu aufzustellen. - Diesen Satz könnte ich durchaus unterschreiben. Das ist auch etwas, was zurzeit von der Großen Koalition im Saarland in Angriff genommen wird. Das ist ein Projekt des Finanzministers. Das Finanzministerium ist zurzeit mit einer Evaluierung der bestehenden Programme beschäftigt. Ich finde allerdings in Ihrem Antrag keine Antwort auf die Frage, was müsste sich denn ändern bei der Wohnraumförderung im Saarland? Mir stellt sich zum Beispiel die Frage: Sind unsere Förderprogramme attraktiv genug? Oder sollte es eine zusätzliche Förderung von Maßnahmen geben, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungszielen stehen? Sollte auch die allgemeine Aufwertung des Wohnumfeldes gefördert werden? Stand heute wird sie nicht gefördert. Sollte man bei den Förderprogrammen an der Darlehensvergabe festhalten oder sollten auch ergänzende Zuschüsse

gezahlt werden können? Die Zuschussförderung von Mietwohnungen gibt es zum Beispiel nur im Programm für altersgerechtes Wohnen. Ansonsten ist es bei uns im Saarland eben eine Darlehensförderung. Manche Wohnungsbauunternehmen sagen auch, dass das Verfahren zu bürokratisch wäre. Das sind alles Dinge, denen man sich bei der Evaluierung unserer Förderprogramme stellen muss, und aus den Antworten auf diese Fragen wird sich die zukünftige Ausgestaltung der sozialen Wohnbauförderung im Saarland ergeben.

Zu Ihrem Forderungskatalog hat der Kollege Uwe Conradt ja schon einiges gesagt. Das läuft unter dem Stichwort: Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen. Sie fordern darin zum Beispiel, dass sich die saarländische Landesregierung - ich zitiere auf der Bundesebene für die Erhaltung beziehungsweise Aufstockung der Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ starkmachen soll. Herr Kollege Ulrich, das ist bereits geschehen. Das ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der Großen Koalition auf Bundesebene. Bereits im Haushalt 2014 wurden die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ erhöht. Das ist ein wichtiger und richtiger Baustein, ganz einfach, weil dieses Programm das einzige Städtebauförderungsprogramm ist, das investive und nichtinvestive Maßnahmen vernetzt. Hier gab es in den letzten Jahren massive Kürzungen. Das Programm ist 2014 noch nicht auf dem alten Stand, aber daran wird gearbeitet werden.

Mit dieser Großen Koalition auf Bundesebene stehen mehr Mittel für den Städtebau auf Bundesebene zur Verfügung. Nicht nur für das Programm „Soziale Stadt“, sondern für den gesamten Städtebau stehen mehr Mittel zur Verfügung. Das ist richtig und wichtig, weil wir zum Beispiel das Thema, das Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, nämlich die Schaffung barrierefreien Wohnraums, nicht isoliert sehen können. Die Schaffung barrierefreien Wohnraums müssen wir im Zusammenhang mit der Schaffung eines barrierefreien Umfeldes diskutieren. Und da ist die Städtebauförderung gefordert.

Barbara Hendricks, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, hat in ihren Ausführungen zum Haushaltsgesetz 2014 gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin -: „Für den Programmtitel Soziale Stadt stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Ländern fördern wir damit benachteiligte Stadtquartiere. Sie sollen städtebaulich aufgewertet werden, indem zum Beispiel Begegnungsorte oder Anlaufstellen geschaffen oder ausgebaut werden. Auch öffentliche Plätze sollen sicher und lebenswert gestaltet werden. Ich halte es für eine zentrale Zukunftsaufgabe ganz allgemein, aber insbesondere aber auch für mein Ressort, le

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

benswerte Wohnquartiere zu schaffen und das soziale Miteinander zu gestalten.“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist vom Kollegen Conradt bereits angesprochen worden. Wenn man über bezahlbare Mieten für alle diskutiert, dann sind wir beim Instrument Wohngeld. Es ist in meinen Augen allerdings auch zielführender als die klassische soziale Wohnbauförderung, weil die soziale Wohnbauförderung durch ihre engen Einkommensgrenzen, zum Beispiel dem Facharbeiter mit einem mittleren Einkommen, nicht hilft. Da hilft es mehr, das Instrument des Wohngeldes auszubauen. Auch das macht die Große Koalition und sie macht das in Absprache mit den Ländern, weil auch die Länder an der Finanzierung des Wohngeldes beteiligt sind.

Sie fordern in Ihrem Antrag, eine verbindliche Regelung dafür zu schaffen, dass die Mittel, die vom Bund fließen, gruppenspezifisch für die Wohnraumförderung eingesetzt werden. Herr Kollege Ulrich, ich glaube nicht, dass es in einem Haushaltsnotlageland wie dem Saarland gesetzlich festgelegte Denkverbote geben kann, was die Ausgaben des Landes angeht. Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand. Für uns ist es wichtig, dass das sozialverträglich erfolgen wird. Natürlich wird die soziale Wohnbauförderung im Saarland weitergehen. Es werden auch wieder barrierefreie Wohnungen geschaffen - davon bin ich fest überzeugt -, nur nicht mit diesen engen Schranken, die Sie hier aufbauen wollen. Ich halte auch den Antrag, den Sie wieder zurückgezogen haben, dass man dem Bundesgeld, das ins Land kommt, auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe verpassen soll, in einem Haushaltsnotlageland für illusorisch. Das werden wir trotz all unserer Bemühungen nicht stemmen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von den PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 2013 vorgenommene Revision des Entflechtungsgesetzes sieht vor, dass ab 2014 bis 2019 der volle Satz von 518 Millionen Euro für Wohnraumförderung weiterhin jährlich zur Verfügung steht. Das Saarland erhält davon rund 6,5 Millionen Euro jährlich. Nach der Einigung von Bund und Ländern werden diese Mittel bis 2019 weitergezahlt. Der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst sich mit einem wichtigen Thema. Wir haben dazu im August 2013 eine kleine Anfrage gestellt. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir alle Forderungen im An

trag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen. Ich bin froh, dass Herr Ulrich den neuen Antrag zurückgezogen hat. Daher kann ich hier auch sagen, dass wir alle Forderungen unterstützen. Ich möchte nun im Einzelnen auf den Antrag eingehen.

Zunächst zum Thema Zweckbindung. Mehr als die Hälfte der Bundesländer, so schrieb die Rheinische Post im August 2013, verwendet die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Mittel, die Bundeszuschüsse, nicht zweckgerecht. Nach einer Aufstellung des Bundesbauministeriums gehört zu diesen Bundesländern auch das Saarland. Wir PIRATEN halten eine Zweckbindung, eine gruppenspezifische Zweckbindung, weiterhin für sinnvoll und unterstützen dies auch hier.

Frau Kolb, Sie sprachen von Denkverboten. Würde man dieser Logik folgen, müsste man im Saarland sämtliche Gelder im Haushalt als nicht zweckgebunden festsetzen, einfach überall „gegenseitig deckungsfähig“ ansetzen. Teilweise wird das ja schon gemacht, nach Ihrer Logik müsste man das aber bei allen Geldern machen. Das ist sicherlich so nicht sinnvoll.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir PIRATEN unterstützen auch die Forderung nach einem Nachfolgeprogramm zum Wohnen im Alter. Es handelt sich hierbei um die Förderung von Umbauarbeiten, damit ältere Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden leben können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle werden auch einmal alt.

(Zuruf: Oh, ich bin es schon!)

Von 2009 bis 2011 wurden 2.500 Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Am 31. Dezember 2013 ist diese Förderung dann außer Kraft getreten, deswegen bedarf es eines Nachfolgeprogramms. Herr Conradt sagte ja, die Landesebene werde sich damit beschäftigen. Herr Conradt, ich hätte es begrüßt, hätte sich angesichts des Auslaufens eines Förderprogramms Ende 2013 die Landesregierung nicht erst Anfang des Jahres 2014 damit beschäftigt. Das mag vielleicht den umfangreichen Haushaltsberatungen im Herbst, mit denen alle Fraktionen beschäftigt sind, geschuldet sein. Aber, Herr Conradt, vielleicht dann doch besser jetzt als gar nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Conradt (CDU).)

Nun noch kurz zum Thema Soziale Stadt, zum Förderprogramm Soziale Stadt. 1999 wurde das Städteförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Länder zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile gestartet. Diese Stadtteile sind gekennzeichnet durch komplexe Probleme in den Bereichen Städtebau, Umwelt, Infrastruktur, lokale Öko

(Abg. Kolb (SPD) )

nomie, Soziales, Integration sowie nachbarschaftliches Zusammenleben. Zur Lösung dieser Probleme sowie zur Erschließung der Potenziale wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten gestartet, zum Beispiel in den Bereichen Jugend- und Familienarbeit, Ausbildungsförderung, Wirtschaft, Kultur und Kunst. Wir PIRATEN halten eine Erhaltung dieses Programms und seine Aufstockung für sinnvoll.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Es ist auch wichtig, dass sich das Saarland weiterhin beim Bund dafür einsetzt, die Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau zu verlängern - nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern bis es umgesetzt ist. Wir sollten hierbei aber auch den Blick ins Saarland lenken: Das Saarland hatte früher im Wohnungsbaugesetz zwei Belegungsbindungen, zehn und 15 Jahre. Heute sind nur noch zehn Jahre vorgesehen. Die Argumentation geht dahin, dass die Frist von zehn Jahren eine größere Akzeptanz bei Förderungsnehmern bewirke. Das ist sicherlich richtig, das ist klar. Kann der Förderungsnehmer früher über die Miete frei entscheiden, ist natürlich der Anreiz etwas höher. Aber, meine Damen und Herren, das geht dann, das ist sicherlich Ihnen allen klar, zulasten der Mieter. Diese Änderung im Wohnungsbaugesetz kann die Landesregierung selbst revidieren, sie muss dabei nicht auf den Bund warten.

Wir PIRATEN schließen uns auch der Forderung nach einem Klimazuschuss zum Wohngeld an. Die energetische Sanierung leistet einen äußerst wichtigen Beitrag zur Energiewende. Das wird in der Diskussion um Strompreise und um die Energiewende, um Windenergie und Fotovoltaik immer wieder vergessen. Darüber wird viel zu wenig gesprochen: Meine Damen und Herren, das Beste ist doch, wenn die Energie gar nicht erst erzeugt werden muss, weil sie nicht verbraucht wird.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Diesbezüglich lohnt sich übrigens auch ein Blick nach Luxemburg, Luxemburg ist bereits weiter als wir. Wir wollen die Energiewende vorantreiben; 100 Prozent erneuerbare Energie, das ist möglich. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Zuschuss zum Wohngeld. Er ist nötig, damit sich auch Leute mit kleinem Portemonnaie künftig energiesparende Wohnungen und Häuser leisten können.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Abgeordnete Uwe Conradt von der CDU-Landtagsfraktion.

Es muss noch ein kurzer Satz zum Thema Belegungsbindung gesagt werden. Es wurde diesbezüglich ein wenig suggeriert, man habe in ganz extremem Umfang soziale Verwerfungen zu erwarten. Das Gegenteil ist richtig.

Durch die Belegungsbindung soll ja zunächst einmal sichergestellt werden, dass die geförderten Wohnungen nur durch die jeweils geförderte Zielgruppe belegt werden. Diese Wohnungen stehen also auch nur jenen zur Verfügung, die den Kriterien des Wohnraumförderungsgesetzes entsprechen. Es ist für die Siedlungsgesellschaften im Land aber überhaupt nicht erstrebenswert, dass die Belegungsbindung erweitert wird, aus folgendem Grund: Man müsste doch eigentlich über die Jahrzehnte, in denen der soziale Wohnungsbau in Städten auch immer wieder zur Ausbildung gewisser Brennpunkte geführt hat, gelernt haben, dass es sinnvoll und notwendig ist, keine sozialen Brennpunkte entstehen zu lassen. Es ist wichtig, dass es eine soziale Durchmischung gibt, auch in den einzelnen Gebäuden der Siedlungsgesellschaften. Ich glaube, es ist für unser Land sehr wünschenswert, nicht bewusst soziale Brennpunkte herbeizuführen. Daher sollte auch eine Belegungsbindung nicht länger als zehn Jahre betragen, damit auch jene Mieter drinbleiben können, auch Nachfolgemieter aus ihrem Umfeld suchen können, die den sozialen Aufstieg schaffen. Ich glaube, wir wünschen uns doch eigentlich alle, dass es den Menschen in unserem Land besser geht, dass sie selbst den sozialen Aufstieg schaffen. Aber auch dann sollten sie dort wohnen bleiben können, in dem Haus, in dem sie schon wohnen, dies zu günstigen Mieten. Zur Mietentwicklung habe ich ja schon ausgeführt.