Es ist eben nicht so, wie der ein oder andere immer noch verbreitet, obwohl er weiß, was wir hier regeln, dass wir weiterhin Haustiere abschießen lassen wollen. Das ist Quatsch, das ist Unsinn! Genau das Gegenteil stellen wir sicher. Es ist Quatsch und Unsinn, wenn man behauptet, es gebe eine Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur. Auch das stimmt so nicht! Es ist auch nicht so, dass wir die Fuchsschonzeiten aufgehoben hätten. Wir haben eine Lockerung, das ist wohl wahr, aber es gibt weiterhin Schonzeiten, in denen der Fuchs nicht gejagt werden darf. Ich sage ganz deutlich: Wir brauchen uns für dieses Gesetz nicht zu schämen. Wir haben einen Entwurf eingebracht, in dem auch im Rahmen der Anhörungen vorgebrachte gute Argumente Niederschlag gefunden haben.
Die Diskussion war geprägt von viel Arbeit, aber auch von viel Kritik, die die handelnden Personen in den Fraktionen einstecken mussten. Deswegen sage ich auch noch einmal herzlichen Dank an die Verantwortlichen in den Fraktionen, die sich dieser Diskussion gestellt haben. Das war aller Mühe wert, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Dank gilt aber auch allen Verbänden, die sich der Mühe unterzogen haben, in diesem Prozess ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Das gilt auch für den VJS, der aus seiner Erwartungshaltung, auch aus seiner Funktion heraus, natürlich eine besondere Stellung hat. Wer das leugnet, der verkennt die Wirklichkeit. Er ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und sogar verantwortlich heranzuziehen, wenn es darum geht, im Jagdrecht Veränderungen vorzunehmen. Das ist keine Bevorzugung, sondern
das ist das, was nach Recht und Gesetz zu tun ist! Deswegen sage ich auch dem VJS herzlichen Dank für seine Arbeit und für sein Engagement, genauso wie allen anderen Vereinen und Verbänden, die sich dort eingebracht haben.
Ich sage aber auch ein herzliches Wort des Dankes beispielsweise dem Tierschutzbeauftragten des Landes, der sich ebenfalls, obwohl er erst kurz zuvor ins Amt gekommen war, sehr stark in diese Debatte mit eingebracht hat, der auch sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass dieses Gegeneinander, dass dieser große Graben, das, was Frau Kollegin Maurer mit „Nord- und Südpol-Situation“ umschrieben hat, überwunden werden muss, auch und insbesondere im Sinne des Tierschutzes. Deswegen sage ich noch einmal ein herzliches Wort des Dankes an den Tierschutzbeauftragten: Wir brauchen solche engagierten Vermittler, die auch dazu beitragen, dass man in Zukunft nicht mehr übereinander, sondern miteinander redet. Deswegen auch ihm ein herzliches Wort des Dankes, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zum Schluss sei mir erlaubt, dass ich herzlichen Dank sage den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die sich auch in den vergangenen Wochen und Monaten heftigster Kritik und Anfeindungen gegenüber gesehen haben, obwohl sie das gemacht haben, was ihr Job ist. Sie haben aber weit mehr als das getan, sie haben sich als Vermittler und auch als Konstrukteure für ein modernes und neues Jagdrecht im Saarland eingebracht. Deswegen sage ich all denen, die daran beteiligt waren, herzlichen Dank. Das war ein gutes Stück Arbeit, auf das Sie alle zu Recht stolz sein können. - Deswegen ein herzliches Dankeschön!
Herzlichen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/814 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPDLandtagsfraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, zugestimmt hat die PIRATEN-Land
Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/827 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPDFraktion, zugestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und die PIRATEN-Landtagsfraktion.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/823 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/726 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/726 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Resolution aller Landtagsfraktionen betreffend: Zukunft der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger sichern - Lösung der Haftpflichtproblematik (Drucksache 15/822)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich außerordentlich, dass ich aufgrund unserer Initiative die gemeinsame Resolution
vorstellen darf, die über Parteigrenzen hinweg entstanden ist und mit der wir Sachpolitik in höchstem Maße betreiben.
Freiberufliche Hebammen sind laut Berufsordnung der Länder und den Verträgen mit den Krankenkassen dazu verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungsprämien sind allerdings in den letzten zehn Jahren enorm angestiegen. So warnen die Hebammen und Entbindungspfleger schon seit Jahren, dass ihr Berufsstand durch diese Erhöhung bedroht ist. Der deutsche Hebammenverband veröffentlichte einige Zahlen, die verdeutlichen, dass es sich hierbei um eine beachtliche Erhöhung der Prämien handelt. 1981 bezahlte man umgerechnet rund 30 Euro im Jahr, 2014 wird mit einer Versicherungsprämie von 5.091 Euro gerechnet. Der Grund für den Anstieg der Versicherungsprämie liegt nicht etwa in der Zunahme teurer Schadensfälle, sondern in steigenden Regressforderungen der Sozialversicherungsträger und einer höheren Klagebereitschaft betroffener Eltern.
Hinzu kommt, dass bis 01. Juli 2015 einer der zwei noch zur Verfügung stehenden Versicherungsanbieter aus der Versicherung aussteigen wird und es noch nicht gelungen ist, einen neuen Versicherer zu gewinnen. Die Befürchtung, dass der Versicherungsmarkt für Hebammen und Entbindungspfleger zusammenbricht, ist groß. Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland nicht arbeiten. Sie dürfen weder Geburten zuhause betreuen, noch dürfen sie im Geburtshaus oder als Beleghebamme arbeiten. Sie dürfen der Schwangeren- und Wochenbettbetreuung nicht mehr nachkommen. Die Folgen sind zum einen das Ende der freiberuflichen Tätigkeit der Hebammen, zum anderen würde sich die Versorgungslage mit Hebammen in Krankenhäusern weiter verschlechtern, da sehr viele Krankenhäuser bereits mit freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern zusammenarbeiten.
Der Landtag des Saarlandes unterstützt die Bemühungen der saarländischen Landesregierung, eine tragfähige Lösung der Haftpflichtproblematik freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger im Saarland zu finden, damit die Existenz dieses Berufes gesichert ist und freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger auch weiterhin in der Geburtenhilfe tätig sein können.
Der Landtag des Saarlandes begrüßt, dass die saarländische Landesregierung der durch das Land Schleswig-Holstein gestarteten Bundesratsinitiative beitritt beziehungsweise sich einer aussichtsreichen Initiative anschließt, mit der eine tragfähige Lösung
der Haftpflichtproblematik freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger gefunden werden kann. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob es eine Möglichkeit gibt, mit der die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung gesenkt oder stabilisiert werden können. Es ist wichtig, dass dieser Lösungsansatz in enger Abstimmung mit den Hebammen verfolgt wird.
Ein weiterer Lösungsansatz wäre die Gründung eines staatlich finanzierten Haftungsfonds und die Schaffung von Haftungshöchstgrenzen für Hebammen und Entbindungspfleger. Somit würde der Haftungsfonds zahlen, wenn während einer Entbindung ein Schadensfall auftritt, dessen finanzielle Folgen über der Höchstgrenze liegen. Ferner würde somit für Versicherungsanbieter auch eine Attraktivität geboten, denn die zu erwartenden Schäden sind so kalkulierbarer.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Problem mit weitreichenden Konsequenzen. Wenn es keine freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger mehr gibt, gibt es nicht mehr die Möglichkeit der freien Wahl des Geburtsorts. Dabei ist es für viele Eltern von großer Bedeutung, wo ihr Kind geboren wird. Nicht zuletzt wird der Geburtsort auch nach Wohlempfinden und Vertrauen der Eltern, insbesondere der werdenden Mütter ausgewählt. Eine Geburt ist ein sehr intimer Vorgang, für den das eigene Wohlbefinden und das Vertrauen in Arzt und Hebamme beziehungsweise Entbindungspfleger eine sehr große Rolle spielen. Ein Wegfall dieser Möglichkeit mindert massiv die Qualität der Geburten, nicht zuletzt weil viele Schwangere vor der Geburt ihre Hebamme gerne kennenlernen wollen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Ferner führt es, wie ich eben angesprochen habe, zu Versorgungsengpässen in Krankenhäusern, da immer mehr Krankenhäuser auch im Saarland auf freiberuflich tätige Hebammen zurückgreifen und mit diesen zusammenarbeiten. Das heißt also, dass weniger Hebammen mehr Arbeit übernehmen müssen. Die generell knappen Kassen der Krankenhäuser erlauben es oftmals nicht, weitere Hebammen und Entbindungspfleger fest anzustellen. Die Lösung, die wir sehen, ist der von mir eben angesprochene Haftungsfonds, was uns auch in den Gesprächen mit den Hebammenverbänden bestätigt wurde. Auch im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, in dem wir das Thema diskutiert haben auch mit dem Hebammenverband -, wurde das eindeutig bestätigt.
Da von dieser Problematik die gesamte Bevölkerung, besonders aber werdende Mütter betroffen sind, freut es mich umso mehr, dass aufgrund unserer Bemühungen eine gemeinsame Resolution entstanden ist, deren Hauptnutzen die Bevölkerung und vor allem die werdenden Mütter haben.
Vergangenen Samstag fanden in sehr vielen Städten Deutschlands Demonstrationen von Hebammen statt, die auf die Problematik hingewiesen haben. Am kommenden Samstag ist eine Demonstration in Saarbrücken vor der Europa-Galerie. Ich hoffe, dass sich an dieser Demonstration sehr viele Menschen auch aus dem politischen Bereich beteiligen, um zu zeigen, dass wir Hebammen und Entbindungspfleger nicht im Stich lassen und dass wir ihre Belange ernst nehmen. Hier muss ganz klar das Wohl des Menschen im Vordergrund stehen. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht nach vorne gerückt werden. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam kämpfen, lassen wir unsere Hebammen und Entbindungspfleger nicht länger im Stich, lassen Sie uns politisch handeln, denn wenn wir noch länger warten, ist es zu spät. Schwanger werden die Menschen immer. Deshalb brauchen wir eine ordentliche Abdeckung mit Hebammen und Entbindungspflegern -
Herr Kollege, natürlich werden nur die Frauen schwanger, das habe ich vorausgesetzt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maurer. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Kollegin Dagmar Heib von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass es Hebammen gibt. Das möchte ich vorweg feststellen. Die Hebammen und auch die Entbindungspfleger sind vor, während und nach der Geburt Ansprechpartner für all die Fragen, die sich werdenden Familien stellen. Viele von uns haben die Erfahrung gemacht, dass diese Fragen oft viel komplexer sind, als man sich das im Vorfeld vorstellt, wenn man auf die Kinder wartet.
Deshalb, meine Damen und Herren, sind Hebammen nicht nur gut, sie sind auch unverzichtbar. Wir wollen ein qualitativ hochwertiges Angebot der Geburtshilfe, ein Angebot, das sich an der Sicherheit von werdenden Müttern sowie der Sicherheit der Kinder orientiert. Wir wollen ein Angebot, das auch nahe an den Menschen ist. Von daher gilt auch hier: Hebammen sind unverzichtbar. Hebammen sind für Mütter wie auch Väter wichtig, ja sogar elementar wichtig.
Die Kollegin Maurer hat es in der Sache schon formuliert. Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel: Wir alle wollen die Hebammen erhalten und stärken und für die Zukunft sichern. Wir wollen Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Von daher ist es folgerichtig, dass wir eine gemeinsame Resolution auf den Weg gebracht haben, die wir heute hier beraten - ich gehe davon aus, dass wir sie auch gemeinsam beschließen werden -, und ich danke insbesondere den PIRATEN für die Initiative. Ich danke auch allen hier im Hohen Haus vertretenen Fraktionen, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben und weiter gemeinsam betreiben.
Das Thema beschäftigt uns alle schon lange, jeden in seinem Bereich, auf unterschiedlichen Ebenen, in unterschiedlichen Gremien. Es ist ja kein neues Thema, aber wir hatten es zum ersten Mal im Ausschuss. Wir haben es mit dem Hebammenverband und dem zuständigen Minister Andreas Storm in der letzten Woche im Ausschuss beraten. Das war eine sehr gute Diskussion, deren Inhalte und vorgeschlagene Lösungen sich in der Resolution wiederfinden.
Dass die Zukunft der Hebammen gesichert werden muss, hat sich auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition der Bundesregierung in Berlin niedergeschlagen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen. - Ich begrüße es auch für meine Fraktion ausdrücklich, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe daraufhin eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen hat, die den Auftrag hat, sich mit der Versorgung mit Hebammenhilfe zu beschäftigen.
Am vergangenen Freitag war die Zukunft der Hebammen auch Thema im Bundesrat. Auch das Saarland hat den Antrag, die Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation unterstützt. Die Kollegin Maurer hat die Entwicklung bereits ausführlich dargestellt und beschrieben, warum man dies sichern muss. Sie hat auch die Entwicklung der Prämien zur Berufshaftpflicht dargestellt. Das ist eine Entwicklung, meine Damen und Herren, die schon viele freiberufliche Hebammen dazu gebracht hat, ihre Tätigkeit in der Geburtshilfe aufzugeben. Wir haben angestellte Hebammen in Krankenhäusern, in dem Fall tragen die Krankenhäuser in der Regel auch die Haftpflichtversicherung. Das ist aber nur ein Drittel der Hebammen. Zwei Drittel der Hebammen arbeiten freiberuflich. Davon sind wiederum 20 bis 25 Prozent in der eigentlichen Geburtshilfe aktiv. Viele haben sich aus der Geburtshilfe zurückgezogen und werden Müttern und Vätern entsprechend andere Angebote machen,
um die Versicherungsprämie nicht zahlen zu müssen; sie wird nämlich fällig, wenn man in der Geburtshilfe tätig ist.
Meine Damen und Herren, es ist von der Kollegin Maurer angesprochen worden, dass ein Teil der Geburten in den Geburtshäusern stattfindet und dass gerade die Beleghebammen im ländlichen Raum aktiv sind. Von daher ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass eine freie Auswahl besteht, wo man das Kind gebären möchte.