Protocol of the Session on March 19, 2014

Bitte schön.

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Heinrich, in der Saarbrücker Zeitung stand, Herr Schmitt habe behauptet, Herr Jung und Sie hätten die VJS aufgefordert, in einer Art geheimen Kommandosache ein Jagdgesetz zu erstellen. Das hat er gesagt, das ist öffentlich abgedruckt. Wie verstehe ich das denn?

Wissen Sie, ich muss jetzt hier nicht die flache Polemik, von wem auch immer vorgetragen, kommentieren. Das hat in der Saarbrücker Zeitung gestanden. Ich kann Ihnen sagen, das Gegenteil ist der Fall. Wir haben uns mit allen Verbänden unterhalten. Die VJS hat sich ihrerseits bereit erklärt, Vorschläge zu machen und ins Verfahren einzubringen. Dagegen ist nichts einzuwenden, das kann jeder Verband machen. Alle grünen Verbände sind dazu aufgefordert gewesen, das haben sie auch gemacht. Das Gesetz, das die VJS für sich geschrieben hat, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, das dürften Sie mittlerweile auch erkannt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Koalitionsvertrag ist die Änderung des Jagdgesetzes aufgenommen worden mit dem Ziel, die Jagd den

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

veränderten gesellschaftlichen Anforderungen insbesondere im Bereich des Tierschutzes und des Naturschutzes anzupassen. Es hat eine Anhörung stattgefunden. In einem Papier von BUND und NABU sind ihre grundsätzlichen Ansprüche an die Jagd niedergeschrieben - ich darf mit Ihrer freundlichen Erlaubnis zitieren, Frau Präsidentin -: „Die erlegten Tiere sollen sinnvoll genutzt werden, in der Regel verzehrt werden. Die bejagte Art beziehungsweise Population soll in ihrem Bestand nicht gefährdet oder potenziell gefährdet sein. Jagdliche Störungen sollen minimiert und andere Arten oder Lebensräume nicht beziehungsweise nur minimal beeinträchtigt werden. Die nationalen und internationalen Regelungen und Konventionen sollen beachtet werden. Die Nachhaltigkeit der Nutzung soll entsprechend den Anforderungen der Biodiversitätskonvention gesichert werden. Der Tierschutz sowie die ethischen Anforderungen der Gesellschaft sollen beachtet werden.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Forderungen finden sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf eins zu eins wieder. Man muss es nur richtig verstehen. Man darf als BUND und NABU, als grüner Verband, aber für sich nicht in Anspruch nehmen, dass seine Interessen zu 100 Prozent in dem vorliegenden Gesetz Niederschlag finden.

Lassen Sie mich noch kurz auf die Inhalte und den Abänderungsantrag eingehen, weil der Vorwurf erhoben wird, es sei ein Gesetz der VJS, und die Interessen von Tierschutz- und Naturschutz seien nicht berücksichtigt. Wir haben die Liste der bejagbaren Tierarten aufgenommen, die sogenannten Neozoen. Das sind die invasiven Tierarten, die nicht hierher gehören. Wenn Sie sich die Stellungnahmen der Anhörung durchgelesen haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass selbst von den Umweltverbänden nicht infrage gestellt worden war, dass man hier tätig werden muss. Sie haben zwar ein anderes Konzept vorgeschlagen, ein Wildtiermanagement, das unter Umständen auch den Abschuss solcher Tiere vorsehen kann, allerdings geregelt im Naturschutzrecht und nicht im Jagdrecht. Wir sind aus Plausibilitätsgründen, aus strukturellen Gründen und aus Gründen der Effektivität zu der Auffassung gelangt, dass es ins Jagdgesetz gehört. Damit, glaube ich, haben wir nicht nur der Jagd, sondern auch dem Tierschutz einen Gefallen getan und haben etwas für den Erhalt der heimischen Fauna getan, insbesondere für den Erhalt der Bodenbrüter im Saarland.

Auf der anderen Seite haben wir im Einvernehmen mit den Jägern ganzjährige Schonzeiten für Wachteln, Blesshühner und Türkentauben aufgenommen. Auch das zeigt, dass man bei den Tierarten, die früher durchaus für die Bejagung reichlich vorhanden waren und bei denen dies heute nicht mehr der Fall ist, auf die Bejagung verzichtet und Schonzeiten für das ganze Jahr festsetzt. Auch das ist etwas, was

einvernehmlich mit der Jägerschaft geregelt werden konnte.

Insbesondere von der Jägerschaft wurden die sogenannten Zwangshegegemeinschaften in § 6a kritisiert. Es sind keine Zwangshegegemeinschaften; wir haben eine gesetzliche Ermächtigung im Bundesjagdgesetz, von der zwölf Bundesländer Gebrauch gemacht haben. Wir haben ebenfalls davon Gebrauch gemacht, haben aber die Ursprungsfassung in ihrer Ausdruckskraft etwas abgemildert, das habe ich in der Berichterstattung bereits gesagt. Der Zwang zu solchen Hegegemeinschaften besteht nicht. Die Jäger sollen angehalten werden, diese zu errichten, sofern sie für Rot- und Damwild noch nicht bestehen. Dies soll auch dem Ziel gerecht werden, in der Wildschadensproblematik zu sensibilisieren, die wir insbesondere in Nordsaarland haben.

Die Entenproblematik ist durch den Kollegen Markus Jung angesprochen worden. Ich darf sagen, wir haben uns in den Koalitionsfraktionen damit durchaus schwergetan. Wer sich das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung ansieht, wie es jetzt und auch weiterhin Gültigkeit haben wird, dem ist klar: Voraussetzung ist, dass bei einer Jagd brauchbare Jagdhunde vorhanden sind. Brauchbare Jagdhunde werden Sie nur dann gewinnen, wenn Sie sie auch brauchbar machen können, dann müssen Sie auch die entsprechende Ausbildungsmöglichkeit haben. Die haben wir hier im Saarland durch engagierte Jäger, die sich auch dem Tierschutz verpflichtet fühlen. Die Ausbildungsversion, wie sie jetzt an einer lebenden Ente aktuell vonstattengeht, ist aus meiner persönlichen Sicht durchaus tierschutzkonform. Wir haben aber hier im Rahmen der Großen Koalition eine Kompromisslösung gefunden, die diese Ausbildung an der lebenden Ente weiterhin möglich macht. Allerdings darf die Ente dabei nicht flugunfähig gemacht werden.

Wir haben - das ist etwas, was dem Waldbau zupass kommt - im § 8 a des Gesetzentwurfs das Bewirtschaftungsgebiet eingeführt, um insbesondere der Wildschadensproblematik, verursacht durch Rotund Damwild im Nordsaarland, Herr zu werden. Ich glaube, damit haben wir etwas getan, was der heimischen Fauna und der heimischen Flora dient. Es ist eine Geschichte, die keine große Akzeptanz bei der Jägerschaft findet, die aber im Interesse unseres Landes und im Interesse unseres Waldbaus unbedingt notwendig ist.

Im Bereich der Jagdabgabe haben wir eine Änderung dergestalt vorgenommen, dass die Kosten für die Geschäftsführung der Hegegemeinschaften nicht aus der Jagdabgabe zu erstatten sind. Hier haben wir unseren Gesetzentwurf geändert, weil das letztendlich so nicht opportun ist.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Mit der Gesetzesfassung in Bezug auf die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen und Leiden des Wildes sowie der Wildfolge haben wir die Textfolge von der VJS übernommen, weil sie praxisgerechter und praxisnäher war und damit insbesondere dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung trägt.

Das Gleiche gilt für die Schrotschussvariante, die Sie in Ihrem Abänderungsantrag nochmals aufgegriffen haben. Wir haben den Schrotschuss in der Gesetzesänderung nur noch zugelassen, wenn er aus Sicherheitsgründen auf Schalenwild erforderlich ist. Auch damit haben wir dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung getragen.

Von dem Kollegen Jung ist eben das Abschussverbot für Haustiere, insbesondere wildernde Hunde, vorgetragen worden. Hier haben wir durchaus die Problematik, die von der VJS aufgegriffen und vorgetragen worden ist, nochmals geprüft. Ich glaube, wir haben eine salomonische Lösung gefunden: Wenn letztendlich festgestellt wird, dass in einem Jagdrevier Hunde wildern, kann über eine Ausnahmegenehmigung der Ortspolizeibehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt werden, bei der man sich des Jagdausübungsberechtigten bedient, um des Problems Herr zu werden. Das ist übrigens auch eine Maßnahme, die dem Tierschutz verpflichtet ist, weil es nicht nur um wildernde Hunde auf Schalenwild geht, sondern auch um wildernde Hunde auf anderes Wild, das nicht dem Jagdrecht unterliegt.

Auch die Anleinpflicht ist von dem Kollegen Magnus Jung aufgeführt worden. Es besteht künftig eine Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeiten im Bereich des Weges. Auch dies ist eine Maßnahme, die nicht in allererster Linie der Jagd und den Jagdausübungsberechtigten dient, sondern dem Naturschutz, dem Schutz der Fauna, insbesondere den Bodenbrütern. Ich glaube, auch da ist eine adäquate und richtige Lösung aufgenommen worden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, es gibt noch weitere, kleinere Änderungen. Ich möchte noch auf ein Thema hinweisen, die Streuobstwiesen. Das war ein Wunsch, der von den Grundstückseigentümern aufgeführt worden ist. Was eine Streuobstwiese ist, ist jetzt im Jagdgesetz formuliert. Es ist formuliert, wann Streuobstwiesen schadensersatzpflichtig sind und es ist auch im Hinblick auf die Interessen der Jägerschaft ausdrücklich aufgeführt, dass dann, wenn Steuobstwiesen von Fallobst nicht geräumt werden und Fallobst letztendlich für Wildschäden ausschlaggebend ist, Wildschäden nicht zu ersetzen sind.

Die VJS ist - das war ausdrücklich in unserem Sinn in ihrem Aufgabenbereich weiter gestärkt worden. Aus der Anhörung hat sich ergeben, dass insbeson

dere von den Jagdschulen der Wunsch geäußert worden ist, bei der Gestaltung der Jägerprüfung mitwirken zu können. Von daher haben wir die Bildung der Geschäftsführung eines Beirates für jagdliche Prüfungen als eine Aufgabe an die VJS übertragen, bei der Vertreter der Jagdschulen im Saarland mit in dem Gremium sitzen. Außerdem ist die VJS beauftragt, auch aus Tierschutzgründen Qualifizierungslehrgänge insbesondere für die Fallenjagd - wobei ich betone: Lebendfallenjagd - abzuhalten.

Im Laufe der Anhörung hat sich weiterhin ergeben, dass zur Problematik des Haustierabschusses, wildernde Katzen und streunende Hunde - das war ein Vorschlag des Landesbeauftragten für Tierschutz in der Anhörung -, aus diesem Hause, aus dem Bereich der Großen Koalition, eine Bundesratsinitiative ausgehen soll dahingehend, dass Katzen und Hunde zukünftig mit einem Chip versehen werden, damit wir des Problems der verwilderten Katzen Herr werden können. Auch das ist Ausfluss der Anhörung in diesem Verfahren.

Meine Damen und Herren, ich darf letztendlich feststellen: Das vorliegende Gesetz ist ein Gesetz, das frei ist von parteipolitischer Ideologie. Es ist ein Gesetz, das sachorientiert die Belange von Jagd, Tierund Naturschutz, der Landwirtschaft und der Grundstückseigentümer unter Bezugnahme auf eine sinnvolle jagdliche Nutzung unseres Naturraums aufnimmt. Es ist ein Gesetz, das die guten und richtigen Argumente gewogen und in der vorliegenden Fassung im Gemeinwohlinteresse unseres Heimatlandes entschieden hat.

Einige der im Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbände - ich habe es eben schon angeführt - werden sich mehr, andere weniger mit ihren Positionen vertreten sehen. Das ist aber der im Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnis geschuldet, dass Jagd im Saarland ein notwendiges Erfordernis ist. Jagd im Saarland ist notwendig aus Gründen der Vermeidung von Wildseuchen, aus Gründen des Tierschutzes, zum Erhalt eines gesunden Wildbestandes und einer artgerechten Fauna, sie dient damit in unser aller Interesse, dem Gemeinwohl.

Meine Damen und Herren, es sind zwei Abänderungsanträge vorgelegt worden, zu denen ich kurz Stellung nehmen möchte. Beide Anträge werden wir ablehnen. Der Antrag der PIRATEN befasst sich mit der Menge an Kirrmitteln und den Gebühren für Wildschäden, die von den Kommunen zu erheben sind. Der Hauptgrund liegt aber in der völlig veränderten Schonzeitregelung, die wir als Ergebnis und Auswertung der Anhörung nicht für opportun halten. Der Abänderungsantrag der GRÜNEN kommt zum Teil dem Abänderungsantrag, den wir selbst vorgelegt haben, zupass, enthält aber weitergehende Verbote, die wir nicht mittragen können, insbesondere den Schrotschuss. Sie haben bei dem § 21 eine

(Abg. Heinrich (CDU) )

kompatible Regelung mit unserem Entwurf vorgelegt. Mit dem Vorschlag finden Sie sich im Einbringungsgesetz und dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wieder, was Kirren von Schwarzund Rehwild angeht. Wir lehnen Ihren Antrag aber insbesondere aus Gründen der sachlichen Verbote ab, die Sie wieder in die Ursprungsfassung zurückversetzt haben wollen. Das ist für uns inakzeptabel. Deshalb werden wir beide Anträge ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsgesetzes Ihre Zustimmung zu erteilen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von B 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits bei der Ersten Lesung zum Saarländischen Jagdgesetz sehr klar darauf hingewiesen, dass auch wir GRÜNE im Saarland nicht prinzipiell gegen die Jagd sind. Darum geht es nicht. Wir hatten in unserer Zeit - auch das habe ich bereits gesagt - ein Jagdgesetz in diesem Hause vorgelegt, das mit allen betroffenen Interessenverbänden geeinigt war. Heute ist das nicht so. Heute haben wir ein Jagdgesetz, das im Wesentlichen nur mit der Jägerseite beziehungsweise mit der VJS geeinigt ist. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Dieses Jagdgesetz, das heute vorgelegt wird, ist in vielen Punkten gegenüber dem Gesetz, das die CDU mit uns zusammen vereinbart hatte - das von der VJS damals mitgetragen wurde, das muss man immer betonen, das auch von den Tierschützern und von den Naturschutzverbänden im Saarland mitgetragen wurde -, ein deutlicher Rückschritt.

Ich will einige dieser Punkte aufzählen. Die Fallenjagd - nach wie vor erlaubt. Die Fallenjagd muss nicht, aber sie führt immer wieder zu ganz schlimmer und widerlicher Tierquälerei. Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren erweitern Sie sogar, das Wildschwein kommt dazu. Es wird nicht nur in Schliefenanlagen ausgebildet, also an Füchsen und der lebenden Ente, die Wildschweine kommen noch dazu. Fuchsschonzeit - die hatten wir eingeführt, die betrug sechs Monate im Saarland. Sie reduzieren sie auf drei Monate. Da muss man sich klarmachen, was dahintersteckt, worum es da geht, damit sich das jeder plastisch vor Augen führen kann. Da geht es nicht um die erwachsenen Füchse, da werden die kleinen, jungen Füchse abgeknallt, die gerade aus dem Bau rauskommen. Das führen Sie ein. Das Frau Kolb, da schaue ich Sie an - verstehen Sie unter Tierschutz! Deshalb, Herr Jung, sind die Sätze,

die Sie eben in Bezug auf den Tierschutz gesagt haben, mit einem ganz großen Fragezeichen zu versehen.

Die Baujagd war in unserem Entwurf verboten, die führen Sie wieder ein. Auch die Baujagd ist eine widerliche Tierquälerei für den Fuchs und für den Hund, der in den Bau reingeschickt wird. Das Alte Rom ist heute schon bemüht worden in diesem Saal, da ging es um Seneca. Aber an Seneca denke ich weniger in diesem Zusammenhang. Ich denke eher an den Circus Maximus, das ist der passende Vergleich bei der Baujagd.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ein weiterer Kritikpunkt. Die Zuständigkeit der VJS wird eher erweitert. Die VJS hat bereits eine sehr große Zuständigkeit durch ihre Funktion der Körperschaft des öffentlichen Rechts, die es nur im Saarland gibt. Die Jäger hatten also hier schon sehr ausgedehnte Rechte, die jetzt noch weiter ausgedehnt werden, weil die Jäger sich noch in viel stärkerem Maße als bisher selbst kontrollieren können.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Wo denn?)

Sie können eine Zwischenfrage stellen, dann habe ich mehr Redezeit und erläutere Ihnen das gerne. Die Ausweitung der Wildfütterung wird ebenfalls ins Gesetz geschrieben. Leinenzwang für Spaziergängerinnen und Spaziergänger -

(Große Heiterkeit.)

Leinenzwang für die Hunde von Spaziergängerinnen und Spaziergängern - auch das führen Sie ein. Stichwort Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz. Bleimunition erlauben Sie bis zum Jahr 2017. Auch das müsste so nicht sein, auch das ist der Jägerschaft geschuldet, damit die alten Bestände verschossen werden können, das hat mit der modernen Zeit nichts zu tun. Die Liste der zu bejagenden Tierarten wird ausgeweitet, auch das ist Rückschritt und kein Fortschritt. Es fehlt noch, dass Sie die Dinos mit reinpacken, die demnächst herumlaufen, wenn Herr Kuhl sich in Reden zurückzieht. Man kann viele Bereiche betrachten - man kommt mit diesem Gesetz aus Sicht des Tierschutzes, aus Sicht von Umwelt und Naturschutz sehr schwer ins Reine.

Abschusspläne, Herr Jung, sind ein weiteres Beispiel, wo die Rechte der Jäger ausgeweitet werden. Die werden von den Jägern erstellt und in Zukunft von ihnen kontrolliert. Das bedeutet, nicht die oberste Jagdbehörde kontrolliert die Abschusspläne, nein, die werden in irgendwelchen Kneipen unter den Jägern selbst vereinbart. Verschleißgutachten, was die Waldnutzer angeht, haben kaum eine Bedeutung. In unserem Entwurf hätte das eine große Bedeutung gehabt und hätte die Eigner von Grund

(Abg. Heinrich (CDU) )

stücken, auch von Waldgrundstücken im Saarland, deutlich besser gestellt, als das heute der Fall ist.

Es gibt ganz einfach keine objektiven Kriterien mehr, nach denen die oberste Jagdbehörde die Jägerschaft kontrollieren könnte. Das macht die Jägerschaft nach Ihrem Gesetzentwurf in großen Teilen selbst. Damit haben wir ein Problem. Der Einfluss der VJS auf diesen Gesetzentwurf ist offenkundig.

Dann ist da die Geschichte mit der geheimen Kommandosache, die ich eben zitiert habe, die nicht von den GRÜNEN kommt. Das stand in der Saarbrücker Zeitung, für alle Menschen im Saarland nachlesbar. Man braucht ja nur mal in die Begründung der Gesetzesnovelle der Großen Koalition zum Jagdgesetz zu schauen, wie oft es da heißt „in Zusammenarbeit mit …“ oder „auf Anraten der VJS geändert“. Das macht deutlich, wer dieses Gesetz geschrieben hat und wer hier maßgeblichen Einfluss auf dieses Gesetz ausgeübt hat.

Ich war bei der Anhörung dabei und wir haben die Gesichter der Vertreter von BUND und NABU gesehen, wie „begeistert“ die von diesem Gesetz waren. Da gibt es keine Zustimmung. Das Gleiche gilt für die Tierschützer. Sie haben einer Gruppe sehr weit gehende Rechte eingeräumt, den Rest im Land haben Sie außen vor gelassen.

Herr Jung, Sie haben eben gesagt: Wir als Volkspartei sind für alle Bevölkerungsgruppen da. Ich sage Ihnen: Es wäre schön, wenn das bei diesem Jagdgesetz so zutreffen würde. Nein, hier ist eine Bevölkerungsgruppe ganz klar bevorteilt worden.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist überschritten.

Das sind diejenigen, die vor einigen Wochen vor diesem Parlament gestanden haben und auf sehr undemokratische Weise - nicht nur bei mir, Frau Maurer und anderen ging es genauso - noch nicht einmal zugelassen haben, dass man auch nur Argumente vorbringt. Das ist genau so gelaufen, das haben alle gesehen. Es wurde ja auch öffentlich so transportiert.

Herr Jung, ein Schlusssatz von meiner Seite. Sie haben gesagt, es werde in diesem Gesetz erhebliche Verbesserungen mit Blick auf den Tierschutz geben. Ich sage Ihnen: Es wird Verbesserungen geben, wenn dieses Gesetz durch ein neues Gesetz für die Jagd in diesem Lande abgelöst wird, und keinen Tag vorher. Das sind auch die Gründe, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)