Sie haben etwas anderes damit gemeint, gut. - Ich will damit nur sagen, die Haushaltsordnung ist auch Recht. Wir müssen schon eine gewisse Sorgfalt anwenden, ansonsten erklärt jeder, was er für Recht hält und was er nicht für Recht hält. Zweitens steht in der Presse, dass die Verträge mit den Herstellern nicht beachtet worden seien. Sie sagen jetzt, sie seien beachtet worden, sie seien informiert gewesen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Das Dritte ist, dass die Kfz-Steuer aus dem Landeshaushalt bezahlt worden ist, das hätte der Rechnungshof festgestellt. Das wäre zumindest ein ungewöhnlicher Vorgang. So ist es in der Zeitung berichtet worden, es steht aber Aussage gegen Aussage. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir uns bei diesem Sachverhalt nicht Ihrem Urteil anschließen können, es sei alles rechtmäßig gewesen.
Aus Zeitgründen will ich nur kurz noch etwas sagen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn Sie von Kriminalitätsbekämpfung und vom Kampf gegen Terrorismus reden, scheint einiges in ordentlichen Bahnen zu laufen. Dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, diese Aufgaben bei der Polizei anzusiedeln. Das war schon immer meine Auffassung und nicht erst jetzt, da ich in der Opposition bin. Wir können das jetzt nicht vertiefen.
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung will ich Ihnen nur einen Hinweis geben. Für mich ist der
wichtigste Punkt Artikel 1 unserer Verfassung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ich bin der festen Überzeugung: Wenn Menschen für zwei oder drei Euro beschäftigt werden, was passiert, wie Sie wissen, dann ist die Würde des Menschen nicht geachtet. Ich habe noch nie gehört, dass eine Verfassungsschutzbehörde sich mit diesem Sachverhalt, mit dieser Art der Verletzung der Würde des Menschen in irgendeiner Form befasst hätte. Denken Sie mal darüber nach!
Deshalb möchte ich zum Schluss einen Gedanken aufgreifen, den auch der Kollege Ulrich angesprochen hat. Es wäre eine sehr traurige Demokratie, meine Damen und Herren von CDU und SPD, wenn diese Demokratie zu ihrem Schutz auf ein kleines Amt, auf eine kleine Behörde angewiesen wäre. Demokratie kann nur dann wehrhaft sein, wenn Demokratinnen und Demokraten die Demokratie verteidigen. Dabei geht es zum Beispiel ganz entscheidend um den Geist, der nicht in einer Verfassungsschutzbehörde angesiedelt ist, sondern der im Staatsvolk herrscht. Nur wenn sich das Staatsvolk mit Leidenschaft für die Demokratie und mit Leidenschaft für Artikel 1 unserer Verfassungsordnung engagiert, haben wir aus unserer Geschichte gelernt. Aber das ist viel komplizierter, als es teilweise dargestellt wird.
Mi n i s t e r i n B a c h m a n n : Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz erfüllt eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe und Funktion. Um diese Aufgabe zu erfüllen, um Missbrauch vorzubeugen, müssen die Verfassungsschutzbehörden einerseits die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten, andererseits bedarf es unter anderem einer starken parlamentarischen Kontrolle über die Verfassungsschutzbehörden. Erlauben Sie mir aus diesem Grunde und auch wegen der Wichtigkeit dieses Themas, auf zwei Punkte einzugehen, erstens auf den Gesetzentwurf und zum Zweiten auf die Frage, die Sie immer ansprechen, als Skandal darstellen wollen und gleichzeitig sagen, Sie wollten nicht näher darauf eingehen, weil Ihnen die Zeit davonlaufe. Die Zeit läuft uns überhaupt nicht weg.
Sie könnten wissen - so lange sind Sie schon in diesem Haus -, dass lange, bevor der Rechnungshofbericht vorlag - ich komme später darauf zurück -, nämlich im Januar 2009, der zuständige Ausschuss über alles, was wir heute diskutieren und was Sie skandalisieren wollen, informiert wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufarbeitung des NSU-Komplexes, der heute Morgen des Öfteren angesprochen wurde, hat - das gebe ich gerne zu - zu einer kritischen Bestandsaufnahme des deutschen Verfassungsschutzes, der Behörden insgesamt in Deutschland geführt. Dennoch besteht ein breiter politischer Konsens, am Weiterbestehen dieses Instrumentes der Beobachtung extremistischer Bestrebungen festzuhalten. Es ist eine der Lehren - Stefan Pauluhn hat es angesprochen - aus der Weimarer Republik, dass eine Demokratie nur dann Bestand hat, wenn sie als wehrhafte Demokratie verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegentreten kann. Das Sammeln und das Auswerten entsprechender Informationen im Vorfeld und die Beratung der Politik über mögliche Gefahren, seien die Gefahren von links oder rechts, durch terroristische Aktivitäten oder auch Spionage zum Nachteil der deutschen Wirtschaft, ist deshalb sehr wohl geboten. Wer anders könnte dies tun als die Verfassungsschutzbehörden, zum Beispiel auf dem Weg zu einem NPD-Verbot, den wir jetzt bundesweit vorhaben?
Im Übrigen darf ich erwähnen - das ist heute Morgen noch nicht angesprochen worden -, dass unser saarländisches Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2007 im Rahmen der bundesweiten Ermittlungen gegen die islamistische Sauerland-Gruppe dazu beigetragen hat, dass letztlich ein verheerender Terroranschlag in Deutschland gerade noch verhindert werden konnte. Auch das muss erwähnt werden, dass unsere Behörde sauber und ordentlich gearbeitet und auch dazu beigetragen hat, dass einer der Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde.
Dass die Art und Weise der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbesserungswürdig ist, ist bekannt. Entsprechende Reformen werden gerade in den Fachgremien der Innenministerkonferenz nicht nur diskutiert, sondern bearbeitet. Kein ernst zu nehmender Politiker fordert die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Bei der Abschaffung des Verfassungsschutzes müsste die Polizei - das ist mehrmals heute Morgen angesprochen worden - diese Aufgabe übernehmen. Damit wäre das Trennungsgebot letztlich abgeschafft. Um die wichtigen Aufgaben zu erfüllen, müssen die Verfassungsschutzbehörden einerseits die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten und andererseits muss die parlamentarische Kontrolle gegeben sein. Beides wird mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erreicht. Ich gehe näher darauf ein.
Der Gesetzentwurf schränkt unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur strafprozessualen Wohnraumüberwachung, dem großen Lauschangriff, die Eingriffsbefugnisse des Landesamtes für diese Maßnahmen gleich in zweifacher Hinsicht ein. Statt sich wie bisher an den Vorgaben des G 10-Gesetzes zu orientieren, wird künftig die Wohnraumüberwachung durch den Verfassungsschutz nur dann noch zulässig sein, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen oder die beobachtete organisierte Kriminalität ihre Ziele durch Planung und Begehung besonders schwerer Straftaten durchsetzen wollen, die mit besonders hohen Mindestfreiheitsstrafen bewehrt sind. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung ist es notwendig, den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz auch im Gesetz zu verankern. Diese Änderung der entsprechenden Vorschriften wird in diesem Gesetz erreicht. Damit wird nicht nur der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger geschützt, sondern auch aller erfassten Berufsgeheimnisträger, zum Beispiel von Geistlichen, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, aber auch von Ärzten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Mit dieser rechtlichen Grundlage des Einsatzes eines „IMSI-Catchers“ als vorbereitende Maßnahme zur Datenerhebung nach dem G 10-Gesetz kann durch den Verfassungsschutz die zunächst unbekannte Geräte- und Kartennummer des Mobilfunktelefons einer Person ermittelt werden, bei der eine Informationserhebung nach dem G 10-Gesetz zulässig ist.
Bei Planung und Begehung schwerwiegender Straftaten werden insbesondere im Terrorismusbereich, aber auch von Angehörigen gewaltbereiter extremistischer Gruppen und im Bereich der organisierten Kriminalität zunehmend Mobiltelefone eingesetzt, deren Herkunft den Sicherheitsbehörden natürlich nicht bekannt ist. Eine vergleichbare Vorschrift gibt es seit einigen Jahren schon im Saarländischen Polizeigesetz.
Dem Landesamt für Verfassungsschutz soll die Befugnis zur Bestandsdatenerhebung ebenso eröffnet werden, wie sie anderen Verfassungsschutzbehörden bereits zusteht. Bei den Bestandsdaten handelt es sich um Daten eines Telekommunikationskunden, die für die Begründung inhaltlicher Ausgestaltung, bei Änderung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses von Telekommunikationsunternehmen erhoben werden, zum Beispiel Name, Adresse des Kunden oder seine Rufnummer. Die Bestandserhebung dient den Sicherheitsbehörden dazu, einen Betroffenen zu identifizieren oder auch gegebene Maßnahmen einleiten zu können.
Als ein wichtiger Schritt zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle sollen zwei wesentliche Kontroll
organe ausgebaut werden. Als erstes und wichtiges demokratische Element wird die parlamentarische Kontrolle den Verfassungsschutz stärken, indem die bisher auf drei Personen festgelegte Zahl der Mitglieder im zuständigen Ausschuss zu Beginn jeder Legislaturperiode flexibel, orientiert an der Fraktion und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Fraktionsstärke, bestimmt werden kann. Künftig können also grundsätzlich, wenn dies gewünscht wird - da bin ich mir heute Morgen nicht mehr sicher -, alle Landtagsfraktionen im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes vertreten sein. Dieser Ausschuss hat im Übrigen bereits sehr umfangreiche Informations- und Kontrollrechte gegenüber dem Verfassungsschutz. Mit der Normierung des Kernbereichsschutzes, der Befugnis zum Einsatz eines IMSI-Catchers und der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle ist dies also gewährleistet.
(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Es skandalisiert doch niemand! - Abg. Becker (CDU): Warum reden wir dann davon?)
Im Januar 2009 - ich habe es am Anfang gesagt - ist der Ausschuss für Verfassungsschutz über alle Fragen informiert worden. In der nächsten Woche wird sich der Innenausschuss mit dieser Frage beschäftigen. Aufgrund einer Prüfung des saarländischen Rechnungshofes im Jahr 2009 wurde bekannt, dass im Wege der Amtshilfe dem luxemburgischen Geheimdienst zu günstigeren Beschaffungskosten Dienstwagen deutscher Automobilhersteller überlassen wurden. Der Rechnungshof hat diese Verfahrensweise haushaltsrechtlich beanstandet.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass Beschaffungsmaßnahmen von Dienstfahrzeugen durch die Verfassungsschutzbehörde nicht zuletzt wegen der notwendigen Geheimhaltungserfordernisse im Rahmen des Haushaltsbudgets eigenverantwortlich vorgenommen wurden und werden. Nach Prüfung der Ausführungen des Rechnungshofes wurde diese Art der Amtshilfe letztendlich abgestellt.
Im Einzelnen will ich Folgendes erwägen. Im Jahr 2003 hat der Direktor des luxemburgischen Geheimdienstes SREL um die Unterstützung unseres Landesamtes bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen deutscher Hersteller gebeten. Als Begründung für das Unterstützungsersuchen wurden seinerzeit Sicherheitsaspekte genannt, weil es im Land Luxemburg nach damaliger Aussage „jeder kennt jeden“ nicht möglich sei, Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse deutscher Hersteller zu beschaffen, ohne dass ein solcher Vorgang bekannt würde.
Unser Amt für Verfassungsschutz hat Amtshilfe zugesagt und sich bemüht, dem SREL entsprechende Bezugswege zu eröffnen. Das Landesamt für Ver
fassungsschutz bestellte nach Feststellung des Rechnungshofes im Laufe von sechs Jahren 14 Fahrzeuge auf Anforderung von SREL, das jeweils schriftlich den Nachweis - Herr Lafontaine des dortigen Staatsministeriums erbringen musste, dass das Fahrzeug für dienstliche Zwecke beschafft werden sollte.
Ich wiederhole diese Passage, damit Herr Lafontaine das auch hört. Vielleicht haben Sie nächste Woche keine Zeit, im Innenausschuss zuzuhören. Unser Landesamt bestellte im Verlauf von sechs Jahren nach Feststellung des Rechnungshofes 14 Fahrzeuge auf Anforderung von SREL, das jeweils schriftlich den Nachweis des dortigen Staatsministeriums erbringen musste, dass diese Fahrzeuge für dienstliche Zwecke beschafft wurden.
Diese Fahrzeuge wurden sodann je nach Ausgestaltung des Nutzungsvertrages für ein Jahr beziehungsweise ein halbes Jahr - so war es zumindest bei einer Firma - auf das Landesamt für Verfassungsschutz zugelassen. Während dieser Zeit blieb unser Landesamt rechtlich Eigentümer der Fahrzeuge.
Mit SREL wurde ein Miet- und Nutzungsvertrag geschlossen, wonach SREL berechtigt war, diese Fahrzeuge während dieser Zeit zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Die Kaufsumme wurde bereits bei Nutzungsbeginn in vollem Umfang von SREL an unser Landesamt erstattet. Nach Nutzungsende ging das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen in das Eigentum der Luxemburger über. Zunächst sahen sich die Luxemburger - damit meine ich den dortigen Geheimdienst - aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in der Lage, die geschuldeten Kaufsummen auf dem Überweisungswege zu zahlen.
Deshalb wurden diese Summen bar überbracht und vom Landesamt für Verfassungsschutz auf das entsprechende Haushaltskonto bei der Landesbank eingezahlt und haushalterisch als Einnahme gebucht. Als Einzahler wurde das Landesamt angegeben. Nachdem SREL ein dienstliches Konto für die Geschäftsabwicklung eingerichtet hatte, wurde auf bargeldlose Zahlweise umgestellt. In allen Fällen blieb unser Landesamt für die festgelegte Nutzungsfrist rechtlich Eigentümer der Fahrzeuge und SREL wurde lediglich die Nutzung gestattet.
Eine Eigentumsübertragung erfolgte erst nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit. Die Fahrzeuge waren auch während dieser Zeit auf das Landesamt für Verfassungsschutz zugelassen, so wie es in den AGB der Hersteller verlangt war. Die Fahrzeuge erhielten jedoch eine luxemburgische Zweitzulassung,
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sachverhalte sind durch den Rechnungshof und interne Ermittlungen aufgeklärt worden und das seit 2009. Das werden wir Ihnen im Innenausschuss chronologisch darstellen. Der Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes wurde im Januar 2009 über all das, was ich jetzt gesagt habe, eingehend informiert. In der nächsten Woche werden wir im Innenausschuss darüber reden.
Die Frage, wer hat von was gewusst, kann ich Ihnen beantworten. Wir haben recherchiert und mit verantwortlichen Personen - so auch dem Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz - gesprochen und das eingefordert. Herr Direktor Albert bestätigte, dass er den damaligen Staatssekretär erst während der Prüfung des Rechnungshofes über das mit SREL geübte Verfahren informiert hat. Darüber hinaus - so schreibt er auch - hat er dann im Januar 2009 die Angelegenheit im Verfassungsschutzausschuss des Landtages detailliert dargestellt. Insoweit wird bestätigt, dass der damalige Staatssekretär im Herbst 2008 in Zusammenhang mit der Prüfung durch den Rechnungshof von der Amtshilfe des Landesamtes für Verfassungsschutz für SREL mit der Automobilbeschaffung erfahren hat. Er habe dies für ein laufendes Geschäft gehalten und insoweit diese Dinge genauso bestätigt, wie ich Sie Ihnen jetzt dargestellt habe.
Ich finde es schon erstaunlich, dass, wenn man als Opposition seine Kontrollfunktion ausüben soll, etwas zu einem Skandal deklarieren will, das diesem Hohen Haus, dem Landtag, im Jahr 2009 im Detail mitgeteilt wurde und man sich heute darauf beruft: „Aber die Zeitung hat es doch geschrieben!“ Es ist also aus meiner Sicht kein Skandal. Der Verfassungsschutz leistet eine hervorragende Arbeit. Diese hervorragende Arbeit wird durch den Gesetzentwurf gestärkt. Darauf sind wir stolz. Herr Ulrich, Sie hatten in einem Punkt recht. Sie haben gesagt: bei allem Respekt für den Verfassungsschutz. Diesem Wort schließe ich mich an. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret KrampKarrenbauer.
Mi n i s t e r p r ä s i d e n t i n K r a m p - K a r r e n b a u e r : Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Meiser, und die Innenministerin haben eben aus meiner Sicht hinlänglich und abschließend noch einmal die Dinge dargelegt.
Da aber der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Kollege Lafontaine, am Montag öffentlich über die Presse und auch mir heute - zugegebenermaßen höflich - direkt eine Frage gestellt hat, ist es auch ein Gebot der Höflichkeit, direkt darauf zu antworten.
Herr Lafontaine, Sie haben gefragt, inwieweit insbesondere die damalige Innenministerin über diese Praxis, die eben geschildert worden ist und zu der hinlänglich deutlich gemacht wurde, dass sie alles andere als skandalös ist, informiert war beziehungsweise ob sie diese Praxis gebilligt hat. Ich kann hier erklären, dass ich nicht über diese Praxis und Vorgänge informiert war. Ich habe sie nicht gebilligt. Das Gleiche gilt auch für den Staatssekretär. Der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz hat ja erklärt, dass er den damaligen Staatssekretär Gerhard Müllenbach erst im Jahr 2008 bei der Vorlage des Rechnungshofberichtes informiert hat.
Sie haben weiterhin die Frage gestellt, wie es mit der Kontrolle des Verfassungsschutzes in dieser Landesregierung aussieht. Wenn wir davon ausgehen, dass diese Praxis, dass sich der Verfassungsschutz die Fahrzeuge in einem besonderen Verfahren, das im Grunde genommen vom System her auch den Kollegen in Luxemburg in Amtshilfe zur Verfügung gestellt wird, in eigener Zuständigkeit beschafft und bewirtschaftet, dass diese Praxis, so wie es im Verfassungsausschuss Anfang Januar wohl auch dargelegt worden ist, auf den Beginn der Neunzigerjahre zurückgeht, dann stelle ich fest, dass der Verfassungsschutz mit Blick auf die Fahrzeugbeschaffung und Bewirtschaftung auch heute und in den vergangenen Jahren auf der Grundlage eines Systems arbeitet, das Gegenstand - davon gehe ich aus - der Kenntnisnahme, der Genehmigung und der Billigung der damaligen Landesregierung unter Ministerpräsident Oskar Lafontaine war. Deshalb gelten für die Kontrollen des Verfassungsschutzes heute die gleichen Maßstäbe, die Sie damals in Ihrer Regierungszeit auch angelegt haben.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das heißt nicht, dass sie richtig sind, wenn Ihr Minister sich nicht darum kümmert.)
Das zur Klarstellung und weil auch die Frage gestellt wurde, wer wann wie informiert war. Wenn es so ist, wie die Innenministerin gesagt hat, dass der Verfassungsschutzausschuss im Januar 2009 informiert worden ist, dann stelle ich fest, dass es Kollegen hier aus dem Landtag gab, nämlich die damaligen Fraktionsvorsitzenden, unter anderem auch der Kollege Maas, die damals informiert worden sind, und das heißt, dass sie noch vor mir über die entsprechenden Geschäfte in Luxemburg informiert worden sind.
Zusammenhang mit der inhaltlichen Diskussion über den Verfassungsschutz über die freiheitlich-demokratische Grundordnung und insbesondere Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gesprochen. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass das nicht nur ein Artikel ist, der im Grundgesetz steht und für den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verwirklichen ist, sondern dass dieser Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ein universelles Menschenrecht darstellt. Deswegen lohnt es sich auch, über dieses Menschenrecht, seinen Schutz und seine Einhaltung wirklich zu ringen und zu streiten. Aber ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Glaubwürdiger wären dieses Ringen und dieser Streit, wenn die Würde des Menschen und ihre Unantastbarkeit insbesondere vonseiten der LINKEN mit Blick auf die Rolle der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR aufgearbeitet würde. - Vielen Dank.