Protocol of the Session on January 15, 2014

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, das ist ganz tierschutzgerecht, tierschutzgerechter geht es gar nicht!)

Dieses Gesetz stärkt aber auch den Naturschutz. Wir führen beispielsweise eine generelle Jagdruhe in der Zeit vom 15. Januar bis zum 15. April ein, da ist sozusagen Ruhe im Wald und das Wild kann sich erholen. Das gilt grundsätzlich. Eine Ausnahme, soweit man das absehen kann, gibt es für Schwarzwild. Aufgrund der hohen Wildbestände ist eine ganzjährige Jagd sicherlich notwendig.

Wir führen ein Damwildbewirtschaftungsgebiet ein und verhindern damit die unkontrollierte Ausbreitung dieser Wildart im Saarland. Wir verzichten aber nach entsprechenden Forderungen des Naturschutzes auf die Einführung eines Rotwildbewirtschaftungsgebietes. Wir werden die Jagd in den Naturschutzgebieten eben nicht erweitern und wir verbieten, nach einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2016, die Verwendung bleihaltiger Munition. Wir nehmen die Neozoen in die Liste der jagdbaren Arten auf; auch dies im Sinne des Naturschutzes, damit das Gleichgewicht in den Ökosystemen erhalten bleiben kann.

Das neue Gesetz stärkt und unterstützt aber auch die Jägerinnen und Jäger im Saarland. Mit der Bezeichnung „Wildtiermanagement“ im Gesetzesnamen unterstreichen wir die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger, zur Regulierung beizutragen, und wir unterstreichen die Hege als wichtigen Auftrag für die Jäger. Wir erhalten wesentliche Teile der Jagdhundeausbildung und führen den Schrotschuss als Fangschuss ein, was der Sicherheit der Jägerinnen und Jäger dient. Wir werden auch weiterhin Kirrungen für Schwarzwild erlauben und für Rehwild sogar neu einführen. Vieles von dem, was der Kollege Borger in der Vergangenheit ändern und verbieten wollte, wird mit diesem Gesetz nicht angetastet. Wir verzichten zukünftig auf den Abschussplan für Rehwild, es wird mehr Gruppenabschusspläne geben. Die halbjährliche Streckenmeldung bedeutet einen Bürokratieabbau. Wir kommen auch der Forderung der Jägerinnen und Jäger im Saarland nach, die Mindestpachtzeit auf fünf Jahre zu reduzieren.

Eines möchte ich an dieser Stelle ankündigen: Wir sind beim Thema Fuchsschonzeit durchaus offen für Diskussionen über Veränderungen am vorliegenden

Entwurf. Dieser führt zu einer Ausdehnung der Schonzeit. Das ist nicht unbedingt notwendig. Es gab natürlich schon entsprechende Reaktionen. Ich möchte hier Gesprächsbereitschaft andeuten.

Gestärkt werden aber auch die Bürgerinnen und Bürger als Jagdgenossen, indem wir beispielsweise eine Höchstpachtdauer von zehn Jahren einführen. Das verschafft ihnen eine bessere Kontrolle und auch die Möglichkeit, in angemessenen Zeiträumen neu darüber zu entscheiden, wer Jagdpächter sein soll. Wir werden es zukünftig nicht mehr erlauben, dass Jagdpächter auch Jagdvorsteher sein können, damit es nicht zu Interessenkollisionen kommen kann, und wir werden für natürliche Personen eine Vertretungsregel einführen. Auch das ist eine Forderung aus dem Verband der Jagdgenossenschaften.

Nicht geregelt wird mit diesem Gesetz die Frage der Jagd in ethisch befriedeten Gebieten. Auch das möchte ich begründen. Es gibt zu diesem Punkt eine Regelung, die im letzten Jahr auf Bundesebene getroffen wurde. Es ist davon auszugehen, dass diese Bundesregelung von Einzelpersonen beklagt werden wird. Deshalb ist es im Interesse aller Bundesländer - und daher auch so zwischen allen Ländern und dem Bund verabredet -, dass man an dieser Stelle zunächst einmal abwartet, wie sich die Rechtslage entwickelt. Aufgrund der zu erwartenden Klagen hätten wir sonst im Saarland eine eigene Regelung. Dann müssten wir auch hier auf eigene Klärung warten. Insofern ist es vernünftig, dass wir hier im Geleitzug aller Länder auf eine landesgesetzliche Regelung verzichten.

Ich möchte zusammenfassen, was wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen: Es ist ein pragmatischer Entwurf, der an den Dingen ansetzt, die tatsächlich geregelt werden müssen. Es ist ein Gesetzentwurf, der auch das Bekenntnis zur Jagd und zur Jagd als Teil des Naturschutzes unterstreicht. Wir berücksichtigen mit diesem Gesetzentwurf die unterschiedlichen und teilweise auch gegensätzlichen Interessen von Naturschutz, Landnutzern und Tierschutz sowie der Jägerschaft und versuchen - ich glaube, es ist uns auch wirklich gelungen -, einen ordentlichen Interessenausgleich zu schaffen. Ich möchte mich deshalb schon jetzt ganz herzlich bei allen bedanken, die in den letzten Monaten bei der Vorbereitung zu diesem Gesetzentwurf in vielen Sitzungen und Gesprächen mit uns diskutiert haben, die uns wertvolle Anregungen gegeben und dazu beigetragen haben - das möchte ich ausdrücklich sagen -, dass es uns zumindest bis jetzt gelungen ist, diese Debatte im Saarland in einer wesentlich besseren und sachlicheren Atmosphäre zu führen, als das in der Vergangenheit der Fall war.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sehr sachlich!)

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Herr Kollege Ulrich, wenn es Ihnen recht ist, möchte ich Sie möglicherweise aus dieser Bemerkung ausnehmen, aber Sie haben zumindest heute die Chance, sich als konstruktiver Teilnehmer in der Debatte zu zeigen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Unter dem Strich beweist die Große Koalition, dass wir dort liefern, wo andere in der Vergangenheit nur geredet haben.

(Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜ- NE).)

Wir sind diejenigen, die für unser Land handlungsfähig sind. In diesem Sinne wünsche ich mir

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE) )

in den nächsten zwei Monaten eine gute Diskussion zu diesem Gesetz. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben mit großem Interesse die Einladung von Herrn Jung wahrgenommen und freue mich darüber. Wenn es dabei bleibt, werde ich diese Einladung auch sehr gerne annehmen.

Nachdem die Novellierung des Jagdgesetzes, wie auch Herr Jung schon sagte, in der Jamaika-Koalition kläglich gescheitert ist, liegt uns heute endlich ein neuer Gesetzentwurf vor. In der Regierungserklärung hat die Ministerpräsidentin ausgeführt - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich zitieren -: Wir werden bei der Überarbeitung des Jagdgesetzes zeigen, dass ein fairer Interessenausgleich zwischen Jagd und Naturschutz auf der einen Seite und den berechtigten Anliegen der Waldeigentümer und Landwirtschaft auf der anderen Seite möglich ist. Wie die Vergangenheit zeigte, ist dieses Ansinnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht gelungen. Deshalb ist er für uns in dieser Form noch nicht zustimmungsfähig.

(Beifall von der LINKEN.)

Mit Blick auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung und zur Begrenzung von Wildschäden in einer Kulturlandschaft, in der große Beutegreifer als wichtige Akteure im Ökosystem nahezu ausgerottet wurden, befürworten wir als LINKE die Jagd ganz grundsätzlich. Wir bejahen die Jagd, wollen aber, dass diese im Interesse des Gemeinwohls nachhaltig und vor

allem tierschutzkonform ausgeübt wird. Bekanntlich wird die Jagd heute von großen Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen.

Wir brauchen daher eine bessere gesellschaftliche Legitimation, die letztlich auch den Jägerinnen und Jägern zugute käme. Was den vorliegenden Gesetzentwurf anbelangt, sehen wir - was ich voranstellen möchte - durchaus Verbesserungen im vorgenannten Sinne. So begrüßen wir beispielsweise das grundsätzliche Verbot, wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Der zulässige Abschuss von Haushunden und -katzen, die von vielen Menschen als Mitglieder der Familie angesehen werden - hier spreche ich aus eigener Erfahrung - stößt in der breiten Bevölkerung zu Recht auf Ablehnung. Es drängt sich seit jeher der Verdacht auf, es gehe nicht vorrangig um den Wild- und Artenschutz, sondern vorrangig um den Schutz der Jagd. Ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen, sehen wir beispielsweise auch das Verbot von bleihaltiger Jagdmunition oder den Nachweis einer besonderen Schießfähigkeit als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden als Schritte in die richtige Richtung.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Punkte, die wir weiterhin als problematisch erachten wie beispielsweise die zulässige Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren oder die Kirrung von Schwarzwild und Rehwild. Die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegende Materie ist relativ komplex. Zu manchen Einzelregelungen des Entwurfes gab und gibt es auch in unserer Fraktion und Partei unterschiedliche Meinungen. Wir haben hier, was ich unumwunden zugeben möchte, durchaus noch weiteren Informations- und Beratungsbedarf. Wir sehen daher einer Anhörung mit allergrößtem Interesse entgegen. Wir wollen und werden uns dort mit den Sichtweisen aus den Reihen des Tier- und Umweltschutzes, aber auch der Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft unvoreingenommen auseinandersetzen, um uns eine abschließende Meinung zum Reformbedarf unserer jagdrechtlichen Vorschriften zu bilden. Diese werden wir dann äußern und vertreten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Heinrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur heute in der Saarbrücker Zeitung, sondern seit geraumer Zeit richtet sich das öffentliche Interesse auf die Jagd und jagdrechtliche Vorschriften. Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich fest

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

stellen, dass die Jagd in unserer Gesellschaft in der Breite akzeptiert ist und durchaus einen respektablen Stellenwert hat. Liebe Kollegin Frau Ensch-Engel, natürlich unterliegt die Jagd wie alle Gesellschaftsbereiche der Kritik. Dies gehört sich durchaus auch für die Jagd.

Im Kreise der Naturschutz und Tierschutz treibenden Verbände gibt es ein differentes Meinungsbild zur Jagd. Die Gemengelage stellt sich so dar, dass auf der einen Seite die Meinung gilt, das Jagdwesen sei im gesammelten Umweltrecht privilegiert, auf der anderen Seite wird die Meinung vertreten, durch ständige Regulierungen im Umweltrecht, insbesondere im Naturschutzrecht, müssten Rechtspositionen im Jagdrecht und damit in der jagdlichen Praxis aufgegeben werden. Entsprechend groß ist damit für den Landesgesetzgeber die Aufgabe, die Jagd diesen veränderten gesellschaftlichen, landeskulturellen und rechtlichen Veränderungen anzupassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine durchaus nicht einfache Aufgabe, die die Große Koalition sich vorgenommen hat.

Jäger und Naturschützer haben zum großen Teil unterschiedliche Vorstellungen davon, welche Aufgaben und welchen Nutzen die Jagd für unsere Gesellschaft hat. Im Ziel, einer intakten Natur- und Tierwelt, besteht jedoch weitgehend Einigkeit. Dass die Unterschiede zwischen diesen Verbänden dann doch nicht unüberwindbar sind, hat sich auch in der Vergangenheit gezeigt. Es hat viele gemeinsame Projekte der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, als stärkster Vereinigung der Jäger im Saarland, und den im Saarland vertretenen Naturschutzverbänden gegeben, alle mit dem gleichen Ziel, nämlich Biotope zu erhalten, zugegebener Weise mitunter mit unterschiedlichen Interessen. Dies hat die Aufgabe der beiden Koalitionsfraktionen sicherlich nicht einfacher gemacht, heute einen ausgewogenen, gerechten und für beide Seiten tragbaren, ihrer Interessen- und Aufgabenlage entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir in der CDU- und SPD-Fraktion haben den vorliegenden Gesetzentwurf verfasst. Zuvor haben wir eine umfangreiche Anhörung mit den Verbänden zum Naturschutz, dem Tierschutz, der Landwirtschaft und natürlich auch den Verbänden der Jagd durchgeführt. Hierbei hat sich ergeben, dass eine einvernehmliche Position dieser Verbände zur Jagd in unserem vom Wald und der Kulturlandschaft geprägten Land nicht zu erreichen ist. Auch gab und gibt es unterschiedliche Positionen innerhalb der jagdtreibenden Vereinigungen selbst. Wir haben heute in Auswertung der Erkenntnisse dieser Anhörung diesen vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Es ist ein Entwurf der Kompromisse, des Ausgleichs der unterschiedlichen grünen Verbandsinteressen. Es ist aber auch, das

möchte ich ausdrücklich betonen, ein Entwurf des Ausgleichs und der Kompromisse innerhalb der Großen Koalition.

Ich möchte an dieser Stelle Folgendes besonders betonen: Es ist auch ein Entwurf, der sich nach Einbringung ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren sachlichen Argumenten nicht verschließen wird. Er erhebt diesbezüglich heute auch nicht den Anspruch, alle sachlichen Tatbestände im Zusammenhang mit der Jagd und dem Tierschutz vollständig aufgenommen zu haben. Meine Damen und Herren, der Kollege Jung hat die wesentlichen Punkte eben schon genannt. Ich möchte dennoch nochmals auf einige wenige eingehen. Artikel 20 a des Grundgesetzes verpflichtet Bund und Länder zum Schutze der Tiere. Nach Artikel 59 a Abs. 3 der Landesverfassung sind Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe besonders geschützt. Bei dieser Verfassungslage ist es im öffentlichen Interesse heute nicht mehr vertretbar, Hund und Katze, die vielfach als Familienmitglied gesehen werden, in der freien Wald- und Feldflur auch nur formal als wildernd dem Abschuss freizugeben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wenn auch von dieser derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeit des Saarländischen Jagdgesetzes so gut wie kein Gebrauch gemacht worden ist, ist die formale Legitimität mittlerweile unvereinbar mit dem öffentlichen Meinungsbild. Deshalb ist Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs das Abschussverbot für Katzen und Hunde. Insoweit ist auch hier dem Tierschutzgedanken Rechnung getragen. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings, dass es in der Jagdpraxis durchaus den Fall geben kann, dass wildernde Hunde erlegt werden müssen. Diesem Umstand ist unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Wildes und damit natürlich auch unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes Rechnung getragen worden, indem es in Zukunft für den entsprechenden Jagdausübungsberechtigten durch eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde möglich sein wird, nach wie vor wildernde Hunde zu erlegen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Zahl der zu bejagenden Wildarten ausgeweitet worden. Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans werden ebenfalls dem Jagdrecht unterstellt. Bei Neozoen handelt es sich um Tierarten, die eingeführt worden sind, die ihren Ursprung nicht in unserer Region haben. Sie tragen durch ihr Vorhandensein wesentlich dazu bei, dass die Niederwildbesätze dezimiert werden, und sie bringen unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes erheblichen Schaden und Nachteile. Von daher war es sinnvoll und notwendig, diese Bestände regulieren zu können und dem Jagdrecht zu unterstellen. Die Nilgänse wurden als jagdbares Wild aufgenommen, weil wir im Saarland das Phänomen zu beobachten haben, dass

(Abg. Heinrich (CDU) )

diese Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen in großer Zahl zu Schaden gehen. Wir haben das Bewirtschaftungsgebiet für Damwild aufgenommen. Im nördlichen Saarland kommt es durch Damwild in der Forstwirtschaft zu erheblichen Schäden. Nach der vorliegenden Regelung, auch in der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz, soll der Damwildbestand auf vier Stück pro 100 Hektar reduziert werden. Das ist notwendig, damit wir die enormen Schäden am Waldbestand, die sich im Hochwald ergeben, reduzieren können.

Wir haben die Jagdpacht auf mindestens fünf und höchstens zehn Jahre festgelegt. Damit ist insbesondere dem Erfordernis Rechnung getragen, dass viele Jagdpächter nicht mehr über die zum Teil lange Jagdpachtzeit gebunden sein wollen. Den Jagdgenossenschaften wird das Recht eingeräumt, sich frühzeitig um einen neuen Pächter zu bemühen, wenn das Pachtverhältnis insgesamt so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Meine Damen und Herren, die Jagdhundeausbildung ist angesprochen worden. Sie bleibt weitestgehend beim bisherigen Stand, mit der Einschränkung, wie eben erwähnt, dass die Ente nicht flugunfähig gemacht werden darf. Ich habe mich persönlich mit dem Kollegen Magnus Jung vom derzeitigen Stand der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente überzeugen dürfen. Ich darf Ihnen daher sagen, wer das sachgerecht beobachtet, wird erkennen können, mit welcher Sorgfalt dort vorgegangen wird.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Meiner Meinung nach ist diese Ausbildung also tierschutzkonform. Auch hierbei war ein Kompromiss erforderlich. Er sieht so aus, dass die Ausbildung weiterhin an der lebenden Ente erfolgen darf, diese aber nicht flugunfähig gemacht werden darf.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf einen Artikel in der Saarbrücker Zeitung vom heutigen Tage hinweisen, in dem die Jagdhundeausbildung grundsätzlich abgelehnt wird. In der Jägerschaft gibt es den Spruch „Eine Jagd ohne Hund ist Schund“.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Kollege Urich, wer grundsätzlich gegen die Jagdhundausbildung ist, ist auch grundsätzlich gegen die Jagd; denn eine Jagd ohne Hund läuft auch dem Tierschutzgedanken zuwider. Deshalb ist die Ausbildung von Jagdhunden nach wie vor erforderlich.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden auch Aufgaben an die Vereinigung der Jäger des Saarlandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. Grundsätzliche Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.

Damit kann nach der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung die Vereinigung der Jäger des Saarlandes weitere Aufgaben übernehmen, die bisher im Bereich der Jagdverwaltung des Landes gelegen haben. Ich glaube, auch damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, die Jagdverwaltung ein Stück weit zu entbürokratisieren und damit Aufgaben nach außen zu verlagern. Angesichts der Gesamtsituation des Landes ist auch dies, glaube ich, ein positiver Akt.