Protocol of the Session on December 3, 2013

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zurufe.)

Zur Erklärung, die Bewährungshelfer fahren mit ihren Privatfahrzeugen zu Leuten, die auf Bewährung frei sind, um verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, und haben Anspruch auf diese Fahrtkostenerstattung. Das Geld wurde auch bis zum Schluss bezahlt, aber das veranschlagte Budget ist eben zu niedrig und wird noch weiter gesenkt, obwohl es dafür keine Veranlassung gibt, denn die Bewährungshelfer haben eher mehr Arbeit als weniger.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist Haushaltsklarheit!)

Haushaltsklarheit ist eben, dass so viel Geld veranschlagt wird, wie voraussichtlich gebraucht wird. Wenn ich weiß, dass die Summe das letzte Mal zu gering war, muss ich für das nächste Mal eben mehr veranschlagen. Das ist eine ganz klare Forderung der Haushaltsklarheit, der Sie nicht nachkommen, und das ist nicht in Ordnung.

Der nächste Punkt, der sich daraus ergibt, ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Posten. Das Geld konnte bis zum Schluss bezahlt werden, weil es eben gegenseitig deckungsfähige Posten gibt. Das

Geld kann aus anderen Titeln entnommen werden, um die Fahrtkosten der Bewährungshelfer bis zum Schluss bezahlen zu können. Wie gesagt, ich führe die Bewährungshelfer exemplarisch an, das Konzept zieht sich aber durch diesen gesamten Haushaltsplan. Nach meinem Eindruck ist es so, dass das Konzept der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit diesem Haushaltsplan insgesamt noch einmal hochgefahren wird. Man muss sich veranschaulichen, wo das im Extremfall hinführt. Der Extremfall gegenseitiger Deckungsfähigkeit ist, dass der Landtag nur noch ein Budget beschließt und sagt: Wir haben 4 Millionen Euro, liebe Regierung. Jetzt macht damit, was ihr wollt.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Das heißt, wir würden die gesamte Haushaltsverantwortung abgeben. Genau das ist eben nicht Sinn der Sache. Davon sind wir noch weit entfernt. Das ist völlig außer Frage. Aber ich sehe eine Entwicklung hin zu mehr gegenseitiger Deckungsfähigkeit von Posten. Schon diese Entwicklung sehe ich kritisch. Wie gesagt, die Haushaltsverantwortung liegt beim Landtag. Da soll sie liegen, da soll sie auch bleiben.

Ich hatte eben schon einmal exemplarisch die Bewährungshelfer herausgegriffen. Hierzu noch ein Punkt, der mir als ganz seltsam aufgefallen ist. Da gibt es drei verschiedene Besoldungsgruppen, A 9 bis A 11, für Leute, die die gleiche Tätigkeit machen. Es ist durchaus üblich, dass man mit wachsendem Alter, mit wachsender Amtszeit, innerhalb einer Besoldungsgruppe hochgestuft wird. Das ist auch vollkommen richtig, aber hier haben wir zusätzlich zu der Hochstufung innerhalb einer Besoldungsgruppe drei verschiedene Besoldungen für die gleiche Arbeit. Das finde ich an sich nicht in Ordnung. Zum zweiten Punkt. Wir fangen hier bei A 9 mit der Absenkung an. Es handelt sich hierbei größtenteils um Sozialarbeiter. Ich frage zum Beispiel einmal Sie, Herr Thul, als Diplom-Sozialarbeiter: Finden Sie A 9 mit Absenkung eine angemessene Eingangsbesoldung für einen Diplom-Sozialarbeiter? - Ich nicht.

(Ministerin Rehlinger: Dafür ist er im Landtag. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Kannst du das einmal am Mikrofon sagen?)

Ich muss ganz klar sagen, A 11 für alle wäre angemessen sowohl aufgrund der Qualifikation als auch aufgrund der Tatsache, dass wir gleiches Geld für gleiche Arbeit fordern. Letztlich noch ein anderes Gebiet, die Überstundenproblematik. Ich denke, dieses Thema wird uns heute noch von verschiedenen Seiten zugetragen werden. Wir haben im Justizbereich ein massives Problem mit angehäuften Überstunden und mit Krankheitsausfällen. Dem können wir nicht begegnen, indem wir dort noch groß Geld streichen. Die Krankheitsausfälle entstehen natürlich auch durch Überlastung. Gerade überdurchschnitt

(Vizepräsidentin Spaniol)

lich starke Ausfälle durch Krankheit sind immer ein Indiz für Belastung und Überlastung. Das haben wir im Justizbereich stärker als in anderen. Deshalb an dieser Stelle ein klares Plädoyer in Richtung Landtag, nicht in Richtung Regierung: Wir dürfen beim Personal nicht noch mehr sparen.

(Beifall von den PIRATEN.)

Zum Abschluss noch eine kleine Spitze, gerade, weil wir beim Thema Haushalt sind. Es geht hier natürlich um den Finanzhaushalt des Landes, aber gestern und auch heute ist uns immer wieder etwas zum Thema Haushalt oder Haushalten begegnet, nämlich das Haushalten mit der Redezeit. Ich stelle fest, es gibt zwei Fraktionen, die mit ihrer Redezeit nicht haushalten müssen, weil sie viel zu viel davon haben, es gibt zwei, die es gestern nicht geschafft haben, damit zu haushalten, und eine Fraktion, die haushalten muss und es auch geschafft hat. - In diesem Sinne eine fröhliche Haushaltsberatung!

(Beifall von den PIRATEN. - Zuruf aus den Re- gierungsfraktionen: Prost Mahlzeit!)

Die CDU-Fraktion überträgt Redezeit in Höhe von 10 Minuten an die SPD-Fraktion. Insgesamt steht damit der SPD-Fraktion noch ein Redezeitkontingent von 16 Minuten und 58 Sekunden zur Verfügung. Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der CDU-Fraktion für die Übertragung der Redezeit bedanken. Herr Augustin, auch wir haben gut gehaushaltet, aber nicht so gut wie Sie. Aber nicht immer ist die Quantität der Redezeit auch mit der Qualität gleichzusetzen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Au- gustin (PIRATEN) : Das trifft auf die Großen zu. Abg. Maurer (PIRATEN): Ein Eigentor geschossen!)

Meine Damen und Herren, der Justizhaushalt unterscheidet sich ja strukturell von den anderen Ressorthaushalten dadurch, dass er fast ausschließlich zweckgebundene Mittel umfasst. Steuerungsmöglichkeiten und Konsolidierungsspielräume sind mithin sehr begrenzt. Unsere saarländische Justiz ist ein Garant der Rechtsstaatlichkeit, sichert die Bürgerfreiheit und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Ihr kommt also auch deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu. Zugleich unterliegt aber auch das Justizressort den Sparvorgaben des Öffentlichen Dienstes sowohl im Personalbereich als auch im Sachmittelbereich. Hier tut sich ein Spannungsfeld auf.

Dies im Blick ist es mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf gelungen, sowohl den Sparvorgaben als auch den besonderen Bedürfnissen dieses sensibel strukturierten Bereichs mit Augenmaß und Bedacht gerecht zu werden. Dafür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bedanken für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, mit den Personalräten, die Verantwortung übernehmen, und auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den zweckgebundenen Mitteln und trotz Sparvorgaben ihr Bestes geben und eine ganz hervorragende Arbeit leisten.

(Beifall bei der SPD.)

Den zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlichen Einschnitten im Personalkörper stehen aber auf der anderen Seite Qualitätsverbesserungen für die hier verbleibenden Arbeitsplätze gegenüber. Das zu erwähnen hat der Kollege Ulrich in der Generaldebatte heute ganz vergessen, denn er hat einfach nur gesagt, es werden Einsparungen am Personalkörper vorgenommen. Er hat aber diese Qualitätsverbesserungen, auf die ich jetzt komme, vergessen.

Der saarländische Landtag hat in seiner letzten Sitzung in Zweiter Lesung beschlossen, das bisher in Besoldungsgruppe A 3 ausgewiesene Eingangsamt der Laufbahn des einfachen Justizwachtmeisterdienstes unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten in diesem Bereich nach Besoldungsgruppe A 4 anzuheben. Damit wurde eine langjährige Forderung in Abstimmung mit den Personalvertretungen erfüllt. Auch wurde der Titel für Aus- und Fortbildung und für die EDV-Ausstattung von den Einsparungen ausgenommen. Auch hier wurde nicht gekürzt.

Ebenso, Herr Augustin, bleibt der Titel für Mehrarbeits- und Überstundenvergütungen für Beamtinnen und Beamte unangetastet. Hier wurden insoweit die Finanzplanwerte fortgeschrieben. Eine ganz wesentliche Pflichtaufgabe des Landes ist die Durchführung ambulanter Sanktionsalternativen. Auch hier ist entgegen Ihrer Darstellung keine Kürzung der Mittel erfolgt. Gerade für jugendliche Straftäter stellen sich diese Sanktionsalternativen, die meist von Wohlfahrtsverbänden begleitet werden, als ein wichtiger Schritt zur Resozialisierung dar und damit für diese jungen Menschen als eine Zukunftsperspektive in der Gesellschaft. Aus diesem Grunde wurde im vergangenen Jahr von den Fraktionen im Zuge eines Änderungsantrages der Betrag in Höhe von einmalig 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. In Absprache mit den Trägern steht für das Jahr 2014 noch etwa die Hälfte dieser zusätzlichen Mittel zur Verfügung, sodass Planungssicherheit auf gleich hohem Niveau gewährleistet bleibt.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Die Finanzierung der Fördermaßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung mit den jeweiligen Trägern der Maßnahmen. Ebenfalls keine Mittelkürzung erfolgt im Bereich der Schuldnerberatung im Justizvollzug. Der Verein zur Förderung der Bewährungsund Jugendgerichtshilfe leistet hier unterstützend wichtige Arbeit in den Justizvollzugsanstalten Ottweiler und Saarbrücken, denn die Schuldenregulierung der Gefangenen ist ein wichtiger Bestandteil der Resozialisierung, die wir in diesem Jahr im April in das neue Saarländische Strafvollzugsgesetz eingefügt haben, und zwar als Vollzugsziel. Es heißt ich darf zitieren -: „Im Vollzug sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Hierzu erbringt die Schuldnerberatung einen essenziellen Bestandteil. Hier ist der Bewährungshilfe noch einmal ein ganz herzlicher Dank auszusprechen, denn sie leistet wirklich hervorragende Arbeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Augustin, um auf die Reisekosten für die Bewährungshelfer zu kommen. Es ist auch nicht richtig, dass hier Mittel gekürzt werden. Sie haben es schon richtig gesagt, es werden alle Kosten bezahlt. Es handelt sich um einen budgetierten Haushalt. Dies ist in einem Haushalt, in dem kein Fixbetrag eingestellt wird, nun einmal möglich, damit man einen Spielraum hat. Man darf es nicht so darstellen, als würden Bewährungshelfer auf ihren Kosten sitzenbleiben. Das stimmt so nicht und muss deshalb richtiggestellt werden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein weiteres wichtiges Themenfeld, das von der Kürzung ausgeschlossen bleibt, ist die Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt. Hier gibt es zwar einen reduzierten Mittelansatz, der jedoch aus einer Kooperation mit Rheinland-Pfalz resultiert. Synergieeffekte konnten hierbei intelligent genutzt werden. Auch die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt wird ab 2014 in die Regelstruktur beim Justizministerium überführt, was der Bedeutung der Thematik angemessen ist.

Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen wird der Stärkung des Opferschutzes eine besondere Stellung eingeräumt. Der Ausbau staatlicher und ehrenamtlicher Hilfsangebote wird avisiert. Die Regierungsfraktionen haben hierzu mit ihrem Änderungsantrag einen Betrag von 10.000 Euro eingestellt, um ein Projekt zur Ausbildung ehrenamtlicher Opferhelfer zur psychosozialen Begleitung speziell von Opfern häuslicher Gewalt im Bereich der Sozialen Dienste zu unterstützen.

Lassen Sie mich hier noch auf die Zukunft eingehen. Zur Stärkung der Arbeit der Sozialen Dienste wird im nächsten Jahr im Zuge einer umfassenden Reform des Sozialdienstgesetzes eine eigene Behörde für

die Sozialen Dienste der Justiz geschaffen. Dies erfolgt weitgehend kostenneutral. Sinn und Zweck ist es, eine Verzahnung der Sozialen Dienste mit dem Angebot des Strafvollzuges zur Vorbereitung der Haftentlassung zu erreichen und damit eine nachhaltige Resozialisierung von entlassenen Straftätern und mithin die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Mit dieser Reform wird eine Forderung der Bewährungshilfe aufgenommen, die hierdurch eine deutliche Qualitätsverbesserung ihrer Tätigkeit erlangen kann.

In der Grundsatzdebatte habe ich immer wieder vernommen, dass unverantwortlich Ängste geschürt wurden, indem behauptet wurde, es käme hier zu höherer Kriminalität. Aber meine Ausführungen eben haben deutlich gemacht, dass gerade im Bereich der Resozialisierung vom Justizministerium nachhaltig Projekte unterstützt werden, damit es genau dazu nicht kommt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Um bei der Zukunft zu bleiben: Für 2014 ist eine grundlegende Reform der Referendarausbildung geplant mit dem Ziel, auch hier Übergangszeiten zu straffen, die Qualität der Ausbildung zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu reduzieren.

Meine Damen und Herren, trotz allen Sparens können wir durch intelligente und zukunftsweisende Projekte für unser Land wichtige Weichen stellen. Aber wir sehen auch den bestehenden Problemen ins Auge. Im Bereich des Justizvollzuges sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohen Belastungen ausgesetzt. Hierbei spielt auch der demografische Wandel eine Rolle. Einem exorbitant hohen Krankenstand steht eine hohe Anzahl von Überstunden der im Dienst verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber. Zur Evaluierung der Ursachen und zur Problemlösung stellen die Regierungsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag einen Betrag von 40.000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2014 ein. Angestrebt wird damit eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Bediensteten im Justizvollzug, und zwar orientiert an den dezidiert zu untersuchenden Bedürfnissen der Betroffenen.

Zur erfolgreichen Gestaltung der laufenden Veränderungsprozesse, gerade auch unter Beachtung der so genannten weichen Faktoren im stark regulierten System des Strafvollzuges, gehört eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung. Dazu dient eine von einem unabhängigen Institut nach wissenschaftlichen Maßstäben durchzuführende Mitarbeiterbefragung. Der Fragenkatalog und die Durchführung sollen in enger Abstimmung mit den Personalvertretungen erfolgen. Von der Mitarbeiterbefragung können Rückschlüsse auf nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und der Mitarbeitermotivati

(Abg. Berg (SPD) )

on ausgehen, insbesondere zur Senkung des hohen Krankenstandes. Eine entsprechende Befragung in Hamburg hat insoweit zu deutlich verminderten Krankheitszahlen geführt.

Zum Schluss möchte ich aber noch kurz auf die Einnahmeseite eingehen. Auch hier wurden Verbesserungen erzielt. Das Saarland hat sich im Bundesrat für eine Änderung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes eingesetzt, um die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte, wie sie durch die Anhebung der Vergütung der Rechtsanwälte, für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erfolgt ist, auch durch höhere Einnahmen auszugleichen. Das Forderungsmanagement bei den Gerichten wurde verbessert durch die Einführung des modernen IT Verfahrens „WinCash“. Durch die Optimierung der Zahlungsabläufe werden auch hier verbesserte Einnahmen zu erwarten sein.

Auch im Bereich des Justizvollzuges sind zur Einnahmeverbesserung wichtige Weichen gestellt. Im April dieses Jahres hatte mit der Verabschiedung des saarländischen Strafvollzuggesetzes das Thema der Arbeit im Strafvollzug in der Öffentlichkeit eine hohe Beachtung gefunden. Insbesondere der Stellenwert der Arbeit im Vollzug wurde mit der Abschaffung der Arbeitspflicht deutlich hervorgehoben. Arbeit ist in der Justizvollzugsanstalt nach wie vor ein begehrtes und knappes Gut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen in der JVA Saarbrücken ist es gelungen, freie Flächen für zusätzliche Gefangenenarbeitsplätze zu schaffen. Namhafte saarländische Firmen stehen hier in Verhandlungen mit dem Ministerium, sodass im Jahr 2014 ein Anstieg der Einnahmen in der Arbeitsverwaltung der JVA zu erwarten ist.

Meine Damen und Herren, im Bereich des Einzelplanes 10 hat es Einschnitte gegeben, die zur Erfüllung der Schuldenbremse notwendig sind. Gleichzeitig konnten wir aber Einnahmeverbesserungen erreichen und - was ganz wichtig ist - Weichen für die Zukunft stellen, die für unser Land und für die Einwohnerinnen und Einwohner Perspektiven eröffnen für ein modernes, zukunftsorientiertes und eigenständiges Saarland. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jedes Jahr ein lieb gewordenes Ritual und es wird jedes Mal darauf hingewiesen, dass der Justizhaushalt fast ausschließlich aus zweckgebundenen Mitteln besteht; ich wollte das an dieser Stelle noch

mal in Erinnerung rufen. Wir sprechen hier nämlich von einer Quote von 96 Prozent, und da muss man schon viel Fantasie haben, um noch Gestaltungsmöglichkeiten in den restlichen 4 Prozent zu finden. Dies vorab als Einstieg.

Herr Kollege Augustin, zu den Bewährungshelfern. Die Kollegin von der SPD hat es dankenswerterweise noch mal richtig gestellt ebenso wie Staatssekretärin Dr. Morsch, denn auch im Haushaltsausschuss wurde darüber gesprochen und dazu nachgefragt. Die Bewährungshelfer haben sich zwar am Anfang beklagt. Doch haben Gespräche stattgefunden und alles hat sich mehr oder weniger in Wohlgefallen aufgelöst.

Die Justiz hat für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes eine enorme Bedeutung. So sollen 40 Richterstellen bis zum Jahr 2020 entfallen. Ich muss Ihnen sagen, Kolleginnen und Kollegen, da wird mir angst und bange. Belastungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in diesem Lande von über 100 Prozent sind an der Tagesordnung, wobei ich einen Bereich ausnehme. Verstärkt wird die knappe Personalisierung durch Abordnungen der Richter an Ministerien, an den Landtag, an die Staatskanzlei, was per se nicht schlecht ist, aber in der derzeitigen Situation nicht optimal, um nicht zu sagen: Das geht gar nicht!

Der Deutsche Richterbund rügt zu Recht die geplanten Stellenkürzungen, weil hierdurch „das hochrangige Verfassungsgut der wirksamen richterlichen Kontrolle nicht verwirklicht ist“. Die Belastung der saarländischen Gerichte ist überwiegend so hoch, dass eine Wahrnehmung der ihr obliegenden Rechtsprechungsaufgaben auf gesetz- und verfassungsmäßige Weise im Falle weiterer Personalkürzungen nicht gewährleistet ist. Schon jetzt sind bei vielen Gerichten die Richterinnen und Richter, aber auch die im Unterbau tätigen Beamtinnen und Beamten so stark belastet, dass ihre Leistungsfähigkeit bereits deutlich überschritten ist; das Gleiche gilt für die Staatsanwaltschaften.