Deswegen hier noch einmal unsere Forderungen, die Ihnen bekannt sind: Erhöhung des Spitzensteuersatzes, andere Besteuerung von Finanzgeschäften, höhere Besteuerung großer Erbschaften, Ver
mögenssteuer und dergleichen mehr. Das Konzept ist ja bekannt. Das ist auch der entscheidende Punkt bei der Frage der Steuergerechtigkeit, wo es eben darum geht, wer denn Steuern zahlt. Das heißt, die Frage der Verteilung spielt eine Rolle.
Aber es geht auch um Steuergerechtigkeit in dem Sinne, dass auch der Steuerflucht, der Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Hier kommen wir auf die konkrete Ebene der Finanzverwaltung. Gerade in der Finanzverwaltung zeigen sich die negativen Auswirkungen des Stellenabbaus im Öffentlichen Dienst. Wir haben in der Finanzverwaltung eine angespannte Situation. Es sollen 152 Stellen abgebaut werden, während auf der anderen Seite 80 Stellen nicht besetzt sind. Die Aufgaben der Finanzverwaltung lassen sich aber nicht einfach verkürzen, sondern sie sind vorgegeben; das sind bundeshoheitliche Aufgaben, die wahrgenommen werden müssen. Auch nach unseren Gesprächen mit Vertretern der Finanzverwaltung, mit den Gewerkschaften ist deutlich geworden, dass die Aufgaben zum Großteil nur noch sehr mühsam bewältigt werden können, dass es Rückstände gibt. Und so begrüßenswert es ist, dass die Zahl der Steuerfahnder aufgestockt worden ist, müssen wir allerdings auch feststellen, dass im Bereich der Betriebsprüfung 20 Stellen fehlen. Das kann nicht einfach ersetzt werden, weil auch diejenigen, die im sogenannten Innendienst arbeiten, bestimmte Aufgaben zu erledigen haben, die sie nicht einfach weglassen können. Hier haben wir also jetzt schon eine sehr angespannte Situation. Hier zeigen sich bereits heute die negativen Auswirkungen des Abbaus von Stellen im Öffentlichen Dienst und das wird sich in Zukunft noch verschärfen.
Was die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung angeht, wird zu Recht immer darauf hingewiesen, dass das auch mit Einnahmen verbunden ist. Allerdings haben wir hier ein strukturelles Problem, das aus unserer Sicht verändert werden muss, nämlich dass von den Erfolgen der Steuerfahndung und Betriebsprüfung zu wenig auf der Landesebene verbleibt. Es gibt Studien, wonach lediglich 6 Prozent dessen, was dort „eingeworben“ wird, im Lande verbleiben. In diesem Bereich gibt es eine Forderung seitens der Gewerkschaft, die wir unterstützen, nämlich dass zumindest die Personalkosten bundesseitig übernommen werden sollten, um eine Entlastung herbeizuführen. Ich glaube, da müssen wir zu einer anderen Verteilung kommen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bezogen auf die konkreten Aufgaben der Finanzverwaltung sich erhebliche Probleme ergeben, weil wir eine zu geringe Stellenausstattung haben. Und ich fürchte, dass die Reform der Zusammenlegung der Finanzämter nicht unbedingt zu einer Effizienzsteigerung führt, sondern die Aufgaben unter Umständen sehr
stark erschweren wird. Ich glaube, da muss für Abhilfe gesorgt werden, und die wird wesentlich davon abhängen, wie das umgesetzt wird.
Entscheidend ist aber unserer Auffassung nach: So sehr wir Ansatzpunkte der kommunalen Ebene durch den Kommunalen Entlastungsfonds begrüßen, brauchen wir einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Steuerpolitik, ohne den die Probleme des Landes und der Kommunen nicht bewältigt werden können.
Ich möchte Sie als Landesregierung noch einmal auffordern, bei aller Begrenztheit der Möglichkeiten, die wir hier haben, doch auch bundesweit Initiativen für eine derartige Veränderung zu ergreifen. Ich weiß, dass die Rahmenbedingungen über den Koalitionsvertrag schlecht sind. Dennoch bleibt es nach wie vor eine gesellschaftliche Aufgabe, für Steuergerechtigkeit zu sorgen, auch im Sinne einer größeren Verteilungsgerechtigkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ministerium für Finanzen und Europa einschließlich der nachgeordneten Stellen, dem Landesamt für Zentrale Dienste und der Finanzämter, geht, was das Haushaltsjahr 2014 betrifft, bezogen auf die Umsetzung der Schuldenbremse mit gutem Beispiel voran.
Die für das Ministerium vorgegebene Defizitobergenze von 1,8 Millionen Euro für den Bereich der Sachkosten wird 2014 nicht überschritten. Im Bereich des Personals beziehungsweise der Planstellen im Geschäftsbereich des Ministeriums werden im Haushaltsplan 2014 im Vergleich zu 2013 14 Vollzeitstellen weniger dargestellt. Aktuell - Sie haben es angesprochen, Herr Professor Bierbaum steht die Neukonzeption „Finanzamt 2020“ im Fokus des Finanzministeriums. Hier geht es darum, die Finanzämter zukunftsfähig auszurichten. Eine Zentralisierung von Aufgaben ist in der Diskussion. Derzeit arbeiten Arbeitsgruppen unter Einbindung auch der Personalvertretungen. Hier muss man, Professor Bierbaum, zunächst die Ergebnisse dieser Konzeption abwarten.
Vieles ist im Fluss. Sie hatten es auch schon angedeutet. Die Steuerfahndung wird bis Mitte 2014 von 23 auf 30 Vollzeitstellen ausgebaut. Bei den Betriebsprüfern muss man es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten noch einmal etwas differenzierter
betrachten. Ich bin mir aber sicher, dass am Ende ein ausgewogenes, gutes Konzept „Finanzamt 2020“ herauskommen wird.
Klar ist aber auch, dass auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag zum Abbau der 2.400 Stellen bis zum Jahre 2020 leisten muss. Wir können uns aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse nicht erlauben, irgendeinen Bereich unberücksichtigt zu lassen. Auf der anderen Seite darf man auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht über Gebühr belasten. Ich war in einigen Finanzämtern, dort ist die Belastungsgrenze erreicht. Dies muss man - ich schaue auf den Finanzminister - im Rahmen der Konzeption „Finanzamt 2020“ im Blick behalten.
Viele Personen aus der Finanzverwaltung haben mir gesagt, dass dabei auch eine noch stärkere ITDurchdringung - Stichwort elektronische Steuerakte - hilfreich sein kann, um die Arbeitsbelastung zu mildern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter müssen, das ist auch klar, angemessen am Beförderungsbudget der Landesverwaltung partizipieren. Dies wurde - wir haben es gestern schon mehrmals gehört - im laufenden Jahr von 1 Million auf 1,6 Millionen Euro erhöht und ist verstetigt bis 2017.
Als nächsten Punkt möchte ich auf die Steuerschätzung vom November eingehen. Sie revidiert die Prognosen vom Mai dieses Jahres. Damals war man noch von Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro für die Jahre 2013 und 2014 ausgegangen. Umso erfreulicher ist, dass die Steuereinnahmen in der aktuellen Prognose für 2013 19 Millionen Euro und für 2014 22 Millionen Euro höher ausfallen als erwartet. Allerdings zeigen diese Schwankungen, die ich gerade dargestellt habe, dass die finanzpolitischen Spielräume begrenzt sind. Auch in Zukunft müssen unsere Anstrengungen deshalb dahin gehen, den erfolgreich eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung zum Wohl der nachfolgenden Generationen weiter zu beschreiten. Trotz Einnahmeverbesserungen heißt es hier ganz klar: Kurs halten.
Herr Professor Bierbaum, Sie haben auch die Kommunen explizit angesprochen. Die Kommunen profitieren ebenso von den Steuermehreinnahmen. Im Vergleich der Mai- und Novembersteuerschätzung sind es 10 Millionen Euro mehr, die die Kommunen bekommen. Mit dieser Steuerentwicklung steigt auch der kommunale Finanzausgleich. Das wurde gestern auch schon mehrmals angesprochen. Aber ich will noch darauf hinweisen, dass gestern immer von 522 Millionen Euro kommunaler Finanzausgleich gesprochen wurde. Aufgrund der Steuermehreinnahmen - die Ergänzungsvorlage vom Finanzministerium liegt uns vor - sind es noch einmal 2,8 Mil
lionen Euro mehr. Dies ist trotz der Fortschreibung des Kulturbeitrages von 16 Millionen Euro der höchste Wert in der Geschichte des Saarlandes. Der KELF, der im Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ abgebildet ist, hilft speziell den überschuldeten Kommunen. Das sind 17 Millionen Euro pro Jahr. Weiter übernimmt das Land die Zins- und Tilgungslasten im bereits abgewickelten Fonds K 21, das sind noch einmal 55 Millionen Euro auf die Laufzeit von 2012 bis 2017, eine nochmalige zusätzliche Kraftleistung des Landes für die Kommunen. Durch die Übernahme des Bundes bei der Grundsicherung im Alter zu 100 Prozent - 2013 waren es noch 75 Prozent, jetzt sind es 100 Prozent - wird 2014 mit rund 20 Millionen Euro ein weiterer zusätzlicher zweistelliger Millionenbetrag in die kommunalen Kassen der Landkreise und des Regionalverbandes gespült, was hoffentlich auch dazu führt, dass die Kreisumlagen beziehungsweise die Gemeinden entlastet werden.
Ich könnte noch die Grunderwerbssteuererhöhung von 1 Prozent erwähnen, das sind 4 Millionen Euro Entlastung für die Kommunen pro Jahr. Dr. Jung und Ruth Meyer haben gestern noch andere Dinge angesprochen, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte. Diese Entlastungen, da bin ich mir sicher und viele andere auch, werden die Finanzprobleme der Kommunen natürlich nicht lösen. Das ist klar. Aber wir machen als Land das, was wir aufgrund der Schuldenbremse tun können.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die schwierige finanzielle Lage der saarländischen Kommunen grundlegend nur durch Veränderungen im Länderfinanzausgleich und/oder durch zusätzliche Kostenübernahmen durch den Bund gelöst werden kann. Wenn man in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD schaut, nehme ich mit Freude zur Kenntnis, dass man im Rahmen der Föderalismuskommission III schon frühzeitig den Länderfinanzausgleich, der für das Jahr 2020 neu zu regeln ist, verhandeln will. Nach Ansicht der CDU-Fraktion muss dieser neue Länderfinanzausgleich ab 2020 die Finanzkraft der Kommunen zu 100 Prozent berücksichtigen und nicht, wie es jetzt ist, mit 64 Prozent. Diese neue Regelung würde dem Saarland helfen.
Dabei handelt es sich nicht um eine Neuerung. Bei der Regelung des Fiskalpakts wird die Finanzkraft der Kommunen mit 100 Prozent einbezogen. Sollte dies im Rahmen der Länderfinanzverhandlungen positiv entschieden werden, müssen die Kommunen davon natürlich eins zu eins profitieren. Das ist für mich selbstverständlich. Das Saarland muss sich zudem dafür stark machen, zukünftig auch an den Solidarpaktmitteln des Bundes zu partizipieren, die auf
grund von Sonderfaktoren, die noch aus der Wendezeit stammen, derzeit nur den Ostländern zugute kommen. Ziel muss es sein, auch finanzschwache Westländer mit negativen Sonderfaktoren zu berücksichtigen, damit die ebenfalls Geld aus diesem Topf bekommen. Dies, meine Damen und Herren, wäre in der jetzigen Situation mehr als gerecht.
Im Saarland gibt es solche Sonderfaktoren. Ich nenne zum Beispiel den demografischen Faktor. Die Bevölkerung des Saarlandes wird bis zum Jahre 2020 um 10 Prozent abnehmen. Bis zum Jahre 2030 werden es 20 Prozent sein. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Grenzlage des Saarlandes im Zusammenhang mit der Grenzsteuerthematik. Französische Bürgerinnen und Bürger, die im Saarland arbeiten, zahlen ihre Lohnsteuer am Wohnort in Frankreich. Saarländerinnen und Saarländer, viele sind es aus meinem Landkreis Merzig-Wadern, die in Luxemburg arbeiten, zahlen ihre Lohnsteuer am Ort des Arbeitsplatzes, also in Luxemburg. Hier entgehen uns Steuereinnahmen, und dies sind Nachteile, die es auszugleichen gilt.
An dieser Stelle will ich auch anmerken, dass das Saarland aus dem Topf des Länderfinanzausgleichs mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro für das Jahr 2014 rund 129 Millionen Euro erhält. Hinzu kommen noch 128 Millionen Euro allgemeine Bundesergänzungszuweisungen, wenn man den Länderfinanzausgleich im weitesten Sinne betrachtet. Die Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes zahlen - im Vergleich dazu - im Referenzjahr 2011 121 Millionen Euro Solidaritätszuschlag an den Bund. Das sind die 5,5 Prozent auf den Lohnsteuerbetrag. Wenn man nun die Differenz bildet, also die 128 Millionen Euro allgemeine Bundesergänzungszuweisungen, zusätzlich die 129 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich minus die Soli-Mittel, die die Bürger zahlen, dann kommt ein Betrag von 136 Millionen Euro heraus. Es ist also nicht viel - das sage ich insbesondere in Richtung der Klageländer Bayern und Hessen -, was das Saarland aus dem Topf des Länderfinanzausgleichs erhält. Das muss man sich noch einmal ganz klar vor Augen führen.
Der Topf Länderfinanzausgleich beträgt also 7,3 Milliarden Euro. Dann haben wir noch die allgemeine Bundesergänzungszuweisung, das ist bundesweit noch einmal ein Topf von 12 Milliarden Euro. Von diesen fast 20 Milliarden Euro erhalten wir als Saarland nur 136 Millionen Euro.
Im Rahmen der Föderalismuskommission III muss sich das Saarland auch für einen Altschuldenfonds stark machen. Das war auch gestern in der Grund
satzdebatte ein wichtiges Thema. Das Saarland hat Altlasten, also hohe Zins- und Versorgungsausgaben. Die Altlasten belaufen sich im Haushaltsentwurf 2014 auf 13 Milliarden Euro. 1 Milliarde Euro von unserem Gesamtvolumen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro machen diese Altlasten aus - 500 Millionen Euro Zinsausgaben und 500 Millionen Euro Versorgungslasten.
Wie stark diese Last der Altschulden drückt, will ich mit einem Beispiel noch einmal vor Augen führen. Nach dem derzeitigen Länderfinanzausgleich mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro hat Bayern, nach Abzug seiner Zahlung in den Länderfinanzausgleich in Höhe von 3,7 Milliarden Euro, nach wie vor wesentlich mehr Geld zur Verfügung als das Saarland.
Folgende Verdeutlichung: Aufgrund der Zins- und Versorgungslast muss das Saarland im Vergleich zu Bayern einen Nachteil von 530 Euro je Einwohner ausgleichen. Hochgerechnet auf die Einwohnerzahl des Saarlandes ist dies ein Nachteil gegenüber dem Land Bayern in Höhe von rund 530 Millionen Euro pro Jahr. Und diesen Nachteil kann das Saarland ohne Hilfe durch einen Altschuldenfonds, der Zinslasten übernimmt, nicht kompensieren.
Herr Lafontaine hat gestern gefragt: Wie soll der Altschuldenfonds denn finanziert werden? Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit wären die Soli-Mittel. Wenn man in den Koalitionsvertrag schaut, dann stellt der Bund den Kommunen ein Drittel seiner zukünftigen Überschüsse in Aussicht. Das wäre aufgrund der guten Konjunktur, die wir derzeit haben, auch durchaus möglich. All diese zuvor thematisierten Punkte wie Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, Altschulden und Zukunft des Solidaritätszuschlags, werden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erwähnt und bieten so eine Chance für das Saarland, bestehende Regelungen gerecht zu verbessern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bundesregierung auch so gebildet wird. Das werden wir in ein paar Tagen endgültig wissen.
Zusammenfassend: Aus den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass das Saarland alles nur Mögliche unternimmt, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen. Wir machen unsere Hausaufgaben, und die machen wir auch sehr gut. Das hat vor Kurzem für das Jahr 2013 eine unabhängige Länderfinanzstudie von PwC noch einmal bestätigt, ebenso der Rechnungshof des Saarlandes. Es wird deutlich, dass das Saarland mit Steuereinnahmen vernünftig umgeht. Wir leben hier im Saarland nicht über unsere Verhältnisse. Es wird deutlich, dass das Saarland alle Möglichkeiten nutzt, alle Spielräume ausnutzt, um den Kommunen zu helfen. Das Land macht das, was es angesichts der Schuldenbremse machen kann. Und es wird auch deutlich - ein ganz wichtiger Punkt -, dass sich das
Saarland bestmöglich für eine gerechtere finanzielle Entlastung auf der Bundesebene einsetzt, dies im Interesse des Saarlandes. Ich bitte daher um Zustimmung zu den Einzelplänen 04 und 21 in Verbindung mit den vorliegenden Abänderungsanträgen der Regierungsfraktionen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schaut man sich den Einzelplan 04, den Plan zum Finanzministerium, an, sieht man natürlich einen Bereich, für den eine Verschlankung der Verwaltung ganz zentral ist. Das ist durchaus ein Bereich, für den man das begrüßen kann: Der Umbau der Steuerverwaltung ist grundsätzlich eine Sache, die in unserem Land Sinn macht. Angesichts der Größe unseres Landes können wir mit einer zentralen Verwaltung durchaus mehr erreichen. Wir können, wenn wir das sinnvoll anstellen, mit weniger Mitarbeitern die gleiche oder sogar bessere Arbeit leisten.
Allerdings fehlt uns in der Debatte bislang eine harte Aufgabenkritik. Bei einer Verschlankung und Restrukturierung, in deren Folge weniger Mitarbeiter die gleiche oder sogar mehr Arbeit leisten müssen, müssen wir ja bedenken, welche komplexe Aufgabenfülle gerade in der Steuerverwaltung vorliegt. Diese Aufgabenfülle muss auch künftig für die Mitarbeiter zu bewältigen sein. Man muss konstatieren, dass bisher durch diese Restrukturierungsmaßnahmen beziehungsweise die diesbezüglichen Planungen vor allem Unternehmensberatungen gewonnen haben, nämlich Aufträge. Die Landesregierung verfängt sich hierbei nach außen oft oberflächlich in Best-Practice-Benchmarkings im Vergleich zu Baden-Württemberg. Baden-Württemberg ist, das muss man ebenfalls konstatieren, ein Land, das uns hinsichtlich der Verwaltungsreform zehn Jahre voraus ist. Das heißt, das, was dort bereits vor zehn Jahren geleistet wurde, steht bei uns noch an. Das bedeutet aber auch, dass die Auswirkungen unserer eigenen Reform erst ab 2020 richtig greifen werden. Bis dahin wird der Umbau innerhalb der Verwaltung zu erheblichen Irritationen führen, die Stellen müssen aber bereits heute eingespart werden.
Es zeigt sich auch, dass das Saarland bereits heute Probleme hat, die Stellen in der Steuerverwaltung zu besetzen. Dass Vertreter des Ministeriums im Finanzausschuss nur achselzuckend über die sinkende Qualifikation der Steueranwärter berichtet haben, hat bei uns alle Alarmglocken läuten lassen. Es scheint so, als bewegten wir uns hierbei in einer per