Ich möchte noch eine Sache klarstellen. Sie haben zu Beginn Ihrer Rede suggeriert, dass ein Zusammenhang zwischen dem KELFG und dem hier bestünde, und zwar in einer Weise, dass wir das Geld nicht bei der Kommune haben wollten. Zunächst einmal hat das mein Kollege Michael Hilberer bereits klargestellt. Ich habe in meiner Rede heute Morgen gesagt, dass es uns nicht um diese 17 Millionen geht, sondern dass wir es wegen der Schuldenbremse ablehnen.
Ich möchte Sie auf einen Passus in dem Gesetz hinweisen, das Sie heute Morgen beschlossen haben, nämlich § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 KELF-Gesetz: „Die Konsolidierungshilfen müssen zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet werden. Die Verwendung für andere Zwecke ist unzulässig.“ Es ist nicht möglich, mit diesen Geldern Räumungsarbeiten oder so et
Ich wollte Sie fragen, ob Sie das zur Kenntnis genommen haben; das ist auf diesem Wege passiert. Danke schön.
Es wurde Überweisung des Antrages an den zuständigen Ausschuss beantragt. Wer für die Überweisung des Antrages Drucksache 15/624 an den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die Überweisung des Antrages Drucksache 15/624 an den zuständigen Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben DIE LINKE und die PIRATEN, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion. Enthalten hat sich die anwesende Abgeordnete der GRÜNEN.
Nachdem die Überweisung in den zuständigen Ausschuss abgelehnt wurde, kommen wir nunmehr zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/624 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Es geht um den Antrag der PIRATEN. Es wird nun über den Antrag abgestimmt. Ich wiederhole: Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/624 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass auch der Antrag Drucksache 15/624 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben auch hier die Fraktion DIE LINKE und die PIRATEN, dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion. Enthalten hat sich die anwesende Abgeordnete der GRÜNEN.
Nachwahl eines Mitgliedes und von Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 08. April 1992 (Amtsbl. S. 591) (Wahlvorschlag des Ausschusses für
Der Christliche Gewerkschaftsbund Saar hat mit Schreiben vom 22. August 2013 mitgeteilt, dass das ordentliche Mitglied Herr Nico Schuler aus der Vertreterversammlung ausgeschieden ist. Damit sind ein ordentliches Mitglied und dessen Stellvertreter in die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes zu wählen.
Ein Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit liegt uns als Drucksache 15/621 vor. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Wahl des vorgeschlagenen Mitglieds und seiner Stellvertreter ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die vorgeschlagenen Herren gemäß dem Vorschlag des Ausschusses gewählt sind.
An dieser Stelle ein kleiner Appell: Ein paar mehr Frauen würden der Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes sicherlich ganz gut tun.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 2) (Drucksache 15/595)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend drei Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - Übersicht Nr. 2 - bezieht sich auf drei Verfassungsbeschwerden gegen das Landesgesetz Nr. 1772 zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland vom 20. Juni 2012.
Zunächst zu dem Verfahren Lv 8/13. Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung für Spielhallen im Saarland. Er wendet sich gegen das Verbot der Mehrfachkonzes
sion und das Gebot eines Mindestabstandes. Die Verfassungsbeschwerde ist im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Eingriff in die Gewerbefreiheit, Art. 44 der Verfassung des Saarlandes, durch das Verbot der Mehrfachkonzession und das Gebot einer Mindestabstandsregelung sei auch zum Schutze überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter nicht gerechtfertigt. Insbesondere die Übergangsregelung sei wegen fehlenden Bestandsschutzes für Altfälle unzumutbar.
Zweitens behandle die Neuregelung Inhaber von Genehmigungen nach § 33 i der Gewerbeordnung anders als Spielhallenbetreiber mit einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Saarländischen Spielhallengesetzes, da der Genehmigungsinhaber nach § 33 der Gewerbeordnung noch zusätzlich eine glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragen müsse. Damit werde wesentlich Gleiches ohne Rechtfertigung ungleich behandelt, sodass der Gleichheitssatz verletzt sei.
Der Beschwerdeführer hält die Regelungen zudem für unvereinbar mit europäischem Recht, insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, und regt eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof an.
Zu den Verfahren Lv 10/13 und Lv 11/13. Die Verfassungsbeschwerden eines potenziellen Sportwettenvermittlers und einer potenziellen Konzessionsnehmerin richten sich gegen das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages. Die Beschwerden wenden sich vornehmlich gegen das in § 11 Abs. 1 enthaltene Konzessionsmodell sowie gegen § 11 Abs. 2, worin die Beschwerdeführer eine unge
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem Landtag in allen drei Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Oktober 2013 gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 22. August 2013 mit den Streitsachen befasst und einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/595 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/595 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/595 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.
Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag. Die Sitzung ist geschlossen.