Protocol of the Session on September 18, 2013

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/625 neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/625 - neu - einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kostenübernahme für Winterdienst auf Bundesund Landesstraßen

(Drucksache 15/624)

Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Michael Hilberer das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen im Grunde genommen wieder die Klammer, die wir heute Morgen in der ersten Aussprache geöffnet hatten, in der es um die Entlastung der Kommunen ging. Auch jetzt geht es um das Thema Belastung oder Entlastung unserer kommunalen Ebene. Der Winter naht, und mit dem Winter stellt sich auch die Frage: Wer räumt auf Bundesstraßen, auf Landesstraßen und vor allem, wer übernimmt die Kosten dafür?

Die Winterräumung auf Bundes- und Landesstraßen übernimmt im Saarland der Landesbetrieb für Straßenbau, bis vor zwei Jahren noch auf eigene Kosten, sozusagen auf Landeskosten. Diese Situation hat sich allerdings geändert. Aus Spargründen hat das Land nach 2010 durchgesetzt, nur noch 35 Prozent der Kosten zu übernehmen und den Rest den Kommunen zu überlassen. Die Gemeinde Namborn hat dagegen geklagt, was zu einem Gerichtsurteil

(Minister Maas)

geführt hat, dass die Kommunen nun 100 Prozent der Kosten übernehmen müssen. Das tritt zum jetzigen Winter in Kraft. Um das an einem Beispiel deutlich zu machen: Die Stadt St. Wendel rechnet für diesen Winter mit 100.000 Euro Mehrkosten.

Das ist natürlich ein Abwälzen der Kosten auf die Kommunen. Diese sind verpflichtet, die Straßen zu räumen, auch die Straßen, für die sie ansonsten keine Befugnisse haben, etwa um einen Zebrastreifen anzubringen oder eine Verkehrsberuhigung zu machen, sie sind lediglich für die Räumung zuständig. Diese aktuelle Regelung ist unbefriedigend, und es gibt erste Auswüchse aufgrund der aktuellen 100Prozent-Regelung. Es gibt derzeit einen Streit zwischen dem Landesamt für Straßenbau und den Kommunen darüber, wer jetzt für die Kosten der Abführung des Oberflächenwassers zuständig ist. Die ersten Kommunen stellen Rechnungen an das Landesamt für Straßenbau, das sich weigert, diese Rechnungen zu akzeptieren. Es gibt in den Kommunen, in den Stadträten, aktuelle Diskussionen darüber, wo man auf eine Räumung verzichten kann, um die Kosten nicht extrem steigen zu lassen.

Deshalb brauchen die Kommunen an dieser Stelle eine finanzielle Entlastung. Die finanzielle Situation der Kommunen ist uns allen bekannt, sie wurde heute Morgen schon thematisiert. Die Kommunen brauchen aber in erster Linie Planungssicherheit, das heißt, nicht von Winter zu Winter eine Regelung mit dem Landesamt für Straßenbau, sondern eine rechtssichere Planungssicherheit, wie die Kosten für die Winterräumung verteilt sind.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Aus diesem Grund fordern wir mit unserem Antrag die Festschreibung einer Regelung im Saarländischen Straßengesetz. Das führt zu mehr Regelungstransparenz und Planungssicherheit für die Kommunen, dort steht dann, was im Winter Sache ist.

In der Diskussion kommen natürlich neue Punkte auf. Es muss nicht unbedingt das Landesamt für Straßenbau räumen, die Kommunen können auch private Firmen beauftragten. Damit hätten wir einen Wettbewerb, wir hätten plötzlich private Bewerber bei der Winterräumung. Es stellt sich auch die Frage, die an anderer Stelle diskutiert wird, ob diese Dienste umsatzsteuerpflichtig sind. Dies würde wiederum einen 19-prozentigen Aufschlag für die Kommunen bedeuten, Kosten, die wir unseren klammen Kommunen derzeit nicht zumuten können.

Das Thema ist komplex und schwierig. Die 65/35Regelung, die wir zwischendurch hatten, war im Grunde genommen auch aus der Luft gegriffen. Deshalb möchten wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, um dort in Kommunikation mit der kommunalen Ebene eine vernünftige Aufteilung zu finden, die weder bei 100 Prozent beim Land

noch bei 100 Prozent bei den Kommunen liegt. Es sollen außerdem in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Zuständigkeit und die Finanzierung geklärt werden. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Peter Strobel von der CDULandtagfraktion.

Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, verehrte Kollegin, verehrte Kollegen von der PIRATEN-Fraktion, trägt im Kern einen Wunsch, den wir alle mit Ihnen teilen, nämlich unseren Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen. Mit dem Kommunalen Entlastungsfonds tun wir das auch. Ihnen war heute Morgen Gelegenheit gegeben, das mitzutragen, dort zuzustimmen. Sie haben das abgelehnt, Herr Hilberer. Da muss ich schon sagen, Ihrer Argumentation fehlt jegliche Stringenz. Sie können nicht morgens entscheiden, da sollen die Kommunen sehen, wie sie klarkommen, und nachmittags sagen Sie, aber den Winterdienst müssen wir den Kommunen bezahlen. So läuft das hier nicht, Herr Hilberer.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Es ist ein bisschen früh, ich habe noch nichts gesagt. Hören Sie noch ein bisschen zu, dann versuchen wir es noch einmal.

(Vereinzelt Beifall von der CDU-Fraktion und Hei- terkeit.)

Mit dem, was Sie heute vorlegen, Herr Hilberer, machen Sie sich die Sache sehr einfach. Sie wissen genauso gut wie wir, dass Ihre Forderung nach einer Kostenübernahme für den Winterdienst auf Bundesund Landstraßen nicht so ohne Weiteres umzusetzen ist. Ihr Antrag ist mit Blick auf die Schuldenbremse eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Spätestens, nachdem der Bürgermeister der Gemeinde Namborn mit dem Versuch, die Kostenübernahme auf dem Klageweg durchzusetzen, in allen Instanzen gescheitert ist, ist die Rechtslage eindeutig geklärt.

Auch der Rechnungshof des Saarlandes hat seine Bewertung dazu abgegeben. Er bestätigt die Auffas

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

sung des Gerichts. Letztendlich entscheidend für die Ablehnung Ihres Antrags ist allerdings die Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse. Auch hier ist die Sache klar: Weder eine stillschweigende noch eine gesetzlich unterlegte Übernahme der Kosten für den Winterdienst wird uns der Stabilitätsrat durchgehen lassen, es sei denn, eine zusätzliche Gegenfinanzierung kann vorgelegt werden. Wir haben in dieser Frage derzeit keinen Spielraum.

Deshalb ist es unredlich von den PIRATEN zu suggerieren, die Kostenübernahme des Winterdienstes auf Bundes- und Landstraßen durch das Land sei ein Akt des guten Willens. Nein, es ist uns ausdrücklich verboten, solche Leistungen unter den Tisch fallen zu lassen und nicht abzurechnen. Solange es ging, hat das Land die Kosten für die Kommunen getragen. Jetzt geht das nicht mehr. Aber das können Sie doch niemandem vorwerfen, Herr Hilberer!

Auch Ihr prophylaktischer Vorwurf, die Verkehrssicherheit würde aufgrund der fehlenden Finanzmittel aufs Spiel gesetzt werden, geht ins Leere. Die Verpflichtung zum Winterdienst ist doch nicht erloschen. Möglicherweise gibt es eine finanzneutrale Option, wenn mit den Kommunen gleichzeitig die Thematik Oberflächenwasser geregelt werden kann. Aber so, wie Sie es vorgeschlagen haben, läuft die Sache nicht. Sie haben nur die Regelung Winterdienst, nicht aber die Regelung Oberflächenwasser in Ihren Antrag geschrieben.

Zusammenfassend gesagt, Ihr Antrag, liebe PIRATEN, ist aus den vorgenannten Gründen abzulehnen. Die Koalition lehnt Ihren Antrag deshalb ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Vergangenheit konnten wir feststellen, dass der Winterdienst auf unseren Bundes- und Landstraßen sowohl nachts als auch über Tag gut funktioniert hat. Nur selten war festzustellen, dass das Streusalz knapp geworden ist, aber dann wurde schnell Abhilfe geschaffen.

Wichtig für den Winterdienst ist zunächst einmal die Früherkennung der Wetterentwicklung. Zuständig für die Entscheidung, ob Streusalz benötigt wird oder nicht, sind die seit 1993 vom Deutschen Wetterdienst im Zuge des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems übermittelten Wetterdaten. Einen wesentlichen Beitrag der Früherkennung winterlicher Straßenzustände bilden 39 installierte Messstellen der Glatteisfrühwarnanlage, neun an Bundesstra

ßen, acht an Landstraßen und 22 an den Autobahnen. Die in die Autobahnmeistereien übermittelten Daten sind eine wertvolle Grundlage, Streueinsatz anzuordnen.

Das war ein gut funktionierendes System. Die Kosten für den Winterdienst selbst wurden in der Vergangenheit durch das Landesamt für Straßenwesen, also durch das Land getragen. Auch das hatte sich bewährt. Wie wir nun aus den Diskussionen der letzten Zeit wissen, ist dieses gut funktionierende System im Zuge des Spardiktates aufgelöst worden. Zunächst wollte das Land wenigstens noch 35 Prozent der Kosten übernehmen. Nun sollen die Gemeinden auch noch diesen Teil tragen. Das bedeutet, dass die voraussichtlichen Kosten in Höhe von circa 1 Million Euro zukünftig auf die Kommunen umgelegt werden müssen.

Ich frage Sie an dieser Stelle: Wie soll denn das noch funktionieren? Wir alle wissen doch, wie es finanziell gerade bei den Kommunen seit Jahren aussieht. Wir haben heute Morgen von der Frau Ministerin gehört, dass derzeit bereits über 30 Städte und Gemeinden defizitär sind. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass das Oberverwaltungsgericht eben nicht gesagt hat, das Land dürfe die Kommunen beim Winterdienst nicht mehr weiter unterstützen. Das Oberverwaltungsgericht hat nur festgestellt, dass die Gemeinden keinen Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen haben, dass es sich also um freiwillige Leistungen des Landes handelt.

(Beifall von der LINKEN.)

Alle Kommunalpolitiker wissen, wie dramatisch es um die Haushaltslage der Kommunen steht. Eine weitere Belastung kann und darf den Städten und Gemeinden nicht mehr zugemutet werden. Alles andere wäre verantwortungslos. Wenn ab dem kommenden Winter die Kosten für die Räumung komplett von den Kommunen zu tragen sind, dann wissen wir alle, dass viele Bundes- und Landstraßen entweder überhaupt nicht oder nur noch sehr mäßig gestreut werden können. Dadurch werden sich Autounfälle oder auch Wegeunfälle erhöhen, was sicherlich nicht gewollt sein kann und letztendlich bedeutet, dass Kosten an anderer Stelle verursacht werden.

Deshalb geht der vorliegende Antrag in die richtige Richtung. Den Gemeinden dürfen nicht noch mehr Kosten auferlegt werden. Zwar müsste wie gesagt nicht unbedingt das Saarländische Straßengesetz geändert werden, da aufgrund des § 53 Abs. 2 auch weiterhin das Landesamt für Straßenwesen die Kosten übernehmen könnte. Damit die Kommunen aber langfristig planen können, ist dem Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages Alfons Lauer zuzustimmen, dass hier eine Änderung des Straßengesetzes angestrebt werden sollte. Wir wer

(Abg. Strobel (CDU) )

den den Antrag unterstützen und ihm zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regelung, die 2011 aufgehoben wurde, geht auf eine Entscheidung des damaligen Verkehrsministeriums zurück. Deswegen möchte ich hier kurz Stellung beziehen. Es wurde im Wesentlichen von Herrn Strobel schon dargestellt, wie die Situation bis zum Jahr 2011 war, dass es eine stille Vereinbarung gab. Es gab keinen Handschlag drauf, aber man lebte gut miteinander, indem das Land die Kosten für den Winterdienst für innerörtliche Bundes- und Landstraßen trug und die Kommunen im Gegenzug dem Land keine Niederschlagsgebühren für landeseigene Straßen in Rechnung stellten.

Mitte des Jahres 2011 hat die Landesregierung dieses Abkommen mit Zustimmung des Städte- und Gemeindetages aufgekündigt. Dazu komme ich gleich noch. Warum? - Weil es eine permanente Auseinandersetzung der Kommunen mit dem Landesbetrieb wegen der Entrichtung der Gebühren zur Entwässerung der innerörtlichen Landes- und Bundesstraßen gab. Wir haben damals schon - an der Gebührengerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger interessiert - gesagt, gut, dann werden wir mit dem Städte- und Gemeindetag eine Vereinbarung treffen. Wir haben uns dann geeinigt, dass das Land weiterhin an gefährlichen Abschnitten - Steigungen über 6 Prozent - 100 Prozent der Kosten trägt und ansonsten 35 Prozent. Das wurde auch vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag als fairer Ausgleich gewürdigt. Der Städte- und Gemeindetagsgeschäftsführer Ulrich Neu hat damals gesagt, das sei ein fairer Deal, die Kommunen müssten zwar noch 65 Prozent der Kosten tragen, aber im Gegenzug habe man ja die Abwassergebühren für die Einleitung von Regenwasser von den Bundes- und Landesstraßen in kommunale Kanäle bekommen.

DIE LINKE hatte sich nach den Ausführungen im Ausschuss auch dazu geäußert und gesagt, sie stelle fest, dass der Winterdienst für die Kommunen auf etwa 1 Million Euro beziffert wurde, die Wegnahme der Niederschlagsgebühren etwa in der Größenordnung von 3,5 bis 4 Millionen Euro. Das heißt, man hat hier eigentlich eine klare Entscheidung zulasten des Landes getroffen. Es wurde Gebührengerechtigkeit hergestellt, es wurde damals mit dem Städteund Gemeindebund eine Vereinbarung getroffen.

Nun hat in der Zwischenzeit die Gemeinde Namborn geklagt. Das war vielleicht nicht ganz im Sinne des Erfinders, weil danach das OVG-Urteil zu Recht sagt: „Ihre sachliche Rechtfertigung erfuhr und erfährt diese Regelung daraus, dass die Aufrechterhaltung des innerörtlichen Verkehrs auch bei winterlichen Straßenverhältnissen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben innerhalb der Gemeinde wichtig ist, daher zur Daseinsvorsorge gehört und wegen des engen örtlichen Bezuges von der Gemeinde wahrzunehmen ist.“

Das ist richtig. Gesetzlich gibt es keine Argumentationsgrundlage. Man kann natürlich freiwillig neu verhandeln. Ich habe der Presseerklärung des Städteund Gemeindetages entnommen, dass es ein Anliegen an das Land gibt, diese Regelung noch einmal zu überdenken, wobei man es im Kontext mit den Niederschlagswässern sehen muss. Im Sinne der Debatte heute Morgen sage ich: Wenn sich ein finanzieller Spielraum auftut, der die Gemeinden davon entlastet, dann ist es gut. Dann kann man vielleicht zu einer Gesetzesänderung kommen. Weil die Gemeinden auch von den Niederschlagswässern befreit wurden, ist das eine sehr gute Verabredung gewesen. Vor diesem Hintergrund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten, weil es letztlich eine Entscheidung über die Haushaltslage des Landes ist, wie man sich hier verhält. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.