Protocol of the Session on September 18, 2013

Ja, ich erzähle Ihnen jetzt, was wir wollen. Wir müssen nämlich einmal in die andere Richtung blicken, in Richtung Bund. Dort haben wir nämlich das Problem, dass gerade die Kommunen Schulden anhäufen, für die sie selbst gar nichts können. Es gibt Gesetze wie im SGB XII, dass im Alter ein Recht auf Grundsicherung besteht. Wer nicht genug Rente bekommt, kann dieses Recht in Anspruch nehmen. Das ist vollkommen in Ordnung. Der Bund hat dieses Gesetz erlassen, aber die Kosten fallen bei den Kommunen an. Das betrifft die Leute im Alter und damit die Kommunen, in denen viele alte Menschen leben, unter anderem in den ländlichen Regionen.

Umgekehrt ist der Kita-Ausbau im Moment sehr aktuell. Auch er ist von oben angeordnet. Die Kosten tragen jedoch die Kommunen. Es gibt zwar Fördergelder, aber am Ende der Fördergelder sind immer noch nicht alle Kita-Plätze errichtet. Wer trägt die restlichen Kosten? - Die Kommunen.

Es gibt einen weiteren Punkt, der uns heute auch noch beschäftigen wird. In diesem Fall ist nicht der Bund der Verursacher, sondern das Land. Es geht um die Schneeräumungsarbeiten im Winter, die das steht schon lange im Gesetz - Sache der Kommunen sind. Bisher hat sie trotzdem das Land übernommen. Jetzt heißt es: Liebe Kommunen, im Winter habt ihr die Straßen zu räumen, und zwar auf eure Kosten. Auf der einen Seite sagt also die höhere Ebene in Form von Bund und Land, was Gesetz ist und was getan werden muss. Die Kosten dafür sollen die Kommunen aber selbst tragen. Die gleichen Leute sagen jetzt, die Kommunen müssen ihre Ausgaben senken und sparen. - Das ist doch schizophren, oder?

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Deshalb zielt unser Vorschlag in die entgegengesetzte Richtung, sei es in Form einer Bundesratsinitiative oder, da demnächst sowieso Neuwahlen sind, direkt vom neuen Bundestag aus für die Durchsetzung des Konnexitätsprinzips, des Verursacherprinzips zu sorgen. Wer Maßnahmen anordnet, soll auch die Kosten dafür tragen und nicht alles auf die Kommunen abwälzen.

Es gibt noch zwei Aspekte im Gesetzentwurf, die ich darüber hinaus als störend empfinde, einen nur geringfügig, den anderen stärker. In § 7 Abs. 1 gibt es die Möglichkeit einer Rückforderung, wenn Voraussetzungen für die Auszahlung von Entlastungsgeldern nicht erfüllt waren. Ich dachte ursprünglich, es würde ein Treppenwitz. Erst sagen wir: Ihr müsst es machen und die Kosten selbst tragen, ihr müsst aber auch sparen. Wenn wir aber etwas zu bemängeln haben, fordern wir die Fördergelder zurück. Es ist jedoch tatsächlich klar geregelt, wann die Gelder zurückgefordert werden können. Deshalb sehe ich es nicht als problematisch an.

Für die umgekehrte Richtung allerdings gibt es nur eine sehr schwammige Regelung. In § 4 Abs. 3 geht es um außergewöhnliche Notsituationen. Nachdem vorher geregelt wurde, wer Gelder bekommt, heißt es dann, bei außergewöhnlichen Notsituationen können auch andere Anspruch haben. Da allerdings das Gesamtbudget von 17 Millionen nicht aufgestockt wird, bedeutet dies, dass das Geld aus den 17 Millionen abgegriffen wird. Die anderen müssen also immer damit rechnen, auch wenn ihnen bereits eine Zusage gemacht wurde, dass diese zurückgestutzt wird, um aus diesem Geld die besondere Notsituation einer anderen Kommune auffangen zu können.

(Abg. Meyer (CDU) )

Es gibt dort keine klare Regelung, wann eine solche Notsituation vorliegt. Das halte ich für problematisch. Insgesamt ist aber allein der Kommunale Sanierungsrat für uns nach wie vor der Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wir haben ihn in Erster Lesung abgelehnt und wir werden das heute wieder tun.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

(Zuruf: Simone, du hast es in der Hand!)

Das denke ich mir. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Meyer, wir begrüßen es, dass endlich ein gesetzlicher Rahmen vorgelegt wird. Das haben wir auch im letzten Plenum bei der Ersten Lesung schon deutlich gemacht. Endlich gibt es eine Regelung für die Konsolidierungshilfen für die Gemeinden. Wir kritisieren jedoch den Kontext. Ein kleines, mageres erstes Gesetz, das rückwirkend regelt, wie die Konsolidierungshilfen verteilt werden, ist natürlich nicht das, was wir unter einem umfassenden kommunalpolitisch orientierten Paket verstehen.

Wir sind gespannt, was für die Folgejahre vorgelegt wird. Dann kann man diskutieren. Klar ist, der Städte- und Gemeindetag will nun, dass es relativ schnell, gegen Ende des Jahres, umgesetzt wird. Dem können wir uns nur anschließen, aber der Kontext ist dürftig. Das haben wir in der Ersten Lesung bereits thematisiert. Wir haben auch darauf verwiesen, dass beispielsweise beim Nachbarn RheinlandPfalz, bevor man ein Entschuldungsprogramm auflegt, zunächst einmal umfassend mit den Kommunen und allen Beteiligten diskutiert und ein Leitfaden vorgelegt wird. Jüngst wurde auch ein 20-PunktePlan für die kommunale Finanzreform vorgelegt. Das hätten wir uns von der Landesregierung schon längst erwartet.

Frau Bachmann wird es freuen, dass ich nochmals die KSVG-Novelle anspreche. Im letzten Plenum wurde wieder gesagt, sie sei auf einem guten Weg wie alles, was bei der Landesregierung auf der Agenda steht. Wir wollen uns in der nächsten Innenausschuss-Sitzung berichten lassen, wie die Kommunen endlich, nach mehreren Jahren der Diskussion, die wir angestoßen haben, die Beteiligung an den Betrieben, die im Klimaschutz und bei den erneuerbaren Energien unterwegs sind, handhaben können. Das wäre wirklich ein Prozess, ein Akt, der die Kommunen aktiv zu neuen Einnahmen bringt.

Ich möchte auch die Forderung nach strukturellen Maßnahmen erheben, denn genau da liegt doch die

Ideenlosigkeit und Ratlosigkeit der Landesregierung und nicht bei einem kleinen, schmalen Gesetz, das rückwirkend wirkt. Nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept lässt sich die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig stärken. Wir haben einen Investitionsstau bei der Infrastruktur, bei den Investitionen für Klimaschutz, Bildung und soziale Ausgaben.

Ein Hauptfokus liegt natürlich auch auf der Bundesebene. Kollege Bierbaum hat das eben angesprochen. Der jüngste Kommunale Finanzreport, der hier ebenfalls schon diskutiert wurde, zeigt, wie schlecht es den Kommunen geht, dass es ihnen immer schlechter geht, dass die Gesamtverschuldung der Kommunen im Saarland auf mittlerweile fast 3 Milliarden Euro angewachsen ist. 2007 waren es noch 800 Millionen. Man überlege sich einmal diesen Sprung. Die Kassenkredite sind von 1,2 auf 1,8 Milliarden Euro gestiegen. Die Kommunen sind quasi handlungsunfähig.

Aus diesen Krediten, die ursprünglich nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätslücken gedacht waren, werden inzwischen dauerhaft laufende Zahlungen bestritten. Das Risiko besteht darin, dass ein Großteil der Schulden aus dem Haushalt ausgelagert wird. Das haben wir im Kontext der Versorgungsunternehmen immer wieder kritisch reflektiert. Es geht ein Verlust an Transparenz damit einher und es führt zu hohen Zinszahlungen und niedrigen Bauausgaben. Es ist ein Teufelskreis, in den sich die Kommunen verstricken. Es braucht endlich strukturelle Maßnahmen, um herauszukommen. Die Zahlen belegen erneut, dass der Kommunale Entlastungsfonds möglicherweise ein richtiger Ansatz ist, aber eben doch viel zu kurz gegriffen. Es braucht weitere Maßnahmen. 120 Millionen Euro im Verhältnis zu fast 2 Milliarden Euro an Kassenkrediten - das zeigt, dass es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Wir haben im Jahr 2006, Kollege Ulrich hat es mit organisiert und verfasst, ein umfassendes Verwaltungsreformkonzept für eine nachhaltige Finanzierung der Kommunen im Land auf den Tisch gelegt. Diese Wege aus der Schuldenfalle müssen beschritten werden. Es geht darum, Doppelstrukturen zu vermeiden und die demografische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Es geht darum, nach den Grundsätzen der Subsidiarität, der Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Leistungserstellung zu urteilen. Hier liegt noch einiges im Argen. Die Bürgerinnen und Bürger sind derzeit zudem von einer bürgernahen Aufgabenwahrnehmung weit entfernt. Es muss von Anfang an mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Veränderungsprozess geben. Da helfen Scheuklappen nichts. Meine Damen und Herren, da hilft kein kommunalpolitisches Kirchturmdenken. Hier braucht es eine Umstrukturierung. Wir haben

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Vorschläge für die Umstrukturierung der Landkreise gemacht. Wir hoffen, dass die Diskussion nicht erst nach den Kommunalwahlen einsetzt.

Es gehört auch dazu, dass das Land seiner koordinierenden Rolle bei der interkommunalen Zusammenarbeit besser gerecht wird. Wir setzen auf ein Beratungsgremium. Ich glaube nicht, dass die Landeskommission „Kommune 21“ einen Kriterienkatalog vorlegen wird, der die Effizienzkriterien erarbeitet und analysiert, der Doppelstrukturen hinterfragt und Kennzahlen festlegt. Aber nur wenn man einen solchen Kriterienkatalog hat, kommt man weiter. Die Einschätzung eines Finanzwissenschaftlers, der in Rheinland-Pfalz bei den Verhandlungen dabei war, lautet, dass die Kommunalaufsicht in der Regel nicht in der Lage ist - möglicherweise auch wegen der Verschränkungen in der Großen Koalition auf Gemeinde- und Landesebene, wie wir sie in unserem Lande besonders haben -, beherzte Vorschläge auf den Tisch zu legen. Es ist wahrscheinlich schwierig, jenseits rein repressiver Verfügungen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation zu erarbeiten. Von daher wäre für uns ein erster wichtiger Schritt, dass eine überörtliche Prüfung in die Hände des Landesrechnungshofes gelegt wird.

Auf Bundesebene, da kann ich mich einigen Forderungen des Kollegen Bierbaum anschließen, muss es im Rahmen der Neuregelungen des Länderfinanzausgleiches natürlich darum gehen, dass die Einnahmequellen erhöht werden und dass eine Neuordnung des Finanzausgleiches erfolgt. Das Konnexitätsprinzip muss verstärkt werden, das Kooperationsverbot muss aufgegeben werden. Die Altschuldenhilfe muss im Rahmen eines Altschuldentilgungsfonds auch für die Kommunen erfolgen und damit muss natürlich eine Einnahmeverbesserung einhergehen. - Ich komme gleich zum Ende.

Es kann nicht sein, dass wir mit Steuermehreinnahmen wachsenden Schulden begegnen und gleichzeitig den Infrastrukturstau auflösen. Von daher setzen wir darauf, dass der Bund im Bereich der Sozialausgaben ein Einsehen hat und Kosten wieder auf die Bundesebene zieht. Wir wünschen uns mehr Mut und Engagement auf allen Ebenen, von den Kommunen über das Land bis hin zum Bund, diese finanzielle Notlagesituation der Kommunen aufzuheben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der

saarländische Landtag eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf durchführt, dann gibt es zwei Alternativen. Entweder hat die Regierung an der Anhörung zu knabbern oder die Opposition. In diesem Falle hat die Opposition an der Anhörung zu knabbern, denn sie findet keine Gründe, warum sie diesem Gesetz die Zustimmung verweigern kann.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist auch ganz klar, dass Sie keine Gründe finden können, diesem Gesetz die Zustimmung zu verweigern, denn die Botschaften, die mit diesem Gesetz verbunden sind, sind optimal. 17 Millionen Euro gibt es in diesem Jahr für die Kommunen zusätzlich, im Zeitraum bis Ende des Jahrzehntes sind es insgesamt 120 Millionen Euro. Das ist eine riesige Summe, ein echter Kraftakt des saarländischen Landtages und der Landesregierung. Wir können auch feststellen, dass wir damit Wort gehalten haben. Was wir vor der Wahl versprochen haben, setzen wir jetzt um.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nicht nur die direkte finanzielle Hilfe ist eine gute Nachricht, sondern auch die Einrichtung eines Sanierungsrates, weil dort die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen deutlich verbessert wird, weil dort gemeinsam Schritte beraten werden können, wie in Zukunft die Finanzsituation der Kommunen im Saarland verbessert werden kann. Drittens verstärken wir mit diesem System auch die Anreize für die Kommunen, am Ende eine echte Hilfe auch für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, für die Mitglieder der Kommunalparlamente. Wenn sie unpopuläre Entscheidungen vor Ort treffen müssen, können sie sagen, dass sie das in Zusammenhang mit der entsprechenden Hilfe des Landes tun müssen. Das hilft, solche Änderungen durchzusetzen.

Deshalb, Herr Kollege Bierbaum, möchte ich noch einmal auf Ihr Argument eingehen, warum Sie sich heute der Stimme enthalten wollen. Sie kritisieren, dass wir die Vergabe von Mitteln von Auflagen abhängig machen. In der Tat, wir sagen: Wer Hilfe haben will, muss auch selbst sparen. Sie finden das offensichtlich falsch, wir finden es richtig.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Das ist eine völlige Verdrehung meiner Ausführungen! Ich habe von der Logik der Schuldenbremse gesprochen, nicht von den Sparbemühungen.)

Wir sagen, wer Hilfe haben will, muss sich auch an entsprechende Sanierungsauflagen halten und eigene Anstrengungen angehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE).)

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Doch, genau das haben Sie gesagt. Auch wir sind natürlich dafür, die Einnahmeseite zu verbessern. Aber wenn Sie die Logik kritisieren, sage ich Ihnen, was unsere Logik ist: Wer Hilfe haben will, muss sich auch selbst anstrengen und sparen. Dazu sind die Kommunen im Übrigen ja auch bereit.

Deshalb will ich darauf hinweisen, dass das, was wir anstreben, nämlich wieder zu ausgeglichenen Haushalten im Saarland zu kommen, durchaus auch möglich ist. Schauen wir uns einmal die Entwicklung der Zahlen an. Im Jahr 2010 hatten wir im Saarland bei den Kommunen ein jahresbezogenes Defizit von 270 Millionen Euro. Ich spreche nur von den Kassenkrediten. Im Jahr 2011 ging das runter auf 146 Millionen Euro, im Jahr 2012 waren es 89 Millionen Euro. In diesem Jahr greifen weitere Maßnahmen, die die Situation der Kommunen im Saarland verbessern werden. Wir haben in diesem Jahr die höchste Kommunalfinanzausgleichsmasse aller Zeiten, wir geben 17 Millionen Euro über den KELF, wir haben weitere Entlastungen im Bereich der Grundsicherung für Ältere, und wir sehen, dass die Kommunen weiter eigene Anstrengungen unternehmen, vor Ort zu sparen, effizienter zu wirtschaften und ihre Ausgaben der rückläufigen Bevölkerungszahl anzupassen.

Ich will damit nicht sagen, dass da schon Licht am Ende des Tunnels ist, aber wir können auf jeden Fall mit Optimismus darangehen, das von uns selbst gesteckte Ziel auch tatsächlich zu erreichen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Daran werden wir auch als Große Koalition, als Landesregierung weiter arbeiten, beispielsweise wenn in wenigen Wochen oder Monaten das Ergebnis des Gutachtens Kommunen 2020 auf dem Tisch liegen wird. Da wird es noch einmal um konkrete Vorschläge gehen, was das Land zusätzlich tun kann, um Einsparungen auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, Frau Kollegin Dr. Peter, dass wir dabei zu dem Ergebnis kommen, dass wir beispielsweise die Zahl der Landkreise im Saarland reduzieren.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Das ist mir klar. Teilweise Heiterkeit.)

Es bringt auch nichts, wenn Sie diese Idee immer wieder aus der Mottenkiste hervorholen.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Es bleibt aktuell! - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Die Fakten sind offensichtlich. Die Landkreise im Saarland sind jetzt schon größer als die Landkreise im Bundesdurchschnitt. Die Landkreise im Saarland erledigen im Wesentlichen Pflichtaufgaben im Bereich der Sozialhilfe, im Bereich des SGB II, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, als Schulträger das sind alles Aufgaben, die unabhängig davon erle

digt werden müssen, ob man einen, drei oder sechs Landkreise im Saarland hat. Insofern haben Sie bis dato noch nie darlegen können, warum mit der Zusammenlegung von Landkreisen dort Einsparungen verbunden sein sollen. - Bitte schön, Herr Kollege Ulrich.

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Kollege Jung, Sie haben gerade Bereiche wie zum Beispiel die Jugendarbeit angesprochen. Sind Sie nicht der Meinung, dass es gerade bei der Jugendarbeit - und das gilt auch für andere Bereiche - gerade für die Landkreise, die dort nicht eben überbesetzt sind, effizienter wäre, eine größere Abteilung und dadurch über zwei Landkreise betrachtet mehr Flexibilität zu haben, als das heute der Fall ist? Dort können heute ja oft Funktionen gar nicht ausgefüllt werden, weil die Leute fehlen. Diese Leute hätte man dann aber!

Nein, dieser Meinung bin ich überhaupt nicht, Herr Kollege Ulrich.

(Beifall bei der SPD.)