Abg. Conradt (CDU) mit einer Zwischenfrage: Frau Maurer, sind Sie mit mir der Meinung, dass, wenn man einen Gesetzentwurf zur Vorlage bringt
und dieser auf dem Gesetz eines anderen Bundeslandes beruht, es dann nicht die Pflicht eines saarländischen Abgeordneten sein müsste, einmal zu prüfen, ob man damit hinter den Standard geltenden Rechts zurückfällt?
Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Aber ich bin auch der Meinung, dass wir nicht hinter bisher bestehende Gesetze zurückfallen.
Nein, jetzt nicht mehr. - Zu den eventuellen Fehlern im Antrag. Es mag sein, dass da ein paar Fehler drin sind. Es mag sein, dass etwas zu ungenau formuliert ist. Aber auch da muss ich Ihnen jetzt Nachhilfe geben, auch Ihnen, Herr Conradt. Es ist ein Gesetz in Erster Lesung und es ist allgemeiner Konsens, dass Gesetzesvorlagen im Ausschuss überarbeitet beziehungsweise verbessert werden, wie Frau Rink gerade gesagt hat. Es werden Abänderungsanträge gestellt. Wenn das nicht möglich wäre, wäre schon eine Reihe von Gesetzen, die uns hier vorgelegen haben, fehlerhaft gewesen: Paragrafenfehler, Nummernfehler, Buchstabenfehler und dergleichen. Auch das sind Fehler. Also auch ihr seid nicht so perfekt, wie ihr manchmal den Eindruck zu erwecken versucht.
E ist gesagt worden, wir würden mit unserem Gesetzentwurf weiter gehen, als es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Sollen wir uns jetzt etwa nur an das halten, was im Koalitionsvertrag steht?
Herr Conradt, wie Sie korrekt dargelegt haben, gibt es in einigen Kreisen Seniorenbeiräte, aber eben nicht überall. Sollen die Menschen, die in einem Kreis ohne Seniorenbeirat leben, sich einfach damit abfinden? Gibt es hier keine Möglichkeit, dies landesweit einzuführen? Sie haben von einer Soll-Vorschrift gesprochen. Ich habe Ihnen gesagt, warum wir die Soll-Vorschrift zu schwach finden. Sie sehen das anders, das ist Ihre Position, Sie sind eine andere Fraktion. Unsere Position ist, dass die Soll-Vorschrift zu locker ist, wir wollen eine Muss-Vorschrift.
Herr Conradt, Sie sagten auch, dass die Vereine und Verbände, die sich damit auskennen, etwa der Landesseniorenbeirat und der VdK, hinter der Großen Koalition stünden. Das glaube ich Ihnen auch. Aber ich finde es schon bemerkenswert, dass wir mit den gleichen Verbänden in Gesprächen waren und diese große Sympathie für unseren Gesetzentwurf gezeigt haben. Darüber sollten Sie auch einmal nachdenken. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, der stellt fest, dass sich die Welt verändert hat. Die Menschen werden Gott sei Dank älter. Sie stehen mitten im Leben, sie beteiligen sich in den Kommunalparlamenten und in den Vereinen. Sie sind oft die Stützen der Vereine und vieles mehr. Und ich sage ganz bewusst: Es sind nicht alle pflegebedürftig. Wir dürfen nicht sagen, dass alle älteren Menschen pflegebedürftig sind, sondern wir müssen das, was sie an Fachwissen, was sie an Emotionen einbringen und was sie noch bewirken wollen, unterstützen. Dazu sind wir gerne bereit.
Liebe Kollegin Jasmin Maurer, vor 20 Jahren, im Oktober 1993, habe ich als kommunale Abgeordnete in einem Gemeinderat einen der ersten Landesseniorenbeiräte mit auf den Weg gebracht, mit den Stimmen der SPD-Freunde und der CDU-Freunde. Das war in der Gemeinde Schwalbach. Der Beirat ist heute moderner als jemals zuvor, mit einer Seniorenbeauftragten. Wenn ich darauf zurückblicke, dann stelle ich fest, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Es gab auch in den letzten 20 Jahren schon sehr viele und vorausschauende Kommunalpolitiker, nicht nur in Schwalbach, die gesagt haben, wir müssen etwas tun für die älteren Menschen, wir müssen sie einbinden.
Wenn Sie sich heute die Kommunalparlamente anschauen - vor 20 Jahren waren Sie erst vier Jahre, Frau Maurer -, dann werden Sie feststellen, wie viele ältere Menschen dort vertreten sind. Die sitzen nicht nur dort, die melden sich sehr laut zu Wort und sagen, worum es ihnen geht.
Das ist nicht nur in der Gemeinde so, in der ich lebe, in der ich arbeite, in der ich zwei Jahrzehnte im Gemeinderat war, sondern das ist in 47 Gemeinden dieses Landes der Fall. Deshalb brauchen wir den Blick gar nicht so weit in die Nachbarstaaten oder
Nachbarbundesländer zu richten. Bleiben wir doch mal im Saarland: 47 Gemeinden haben eine Einrichtung für ältere Menschen. Wir haben gleichzeitig 32 Seniorenbeauftragte beziehungsweise Ansprechpartner und 15 Seniorenbeiräte. Ich kann Ihnen aus meinem Erfahrungsschatz nicht nur als Ministerin, sondern als Landrätin und langjähriges ehemaliges Gemeinderatsmitglied versichern, dass die sagen, was sie wollen. Die sagen uns, wo es lang geht. Ich bin für dieses Fachwissen immer dankbar gewesen. Es mag wirklich sein, dass wir dort Nachholbedarf haben, vielleicht auch - das gebe ich gerne zu - in der einen oder anderen Gemeinde, wo das nicht so gesehen wird. Genau dort setzt doch der Koalitionsvertrag an. Wir behandeln die zentralen sozialpolitischen Handlungsfelder. Deshalb bin ich froh, dass die Landesregierung mich in meiner damaligen Funktion - ich war vorher in einem anderen Ministerium - bei der Erarbeitung des dritten Landesseniorenplans die Hochschule für Technik und Wirtschaft eingebunden hatte. Außerdem waren das Institut für Gesundheitsforschung und auch der Landesseniorenbeirat eingebunden. An dieser Stelle darf ich für alle hier ausdrücklich Herrn Gerhard Ballas als Vorsitzendem danken. Er hat dort mitgearbeitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, er hat mit anderen Männern und Frauen an dem Entstehungsprozess des Landesseniorenplans mitgewirkt. In diesem partizipativen Prozess wurde die Handlungsempfehlung erarbeitet, dass Kommunen in Anbetracht der steigenden Anteile älterer Menschen über 65 Jahre sowie Hochbetagter über 80 Jahre Seniorenarbeit ab sofort zukunftsorientiert entwickeln.
Deshalb ist es gut so, dass wir ältere Menschen in unseren Kommunen haben, die mitreden. Ich habe gestern einer 103-Jährigen gratuliert. Das ist meine Nachbarin zuhause. Das freut sie nicht nur; sie redet mit. Sie weiß genau, was vor sich geht. Sie weiß genau, was in ihrer Gemeinde geschieht. Sie weiß genau, was in diesem Land diskutiert wird. Deshalb ist es gut so, dass wir ohne gesetzliche Voraussetzungen daran denken und jeden Tag daran arbeiten, diese Menschen nicht nur anzuhören, sondern ihnen vor allen Dingen zuzuhören. Das ist das Allerwichtigste. Diesen Rat darf ich als Ältere Ihnen gerne mit auf den Weg geben.
Dazu gehört mit Sicherheit die Einrichtung eines Seniorenbeauftragten, die Seniorenarbeit, der Zuständigkeitsbereich in der Verwaltung und so weiter. Deshalb hat das die Große Koalition in ihrem Koalitionsantrag genauso verankert. Dort steht, dass beabsichtigt ist, das Kommunalselbstverwaltungsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Einrichtung kommunaler Seniorenbeiräte beziehungsweise die Einsetzung von Seniorenbeauftragten im Sinne einer Soll-Bestimmung geregelt wird. Der Senioren
beirat begrüßt diese Soll-Vorschrift. Haben Sie mit Gerhard Ballas einmal persönlich geredet, liebe Kollegin? Das sollten Sie tun.
Mit Blick auf die flächendeckende Einrichtung der Seniorenbeiräte ist genau diese Regelung aus seiner fachlichen Sicht richtig. Ich warne vor einer verpflichtenden Regelung. Ich bin der festen Überzeugung, dass in jeder Kommune dieses Landes, in jedem vernünftigen Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag Männer und Frauen egal welcher Partei sitzen, die genau diese Belange im Auge haben und sehr darauf achten, dass alle Menschen, egal ob jung und alt, in unserer Gesellschaft mitgenommen werden. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass der Weg, der von uns im Koalitionsvertrag beschrieben ist, genau der richtige ist.
Ich bin der festen Überzeugung, mit der geplanten Verankerung einer Soll-Vorschrift wird das Saarland die Interessen aller Senioren in das Blickfeld der kommunalen Ebene nehmen und sie stärken. Deshalb freue ich mich auf die gute Zusammenarbeit aller, in welchen Parlamenten auch immer. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/537 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/537 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dafür gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz) und über die Hochschule für Musik Saar (Musik- hochschulgesetz) (Drucksache 15/540)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die künstlerischen Hochschulen des Landes - die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar - sind Leuchttürme unserer Kulturregion und tragende Säulen unseres Hochschulstandortes. Sie sind ein wichtiger Teil eines offenen, kooperationsfähigen und dialogbereiten Netzwerkes der Hochschulen in unserem Land. Sie präsentieren sich als herausragende Bildungsinstitutionen, als leistungsfähige Laboratorien ästhetischer Ideen, die ihre Attraktivität aus der eigenen Entwicklungsbereitschaft schöpfen und sich offensiv den künstlerischen, wissenschaftlichen und gestalterisch-technischen Herausforderungen stellen. Umso mehr bedürfen sie der institutionellen Fantasie und der normativen Innovation.
Zuletzt im Jahr 2010 wurde das Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und über die Hochschule für Musik Saar novelliert. Die Änderungen dieser letzten Novelle haben sich bewährt, zum Beispiel die Stärkung der Autonomie der beiden Hochschulen oder die Einführung eines eigenen Promotionsrechts, mit der die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen im nationalen Wettbewerb deutlich verbessert wurde.
Mittlerweile hat sich an beiden Hochschulen ein gewisser, allerdings überschaubarer Modernisierungsbedarf eingestellt. Der Neuzuschnitt der Ressorts der Landesregierung erfordert zudem eine Anpassung des Gesetzes an die geänderten Bezeichnungen und Ressortzuständigkeiten. Insofern ist das Novellierungspaket außerordentlich überschaubar.
Zu den Änderungen im Einzelnen. Zum einen macht der rasante technologische und ästhetische Wandlungsprozess im Bereich der Hochschule der Bildenden Künste Saar eine fakultative Erweiterung des Rektorates notwendig, um die neuen Schwerpunkte Forschung und Lehre effektiver zu verfolgen und im Ausbildungsalltag zu verankern. Eine Reihe kleiner Änderungen, zum Beispiel bei den wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften und bei der Erweiterung der Kompetenzen des Senates bei der Ausschreibung von Professorenstellen, bereinigt kleinere Friktionen in organisatorischen Abläufen.
Bei der Hochschule für Musik Saar existiert eine nur an Musikhochschulen vertretene Gruppe von Lehrenden - die Lehrbeauftragten mit der akademischen Bezeichnung Professor -, deren Status in der Gremienlandschaft der Hochschule für Musik bislang unklar war. Daneben wird das relativ unübersichtliche Verfahren der Bestellung von Honorarprofessoren und der Verleihung der akademischen Bezeichnung Professor gestrafft.
Entwicklung der beiden Hochschulen. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den beiden Hochschulen erarbeitet und unterstützt deren innovative Veränderungsbestrebungen. Nach der Zustimmung des Ministerrats liegen die Gesetze nunmehr in Erster Lesung dem Landtag vor. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/540 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/540 in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.
Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz) (Drucksache 15/545)