Protocol of the Session on May 15, 2013

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich zuletzt auf die erforderlichen Quoren, das Zustimmungs- und das Beteiligungsquorum bei verfassungsändernden Gesetzen, eingehen. Das Zustimmungsquorum von Zweidritteln der Abstimmenden erhöht ohne jeden Zweifel die demokratische Legitimation des Verfahrens und erfüllt die wichtige Funktion des Minderheitenschutzes. Das Beteiligungsquorum von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten dient dem besonderen Schutz der Verfassung als Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Denjenigen, die hier eine Gefahr im abstimmungstaktischen Boykott sehen, muss entgegengehalten werden, dass auch die negative Abstimmungsfreiheit, das heißt das Recht, einer Abstimmung fernbleiben zu dürfen, verfassungsrechtlich geschützt ist. Bei einem Volksentscheid kann ebenso wie bei Wahlen niemandem ein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er über sein Abstimmungsverhalten unter strategischen Gesichtspunkten - hier das Stichwort Leihstimmen - entscheidet. Beim Volksentscheid kann der Abstimmende gerade wegen dieses Quorums, das er kennt, von vorneherein die Rechtswirkungen erkennen, die er mit seinem Abstimmverhalten erreichen kann.

Außerdem können ausreichend interessante Themen auch ausreichend mobilisieren. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind mündig, aufmerksam und souverän. Sie müssen mitreden, anregen und entscheiden können. Hierfür schaffen wir heute die Grundlage. Durch die Bürgerbeteiligung in der direkten Demokratie erreichen wir eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und stellen Entscheidungsprozesse auf eine breite, direkte demokratische Basis. Der politische Wettbewerb wird in Schwung gebracht. Politische Debatten werden nachhaltig bereichert. Die Glaubwürdigkeit der Politik erfährt heute ihre Renaissance. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

(Abg. Berg (SPD) )

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Berg, ich möchte Ihnen erst einmal in Erinnerung rufen, wie es überhaupt dazu kam, dass wir uns heute mit diesen Gesetzen befassen. Es ging damit los, dass wir als PIRATEN-Fraktion eine Gesetzesinitiative zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vorgelegt haben.

(Heftige Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Erst als Reaktion darauf gab es die vorliegenden Gesetzentwürfe. Dass unserer in Erster Lesung abgelehnt wurde, ändert nichts daran, dass er von uns vorgelegt wurde. Dass Sie nun von uns fordern, wir müssten uns bewegen und etwas für die Bürgerbeteiligung tun, und es so darstellen, als hätten wir in dem Bereich noch nie irgendetwas getan, empfinde ich als Frechheit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Weitere Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Das Ganze geht weiter mit den Gesetzentwürfen selbst, die heute vorliegen. Ich muss sagen, ich empfinde sie in mehrerer Hinsicht als Frechheit. Durch den Abänderungsantrag, der im Ausschuss mehrheitlich angenommen wurde, bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen, wird das sogar noch gesteigert. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir bereits einen Gesetzentwurf bezüglich Wahlrecht ab 16 vorgelegt hatten. Auch dieser wurde von der Koalition abgelehnt. Jetzt haben Sie einen Abänderungsantrag, der bei der Volksinitiative die Teilnahme ab 16 ermöglichen soll. Sie müssen mir einmal erklären, warum es bei der Wahl nicht möglich war, unter 18 teilzunehmen, warum es jetzt aber plötzlich ab 16 gehen soll.

Sie haben ausdrücklich herausgestellt, dass es sich nicht um eine Petition handele. Wenn es eine Petition wäre, müsste die Wahl ab 0 Jahren gelten, denn das Petitionsrecht gilt für alle, im Übrigen nicht nur für Wahlberechtigte und nicht nur für im Saarland lebende Menschen, sondern für alle. Auch jemand, der am anderen Ende der Welt wohnt, kann theoretisch hier eine Petition einreichen. Durch die Erweiterung gilt es immerhin für im Saarland lebende Menschen, nicht nur für Wahlberechtigte und ab 16. Trotzdem müssen Sie mir erklären, warum Sie hier plötzlich die Teilnahme ab 16 erlauben, wo Sie doch unseren Antrag für Wahlrecht ab 16 mit Pseudo-Argumenten abgelehnt haben. Die Kombination, unseren Antrag abzulehnen und diesen Abänderungsantrag einzureichen, halte ich ebenfalls für eine Frechheit - eine Frechheit gegenüber der Opposition im Allgemeinen und den PIRATEN im Speziellen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

So, wie es jetzt gelaufen ist, empfinde ich es vor allem als Frechheit gegenüber den Personen und Or

ganisationen, die angehört wurden. Man überlege sich einmal, wie umfassend die Anhörung war. Sie sagten ja richtigerweise, dass es eine sehr umfassende Anhörung war. Die Anhörung war auch gut. Ich kann an dieser Stelle den Experten, den Professoren und Organisationen nur für die umfangreichen Stellungnahmen danken. Umgekehrt hat es daraus nur sehr wenig in den letztlich beschlossenen Abänderungsantrag geschafft, im Wesentlichen der Teil zur Volksinitiative. Große andere Kritikpunkte wurden komplett außen vor gelassen.

In einem Punkt muss ich Ihnen explizit widersprechen. Es geht um die Amtseintragung, wenn Stimmen gekauft worden wären. Es geht aber darum, dass Leute bezahlt werden, um zu sammeln, nicht darum, dass sie abstimmen. Unter Stimmenkauf verstehe ich, dass jemand Geld dafür erhält, das er entsprechend abstimmt.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Anhal- tende Gegenrufe von den Regierungsfraktionen. - Abg. Thul (SPD) : Das ist eine Frechheit. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Ach was, das ist doch Schwachsinn! - Minister Maas: Komm, reg dich ab!)

Viele Punkte, die in der Anhörung genannt wurden, haben keine Berücksichtigung im Antrag der Koalition, im Antrag des Ausschusses gefunden. In unserem Abänderungsantrag haben sie Berücksichtigung gefunden. Der wurde im Ausschuss aber abgelehnt. Er liegt heute wieder vor. Insofern gibt es noch die zweite Chance.

(Sprechen des Abgeordneten Jost (SPD).)

Es ist zu bedenken, dass ein Großteil der Anzuhörenden auf Wunsch der Opposition eingeladen wurde. An dieser Stelle muss ich den GRÜNEN danken, denn etwa drei Viertel der Leute, die im Ausschuss angehört wurden, waren auf Wunsch der GRÜNEN da. Das ist deckungsgleich mit einem Viertel von uns. Es gab praktisch niemanden, den wir benannt haben, den die GRÜNEN nicht auch auf der Liste gehabt hätten. Es ist aber nicht so, dass die Koalition niemandem dazu hätte anhören wollen. Wenn selbst die Konrad-Adenauer-Stiftung sagt, dass die Quorenregelung bei verfassungsändernden Volksentscheiden problematisch ist, dann frage ich mich, warum das keine Aufnahme in Ihren Abänderungsantrag erfahren hat.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ebenso die Stellungnahme von Professor Volkmann mit der Kritik, dass man die Verfassung nicht mit solchen Detailfragen wie der Amtseintragung überfrachten solle. Es ist mein kleinstes Problem, dass es die Verfassung überfrachten würde, wenn man die Amtseintragung hineinschreiben würde. Ich bin generell gegen die Amtseintragung, nicht in dem

Sinne, dass ich die Amtseintragung verbieten möchte, aber meine Priorität liegt ganz klar auf der freien Sammlung. Man kann darüber hinaus natürlich auch die Amtseintragung erlauben. Aber ich habe ein Problem damit, nur die Amtseintragung in die Verfassung zu schreiben.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Lachen und Sprechen bei den Regierungsfraktionen.)

Aus welchen Gründen auch immer man es nicht in die Verfassung schreibt, zumindest das Argument, dass man die Verfassung nicht mit so etwas überfrachten sollte, müssten auch Sie gelten lassen.

Zu meinem letzten Kritikpunkt. Es geht um die Volksinitiative und das Volksbegehren. Wir haben in unserem Abänderungsantrag viele Änderungen, aber eben genau zu diesem Punkt keine. Dies findet man in den Anträgen von GRÜNEN und LINKEN. Ich will kurz darauf eingehen. Das grundlegende Problem ist die Frage, ob man so etwas wie einen Volksentscheid zum Äquivalent zu einem Antrag möchte oder nicht. Es ist hier möglich, per Volksbegehren einen Gesetzentwurf vorzulegen und diesen im Zweifelsfall zum Volksentscheid zu bringen. Eine äquivalente Regelung gibt es für die Volksinitiative, die einem Antrag entspricht, nicht. Man kann vor dem Verfassungsgerichtshof klagen, das ist aber nicht dasselbe wie ein Volksentscheid. Dementsprechend gab es in den Anträgen von LINKEN und GRÜNEN Versuche, eine solche Volksinitiative in einen Volksentscheid überführen zu können -

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Nein, im Abänderungsantrag der GRÜNEN und der LINKEN geht es darum, dass eine Volksinitiative entsprechend weitergeführt werden kann. Es ist auch egal. - Das grundlegende Problem besteht darin, dass im Gesetz zuerst unterschieden wird zwischen der Initiative und dem Volksbegehren. Erst danach kommen entsprechende Stufen wie „Wann brauche ich 7 Prozent Stimmen?“, „Wo brauche ich welches Beteiligungsquorum?“ und so weiter. Würde man auch Volksentscheide zu Anträgen zu Volksinitiativen ermöglichen wollen, müsste man das Ganze orthogonal anordnen und zuerst die Abstufung machen „Wann brauche ich welche Quoren?“, „Wann muss ich 7 Prozent sammeln?“, „Wann brauche ich 5.000 Stimmen?“ und danach die Unterscheidung zwischen Antrag und Gesetz. Wenn man eine derart umfassende Änderung durchführen wollte, müsste man eigentlich das gesamte Gesetz ablehnen und neu machen.

Insofern sehe ich unseren Abänderungsantrag als Kompromissvorschlag. Er enthält das leider nicht, obwohl ich es eigentlich gerne hätte. Aber damit können wir dem Gesetz auch zustimmen. Ansonsten muss die Konsequenz sein, das Gesetz abzulehnen

und es noch einmal ordentlich zu machen. - Danke schön.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich im Moment etwas wundern über die Reihenfolge, normalerweise wäre jetzt die CDU dran gewesen. Aber anscheinend gibt es taktische Gründe, warum Sie später reden wollen.

(Zuruf.)

Wir reden heute über ein wichtiges Vorhaben mit Blick auf unsere Volksgesetzgebung im Hause. Wir reden nicht zum ersten Mal über das Thema Volksbegehren, Volksentscheide. Wir als GRÜNE haben in der 13. Wahlperiode bereits mehrfach versucht, an dieser Stelle die Volksgesetzgebung zu ändern. Wir sind damals immer wieder am Widerstand der Christdemokraten gescheitert, die einfach noch nicht so weit waren, sich zu einer solchen Änderung des aus dem Jahre 1979 stammenden Gesetzes durchzuringen. Erst in unseren Koalitionsverhandlungen mit den Christdemokraten im Jahre 2009 ist es uns GRÜNEN gelungen, die CDU davon zu überzeugen, dass es an dieser Stelle eine Reform geben muss. Das war damals eine kluge Vorgehensweise der Christdemokraten. Es wurde vieles vereinbart. Es wurde nicht alles das vereinbart, was wir uns als GRÜNE damals so vorgestellt haben, Stichwort Amtseintrag versus freie Sammlung. Wir hätten gut leben können mit der feien Sammlung, haben uns damals aber mit den Christdemokraten auf den Amtseintrag verständigt. Ich will das auch begründen.

Ich bin ja jemand, der hier im Saarland insbesondere mit Blick auf Unterschriftensammlungen zu Volksbegehren auf kommunaler Ebene eine große Erfahrung hat. Ich habe auch Erfahrungen mit dem Thema Amtseintrag, denn 1994 bei der Kommunalwahl mussten auch wir als GRÜNE den Amtseintrag bei Unterstützungsunterschriften vornehmen. Ich habe damals die Erfahrung gemacht, dass die Menschen im Saarland - vermutlich auch darüber hinaus -, wenn sie eine bestimmte Offenheit für ein Thema haben, durchaus willens sind, zum Rathaus zu gehen, auch wenn man ein bisschen tappen muss Entschuldigung, ein paar Meter gehen muss. Das ist eine persönliche Erfahrung, die es mir leicht gemacht hat zu sagen: Okay, wenn der CDU am Amtseintrag so viel liegt, können wir uns darauf einigen. Die freie Sammlung ist besser, wenn man große Zahlen sammeln muss, vollkommen klar.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Aber man kann auch mit dem Amtseintrag leben. Das will ich hier ganz offen sagen.

Es gab schon auf kommunaler Ebene gewisse Vorläufer. Ich darf daran erinnern: Im Jahr 1994 wurde das erste Großprojekt, das der Saarbergbau hier im Saarland verloren hat, der Absinkweiher 9, im Prinzip durch eine große Unterschriftensammlung in Saarlouis zum Thema gemacht. Das war das erste Mal, dass die SPD auf kommunaler Ebene gegen den Bergbau gestimmt hat. Nachher wurde das durch eine Unterschriftensammlung über eine rotgrüne Koalition im zweiten Schritt verhindert. Also auch das ist ein Weg, über Bürgerbeteiligungen Veränderungen hinzukriegen.

In Bayern haben wir eine ähnliche Entwicklung. Dort stand ein Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren auf der Tagesordnung, was die regierende CSU zusammen mit der FDP dazu gebracht hat, die Studiengebühren bereits abzuschaffen, bevor es überhaupt zum Volksentscheid kam. Das heißt, wenn man manchen Parlamenten nur damit droht, die Bürgerinnen und Bürger bei bestimmten Themen zu beteiligen, sind sie manchmal willens und in der Lage, schon im Vorfeld zu reagieren. Das Beispiel der Studiengebühren ist da ein sehr gutes.

Es gibt aber auch andere Beispiele im Saarland für bedeutende Themen, wo Bürgerentscheide etwas bewirkt haben. Ich denke an die Ablehnung des Kohlegroßkraftwerkes in Ensdorf im Jahre 2007. Damals ist es durch das Engagement vieler Bürgerinitiativen und der GRÜNEN gelungen, in Ensdorf einen Bürgerentscheid herbeizuführen mit dem Ergebnis, dass die dortige Bevölkerung sogar mit einer Zweidrittelmehrheit den Neubau des Kohlegroßkraftwerkes in Ensdorf abgelehnt hat.

Das heißt, Volksbegehren haben auch im Saarland zumindest auf kommunaler Ebene eine gewisse Tradition. Grund genug, um auf Landesebene die aus dem Jahre 1979 stammende Gesetzgebung endlich zu reformieren. Uns war es auch gelungen, dies in der Koalition zu vereinbaren. Allerdings bin ich etwas überrascht - und verstehe vor diesem Hintergrund, Frau Berg, auch Ihren Redebeitrag an manchen Stellen nicht so ganz -, dass die SPD nicht in der Lage war, in den Verhandlungen mit den Christdemokraten zumindest das zu erhalten, was bereits verhandelt war, nämlich dass man aus der Volksinitiative auch ein Volksbegehren entwickeln kann, dass man die entsprechenden Unterschriften nicht noch einmal neu sammeln muss. Hier haben Sie sich von der CDU ins Bockshorn jagen lassen, dort gibt es echte Rückschritte.

Der zweite Punkt ist - und das finde ich noch etwas gravierender -, dass jetzt der Amtseintrag nur noch über eine Verfassungsänderung geändert werden kann. Auch das ist ein massiver Rückschritt. Sie ha

ben an anderen Stellen leichte Verbesserungen erreichen können, aber diese beiden Punkte sind eine deutliche Verschlechterung. Wenn Sie immer von einer Koalition auf Augenhöhe reden, dann möchte ich festhalten: An dieser Stelle ist das keine Koalition auf Augenhöhe, an dieser Stelle hat sich mal wieder - ähnlich wie im Bildungsbereich, darüber reden wir später - die CDU ganz klar gegenüber der SPD durchgesetzt, zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Aus den eben genannten Gründen werden wir uns als GRÜNE auch enthalten, wir werden nicht zustimmen, aber auch nicht dagegen stimmen. Eine gewisse Verbesserung ist es schon, aber durch die Verschlechterungen, die die SPD zugelassen hat, können wir nicht zustimmen; das würde uns zu weit gehen. Wir werden aber erreichen, dass das Saarland im Ländervergleich von Platz 16, also dem Schlussplatz, auf Platz 15 vorrücken wird - so haben es viele Fachleute in der Anhörung formuliert -, allerdings nur so lange, bis Baden-Württemberg seine Gesetzgebung reformiert hat. Das werden die nämlich tun und das wird dazu führen, dass das Saarland mit dem heutigen Entwurf im Bundesvergleich dann wieder Schlusslicht bei der Volksgesetzgebung sein wird. Nicht mehr und nicht weniger wird dadurch erreicht -

Herr Kollege Ulrich, Ihre Redezeit -

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. - Das muss man in dieser Debatte ganz offen sagen. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Roland Theis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung die Reform der Volksgesetzgebung im Saarland und wir beenden damit eine Debatte, die bereits in der vorletzten Legislaturperiode im saarländischen Landtag geführt wurde, die in der letzten Legislaturperiode - auch da unter Nichtbeteiligung der PIRATEN, die gab es damals hier noch nicht - intensiv geführt worden ist und die heute zu einem Ergebnis kommt.