Vor allem müssen wir dafür kämpfen, dass auf EUrechtlicher Ebene hier in der Zukunft klarere Handhabungen greifen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werkverträge stehen momentan in der öffentlichen Diskussion, aber auch in der öffentlichen Kritik. Man muss dazu sagen, dass Werkverträge unter fairen Bedingungen ein reguläres Mittel in unserer Arbeitsgesellschaft sind, um Aufträge an externe Unternehmen zu vergeben. In jüngster Vergangenheit stellen wir aber einen massiven Missbrauch von Werkverträgen fest. Um die Entgelt- und Arbeitsbedingungen für die Stammbeschäftigten und die Leiharbeiter zu umgehen, werden diese leider immer mehr durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, und das, obwohl es sich bei diesen Arbeitsverhältnissen in vielen Fällen gar nicht um echte Werkverträge handelt, sondern lediglich um verdeckte Leiharbeit. Der erste und wichtigste Schritt auf Bundesebene wäre also, eine klare Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeitsbeschäftigten gesetzlich zu regeln. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, der sogenannten Finanzkontrolle Schwarzarbeit als überwachender Stelle die Kompetenzen an die Hand zu geben, die sie braucht, um Schwarzarbeit und den Missbrauch von Werkverträgen besser zu bekämpfen, und sie vor allem auch besser auszustatten.
Die Beispiele Bostalsee und Höll haben uns im Saarland leider vor Augen geführt, dass Werkverträge auch missbraucht werden können, um Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, für die noch nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit in vollem Umfang gilt, auszubeuten. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir in der Diskussion um Werkverträge nicht vergessen dürfen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, für die eben die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht gilt, bis zu einem gewissen Datum auf die Werkverträge angewiesen sind, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt überhaupt tätig werden zu können. Das ist leider so, weil diese Menschen noch immer auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen warten müssen.
Ich möchte nun aber auch noch einige Worte verlieren zum Tätigwerden der Regierung anlässlich der Fälle hier im Saarland und zu unserem Minister Maas, der ja das Thema „Gute Arbeit“ auf die Agenda der Landesregierung und auch vor allem sich selbst auf die Fahne geschrieben hat. Mit Ruhm hat sich die saarländische Politik, hat sich der saarländi
Ganz im Gegenteil: Die Hinweise auf die teilweise mehr als fragwürdigen Zustände auf der Großbaustelle Bostalsee wurden nicht mit der nötigen Vehemenz aufgegriffen, diesen Hinweisen wurde zunächst recht zögerlich nachgegangen. Man hat sich zunächst damit gerechtfertigt, man sei zu den erforderlichen Kontrollen ja gar nicht befugt gewesen. Nachdem allerdings die Presse das Thema aufgegriffen hatte, nachdem wir GRÜNE in den Osterferien eine Sondersitzung einberufen haben, da kam plötzlich ein ganz großes -
Ja, das war doch so! Dann kam plötzlich der ganz große Sinneswandel. Plötzlich war man zu all den Dingen befugt, zu denen man zuvor nicht befugt war. Man hat plötzlich angegriffen, es hat sich was verändert. Zu Deutsch: Das Ministerium und der Minister und sein Staatssekretär haben zunächst einmal kräftig geschlafen.
Ich möchte nun auch noch ein Wort zum Tätigwerden der Landesregierung in dieser Frage mit Blick auf die Bundesebene sagen: Von unserem „GuteArbeit“-Minister Maas war Anfang Mai zu lesen, er wolle über den Bundesrat gegen den Missbrauch von Werkverträgen mobilmachen. Wer nun hinter dieser Formulierung vermutet hat, die saarländische Landesregierung würde entsprechende Anträge auf Ebene des Bundesrats einbringen oder die einschlägigen Anträge anderer Bundesländer unterstützen, sah sich leider bitter enttäuscht. Nichts davon war der Fall.
Ja, es ist sogar so, dass sich die saarländische Landesregierung in der fraglichen Sitzung, ich glaube, sie fand am 03. Mai statt, bei der Abstimmung über einen Entschlussantrag der rot-grünen Bundesländer betreffend „Gute Arbeit“ enthalten hat. Sie hat nicht einmal diesem Antrag zugestimmt - trotz der vollmundigen Ankündigungen unseres Arbeitsministers Maas. Lediglich eine Protokollnotiz zu diesem Tagesordnungspunkt wurde abgegeben, die weniger der Sache und wohl eher der Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens gedient hat. Herr Maas, dieses halbherzige Handeln im Bundesrat ist exemplarisch für das gesamte Handeln der Landesregierung beim Komplex Werkverträge. Das alles hört sich zwar gut an, das reicht aber leider nicht aus.
Aus diesem Grunde können wir uns auch bei dem korrespondierenden Antrag der Großen Koalition heute nur enthalten. Wenngleich dieser Antrag einige zutreffende Formulierungen enthält, geht er doch
nicht weit genug. Ihre Initiativen sind einfach Placebo-Initiativen, mit denen Sie das Problem weder praktisch noch gesetzgeberisch auf der Bundesebene wirklich anpacken. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Heiko Maas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einigkeit besteht, wie die Debatte deutlich gemacht hat, zwischen den Fraktionen in der Einschätzung des Missbrauchs von Werkverträgen. Dieser Missbrauch erfolgt in der Weise, dass ausländische Arbeitskräfte von dubiosen ausländischen Vermittlern oder Subunternehmern nach Deutschland gelockt werden und dann hier ausgebeutet werden, wobei sie teilweise noch nicht einmal genug Geld erhalten, um in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Das ist völlig inakzeptabel. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Marktwirtschaft und ist insoweit ein unwürdiges Schauspiel, sondern ist auch volkswirtschaftlich nicht nachhaltig. Vielfach ist das weniger arbeitsrechtlich relevant als eher ein Fall für den Staatsanwalt.
Lassen Sie mich, bevor ich auf die einzelnen Anträge eingehe, zwei Vorbemerkungen machen. Erstens: Trotz der beiden nunmehr im Saarland öffentlich gewordenen Fälle handelt es sich hierbei nicht um ein spezifisch saarländisches Problem. Dieses Problem besteht - bedauerlicherweise - auch in anderen Bundesländern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Saarland gibt es gerade aufgrund der Wirtschaftshistorie des Landes, der Industriegeschichte und der Montanmitbestimmung, ein eher partnerschaftliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dies deutlich stärker ausgeprägt, als es in vielen anderen Regionen in Deutschland der Fall ist. Bei der nun zu führenden Diskussion darf man daher auch nicht verkennen, dass das Gros der saarländischen Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anständig bezahlt und behandelt. Diese Unternehmen haben auch unsere Unterstützung verdient in der Konkurrenz mit jenen Unternehmen, die sich Wettbewerbsvorteile durch Lohndumping erschleichen. Diesen Unterschied muss man auch in dieser Debatte betonen.
Zweiter Punkt, und auch das will ich hier einmal in aller Deutlichkeit sagen, weil auch in der öffentlichen Debatte an der einen oder anderen Stelle Töne zu
hören waren, die ich für nicht nachvollziehbar halte: Im vorliegenden Fall besteht das Problem nicht darin, dass Menschen aus Osteuropa, also Ausländer, in Deutschland Arbeit finden. In der Europäischen Union gilt demnächst die Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch das gehört zu Europa. Wir bemühen uns schon seit Längerem und derzeit besonders intensiv um hoch qualifizierte Fachkräfte aus Europa und auch aus Regionen außerhalb Europas, zurzeit ganz besonders um Kräfte aus Spanien. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich so um diese Menschen bemüht, kann sich nicht beschweren, wenn auch weniger qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Arbeiten zu uns kommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden wir in den kommenden Jahren sogar darauf angewiesen sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Westeuropa, Südeuropa, Osteuropa oder woher auch immer ihren Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden. Das Problem, um das es hier geht, besteht einzig und allein darin, dass die wirtschaftliche Not dieser Leute ausgenutzt wird, um sie hier mit Hungerlöhnen abzuspeisen, mit Hungerlöhnen, die ihnen teilweise noch nicht einmal ausgezahlt werden. In dieser Frage ist auch die Politik gefordert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will darauf hinweisen, dass in der Europäischen Union die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtlich geregelt ist durch die Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie besagt, dass die Gesetze an dem Ort, an dem ein Unternehmer Arbeit findet, auch Grundlage der Arbeitsverhältnisse und der Bezahlung sein müssen. Kommen also ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland und arbeiten hier unter solchen Bedingungen, gleichgültig, ob in der Bauindustrie oder in der Fleischwarenindustrie, und werden diese Menschen dabei teilweise mit Stundenlöhnen von 5 Euro abgespeist, so handelt es sich dabei um ein Problem, das wir vor allem in Deutschland zu lösen haben. Denn es gelten nun einmal unsere Gesetze, und anscheinend gibt es in unseren Gesetzen Lücken, die diese Form der Ausbeutung ermöglichen.
Dass das Ganze ein Problem ist, das müsste auch dem Letzten vor wenigen Wochen klar geworden sein. Die belgische Regierung hat nämlich die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission in Brüssel angezeigt, weil insbesondere in der deutschen Fleischwarenindustrie über Werkverträge Arbeitsverhältnisse begründet werden, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen und insbesondere in Belgien, aber auch in anderen Ländern den Fleischwaren produzierenden Unternehmen die Geschäfte kaputtmachen. Die belgische Regierung hat vorgebracht, es könne nicht sein, dass die Länder, in de
nen es einen Mindestlohn zur Existenzsicherung gebe, benachteiligt würden, während andere Länder von allen vorhandenen Gesetzeslücken Gebrauch machten und auf diese Art und Weise über Lohndumping den Wettbewerb zu ihren Gunsten entschieden. Es gibt in Deutschland in der Fleischwarenindustrie vier große Hersteller. Einer von diesen Herstellern - bei den anderen sieht es auch nicht viel besser aus - hat 90 Prozent seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Werkverträgen beschäftigt. Dass das ein Grund ist, uns in Deutschland insgesamt mit diesem Thema auseinanderzusetzen, ist spätestens nach der Anzeige der belgischen Regierung bei der EU-Kommission in Brüssel offenbar geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir im Saarland sind in dieser Frage nicht untätig gewesen. Als die Probleme am Bostalsee aufgetreten sind, haben wir Gespräche mit anderen Bundesländern aufgenommen und für die kommende Wirtschaftsministerkonferenz am 05. und 06. Juni den Punkt „Missbrauch von Werkverträgen in ganz Deutschland“ auf die Tagesordnung gesetzt. Wir befinden uns zurzeit mit den Wirtschaftsministerien der anderen Bundesländer in Gesprächen darüber, mit welchen Themen wir uns auseinandersetzen müssen, welche gesetzlichen Möglichkeiten wir haben und welche uns möglicherweise versperrt bleiben.
Alle Themen im Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion sind Themen, mit denen wir uns demnächst auf der Wirtschaftsministerkonferenz befassen werden. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass die Parteizugehörigkeit der jeweiligen Wirtschaftsminister die inhaltliche Position determiniert. Es handelt sich um ein Problem, das überall erkannt worden ist. Wir haben in dieser Frage längst kein Erkenntnisproblem, sondern allenfalls ein Umsetzungsproblem. Als die saarländische Regierung im Bundesrat vor einigen Wochen dem Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zugestimmt hat, haben wir im Saarland einen ersten Hinweis darauf gegeben, was man dagegen tun kann. Wenn es bei uns und sonst wo Werkverträge gibt, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 5 Euro abgespeist werden, dann ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 Euro in Deutschland ein einfaches Mittel, dafür zu sorgen, dass solche Hungerlöhne in Deutschland nicht mehr gezahlt werden.
Das haben wir im Bundesrat zusammen mit vielen anderen unterstützt, der Antrag hat auch eine Mehrheit gefunden. Wir haben im Saarland inzwischen das Tariftreuegesetz erlassen. In diesem Gesetz ist geregelt, dass bei allen öffentlichen Auftragsvergaben nicht nur für die ersten Auftragnehmer, sondern
auch für die Subunternehmer und die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. Das heißt, bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden solche Zustände, wie wir sie in der Fleischwarenindustrie oder in der Bauindustrie vorgefunden haben, in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Wir sind sehr intensiv dabei, dies bei der öffentlichen Hand umzusetzen, nicht nur auf der Landesebene, sondern auch bei den Kreisen und Kommunen und bei den dortigen Projekten, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt, um den es bei der Wirtschaftsministerkonferenz gehen wird, ist hier bereits benannt worden: Es sind Kriterien zu entwickeln zur Abgrenzung von wirklichen Werkverträgen von solchen Werkverträgen, die der Umgehung der für die Leiharbeit geltenden Bestimmungen dienen. Auch bei diesem Thema gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern lediglich ein Umsetzungsproblem. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist angesprochen worden. Auch hier müssen die gesetzlichen Regelungen präziser gefasst werden, um eine weitere Verhinderung der Ausbreitung der Scheinselbstständigkeit durchzusetzen.
Ein weiteres Problem ist die mehrstufige Vertragsgestaltung, die im Baugewerbe immer wieder anzutreffen ist. Wir haben am Bostalsee auch den Fall gehabt, dass ein Vertrag mehrfach weitervergeben worden ist, bis hin zu Vermittlern in Osteuropa. Es war für die Finanzkontrolle außerordentlich schwierig nachzuvollziehen, wohin das Geld zum Schluss geflossen ist. Deshalb ist es richtig, darauf hinzuwirken, dass nicht nur die Transparenzvorschriften verschärft werden, sondern dass auch der Erstauftragnehmer sich nicht einfach gegenüber mehreren Subunternehmen freikaufen kann, sondern in die Verantwortung genommen werden kann für die Aufträge, die er weitergibt.
Über einen weiteren Punkt könnte man zumindest nachdenken, auch für die öffentliche Hand, das Vergaberecht. In unserem Vergaberecht ist es so, dass, wenn die öffentliche Hand einen Auftrag vergibt, dieser immer an den wirtschaftlichsten Anbieter zu gehen hat. Der wirtschaftlichste Anbieter ist der kostengünstigste und - um es etwas despektierlich zu sagen - vielfach auch der billigste. Nach einigen Jahren und nach Abwicklung diverser Gewährleistungspflichten ist es möglicherweise nicht unbedingt immer der wirtschaftlichste oder kostengünstigste Anbieter gewesen, aber es ist derjenige, der nun einmal das billigste Angebot vorgelegt hat. Wenn wir Regelungen hätten wie etwa in Österreich, wo nicht
der kostengünstigste, sondern der drittkostengünstigste Anbieter ausgewählt werden kann - was das Hin und Her im Vergabeverfahren deutlich anders gestalten würde -, würde vielleicht bei der einen oder anderen Auftragsvergabe nicht in erster Linie darauf geschaut werden, dass die Kosten immer weiter gesenkt werden, denn ein großer Kostenfaktor bei allen Auftragsvergaben sind die Personalkosten. Deshalb ist das ein Punkt, über den man auch einmal reden sollte, wie ich finde.
Neben den gesetzlichen Veränderungen, um die es geht, geht es auch um eine effektive Umsetzung der Kontrollmöglichkeiten. Die Fraktion DIE LINKE hat vorgeschlagen, dass dazu eine sogenannte Task Force eingerichtet werden soll. Ich verstehe darunter eine dauerhafte Einrichtung, die sich insbesondere mit dem Missbrauch von Werkverträgen auseinandersetzt. Erstens bin ich der Auffassung, dass ein Teil des Missbrauchs der Werkverträge durch gesetzliche Veränderungen abgestellt werden kann. Zum Zweiten habe ich allerdings meine Zweifel, dass das gesamte Feld der prekären Beschäftigung dadurch wesentlich in den Griff zu bekommen ist, dass wir für einen bestimmten Teil der prekären Beschäftigung, nämlich für die Werkverträge, extra eine Task Force einrichten. Es gibt auch beim Thema Leiharbeit Punkte, über die wir reden müssen. Wenn wir für jeden einzelnen Bereich eine Task Force einrichten, bin ich überzeugt, dass wir uns verzetteln würden. Es würde ein Vielfaches an Durcheinander geben, das es an der einen oder anderen Stelle in der Vergangenheit ohnehin schon gegeben hat. Deshalb bin ich eher für klare Strukturen und nicht dafür, für einen speziellen Bereich eine eigene Task Force einzurichten.
Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass wir in den Fällen, die im Saarland aufgetreten sind, relativ schnell so etwas wie eine Task Force hatten - im Ergebnis war es nichts anderes -, die sofort ihre Arbeit aufgenommen hat. Sowohl am Bostalsee als auch bei dem Fall Höll haben sich unter der Leitung des Staatssekretärs Jürgen Barke die Gewerkschaften, die Arbeitsverwaltungen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit relativ schnell mit den betreffenden Unternehmen zusammengesetzt und dafür gesorgt, dass Löhne, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausgezahlt worden sind, zumindest nachträglich ausgezahlt wurden. Wenn Sie der Landesregierung vorwerfen, dass sie nichts macht und dass sie in diesen Fragen nichts gemacht hat, sehr verkehrter Herr Ulrich, -
(Heiterkeit und Unruhe. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜ- NE) : Deutsche Sprache, schwere Sprache! - Zuruf: Wieso? Es war doch richtig, es war alles richtig gesagt!)
nichts getan oder man hätte zu spät reagiert. Ich würde Ihnen einfach empfehlen, sich mit den rumänischen oder polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterhalten, die unmittelbar betroffen gewesen sind, und sie zu fragen, was sie von dem Engagement etwa von Jürgen Barke und vielen anderen aus dem Wirtschaftsministerium halten. Viele von ihnen haben sich persönlich dafür bedankt, dass ihnen geholfen worden ist. Sich hier hinzustellen und eine Rede abzulesen, in der steht, dass das Ministerium nichts gemacht hat, ist vielleicht doch etwas zu einfach.
(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen!)
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. Als die Fälle öffentlich wurden, sind gleich die Politik, die Landesregierung und wir im Wirtschaftsministerium gefragt worden: Was macht Ihr denn jetzt? Wenn nicht mehr herauszufinden ist, wer wo das Geld für sich behalten und nicht weitergeleitet hat, sodass es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, müsst ihr dann nicht im Rahmen euer sozialen Verantwortung als Land eingreifen und dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihren Lohn erhalten? Wir haben das nicht gesagt. Ich will das noch einmal hier in aller Form deutlich machen. Weder im Fall Bostalsee noch im Fall Höll sind irgendwelche öffentlichen Mittel geflossen. Wir haben - obwohl wir überhaupt kein Verhandlungsmandat hatten -, zumindest in einer Moderation darauf hingewirkt, dass die beteiligten Firmen - das war zum einen beim Bostalsee die Firma IETC und Lins, und zum anderen die Firma Höll selbst -, obwohl sie darauf bestehen, die Mittel ordnungsgemäß weitergeleitet zu haben, sie möglicherweise ein zweites Mal direkt an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt haben. Ich sage Ihnen, dabei wird es bleiben.