Ausgerechnet der Abgeordnete Altmaier aus dem Wahlkreis Saarlouis, wenige Kilometer von Cattenom entfernt! Er hat sich zu Beginn seiner Amtszeit -
Das ist alles die Begründung für die Aktuelle Stunde, Herr Präsident, und die führe ich hier aus. - Kolleginnen und Kollegen, sich in dieser essenziellen Frage hinter nationaler Nichtzuständigkeit zu verstecken, werden die Menschen in diesem Land nicht mehr hinnehmen. Die radioaktive Wolke wird nicht an der Landesgrenze halt machen. Die Saarländerinnen und Saarländer haben ein Recht darauf zu erfahren, wo die CDU Saar in dieser Frage steht. Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen, lassen Sie eine Debatte zu, das ist das originäre Recht der Opposition!
Wir konnten keinen Antrag mehr stellen, das Erweiterte Präsidium hatte schon getagt. Wir sagen ganz klar, diese Aktuelle Stunde ist notwendig, Ihr Verhalten zeigt das auch. Es würde diesem Hohen Hause
Wer für die Aufnahme der Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Aufnahme der Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung abgelehnt ist.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, beide den Strafvollzug betreffend, wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich gegen diesen Verfahrensvorschlag Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zu Punkt 10 der Tagesordnung. Dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion betreffend „Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht der Presseverlage verhindern!“, ist die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt nunmehr als Drucksache 15/388 - neu - vor.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung, dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion betreffend „Automatenspiel in staatlichen Spielbanken regulieren“, Drucksache 15/396, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/407 den Antrag „Suchtprävention durch stärkere Reglementierung des gewerblichen Automatenspiels“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/407 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist dieser Antrag als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen. Wir werden ihn gemeinsam mit Punkt 11 der Tagesordnung beraten.
Zu Tagesordnungspunkt 12 - Antrag der PIRATENLandtagsfraktion betreffend „Soziale Wohnraumförderung für Studentenwohnheime“ - haben die Koalitionsfraktionen die Drucksache 15/406 eingebracht mit dem Titel „Förderung studentischen Wohnraums“. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/406 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass dieser Antrag als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir werden den Punkt gemeinsam mit Punkt 12 der Tagesordnung beraten.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, beide die Gleichstellung Homosexueller betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung unmittelbar nach den Zweiten Lesungen zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu Punkt 16 der Tagesordnung - Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Stromsperren verhindern“ (Drucksache 15/393) - hat die B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion einen Antrag Drucksache 15/403 „Strompreise stabilisieren und Stromabschaltungen in einkommensschwachen Haushalten verhindern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann ist dieser Antrag als Tagesordnungspunkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen. Wir werden diesen Punkt gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 16 beraten.
Zu Punkt 17 - Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend „Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken - verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“ (Drucksache 15/398) - hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit Drucksache 15/408 den Antrag betreffend „Für eine moderne und nachhaltige Verbraucherpolitik - Transparenz, Kontrolle und regionale Kreisläufe“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/408 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 17 beraten wird.
Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und einer Direktorin beim Rechnungshof des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagsprä- sidiums)
Der Präsident des Rechnungshofes, Herr Manfred Plaetrich, wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit Ablauf des Monats März dieses Jahres in den Ruhestand treten. Nach Artikel 106 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Rechnungshof des Saarlandes wählt der Landtag auf Vorschlag des Präsidiums den Präsidenten, den Vi
Das Landtagspräsidium schlägt Ihnen zur Wahl vor: als Präsidenten des Rechnungshofes dessen Vizepräsidenten, Herrn Klaus Schmitt, als Vizepräsidenten des Rechnungshofes den Direktor beim Rechnungshof, Herrn Thomas Hartz, und als Direktorin beim Rechnungshof die Richterin am Finanzgericht, Frau Cosima Eggers-von Wittenburg.
Die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Rechnungshofsgesetzes notwendigen Anhörungen haben stattgefunden. Einwendungen sind nicht erhoben worden. Nach § 8 des Rechnungshofgesetzes erfolgt die Wahl geheim und ohne Aussprache. Die Wahl soll in einem Wahlgang durchgeführt werden. Erhebt sich gegen diesen Verfahrensvorschlag Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf durch die Schriftführer in Zimmer 30 zu begeben, wo Ihnen an der Eingangstür drei farblich unterschiedliche Wahlzettel und ein Umschlag ausgehändigt werden. Die Wahlzettel sind in Zimmer 30, das als Wahlzelle dient, auszufüllen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich bitte, den Umschlag mit den darin liegenden Wahlzetteln in die Wahlurne hier vor der Regierungsbank - von Ihnen aus gesehen rechts einzuwerfen.
Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.
Ich gebe nun das Ergebnis der Wahl bekannt, wobei ich anmerken möchte, dass die einfache Mehrheit genügt. Für Herrn Klaus Schmitt als Präsident des Rechnungshofes wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 36 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und eine Stimmenthaltung. Für Herrn Thomas Hartz als Vizepräsident des Rechnungshofes wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 35 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und eine Stimmenthaltung. Für Frau Cosima Eggers-von Wittenburg als Direktorin beim Rechnungshof wurden 49 Stimmen abgegeben, davon 37 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen. Damit sind Herr Klaus Schmitt als Präsident des Rechnungshofes, Herr Thomas Hartz als Vizepräsident des Rechnungshofes und Frau Cosima Eggers-von Wittenburg als Direktorin beim Rechnungshof gewählt. Alle drei sind in den Zuschauerrängen anwesend. Ich
spreche Ihnen die Glückwünsche des Hauses aus und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wahrnehmung Ihrer neuen Ämter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze die Gelegenheit, dem bisherigen Rechnungshofpräsidenten, Manfred Plaetrich, bereits von dieser Stelle aus den Dank des Parlaments für seine Amtsführung auszusprechen.
Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Reform des Universitätsgesetzes (Drucksache 15/391)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Universitätsgesetz wurde 2004 und 2006 das letzte Mal überarbeitet. Das ist Grund genug für uns PIRATEN, diesen Gesetzesentwurf in einer Vorlage anzufassen. Hierin sind die Erfahrungen und Entwicklungen der letzten acht Jahre eingeflossen. Wir haben darüber mit allen universitären Gruppen gesprochen.
Wir PIRATEN wollen, dass die Universität die Evaluation verpflichtend einführt. Dadurch können die Studierenden einen besseren Beitrag zur Qualität ihrer Ausbildung leisten. Es bietet auch die Chance für die Dozenten, die Lehrveranstaltungen aus Sicht der Studierenden zu sehen. Die Veröffentlichung der Evaluation dauerhaft zu verankern, führt zu mehr Qualitätssteigerungen. Es wird auch ein höheres Qualitätsbewusstsein in der Lehre erreicht.
Ich komme nun zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Wir schlagen vor, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen von zwei auf vier Jahre anzuheben. In anderen Bundesländern sind vier Jahre bereits Praxis. Eine solch kurze Laufzeit gibt es nur im Saarland. Die Laufzeitverlängerung gibt der Universität mehr Planungssicherheit. Die Universität muss den Universitätsentwicklungsplan nicht ständig neu anpassen. Der läuft ebenfalls vier Jahre. Und dadurch entsteht bedeutend weniger Bürokratie. Die Universität trifft die grundlegenden Entscheidungen eher mittel- bis langfristig. Lehrstühle zum Beispiel werden auf 30 Jahre besetzt. Deshalb sollten die Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Laufzeit erhöht werden. Wir schlagen vor, allen Bachelor-Absolventen verpflichtend einen Masterplatz anzubieten. Wir PIRATEN möchten nicht, dass sich Bachelorabsolventen am Arbeitsmarkt bewerben müssen, die keinen Masterplatz erhalten haben.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Studiengänge ja auch gar keinen Arbeitsmarkt. Dies ist zum Beispiel im Falle der Psychologie so. Um als Therapeut zu arbeiten, muss man Master sein.
Zu den Tarif- und Energiekostensteigerungen. Derzeit übernimmt das Land lediglich die Hälfte der Tarifkostensteigerungen und nur 90 Prozent der Energiekostensteigerungen. Die Universität muss also den Restbetrag aus eigenen Mitteln finanzieren. Diese Mittel summieren sich Jahr für Jahr und belasten die Universität sehr stark. Wenn das Land schon die Sanierungskosten für die Gebäude nicht tragen kann, weil das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, dann sollte das Land zumindest die Mehrkosten tragen, die durch fehlende Isolierungen entstehen. Denn durch fehlende Isolierung steigen die Heizkosten und damit die Energiekosten allgemein. Die freiwerdenden Mittel durch Übernahme der Tarifkostensteigerungen können dann in Lehre und Forschung investiert werden. Abgesehen davon, wenn das Land die Lohnkostensteigerungen nicht trägt, fallen bis 2030 circa 30 bis 40 Prozent der Arbeitsplätze an der Universität weg. Der Universitätsbetrieb wäre dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Die Kompensationsmittel sind zweckgebunden, um die Qualität der Lehre und des Studiums zu verbessern. Unser Gesetzesentwurf soll verhindern, dass die Kompensationsmittel zweckentfremdet werden zur Quersubvention, zum Beispiel der Landesbibliothek. Die Kompensationsmittel sind erst geschaffen worden, nachdem die Studiengebühren weggefallen sind. Seitdem zahlt das Land jährlich 10 Millionen Euro. Das ist bisher nicht im Universitätsgesetz festgeschrieben. Wir schlagen vor, dies festzuschreiben, um der Universität eine höhere Planungssicherheit zu geben. Dann können auch bisherige befristete Verträge von Mitarbeitern - zumindest einige davon - in unbefristete Verträge umgewandelt werden.
Unser Gesetzesentwurf schafft die Grundlage, den studentischen Vizepräsident einzuführen. Der studentische Vizepräsident soll als Schnittstelle zwischen Studierenden und Universitätspräsidium fungieren. Dadurch wird die Sichtweise der Studierenden früher eingebracht. Erfahrungen an Universitäten, an denen es den Studentischen Vizepräsidenten bereits gibt, haben gezeigt, dass sich die Studienqualität dadurch erheblich verbessert. Aber wir möchten natürlich, dass die Universität nach wie vor selbst entscheiden kann, ob sie diesen einrichten möchte oder nicht.
Ich komme zum Studienausschuss. Wir möchten den Studienausschuss als Soll-Vorschrift verankern. Damit sollen dessen herausragende Leistungen bei der Qualitätsverbesserung und bei der Systemakkreditierung gewürdigt werden. Aber die Universität
sollte noch entscheiden, ob sie ihn einrichten möchte. Wenn sie ihn allerdings nicht einrichten möchte, dann muss sie dies begründen. Wir möchten auch die bisherige Praxis festschreiben, dass die Vizepräsidenten an den Sitzungen des Senats teilnehmen und wir möchten den universitären Mitgliedern wieder Stimmrecht im Senat, im Universitätsrat einräumen. Diese fühlten sich in der Vergangenheit oft übergangen. Es ist allerdings wichtig, diese interne Erfahrung zu berücksichtigen, denn das ist ein wichtiges Gremium.
Um Parität herzustellen, reduzieren wir im Gesetzentwurf die Zahl der externen Mitglieder von sieben auf fünf. Im Gegenzug räumen wir dem externen Vorsitzenden doppeltes Stimmgewicht im Fall der Stimmengleichheit ein. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, den Universitätsrat folgendermaßen zu besetzen: zwei Professoren, ein Student, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, ein nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter. Das möchten wir im Gesetz festschreiben, um allen Vertretern dieser Gruppen Sicherheit zu geben.
Zu den Promotionsstudenten. Am 18. April 2007 sind mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz Änderungen in Kraft getreten. Zuvor hatten die Promotionsstudenten mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit zur Verfügung, um ihre Promotion zu schreiben. Die aktuelle Regelung sieht dies nicht mehr vor. In der Folge müssen die Promotionsstudenten ihre Freizeit opfern, um ihre Promotionsarbeit zu schreiben. Unser Gesetzentwurf schließt diese Lücke. Wir PIRATEN möchten, dass die Promotionsstudenten künftig ihre Arbeitszeit am Lehrstuhl nutzen können, um ihre Promotionsarbeit zu schreiben.