Protocol of the Session on March 20, 2013

Im Antrag der Großen Koalition steht nichts grundsätzlich Falsches drin, deshalb werden wir nicht dagegen stimmen. Aber der löst das Problem nicht. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Das ist so wischiwaschi, wir reden wieder einmal darüber, aber wir gehen an den Kern des Problems nicht ran, nämlich eine Verschärfung bei den Spielautomaten bei den staatlichen Spielbanken. Natürlich führt das dann zu Mindereinnahmen. Das ist mir klar. Aber ich glaube, ein Staat darf sich nicht auf eine solche Position zurückziehen. Wenn man sagt, Suchtpotenzial soll zurückgedrängt werden, dann nicht nur bei den Privaten, sondern auch bei den Staatlichen. Das ist der Kern und der Sinn unseres Antrages. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/GRÜNE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme der Drucksache 15/396 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/396 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN. Zugestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/407 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/407 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktion der PIRATEN und enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und B 90/GRÜNE.

Wir kommen zu den Punkten 12 und 20 der Tagesordnung:

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Soziale Wohnraumförderung für Studentenwohnheime (Drucksache 15/390)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Förderung studentischen Wohnraumes (Drucksa- che 15/406)

Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir PIRATEN möchten die Landesregierung bitten, die Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung zu ändern, damit auch in Zukunft studentischer Wohnraum durch Bundesmittel gefördert werden kann. Die Möglichkeit, diese Mittel auch für Neubau und Sanierung von Studentenwohnheimen verwenden zu können, ist uns besonders wichtig.

Im saarländischen Haushalt gibt es nur wenig Spielraum. Sinnvolle und auch notwendige Projekte können nicht oder nur unzureichend gefördert werden. Im Saarland wohnen nur noch 6 Prozent der Studenten in Wohnheimen, das entspricht gerade noch der Hälfte des Bundesdurchschnitts. Das muss sich ändern. Das tragische Beispiel des Wohnheims D lässt die derzeitige Misere deutlich werden, denn es ist so marode, dass es geschlossen werden musste.

Müsste das Studentenwerk die Sanierung des Wohnheimes komplett selbst finanzieren, würden die Mietpreise zwangsläufig steigen. Die Preise wären dann für Studierende unbezahlbar. Bisher hat die Landesregierung einen Zuschuss immer abgelehnt mit Verweis auf die Finanzlage des Saarlandes. Daher haben wir PIRATEN eine vom Studentenwerk geforderte alternative Finanzierungsmöglichkeit mit diesem Antrag erarbeitet.

Das Saarland kann jedes Jahr 6,5 Millionen Euro vom Bund erhalten zur Förderung von sozialem Wohnraum. Doch seit 2010 sind keine neuen Sozialwohnungen aus diesem Fördertopf beantragt worden, das macht mich stutzig. Die Verwaltungsvorschriften scheinen offensichtlich an der Realität vorbeizugehen, anders kann man sich das nicht erklären. Nach dem Willen von Bundesbauminister Ramsauer sollen die Länder sogar einen Teil dieser Gelder für zusätzliche Studentenwohnungen und auch für Wohnheime verwenden. Ich glaube, wir sind uns fraktionsübergreifend darin einig, dass die Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum nötig ist.

Sie geben mir sicher auch recht, dass dieser Wohnraum eindeutig sozialer Wohnraum ist. Es war jüngst in der Presse zu lesen, wie günstig doch Studenten im Saarland wohnten. Das ändert aber nichts daran, dass es immer noch überdurchschnittlich teuer ist. Rund 50 Prozent ihres Budgets geben Studenten für Mieten aus, denn bei kleinen Wohnungen liegt der Quadratmeterpreis etwa 30 Prozent über dem Durchschnitt. Gemessen an der Bafög-Wohnpauschale kann sich selbst im günstigen Saarland ein Student nur 18 Quadratmeter leisten.

Angesichts des sich aufdrängenden Bedarfs fragt man sich umso mehr, warum in den letzten Jahren keine Gelder beantragt wurden. Das Studentenwerk würde ja gerne einen Antrag stellen, aber man erfüllt leider nicht die Voraussetzungen. Ein Wohnraum muss mindestens 40 Quadratmeter groß sein, damit er gefördert werden kann. Ich persönlich war noch nie in einer 40 Quadratmeter großen Studentenwohnung, schon gar nicht in einem Wohnheim.

Total realitätsfern ist auch die Richtlinie, dass der Quadratmeter nicht mehr als 4,50 Euro kosten darf. Eine Studentenwohnung würde dann rund 50 Euro kosten.

(Abg. Thul (SPD) : Die Richtlinie ist nicht für Studenten, die ist für den sozialen Wohnungsbau. Das ist realitätsfern, was Sie sagen, Herr Neyses.)

Das wäre ja wünschenswert, ist aber unrealistisch. Für Studentenwohnheime sind diese Vorgaben nicht zu erfüllen. Das Wohnheim D verfügt über große Gemeinschaftsflächen, die das soziale Element fördern und festigen sollen. Neben den Gemeinschaftsküchen gibt es eine Heimbar, einen Sportraum, einen Kinoraum, einen Billardraum und weitere gemeinsam genutzte Bereiche. Diese für das Miteinander wichtigen Gemeinschaftsräume sind in den derzeitigen Richtlinien allerdings nicht beachtet. Gäbe es diese Gemeinschaftsräume nicht, so wären Zimmergrößen von 11 Quadratmetern natürlich nicht möglich. Das wäre zwar im Sinne der jetzigen Richtlinie, jedoch nicht im Sinne der Studierenden.

Unser Antrag fordert die Landesregierung dazu auf, diese Richtlinien anzupassen. Der Saarländischen Investitionskreditbank und dem Ministerium soll ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden, um auf die vielfältigen Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung besser eingehen zu können. Wenn das Studentenwerk durch eine Förderung aus Bundesmitteln profitieren könnte, würde dies eine große Erleichterung darstellen. Dies würde sich auch positiv auf die künftigen Mieten auswirken, und dies alles, ohne den Landeshaushalt belasten zu müssen.

Dies wäre ein erster Schritt, um die Situation auf dem studentischen Wohnungsmarkt nachhaltig zu

(Vizepräsidentin Ries)

verbessern. Die Landesregierung sollte alternative Konzepte nicht durch starre Richtlinien blockieren, die sogar beiderseitig gewünscht sind. Stattdessen sollte sie den Weg frei machen, studentischen Wohnraum auch durch Bundesmittel zu fördern. Ich bitte Sie, diesem wichtigen Antrag zuzustimmen.

Ich möchte noch etwas sagen zum Antrag der Koalition. Darin fordern Sie die Landesregierung auf, den Wohnraumbedarf zu ermitteln. Das haben Sie vor sechs Wochen schon einmal getan. Inzwischen sollte dies gelungen sein. Die Landesregierung soll die Wohnraumsituation analysieren und die Finanzierung ausloten. Ich hoffe, dass sich inzwischen diese drei Punkte erledigt haben, jedenfalls erwarte ich das von einer Landesregierung, übrigens auch ohne Antrag.

Ich habe eben mit der Kollegin Spaniol darüber gesprochen, wie wir uns bei dem Antrag der Koalition verhalten sollen, der nach unserer Meinung einfach nur ein Blablablub-Antrag ist; da steht ja nichts Wichtiges mehr drin.

(Beifall und Heiterkeit bei den PIRATEN.)

Wir hätten es begrüßt, die Koalition hätte die Zwischenzeit besser genutzt und hätte den Antrag verbessert. Vielleicht bringen die weiteren Diskussionen noch mehr neue Erkenntnisse. Im Moment kann ich mir nicht vorstellen, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Es ist ein Blablablub-Antrag. Wir können zustimmen, wir können ihn ablehnen, es spielt eigentlich keine Rolle, es ändert sich dadurch nichts. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den PIRATEN und vereinzelt bei der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt das Wort. Vielleicht noch kurz zur Erinnerung: Die Redezeit muss nicht voll ausgeschöpft werden.

(Heiterkeit. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Du kannst dich gleich wieder hinsetzen!)

Verehrte Frau Präsidentin, ich verstehe gar nicht, warum der Hinweis an mich geht. Ich habe meine Redezeit heute noch nie ausgeschöpft und gehe davon aus, dass ich sie auch jetzt nicht ausschöpfen werde.

(Heiterkeit.)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht sollten wir hier drei Dinge voneinander trennen. Das eine ist die Wohnraumsituation insgesamt für Studierende in der Stadt Saarbrücken und im Umfeld, das Zweite ist die Wohnheimproble

matik und das Dritte ist die Möglichkeit der Förderung nach dem sozialen Wohnungsbau. Jetzt mag Ihr Antrag, Herr Kollege Neyses, in dem einen oder anderen Punkt tatsächlich konkreter sein als unserer. Das heißt aber noch lange nicht, dass er so durchführbar und richtig ist. Dazu werde ich gleich einige Ausführungen machen.

Zunächst zur Wohnraumsituation insgesamt. Bedingt durch die doppelten Abiturjahrgänge, durch die steigenden Studierendenzahlen und den Wegfall der Wehrpflicht ist kurzfristig bundesweit eine Wohnungsverknappung entstanden. Aber in der Stadt Saarbrücken - das wissen wir heute schon - ist die Wohnraumsituation insgesamt, auch für studentischen Wohnraum, im Vergleich mit anderen Städten immer noch relativ entspannt. Wenn Sie sich in diesen Tagen die Studie der „Immowelt“ angeschaut haben, erkennen Sie, dass die Quadratmeterpreise in Saarbrücken immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen, insbesondere die Quadratmeterpreise für WGs mit 6,20 Euro. Wir haben immer noch Leerstände auch bei öffentlichen Wohnungsgesellschaften, wie wir im Zusammenhang mit der Problematik um das Wohnheim D erfahren haben. Deswegen sollten wir die Lage an der Stelle jetzt nicht dramatischer darstellen, als sie tatsächlich ist.

Dennoch bleibe ich dabei: Ja, wir brauchen Wohnheime in der Stadt Saarbrücken und in Homburg, das gehört zu einer Universität dazu. Das hat aber weniger mit einer existenziellen Wohnungsnot zu tun als damit, dass diese einen ganz speziellen Bedarf abdecken, insbesondere bei einer Universität, die auf Internationalität ausgerichtet ist und die ausländische Studierende hierher holt. Diese sind auf die Wohnheime angewiesen. Von daher müssen wir einen entsprechenden Wohnraum vorhalten.

(Zuruf.)

Ja, Sie haben Prozentsätze genannt. Die sind niedriger als in anderen Bundesländern. Aber ich sage auch: Wir sind eine ausgeprägte Pendleruniversität, viele Studierende wohnen hier noch zuhause und pendeln jeden Tag zur Universität. Das ist eine andere Situation als in vielen anderen Universitätsstädten.

Dass die Wohnraumsituation aber insgesamt noch nicht so angespannt ist, wie sie von manchen dargestellt wird, sehen wir alleine an den Quadratmeterpreisen, die zwei bis drei Euro unter denen der Universitätsstadt Trier liegen.

Dennoch wollen wir die jetzigen Wohnheime erhalten und sanieren. Wir brauchen sie, sie gehören zu einer attraktiven Universitätsstadt dazu; das habe ich eben schon gesagt. Deswegen ist es weiterhin das Ziel sowohl der Regierung als auch der sie tragenden Landtagsfraktionen, dass das Wohnheim D

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

saniert werden soll. Das wird aber tatsächlich nur in Verantwortung des Studentenwerkes geschehen können.

Im Moment ist das Amt für Bau und Liegenschaften dabei, die Baupläne zu überprüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, um die Kosten zu reduzieren, damit die Belastungen nicht zu groß sind. In einem nächsten Schritt wird man je nach Gestaltung der Wohnflächen überprüfen, ob es nach jetzigen Förderbedingungen teilweise möglich ist, eine Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Das ist aber alles andere als einfach, schon gar nicht so einfach, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen. Dazu will ich weitere Ausführungen machen.

Es ist eben nicht mit Verwaltungsvorschriften getan. Es ist auch nicht so, wie Sie es geschildert haben, dass es ohne Zweifel so sei, dass studentischer Wohnraum und Wohnraum in studentischen Wohnheimen automatisch sozialer Wohnungsbau sei. Im Moment gilt im Saarland das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes weiter. Zwar ist das mittlerweile Landesrecht, aber solange das Land keine eigenen gesetzlichen Bestimmungen erlassen hat, gilt dieses Bundesrecht fort. Dort heißt es: Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen werden unterstützt: insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere und behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen.

Das kann auf manche Studierende zutreffen. Das trifft aber mit Sicherheit nicht auf alle Studierende zu. Deswegen war es in der Vergangenheit auch nicht so, dass aus Geldern des sozialen Wohnungsbaus, was früher eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land war, Studentenwohnheime gefördert worden sind. Wenn wir also dort eine Änderung herbeiführen wollten, dann müssten wir in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Auch dort wären wir nicht völlig frei, denn es handelt sich weder um Bundesmittel, die wir frei zur Verfügung hätten, noch um eigene Landesmittel, über die wir frei verfügen könnten. Es handelt sich hier um sogenannte Entflechtungsmittel nach Art. 143c Grundgesetz.

Diese Mittel werden zweckgebunden für die bisherigen Mischfinanzierungen gewährt. Wir sind also an die Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau, wie er bisher definiert worden ist, weiterhin gebunden. Es kommt etwas hinzu. Wir wissen gar nicht, ob diese Entflechtungsmittel ab 2014 noch in derselben Höhe fließen werden. Sie sind nur bis zum Jahr 2013 garantiert. Wir haben gar keine Garantie, ob diese Mittel ab dem nächsten Jahr noch in dieser

Höhe fließen. Es gibt im Moment Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern. Ich wage vorauszusagen, dass wir vor der Bundestagswahl keine Einigkeit und keine Sicherheit bekommen. Es gab entsprechende Versuche in bestimmten Vermittlungsverfahren, aber es gab aus anderen Gründen keine Einigkeit, sodass wir uns im Moment gar nicht sicher darauf verlassen können, ob diese Gelder fließen und wenn ja, mit welcher Zweckbindung.

Dass wir Gelder ausgeben können, ohne Rücksicht auf den Landeshaushalt nehmen zu müssen, und dass die Gelder einfach so vom Bund fließen - so einfach ist die Geschichte eben nicht. Im Übrigen sind die Gelder in der Höhe begrenzt. Wir haben bestimmte Zielgruppen und Maßnahmen, die wir damit fördern. Das ist zum Beispiel das seniorengerechte Wohnen. Es ist eben nicht so, dass wir grundsätzlich freie Mittel auf alle Ewigkeit zur Verfügung hätten, die nicht schon anderweitig verplant wären.

Allenfalls könnten wir im Einzelfall projektbezogen Mittel einsetzen, wenn denn die bisherigen Voraussetzungen für den sozialen Wohnungsbau erfüllt wären. Dass unsere jetzigen Richtlinien das nicht hergeben, hat schlichtweg damit zu tun, dass sie bisher nicht unter die Kategorie „sozialer Wohnungsbau“ fielen, auch nicht nach dem Bundesgesetz. Deswegen kann Herr Ramsauer jetzt zwar einfach sagen: „Länder, verwendet doch das Geld dafür“, weil wir darüber bestimmen müssen, aber wir unterliegen tatsächlich noch einer Zweckbindung. Diese Zweckbindung könnte erfüllt sein, wenn wir dort 40 Quadratmeter oder größere Appartements hätten, die eventuell von mehreren Personen bewohnt würden. Wir müssen allerdings aufpassen, dass an der Stelle nicht die teurere Lösung bei Renovierung und im Ausbau gewählt wird, nur damit wir einen Teil Landesförderung dazugeben könnten. Das könnte nämlich anschließend ein Nullsummenspiel werden.

Wir müssen auch Folgendes beachten. Wenn wir ein Gesetz machen und Verwaltungsvorschriften ändern würden, dann hätten wir nicht nur für den Einzelfall Wohnheim D eine Regelung getroffen. Vielmehr muss ich unter Gleichheitsgesichtspunkten und unter EU-Fördergesichtspunkten alle gleich behandeln. Das heißt, ich müsste studentischen Wohnraum von Privaten eventuell auch fördern. Deswegen habe ich aus Gründen der Gleichbehandlung eventuell ein Problem, weil ich eine Konkurrenz mit anderen Projekten bekomme.

Deswegen müssen wir folgende Voraussetzungen prüfen. Wie wird das Wohnheim saniert? Das ABL ist dabei zu prüfen, welche Verbesserungen dort geschehen können, damit das eventuell kostengünstiger geschieht. Dann prüfen wir im nächsten Schritt, ob aus den jetzigen Mitteln des sozialen Wohnungsbaus eine Förderung möglich sein wird. Das ergibt sich - wenn auch etwas verklausuliert - aus unserem