Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen das neue saarländische Tariftreuegesetz. Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung. Es ist dringend erforderlich, den Niedriglohnsektor zu verkleinern. Die Menschen in diesem Land müssen wieder mehr und anständig verdienen.
Wir freuen uns, dass die SPD die CDU in den Kernpunkten überzeugen konnte. Natürlich wäre an der einen oder anderen Stelle mehr möglich gewesen. Das bedauern wir. Wir wissen aber auch, dass die CDU oft sehr starr an Bisherigem festhält und für Neues nicht immer aufgeschlossen ist. Da das Gesetz klar in die richtige Richtung geht, werden wir selbstverständlich zustimmen. Herr Roth, Vorreiter sind wir leider nicht geworden. Das finde ich schade. Wir sollten im Saarland des Öfteren Vorreiter sein. Wir PIRATEN werden darüber hinaus weiterhin für einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene kämpfen.
Zum Gesetz im Einzelnen. Bereits in der Ersten Lesung im August des letzten Jahres hatte ich begrüßt, dass der Schwellenwert von 50.000 auf 25.000 Euro herabgesetzt wurde. Das begrüßen wir immer noch. Nach den sehr umfangreichen Anhörungen im Ausschuss sind wir aber nun der Meinung, dass 25.000 Euro immer noch zu viel ist. In der Praxis liegt eine große Anzahl öffentlicher Aufträge unterhalb dieses Schwellenwertes. Das schränkt die Reichweite und die Wirksamkeit des Gesetzes stark ein. Dies gilt insbesondere für kleine Bundesländer wie das Saarland.
Bundesweit liegen circa 85 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge sogar unter 10.000 Euro. Andere Bundesländer haben deutlich niedrigere Schwellenwerte; wir haben das zum Teil eben schon gehört. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben 20.000; Berlin und Bremen 10.000. Um die Reichweite und Wirksamkeit des saarländischen Tariftreuegesetzes deutlich zu erhöhen, fordern wir, den Schwellenwert auf 10.000 Euro herabzusetzen. Da die Abänderungsanträge der Opposition ja wie üblich abgelehnt werden, wird es wohl leider bei 25.000 Euro bleiben.
Wir sollten aber gemeinsam nach Annahme des Gesetzes am Ende des Jahres evaluieren, ob der von der Regierungskoalition durchgesetzte Wert nicht doch gesenkt werden kann. Herr Wegner hat eben bereits darauf hingewiesen. Die Evaluation des gesamten Gesetzes ist uns PIRATEN ein wichtiges Anliegen. Herr Roth hat angekündigt, dass dies ge
macht werden wird. Die PIRATEN-Landtagsfraktion begrüßt wie schon in der Ersten Lesung die Verschärfung der Sanktionen und die Berücksichtigung von Subunternehmen.
Noch etwas zu den Anhörungen. In den umfangreichen Anhörungen gab es insbesondere von den Arbeitgeberverbänden die Anmerkung, dass es in der Praxis oft zu Mischkalkulationen kommen wird, also zum Beispiel 6 Euro für den einen Auftrag und 8,50 Euro für den Auftrag des öffentlichen Dienstes. Dies wurde als problematisch angesehen. Ich möchte den Vertretern dieser Auffassung das Gleiche sagen wie schon im Ausschuss. Es gibt einen einfachen Trick: Bezahlen Sie einfach alle gut, dann haben Sie keine Probleme.
Von den Arbeitgeberverbänden wurde weiterhin bemerkt, dass staatliche Eingriffe hinter der Tarifautonomie zurückzustehen hätten. Dann dürften wir aber auch keine Fördergelder zahlen! Diese Vorschläge insbesondere von den Arbeitgebervertretern der Handwerkskammer sind der PIRATEN-Landtagsfraktion in sich nicht schlüssig genug. Hier gab es noch eine abweichende Stellungnahme der Arbeitnehmervertreter der Handwerkskammer. Diese war wieder schlüssig.
Es gab auch den Hinweis des Landkreistages, es gebe dadurch ein enormes Sparpotenzial, dass die Zahlungen für Aufstocker zurückgehen werden. Ich hatte in der Ersten Lesung unter anderem angemerkt, dass wir möchten, dass in § 6 nicht nur der Entgelttarif, sondern auch der Manteltarif genannt wird. Im Abänderungsantrag der GRÜNEN, dem wir beigetreten sind, wurde dies aufgenommen, im Antrag der Koalition leider nicht. Nach meiner Information wurde zwischenzeitlich darüber nachgedacht, aber offensichtlich konnte sich die SPD damit nicht durchsetzen. Das finde ich sehr bedauerlich. Daher werden wir uns beim Abänderungsantrag der Koalition enthalten.
Ich komme zum Abänderungsvorschlag der LINKEN. Den Schwellenwert von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, ist - wie ich eben ausgeführt habe - unsere Position. Beim Stundenlohn von 10 Euro haben wir allerdings ein Problem. Unser Wahlprogramm sagt 8,50 Euro. Schleswig-Holstein hat 8,33 Euro. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn ein Arbeitgeber 10, 12 oder 14 Euro zahlt, wir sind ja nicht gegen mehr Geld, es gibt allerdings unterschiedliche Auffassungen in unserer Partei zu den 10 Euro Mindestlohn. Deshalb werden uns bei diesem Abänderungsantrag ebenfalls enthalten.
Den Abänderungsantrag der GRÜNEN dagegen finden wir sehr gut. Dieser Antrag beinhaltet alle unsere wesentlichen Forderungen: die Abänderung des Schwellenwertes, den Manteltarif sowie einen Beirat
bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, wie es in Rheinland-Pfalz gemacht wurde. Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die wir unterstützen möchten. Deshalb sind wir diesem Antrag beigetreten und haben unseren eigenen Antrag im Ausschuss zurückgezogen. Herr Wegner findet den Abänderungsantrag auch gut, lediglich die Formulierung nicht. Ich bitte Sie daher, dem Abänderungsantrag von GRÜNEN und PIRATEN zuzustimmen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Summe ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf und dem Abänderungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen notwendige Regelungen zur Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge getroffen hat. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält wichtige Nachbesserungen, die wir in unserem Abänderungsantrag vorgesehen haben. Ich möchte zwei Punkte nennen. Das eine sind die freigestellten Verkehre im Sinne der Freistellungsverordnung zum Anwendungsbereich des ÖPNV auf Straße und Schiene, die nun dazugehören. Zum Zweiten wird gewährleistet, dass der Mindestlohn auch für Beschäftigte in den Bereichen gilt, die unter das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen. Diese Branchen auszuschließen, wäre nicht nachvollziehbar gewesen. Wir bedauern, dass die Koalition auf die Forderung der Gewerkschaften und anderer wie auch unsere Forderung nicht eingegangen ist, im öffentlichen Personennahverkehr einen im Saarland repräsentativen Tarifvertrag für die Tariftreue festzuschreiben. Viele andere Bundesländer sehen dies vor. Dies wurde eben schon genannt. Der mit dem Gesetzentwurf explizit indizierte Schutz vor Wettbewerbsverzerrung würde durch die Festschreibung eines repräsentativen Tarifvertrages wirksamer erreicht. Mir erschließt sich nicht, warum man erst in einigen Jahren eine Evaluierung vornehmen will, wo doch das klare Signal war, dass Rheinland-Pfalz für uns Modellland ist. Wir wollen Evaluierung im Vergleich mit Rheinland-Pfalz. Dort funktioniert es. Also hätte man diesen Schritt schon vorher machen können.
Die Absenkung des Schwellenwertes auf 25.000 Euro ist gegenüber dem Jamaika-Gesetz in der Zielsetzung leider auf halbem Wege steckengeblieben. Mit einem Schwellenwert von 10.000 Euro statt wie
nun vorgesehen 25.000 Euro wäre durchaus eine breitere Wirkung des Gesetzes erzielt worden. Die Gewerkschaften haben es dargelegt. Schätzungen zufolge werden bei dem vorgesehenen Schwellenwert von 25.000 Euro immer noch circa 95 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge im Saarland nicht unter das Gesetz fallen.
Auch der Gewerkschaftsforderung nach stärkerer Kontrolle schließen wir uns an. Ebenfalls sollte die vorgesehene Einschränkung, dass Nachunternehmen erst ab einem Auftragswert von 5.000 Euro eine Tariftreueerklärung abgeben müssen, entfallen, damit einzuhaltende Tarife nicht durch den Einsatz von weiteren Nachunternehmen unterlaufen werden können. Wir hätten uns auch, lieber Kollege Wegner, weitergehende Regelungen im Bereich der Sozial- und Umweltstandards gewünscht. Wir haben dies explizit aufgelistet in Anlehnung an das Gesetz in Nordrhein-Westfalen, meines Wissens das jüngste und modernste Gesetz. Es hat Dinge weiterentwickelt. Es hätte uns gut angestanden, Passagen zur Frauenförderung und zur Umweltförderung zu übernehmen.
Bei der umweltverträglichen Beschaffung heißt das beispielsweise, dass neben den voraussichtlichen Anschaffungskosten insbesondere die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer, vor allen Dingen die Kosten des Energieverbrauchs, der immer stärker drückt, beziehungsweise die Entsorgungskosten zu berücksichtigen sind, dass die Leistungsund Funktionsanforderungen hinsichtlich des Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausdrücklich im Anforderungskatalog genannt werden, dass man bestimmte Normen vorschreibt. Wir führen mit viel Aufwand im Umweltministerium beispielsweise die EMAS-Zertifizierung fort. Da wäre es ein Signal gewesen zu sagen, bestimmte Normen müssen gelten - auch als Motivation, solche Zertifizierungen vorzunehmen. Wir haben die Aufnahme eines neuen Paragrafen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beantragt, wie es in Nordrhein-Westfalen der Fall ist, um ein Zeichen zu setzen, dass die Gleichstellung von Frauen voranschreitet. Wir hätten ja auch Ausnahmen hineingebracht, wie das in Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist, wie zum Beispiel, dass die Regelungen nur gelten für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten oder ab einem Auftragswert von 50.000 Euro beziehungsweise im Baubereich ab einem Auftragswert von 150.000 Euro.
Der DGB hat explizit darauf hingewiesen, dass andere Länder vorschreiben, dass es entsprechende Frauenquoten gibt. Eine Frauenförderung hätte also auch unter Aspekten der Wettbewerbsverzerrung in dieses Gesetz gehört. Es wäre sicherlich sinnvoll
gewesen, die Zusammensetzung der Mindestlohnkommission festzuschreiben, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn so angepasst wird, dass seine Höhe auf Dauer sozial- und arbeitsmarktverträglich ist. Es wurde darauf hingewiesen, die Entwicklung werde beobachtet. Es ist nicht unbedingt an einem Mindestlohn von 8,50 Euro festzuhalten. Wir sagen in der allgemeinen Debatte um einen flächendeckenden Mindestlohn ja auch, dass es mindestens 8,50 Euro sein sollen. Wir sollten eine Lösung finden, die weiter entwickelt wird, die fließend ist. Wir sollten keinen statischen Wert festschreiben. Deswegen sollte nach unserer Ansicht spätestens nach vier Jahren eine wissenschaftliche Evaluierung stattfinden hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung, die dem Landtag vorgelegt werden sollte.
Wegen der hier aufgeführten Punkte werden wir uns bei dem Gesetz enthalten, bitten um Zustimmung zum eigenen Gesetz und hoffen, dass mit der Debatte um den Mindestlohn im öffentlichen Sektor im Land nun auch eine Debatte beginnt und dass wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene für alle Bereiche mit anstoßen und initiieren. Unsere Unterstützung hätten Sie dafür. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer glaubwürdig für faire Löhne eintritt, muss mit der Durchsetzung dort anfangen, wo er direkt Einfluss nehmen kann. Das haben die beiden Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Das steht nicht nur in unserem Koalitionsvertrag, sondern in dem Tariftreuegesetz, das wir heute verabschieden wollen, machen wir damit auch ernst.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Gesetz so schlecht nicht sein kann, ist im Laufe der Debatte erkennbar geworden. Kollege Linsler ist leider nicht im Raum, aber wenn er eine gewisse Miturheberschaft für sich und die Linkspartei reklamiert, dann kann es nicht so schlimm sein. Ich will das aufgreifen, weil er es an den Kollegen Roth gerichtet hat. Liebe Freundinnen und Freunde von der Linkspartei, wenn einer bei der Durchsetzung von Mindeststandards für Arbeitnehmer keinen Antreiber braucht, dann ist das Eugen Roth. Insofern hätte es dieses Gesetz auch ohne Sie in dieser Form gegeben.
Frau Dr. Peter, ich stimme Ihnen zu, natürlich führen wir auch eine darüber hinausgehende Diskussion um das Thema Mindestlohn. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nach der nächsten Bundestagswahl egal, wie sie ausgehen wird - in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird. Ich würde mich gerne für das Saarland und die Landesregierung an dieser Debatte beteiligen. Da wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, ist das viel einfacher möglich.
Meine Damen und Herren, die Tarifautonomie, auf die wir uns letztlich auch beziehen, hat einen besonderen Wert. Ich will das in aller Deutlichkeit sagen. Das treibt uns auch um. Wir glauben nämlich nicht, dass ein Wirtschaftsmodell wirklich fortschrittlich ist, bei dem sozusagen die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens darauf basiert, dass man niedrigere Löhne zahlt als andere Unternehmen. Das führt zu nichts anderem als zu umfassendem Lohndumping. Das hat noch nie zu mehr Entwicklung und Innovation geführt. Darauf baut unser Gedanke auch.
Ich sage an dieser Stelle auch: Es gibt sogar Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich für den Mindestlohn aussprechen, weil sie sich nachvollziehbar die Frage stellen, warum denn sie, die sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig bezahlen im Verhältnis zu denen, die ihre Leute mit einem Hungerlohn nach Hause schicken, bei Auftragsvergaben irgendeinen Nachteil haben sollen. Nein, mit einem solchen Gesetz schützen wir auch Unternehmer, die ihre Leute anständig behandeln. Das ist auch ein Wert an sich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf dieses Gesetzes legt eine verbindliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde fest. Ich will noch einmal darauf hinweisen, es geht nicht darum festzulegen, wie viel jemand in Zukunft verdienen soll. Natürlich sind wir froh, wenn es mehr wird. Aber wir haben eine Lohnuntergrenze festzulegen, wir haben die Entscheidung zu treffen, unter welche Grenze man nicht gehen darf. Diese Lohnuntergrenze muss bereits ab einem Auftragswert von 25.000 Euro eingehalten werden. Es ist die Hälfte dessen, was vorher unter der Jamaika-Regierung Rechtslage war.
Neben der Verpflichtung zur Einhaltung der tariflich vorgegebenen Arbeitsbedingungen ist auch die Verpflichtung zur Gleichstellung von Leiharbeitskräften mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung fester Bestandteil des neuen Gesetzes. Auch das will ich gesondert hervorheben, weil das Thema Leiharbeit uns in vielen anderen Fassetten ebenso beschäftigt.
Darüber hinaus wird ein Register über Unternehmen eingeführt, die von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind. Es wird die Wirksamkeit von Nachkontrollen verbessert, letztlich werden auch die
Sanktionen verschärft bis hin zum Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu fünf Jahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jetzt viel darüber geredet worden, was man hätte noch besser machen können. Ich will nur einmal darauf verweisen - auch das ist in der Anhörung deutlich geworden -, das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat, obwohl auch es Vorschläge unterbreitet hat, was man noch alles machen kann, der Neufassung sogar bescheinigt - ich zitiere -, ein weitreichendes und vielleicht das effektivste Tariftreuegesetz in ganz Deutschland zu sein. Deshalb glaube ich schon, Herr Kollege, dass das etwas ist, bei dem wir nicht anderen hinterherhinken, sondern bei dem nach Auffassung von Leuten, die sich wissenschaftlich betätigen, wir nicht nur ein weitreichendes, sondern vielleicht sogar das effektivste Tariftreuegesetz in ganz Deutschland haben werden. Auch das ist ein Punkt, auf den man stolz sein kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist auch nicht so, dass die Regierung oder die Regierungsfraktionen in der Anhörung, in den Beratungen im Ausschuss nicht bereit gewesen wären, noch einmal Hand an das Gesetz zu legen. Es ist ja an einigen Stellen nicht unwesentlich verändert worden. Und deshalb bin ich all denjenigen, die an den Ausschussberatungen mitgewirkt haben, Kollege Wegner, außerordentlich dankbar, weil ich glaube, dass das, was wir jetzt beschließen, noch besser ist als das, was wir hier eingebracht haben.
Die freigestellten Verkehre sind noch einmal mit einbezogen worden, die Schülerverkehre und die Behindertentransporte. Man muss sich einmal vorstellen, wir hätten das nicht gemacht. Ich frage mich, mit welcher Argumentation. An der Stelle ist es vielleicht gerade besonders nötig. Und im Übrigen machen wir natürlich auch deutlich, dass wir das durchaus dann auch zur Anwendung bringen, wenn möglicherweise das Land auch selber betroffen sein wird oder wenn das Land mit in der Förderung ist.
Meine Damen und Herren, der Mindestlohn von 8,50 Euro wird zukünftig auch in den Branchen greifen, die vom Arbeitnehmerentsende- oder Mindestarbeitsbedingungsgesetz erfasst sind, sofern die dort vereinbarten Mindestlöhne für alle unter 8,50 Euro liegen. Auch das ist, wie ich finde, ein Fortschritt und eine Besserstellung gegenüber dem, was wir ursprünglich diskutiert haben. Der ebenfalls schon erwähnte Tatbestand, dass Werkstätten für Behinderte dagegen wegen ihrer vergabe- und sozialrechtlichen Sonderstellung aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden, ist sachlich auch in aller Form begründbar und richtig.
Die Preisgleitklausel ist schon mehrfach angesprochen worden. Auch die Aufnahme der Möglichkeit einer Durchgriffshaftung der Nachunternehmer ist richtig. Und die Tatsache, dass dieses Gesetz nicht befristet wird, sondern die Befristung aufgehoben wird, ist ein Hinweis darauf, für wie wichtig wir dieses Gesetz halten und dass die Kategorie, die Eugen Roth bemüht hat, nämlich dass es sich auch hier um eine historische Weichenstellung handelt, nicht verkehrt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch etwas sagen zu den Anträgen, die aus den Oppositionsfraktionen eingebracht worden sind. Da gibt es zunächst einmal den Antrag, den Mindestlohn auf 10 Euro zu erhöhen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt sicherlich in den Regierungsfraktionen niemanden, der irgendjemandem einen Stundenlohn von 10 Euro nicht gönnen würde; meinetwegen könnte es auch noch deutlich mehr sein. Aber ich will darauf hinweisen, dass wir uns bei der Lohnuntergrenze natürlich auch an dem orientiert haben, was etwa auf gewerkschaftlicher Seite als Lohnuntergrenze definiert wird, 8,50 Euro. Es gibt im Übrigen Tariftreuegesetze, in denen diese Grenze höher ist, aber auch solche, in denen sie niedriger ist. Die Anzahl derer, in denen sie niedriger ist, ist deutlich höher als umgekehrt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, dort, wo Sie in der Regierung sind, nämlich in Brandenburg, gibt es einen Mindestlohn nach Tariftreuegesetz von 8 Euro. Wir liegen also im Vergleich zu dem Land, wo Sie in der Regierung sind, deutlich drüber.
Ich sage Ihnen auch - und das ist ein bisschen bedauerlich, weil es irgendwann nur noch zum Spiel wird -, selbst wenn wir hier 10 Euro eingebracht hätten, hätten Sie 11 Euro gefordert. Lassen Sie uns also bei einer Grenze bleiben, die nicht von uns, von irgendjemandem im politischen Rahmen, sondern von der Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von den Gewerkschaften als Untergrenze festgelegt ist. Mit den 8,50 Euro liegen wir richtig.