Protocol of the Session on January 16, 2013

(Zuruf von der SPD: Oje!)

ist das Quorum erreicht, eine Zweidrittelmehrheit ist dafür.

(Weitere Zurufe.)

Nein, das ist nicht immer so. Bei der einfachen Gesetzgebung haben Sie gesagt, 25 Prozent müssen dafür sein, und außerdem müssen noch mehr dafür sein als dagegen.

(Zurufe und anhaltendes Sprechen.)

Sobald man dort 25 Prozent Zustimmung hat, ist es in Ordnung. Aber insbesondere lohnt es sich dort auch, dagegen zu stimmen. Bei verfassungsändernden Maßnahmen - - Das entspricht genau der Gesetzeslage in Italien! Dort wird auch dazu aufgerufen, nicht zur Wahl zu gehen, wenn man gegen einen solchen Entwurf ist. In dem Falle macht es

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Sinn, nicht zur Wahl zu gehen. Es ist letztlich ein Aufruf gegen Bürgerbeteiligung!

(Beifall bei den PIRATEN und vereinzelt bei der LINKEN.)

In dem Moment, wo ich eine Verfassungsänderung erlaube, damit aber faktisch eine 50-Prozent-Hürde schaffe - und es schönrede in dem Sinne, ich will 50 Prozent Beteiligung, ich brauche ja keine 50 Prozent Zustimmung -, brauche ich aber faktisch 50 Prozent Zustimmung,

(Zuruf von der CDU: Hä?)

weil Gegenstimmen nicht zustande kommen - zumindest wenn die Leute, die dagegen sind, nicht zur Wahl gehen; das würde ja durchaus Sinn machen.

(Sprechen und Heiterkeit.)

So. - Dann habe ich hier noch die weiteren Ausschlüsse, die Amtseintragung. Die Amtseintragung wird jetzt für Volksentscheide in der Verfassung festgeschrieben. Dadurch kann sie auch nur mit einer Zweidrittelmehrheit wieder rückgängig gemacht werden. Es gab jetzt Argumente zu der Frage, ob das ein Vor- oder Nachteil ist. Dazu muss man einfach nur in die anderen Bundesländer schauen.

In den Bundesländern, in denen die Amtseintragung ebenfalls festgeschrieben ist, gab es Volksentscheide nur dann, wenn diese parallel zu einer Wahl stattfanden. Fernab jeglicher Wahltermine kam dort nie ein Volksentscheid zustande. Nur dann, wenn die Leute sowieso in die Wahllokale gingen und noch zusätzlich zur Landtagswahl, Bundesstagswahl, was auch immer, einen zweiten Schein ankreuzen konnten mit dem konkreten Volksbegehren, kam ein Volksentscheid zustande. In den Ländern, in denen freie Sammlung möglich ist, gab es das auch außerhalb von Wahlen. Das allein ist Beleg genug, dass freie Sammlung die bessere Methode ist. Sie sind ja offensichtlich auch nicht völlig gegen die freie Sammlung, wenn Sie es für die 5.000 Unterschriften erlauben.

Da gibt es die Möglichkeit entsprechend der Bestätigung durch die Meldeämter. Es reicht nicht, einfach einen Zettel mit 5.000 Unterschriften vorzulegen, es reicht nicht, 5.000 Unterschriften von teilweise Minderjährigen, nicht Wahlberechtigten, Leuten, die außerhalb des Saarlandes wohnen, oder wem auch immer vorzulegen. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Person wahlberechtigt ist und überhaupt existiert. Genau diese Möglichkeit besteht. Man kann diesen Nachweis bringen. Wir haben das beispielsweise bei Bundestagswahlen. CDU und SPD hatten das schon längere Zeit nicht mehr, aber Parteien, die nicht im Bundestag oder im Landtag vertreten sind, müssen nach dem gleichen Schema Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt an einer Wahl teilnehmen zu können.

Die Meldeämter sind damit teilweise überfordert. Wir hatten bei der Bundestagswahl 819 Unterschriften zu bringen, ein Promille der Wahlberechtigten. Und da es bei der Bundestagswahl kein Kriterium war, dass das irgendwie auf Wahlkreise verteilt sein muss, war es für uns natürlich das Einfachste, diese Unterschriften in Saarbrücken zu sammeln. Das hatte zur Folge, dass wir mit einem Packen von 500 Unterstützerunterschriften auf das Bürgeramt in Saarbrücken gegangen sind, woraufhin die erstmal vier Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen für zwei Tage abgestellt haben, um das abzuarbeiten. Die sind das aber auch gewohnt. In Tholey habe ich länger diskutiert, als es gedauert hat, die Dinger letztlich zu bestätigen. Ich musste etwa eine Viertelstunde warten, eine halbe Stunde diskutieren, und danach war es in zwei Minuten erledigt. Wenn man auf ein Amt kommt, wo die Leute dieses Verfahren nicht wirklich kennen - durch entsprechende Volksbegehren wird das natürlich häufiger vorkommen und dies auch in den kleineren Gemeinden -, dann kann das schon zu Problemen führen. Die Leute haben mehr Angst vor Dingen, die sie nicht kennen, als vor Dingen, von denen sie wissen, dass sie gefährlich sind.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zum Schluss noch ein Wort zur Volksinitiative, wie sie hier festgeschrieben wird. In anderen Ländern ist es möglich, zum einen Volksentscheide und Volksbegehren nicht nur zu Gesetzen, sondern auch zu dem Äquivalent zu einem Antrag hier im Landtag zu starten. Dort ist es auch möglich, eine Volksinitiative, falls sie abgelehnt wird, als Volksbegehren weiterzuführen. Das ist hier nicht vorgesehen. Deshalb stellt sich die Frage, was bringt uns letztlich diese Volksinitiative? Letztlich ist es weniger ein Volksbegehren, sondern eher eine bessere Petition. Man muss es tatsächlich mit der Petition vergleichen, die grundgesetzlich gesichert ist. Eine Petition kann eine Person schreiben und sie wird behandelt. Hier brauche ich 5.000 Unterschriften und das Einzige, was ich dafür erhalte, ist ein Rederecht im Ausschuss und eine Garantie gewisser Fristen. Aber ich habe im Gegensatz zur Volksgesetzgebung eben nicht die Möglichkeit, auch gegen den Widerstand -

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist schon überschritten.

Einen letzten Satz noch. Ich habe bei der Volksinitiative im Gegensatz zum Volksbegehren nicht die Möglichkeit, das auch gegen den Widerstand des Landtages durchzusetzen. Wir werden uns deshalb enthalten, weil uns das nicht weiterbringt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Vielen Dank Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dr. Simone Peter von B 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für mehr Demokratie im Saarland. Das Saarland belegt in allen drei der bisher von Mehr Demokratie e. V. herausgegebenen Rankings zu Volksentscheiden mit der Schulnote 6,0 den letzten Platz im Bundesländervergleich. Es gab noch nie ein Volksbegehren und folglich auch noch nie einen Volksentscheid. Ich freue mich auch, dass der Vertreter von Mehr Demokratie e. V. Robert Karge heute bei uns ist und mit seinen Vorschlägen auch außerparlamentarisch intensiv zur Debatte beiträgt.

In den Neunzigerjahren wurde auf kommunaler Ebene die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung eingeräumt. Eine wichtige Etappe - Hubert Ulrich hat das Beispiel schon beim letzten Mal genannt - war das Votum 2007 gegen das Kohlegroßkraftwerk in Ensdorf. Das ist uns allen noch sehr gut in Erinnerung. Es war in unserem Sinne - also im Sinne der GRÜNEN - so gelaufen, dass sich dort zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger nach intensiver Debatte gegen den Neubau eines Kraftwerks ausgesprochen haben. Nun folgt der überfällige Schritt auf der Landesebene. Es soll die Möglichkeit des Volksbegehrens geschaffen werden. Wir haben dazu im Parlament immer wieder entsprechende Initiativen gestartet, die im Koalitionsvertrag der Jamaika-Regierung letztendlich zum Erfolg geführt haben in dem Sinne, dass es einen ersten Entwurf gab, der dann ins Verfahren kam. 2008 hatte die CDU mit dem Finanztabu die Hürde noch so hoch gelegt, dass auch die anderen Vereinfachungen keinen Sinn machten.

Wir stimmen deswegen dem Gesetzentwurf sowie der Verfassungsänderung im vorherigen Verfahren zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes heute auch in Erster Lesung zu. Wir haben die Initiative, wie ich eben schon sagte, unter Jamaika ergriffen und in den Koalitionsvertrag die Dinge einverhandelt, die hier im Wesentlichen mit vorliegen. Damals wurde der Gesetzentwurf noch mit der SPD verhandelt, aber nicht mehr ins Parlament eingebracht, da die Koalition im letzten Jahr scheiterte.

Was heute zur Abstimmung steht, ist also in wesentlichen Punkten auf die Initiativen in den letzten Jahren zurückzuführen. In einigen wichtigen Punkten gab es aber leider Verschlechterungen

(Zuruf)

eigentlich alles, das nehme ich gerne auf, Kollege Meiser -, obwohl wir mit der CDU natürlich auch unter Jamaika einige schmerzliche Kompromisse

schließen mussten. In dem jetzigen Gesetzentwurf fehlt die Möglichkeit, nach der Ablehnung einer Volksinitiative, die einen Gesetzentwurf als Grundlage hat, direkt das Volksbegehren anzugehen. Dadurch wird die Volksinitiative wirklich abgeschwächt. Das hätte man in der Form nicht tun müssen. Alle gesammelten Unterschriften verlieren dann an Bedeutung. Ich vermute, das wird auch die Motivation mindern, eine Volksinitiative überhaupt anzugehen. Und in der Gesetzesbegründung heißt es - Herr Bierbaum hat das eben schon zitiert -: soll ein Volksbegehren gestartet werden, muss erst ein Zulassungsantrag gestellt werden, für den 5.000 Unterschriften zu sammeln sind. Das macht eine Volksinitiative natürlich unattraktiv.

Wir kritisieren auch, dass bei Volksbegehren die Amtseintragung künftig in der Verfassung verankert werden soll. Warum hier die freie Unterschriftensammlung samt und sonders ausgeschlossen wird, können wir nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht ist zudem zu kritisieren, dass nicht geregelt ist wie die Bürger informiert werden sollen und dass ein Volksbegehren nicht stattfinden kann, wenn es Auswirkungen gibt, die größer als 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent des Landeshaushalts betragen. Im positiven Sinne möchte ich auch das, was eben schon genannt wurde, begrüßen, dass eine Absenkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden erfolgt ist. Schade, dass das Bürgerbegehren nicht angegangen wurde. Das hätte die ganze Sache noch komplettiert. Auch hier hat das Saarland noch einen erheblichen Nachholbedarf.

Insgesamt ist das ein guter Weg, aber es ist nicht der große Wurf. Wir hoffen, dass wir in den Ausschüssen unsere Punkte, die wir auch schon unter Jamaika angebracht hatten, hier noch einbringen können, dass wir das eine oder andere noch erreichen können und dass unsere Anregungen bei Ihnen im Sinne einer breiten Akzeptanz für mehr Bürgerbeteiligung und mehr direkte Demokratie im Saarland Gehör finden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank Frau Abgeordnete Peter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach der Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen, die wir im vergangenen Jahr hier im Plenum im Rahmen eines Änderungsantrages zur Verfassung des Saarlandes bereits angegangen sind und wo wir - Frau Kollegin Berg hat vorhin bereits darauf hingewiesen - auch breit dargestellt haben, von welchem Geist

diese Verfassungsänderung und hier die einfachgesetzliche Umsetzung getragen ist, steigen wir heute ein in die einfachgesetzliche Konkretisierung und die einfachgesetzliche Umsetzung dessen, was wir in diesem Jahr in der Verfassung des Saarlandes ändern werden.

Zu den Hintergründen ist bereits Stellung genommen worden. Ich will aber noch einmal ganz kurz auf die konkreten Regelungen eingehen und dann noch auf das eine oder andere, was an dieser Stelle gesagt und an anderer Stelle bereits vonseiten der Opposition, insbesondere vonseiten der PIRATEN, geschrieben worden ist. Die allgemeinen Ziele dieses Gesetzentwurfs sind die Schaffung einfacher und rechtsklarer Verfahren, sowohl für die Volksinitiative wie auch für Volksbegehren und Volksentscheide. Dem dient zum Beispiel die Legaldefinition der Staatsleistung, aber eben auch die Klärung der Verfahrensfragen dessen, was wir nicht bereits in der Verfassung geklärt haben, weil es an dieser Stelle einfachgesetzlich geregelt gehört. Gerade bei der Volksinitiative haben wir uns dazu entschieden, damit es ein praktikables Instrument der Massenpetition, wie es an anderer Stelle genannt wird, bleibt, für schnelle und niedrigschwellige Verfahren zu optieren. Wir haben gesagt, wir wollen, dass an dieser Stelle der Impuls aus der Bevölkerung in die parlamentarische Arbeit hineingetragen wird. Das ist ja etwas anderes als eine Petition, in der es in der Regel um subjektive Betroffenheit geht. Bei der Massenpetition, bei der Volksinitiative, soll gerade andersherum dafür gesorgt werden können, dass Bürgerinnen und Bürger in einem umfangreichen Maßstab von 5.000 Unterschriften in die Lage versetzt werden, dem Parlament Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb braucht es einerseits rechtsklare Verfahren, andererseits aber auch niedrigschwellige Verfahren, damit solche aktuelle Themen dann auch in einem zügigen Verfahren ins Parlament kommen können.

Daher haben wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, bewusst dafür entschieden, von der Volksinitiative nicht den voraussetzungslosen Übergang zum Volksbegehren zu schaffen, weil wir dann nämlich auch die Voraussetzungen des Volksbegehrens an die Volksinitiative hätten anklemmen müssen. Dadurch hätten wir lediglich erreicht, dass es schwieriger geworden wäre, wenn man nicht einen noch schwierigeren Zwischenschritt eingeräumt hätte. Das ist übrigens auch die Lösung, die in vielen anderen Verfassungen gewählt geworden ist, etwa in Niedersachsen. Nur so kann die Volksinitiative niedrigschwellig und schnell sein. Nur so kann sie ihren Sinn als Massenpetition erfüllen. Deshalb ist die gefundene Lösung logisch und richtig, und deshalb steht diese Koalition zu dieser Lösung. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Lösung ist nun einmal die richtige.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben uns des Weiteren für offene, transparente und dialogorientierte Verfahren der plebiszitären Entscheidungsfindung entschieden. Konkret führen wir einen Dialog auf Augenhöhe ein, durch Anhörungspflichten des saarländischen Landtags beziehungsweise des zuständigen Landtagsausschusses gegenüber auch der Volksinitiative. Das war nicht zwingend. Das ist auch nicht in allen anderen Bundesländern der Fall. Dadurch kann aber bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Volksinitiative zur Frage der Zulässigkeit gehört werden und später dann zu der von ihr aufgeworfenen Frage, die hier ins Parlament kommt.

Wir tun dies bei der Volksinitiative übrigens getragen durch den zuständigen Ausschuss. Das Verfahren wird in der Tat in einem Dialog zwischen Parlamentariern auf der einen Seite und Initiatoren auf der anderen Seite stattfinden. Das ist besser, meine sehr verehrten Damen und Herren, als würde irgendeine dritte, eine staatliche Stelle zwischengeschaltet. Denn so erreichen wir tatsächlich das, was wir alle hier im Hause wollen: dass eine moderne Bürgergesellschaft auch vom Dialog zwischen Bürgergesellschaft und hauptamtlicher Politik lebt. Das schaffen wir durch diese Verfahrensweisen. Sie hätten das auch feststellen können, wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen hätten, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Gestatten Sie mir, auf das eine oder andere, das hier angesprochen wurde, einzugehen, insbesondere auch auf die Kritik der PIRATEN-Fraktion. Wir haben ja während der vergangenen Monate erlebt, dass es, abgesehen von ihrem Kernthema Transparenz, das ich sehr anerkennenswert finde, schwierig ist, Themen der PIRATEN zu identifizieren. Ich rate Ihnen allerdings dazu, nun nicht bei Ihrem Kernthema, der Partizipation von Bürgern an Entscheidungsfindungen, weiterhin so zu argumentieren, wie Sie das hier tun. Denn man könnte Ihnen dann zu Recht vorwerfen, dass Sie ganz offensichtlich den Gesetzentwurf nicht gelesen haben, dass Sie sich auch offensichtlich nicht mit der geltenden Rechtslage befasst haben.

Ich möchte mich mit einigen wenigen Anmerkungen zu Ihren Ausführungen begnügen. Sie haben vorhin behauptet, künftig wäre ein Volksentscheid über die Volksgesetzgebung nicht mehr möglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Volksgesetzgebung ist - Stand heute, Verfassungsrechtslage heute - geregelt in der Verfassung des Saarlandes. Das muss sie auch, weil sie eine Kernvorschrift der demokratischen Zusammenhänge in unserem Land ist. Das muss staatsorganisatorisch in der Verfassung des Saarlandes geregelt sein. Und über solche ver

(Abg. Theis (CDU) )

fassungsrechtlichen Vorschriften sagt die Verfassung des Saarlandes - Stand heute, ungeändert -, dass Volksentscheide über Verfassungsänderungen nicht stattfinden. Das heißt, bislang ist die Volksgesetzgebung der Verfassungsänderung durch Volksentscheid entzogen. Hier nun zu sagen, das wäre künftig so, weil sich die Koalition dafür entschieden hätte, bedeutet, meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts anderes als die Offenbarung, dass man die aktuelle Rechtslage nicht kennt. Und das passt nicht, wenn man hier im Parlament über dieses Thema sprechen möchte! Man sollte sich dann wenigstens mit dem beschäftigt haben, worum es hier geht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie haben uns des Weiteren - und dafür bin ich Ihnen dankbar, weil ich Sie ursprünglich überhaupt nicht verstanden hatte - erklärt, was in Ihrer Presseerklärung vom gestrigen Tage der Vergleich mit Italien zu suchen hatte. Sie haben, ich will es kurz zusammenfassen, im Grunde genommen kritisiert, dass eine Mindestgröße der Beteiligung an einer Entscheidung über eine Gesetzesänderung vorgesehen ist. Eine Mindestgröße der Beteiligung, das meint, dass ein bestimmter prozentualer Anteil von Menschen zur Abstimmungsurne gehen muss, damit ein Volksentscheid überhaupt erfolgreich sein kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist zum einen eine, wie ich finde, verfassungsrechtlich zwingende Tatsache, dass wir ausschließen müssen, dass aktivistische Gruppen sozusagen unter Desinteresse der breiten Öffentlichkeit, ohne dass es also wesentliche Teile der saarländischen Bevölkerung sind, die darüber entscheiden, mit zwei oder dreiprozentiger Beteiligung Gesetze machen, obwohl doch ein repräsentativer Gesetzgeber vorhanden ist, der von 60 oder 70 Prozent der Menschen gewählt worden ist. Es ist aus unserer Sicht daher verfassungsrechtlich zwingend erforderlich, dass es eine solche Mindestzahl gibt.

Zum anderen ist die Tatsache zu bedenken - und darüber kann man dann schon wieder ein wenig schmunzeln -, dass Ihnen das eigentlich auch nicht fremd sein sollte. Die Kollegin Rehlinger ist jetzt leider gerade nicht anwesend; es ist eigentlich ihr Verdienst, darauf aufmerksam gemacht zu haben: In § 10 Abs. 1 der Satzung der PIRATEN-Fraktion steht, die PIRATEN-Fraktion sei erst dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der PIRATEN-Fraktion an einer Sitzung der PIRATEN-Fraktion teilnehme. Ja nun, meine sehr verehrte Dame, meine sehr verehrten Herren von den PIRATEN, das ist doch nichts anderes als ein Mindestteilnahmequorum!