Sie reden weiche Standortfaktoren schlecht. Dinge, die wir im Saarland als Aushängeschild benutzen könnten, reden Sie schlecht. Aber das ist wahrscheinlich Ihr Hobby, anders können Sie nicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an das anschließen, was Frau Willger-Lambert gerade eben vorgetragen hat. Wenn Sie sich den Kulturhaushalt anschauen, sehen Sie zunächst eine Steigerung um 9,1 Prozent alleine im Kernhaushalt auf 31,73 Millionen Euro. Bei der Generalaussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hatten einige noch die Befürchtung, bei der Kultur würde kräftig gekürzt, und waren der Meinung, wir müssten neben der Bildung auch die Kultur vom Sparen ausnehmen. Mit Vorlage dieses Haushalts sehen Sie, dass diese Sorge nicht nur unbegründet war, sondern dass wir im Gegenteil sogar noch kräftig draufgelegt haben. Beim Bund wird schon groß gefeiert, wenn der Kulturansatz nur um 1,5 Prozent steigt.
Jetzt zur kulturellen Bildung und Kulturförderung für die sogenannten Kleinen oder die freie Szene, Herr Schnitzler. Es ist richtig, der Titel Arbeit und Kultur wird um 11.000 Euro gekürzt. Ich kann Ihnen auch sagen, woher das rührt. Dieser Titel wird zu 50 Prozent vom Land und zu 50 Prozent von der Arbeitskammer getragen. Es gibt eine entsprechende Vereinbarung über die jeweils hälftige Finanzaufteilung.
Jetzt hat die Arbeitskammer ihren Beitrag um 11.000 Euro gekürzt, infolgedessen wird auch im Landeshaushalt um diesen Betrag gekürzt. Stockt die Arbeitskammer wieder um 11.000 Euro auf, wird auch das Land wieder um 11.000 Euro aufstocken. Das ist die einzige Erklärung zu diesem kleinen Titel, mehr Gründe gibt es nicht.
Dem stehen plus 50.000 Euro bei der Leseförderung gegenüber. Wir haben bei den Kinder- und Jugendtheatern - jetzt sind wir bei der theaterpädagogischen Förderung - ein Plus von 58.200 Euro. Dazu gehört die Stelle eines Theaterpädagogen. Das ist mehr, als Sie mit Ihrer einen Aufstockung um 12.000 Euro an anderer Stelle erreichen wollten. Auch damit wird Theaterpädagogik gefördert. Was Sie uns eben geschildert haben, ist angedockt beim Theater Überzwerg und nicht beim Theaterpädagogischen Zentrum - Ergebnis und Arbeit des Theaterpädagogen - aber im Endeffekt dasselbe. Ich sage es noch mal: In diesem Haushalt plus 58.200 Euro.
Plus 46.000 Euro haben wir bei den kleineren Museen. Damit ist nicht die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gemeint. Wir haben plus 40.000 bei grenzüberschreitenden Projekten. Das sind Dinge, die sich im Zuge von Luxemburg als Kulturhauptstadt entwickelt haben, als viele grenzüberschreitende Projekte gefördert wurden.
Die Koalitionsfraktionen haben in diesem Kulturhaushalt noch mal etwas draufgelegt. Während Sie 12.000 an dieser einen Stelle drauflegen wollten, was wir abgelehnt haben, haben wir gesagt, wir beantragen plus 10.000 Euro für die pädagogische Filmarbeit. Damit werden Institutionen gefördert wie zum Beispiel das Kino Achteinhalb, aber auch andere. Ferner erhöhen wir um 15.000 Euro bei der Kunstförderung sowie um 10.000 Euro bei der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Unsere Änderungsanträge, Herr Schnitzler, gehen deutlich weiter als das, was SPD oder LINKE mit ihren kleinen Änderungsanträgen im Kulturbereich beabsichtigt haben. - Herr Schnitzler, Sie wollten eine Zwischenfrage stellen.
Ich habe eben in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass diese Erhöhungen unsere Zustimmung finden. Meine Kritik ist folgende. Die Vielzahl der Haushaltstitel, die Zerstreuung in alle möglichen Teilhaushalte ist ein Problem bezüglich einer kontinuierlichen, dauerhaften und auch geplanten Angebotspalette von Kultur.
Mit Verlaub, dieser Meinung bin ich nicht. Wir haben hier konkrete Zuordnungen. Und hinter den Titeln verbirgt sich ja etwas ganz Konkretes. Wenn Sie eine dauerhafte Sicherheit für die Kulturinstitutionen wollen, die davon betroffen sind, können Sie das nicht alles in einem großen Titel zusammenfassen und dann nach Gutdünken verteilen. Gerade die Institutionen, die hier einzeln genannt sind, beziehen ihre Sicherheit daraus, dass sie einen eigenen Titel haben beziehungsweise aus einem bestimmten Titel gespeist werden. Ich sehe keinerlei Gewinn, wenn wir jetzt alles zusammenwerfen würden.
Für alle Dinge, die Sie eben genannt haben, für die kulturelle Bildung, für die freie Szene, für die Theaterpädagogik, haben wir in diesem Jahr einen Aufwuchs von 230.000 Euro, wenn der Landtag unsere Änderungsanträge absegnet. Wer sagt, wir würden nur etwas für die Großen machen und nicht für die Kleinen, der verkauft die Leute ein Stück weit für dumm.
Jetzt sage ich noch etwas zur Steigerung beim Staatstheater. Wenn man sagt, das gehe alles ans Staatstheater und an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, dann erinnere ich daran, was hier los war, als wir beim Staatstheater mal einen kleinen Einschnitt vorgenommen haben. Jetzt setzen wir aufgrund von Tarifanpassung und anderer Maßnahmen wieder etwas drauf, um das Theater ein Stück weit für die Zukunft abzusichern. Es kann doch nicht sein, dass man jetzt sagt, eine Steigerung sei nicht angebracht, man würde das Geld besser in die freie Szene geben. Das ist ja wohl sehr widersprüchlich. Aber ich nehme das an dieser Stelle einfach mal zur Kenntnis.
Gehen Sie doch mal ins Staatstheater und schauen sich das Programm an, das dort geboten wird, was dort mittlerweile auch für Kinder und Jugendliche getan wird mit Jugendclubs, mit speziellen Vorstellungen für Kinder, mit Jugendtanzgruppen und ähnlichen Dingen! Auch hier wird kulturelle Bildung betrieben und hier werden gerade für die Gruppe, die Sie eben genannt haben, gute Angebote gemacht.
Dasselbe gilt übrigens genauso für die Museumspädagogik. Auch die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz tut sehr viel für Kinder und Jugendliche und bietet spezielle Programme für diese Gruppen an, ebenso bei der Museumspädagogik. Alles in allem gibt es im Kulturhaushalt eine gute und solide Steigerung. Wir decken hier alle Bereiche ab: Hochkultur, Breitenkultur und die freie Szene und erst recht die kulturelle Bildung, wo wir uns für die Zu
Vielen Dank, Herr Schmitt. - Das Wort hat nun der Ministerpräsident und Minister für Justiz, Peter Müller.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, erstmals als Justizminister zum Justizhaushalt im Rahmen einer Haushaltsdebatte das Wort ergreifen zu können. Ich tue das sehr gerne und voller Respekt vor der Arbeit der Justizorgane und in voller Übereinstimmung mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz. Warum in voller Übereinstimmung mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz?
Damit Unklarheiten, die in dieser Debatte entstanden sind, beseitigt werden, erkläre ich Folgendes. Nach der Gewaltenteilungslehre - Sie können bis Montesquieu zurückgehen - gibt es drei Staatsgewalten: die Gesetzgebung, die Exekutive - die ausführende - und die Recht sprechende Gewalt. Zur Recht sprechenden Gewalt gehören diejenigen, die Recht sprechen. Das sind die Richter und die Gerichte. Die Verwaltung, auch die Justizverwaltung, hat mit der Judikative nichts zu tun, sondern ist Exekutive. Deshalb ist der Minister, jeder Minister, jeder Justizminister Exekutive, nur Exekutive und sonst gar nichts. Deshalb ist es völliger Unsinn, in dem Zusammenhang von einer Durchbrechung der Gewaltenteilung zu reden. So viel Staatsrecht für Anfänger.
Im Übrigen hat dieser Gewaltenteilungsgrundsatz Verfassungsrang. Er ist ausdrücklich im Grundgesetz und in der Landesverfassung festgeschrieben. Wenn Sie denn wirklich ernsthaft der Meinung sein sollten, mit der Tatsache, dass der Ministerpräsident gleichzeitig die Aufgaben des Justizministers wahrnimmt, werde die Gewaltenteilung durchbrochen, dann gehen Sie zum unabhängigen saarländischen Verfassungsgerichtshof und lassen Sie die Frage dort überprüfen. Sie werden eine interessante Antwort erhalten.
Die Grenze verläuft nicht zwischen Ministerpräsident und Justizminister; die Grenze verläuft zwischen Justizminister und den Gerichten. Eine Durchbrechung der Gewaltenteilung wäre es, wenn der Justizminister Präsident des Oberlandesgerichtes oder des Finanzgerichtes wäre, aber nicht, wenn der Justizminister gleichzeitig weitere Aufgaben in der Landesregierung wahrnimmt. Im Übrigen ist an irgendeiner Stelle in der Debatte gesagt worden, ja, wenn der Ministerpräsident Justizminister ist, dann kann er die
Verwaltungs- und die Finanzgerichtsbarkeit auflösen. Hierzu empfehle ich die vorsichtige Lektüre des Grundgesetzes. Dort ist die Finanzgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Unabhängigkeit der Gerichte festgeschrieben. Ich kann Ihnen eines versprechen: Dieser Justizminister wird die Unabhängigkeit der Gerichte mit allen Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, verteidigen - bis zur letzten Patrone, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das wird er auch deshalb tun, weil die saarländischen Justizorgane ausgesprochen gute Arbeit leisten und damit den Rechtsfrieden im Land sichern. Ich will anhand weniger Zahlen deutlich machen, was an Aufgaben auf die 2.214 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Justiz zukommt. In jedem Jahr werden bei den Amtsgerichten 17.000 Zivil- und 12.000 Familienrechtsstreitigkeiten erledigt, aber auch 15.000 Nachlassverfahren, 22.000 Betreuungsverfahren, 75.000 Grundbuchsachen. Das Landgericht erledigt alleine 6.500 Zivilverfahren; die Staatsanwaltschaft in jedem Jahr 65.000 Ermittlungsverfahren. Jahr für Jahr werden 13.000 Strafvollstreckungsverfahren in der Staatsanwaltschaft bearbeitet. In den Vollzugsanstalten sitzen 885 Gefangene ein. Das alles läuft reibungslos und glatt. Das ist nur möglich, weil die Motivation der Bediensteten in der Justiz hoch ist. Das gilt es anzuerkennen. Dafür will ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich stehen wir immer wieder neuen Herausforderungen gegenüber. Ich will deshalb einige Bemerkungen zum Strafvollzug machen. Wir haben im Strafvollzug, insbesondere im offenen Vollzug, Belegungsgrenzen erreicht. Darauf musste reagiert werden. Wir haben mit der Errichtung eines neuen Haftgebäudes bei der JVA Saarbrücken darauf reagiert. Ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr fertiggestellt werden kann. Wir haben auch auf der Personalseite darauf reagiert, indem wir 15 neue Stellen in der Besoldungsgruppe A7 und 20 neue Ausbildungsstellen ausgewiesen haben, um hier die Nachwuchssicherung zu erreichen. Wir haben darüber hinaus eine zusätzliche Stelle beim ärztlichen Dienst. Es ist ein zusätzlicher hauptamtlicher Arzt eingestellt worden, der insbesondere bei der Behandlung von Suchterkrankungen Kompetenzen mit sich bringt.
Wir haben in diesem Zusammenhang die Debatte um die Abschaffung des einfachen Dienstes. Das ist zurzeit in der Prüfung. Das ist letztlich eine Frage der Regelungen der Laufbahnen im Land, was federführend im Innenministerium bearbeitet wird. Ich
will in dem Zusammenhang nur eines sagen. So gut die Forderung nach der Abschaffung des einfachen Dienstes gemeint ist, müssen wir aufpassen, dass eines nicht passiert. Wir brauchen in diesem Land auch Arbeitsplätze für Menschen, die einen Hauptschulabschluss und keinen weiterführenden Bildungsabschluss haben. Ich meine, auch im öffentlichen Dienst muss da Raum sein. Wie auch immer wir die Laufbahnen zuschneiden, bin ich jedenfalls davon überzeugt und werde mich dafür einsetzen, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten gerade für diese Menschen, die an anderer Stelle nicht besonders gut sind, nicht verschlechtert werden. Auch das ist ein Stück sozialer Verantwortung.
Was den Strafvollzug angeht, werden wir uns sicherlich mit einem Thema beschäftigen, das den Vollzug insgesamt betrifft. Das ist die Frage der Sicherungsverwahrung und der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das ist ein Thema, das uns betrifft. Wir regeln das kooperativ mit Rheinland-Pfalz, aber es gibt saarländische Gefangene, bei denen die Problematik, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ergibt, aufscheinen wird. Auch da will ich aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Ich habe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handele, sondern um eine Strafe, sodass der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ ausnahmslos anzuwenden ist, nie nachvollzogen.
Sicherungsverwahrung findet in erster Linie statt, um die Bürgerinnen und Bürger vor kranken Menschen, die sich nicht selbst in der Gewalt haben, zu schützen. Das ist nicht primär eine Strafe, sondern eine Maßnahme der Sicherung. Wenn der EuGH das jetzt anders entschieden hat, dann müssen wir schauen, wie wir dieses Problem lösen. Die Maxime, die dabei gilt, muss sein: Opferschutz geht vor Täterschutz. Auch in diesen Fällen ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger die erste und die vordringlichste Aufgabe des Staates, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben vor dem Hintergrund gestiegener Eingangszahlen auch bei der Staatsanwaltschaft mit diesem Haushalt zusätzliche Akzente gesetzt. Es wird vier Neueinstellungen geben. Wir werden darüber hinaus durch die Umstellung auf elektronische Verfahren Synergien heben können. Wir haben 2009 Gott sei Dank einen Rückgang der Eingänge. Ich glaube, dass wir deshalb mit dieser Personalverstärkungsmaßnahme die Möglichkeit haben, auch dort eine angemessene Antwort auf die Herausforderungen zu geben.
Ich will einige Sätze zum Bereich der Gerichte sagen. Wir haben dort umfänglich baulich investiert. In diesem Zusammenhang greife ich gerne das Stichwort der Sicherheit in den Gerichten auf. Selbstverständlich muss sie gewährleistet sein. Wir sind im Dialog mit den Verantwortlichen und den Betroffenen, um geschlossene Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die gewährleisten, dass in diesen Bereichen Sicherheitsinteressen künftig wirklich angemessen dargestellt werden können. Die sächliche Ausstattung der saarländischen Gerichte ist auf dem modernsten Stand. Wir sind in diesem Bereich teilweise führend in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die personelle Ausstattung der Gerichte ist in Ordnung. Kritik geübt worden ist an der einen oder anderen Stelle mit Blick auf langfristige Krankheitsvertretungen. Aber auch dies hat etwas mit der Frage zu tun, wie wir mit Menschen umgehen. Wenn jemand langfristig krank ist und man diese Situation noch dadurch verschärft, dass man sagt, man müsse jetzt ein Dienstunfähigkeitsverfahren einleiten und den Kranken aus dem Dienst entfernen, dann weiß ich nicht, ob das mit Blick auf die persönliche Situation des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau der angemessene Umgang ist. Dies wird jedenfalls berücksichtigt bei der Frage, ob und in welchem Umfang bei langfristigen Krankheitsvertretungen wirklich eine dauerhafte Neubesetzung vorgenommen werden soll.
Die Verfahrensdauer an unseren Gerichten hält sich im normalen Rahmen. Das gilt in Sonderheit auch, wenn man sich die schwierigen Verfahren ansieht, für die Strafgerichte. Es handelt sich nämlich um die Verfahren, die durch Urteil entschieden werden. Wir werden darüber hinaus mit entsprechenden administrativen Maßnahmen versuchen, in diesen Bereichen Beschleunigungen zu erzielen. Ich meine, dass auch der Resozialisierungsaspekt besondere Beachtung erfährt. Wir wollen das Übergangsmanagement verbessern; das ist ja mehrmals angesprochen worden. Ein großes Problem ist, dass die Strafgefangenen beim Wechsel aus dem Vollzug in die Freiheit oft auf sich allein gestellt sind, sich oft nicht zurechtfinden. An dieser Nahtstelle die Betreuung zu verbessern, scheint aus meiner Sicht unter Resozialisierungsgesichtspunkten ein erfolgversprechendes Projekt zu sein.
Ich will gerne, weil es immer wieder diskutiert wird, auch ein Wort zu einem rechtspolitischen Thema sagen, nämlich der Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten. Diese Debatte ist auf Bundesebene zu entscheiden; es ist keine landesrechtlich zu entscheidende Frage. Ich persönlich verhehle nicht, dass ich gegenüber diesem Projekt skeptisch bin. Ich sehe die Vorteile, die damit verbunden sein sollen, nicht zwingend. Deshalb wird man sich die weitere Entwicklung anschauen müssen. Ich würde mir allerdings wünschen, dass, wenn wir schon auf ein hö
heres Maß an Dispositionsfähigkeit verzichten, indem eine Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten unterbleibt, im Gegenzug die Richter in all ihrer Unabhängigkeit bereit sind, an der einen oder anderen Stelle Flexibilität auf freiwilliger Basis zu dokumentieren. Wir haben ein Beispiel im Lande gehabt: Die Zahl der Asylverfahren ist drastisch gesunken; die Zahl der Hartz-4-Verfahren ist gestiegen - weniger als sonst wo, aber gleichwohl signifikant. Da stellt sich eben die Frage, ob es in einer solchen Situation unzumutbar ist, bei dem einen oder anderen Richter einmal nachzufragen, ob er nicht freiwillig von der Verwaltungszur Sozialgerichtsbarkeit wechseln will. Das ist also ein Thema, bei dem ich glaube, dass mit freiwilligen Lösungen mehr erreicht werden kann als mit administrativen Schritten wie der Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten.
Insgesamt kann ich feststellen, dass die saarländische Justiz intakt ist und gut funktioniert. Der vorliegende Haushalt wird die Arbeitsmöglichkeiten noch weiter verbessern. Der Rechtsfriede im Lande ist nicht bedroht, sondern gesichert. Dass dies so bleibt, dafür steht dieser Minister ein. - Vielen Dank.