Protocol of the Session on November 16, 2011

Es fehlt mir leider die Zeit, auf die sehr detaillierten Bemerkungen des Kollegen Theis einzugehen. Ich würde es gerne tun. Ich möchte deshalb nur einen Satz zitieren, der das ganze Desaster zeigt. Sie haben wörtlich ausgeführt, Herr Kollege Theis: „Sparkassen und Landesbanken sind sicher.“ Das haben Sie wörtlich gesagt. Sie können es nachschauen. Wer angesichts der Dinge bei der Kölner Sparkasse, der Mannheimer Sparkasse, der Sparkasse in Hamburg, der Sparkasse in Frankfurt und wer angesichts der Desaster der Landesbanken einen solchen Satz

(Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE) )

sagt, hat überhaupt nichts verstanden und sich völlig disqualifiziert.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich kann aus Zeitgründen nicht auf das eingehen, was Sie zum Beispiel zu den Derivaten und so weiter gesagt haben. Das würde sicherlich gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen. Das möchte ich nicht. Ich komme zum Schluss. Ich sage an die Adresse der saarländischen Bürgerinnen und Bürger: Es gibt auch nach den Ratingagenturen, die die Sparkassen bewerten und die ja nicht unbedingt unsere Kronzeugen sind, Risiken für die Gelder der Sparerinnen und Sparer, weil in einer systemischen Krise der jetzige Haftungsverbund nicht ausreicht. Ich möchte nicht, dass eines Tages wiederum eine Bundeskanzlerin oder ein Bundesfinanzminister vor die Bürgerinnen und Bürger treten und sagen muss, jetzt garantieren wir ganz besonders das Geld der Sparerinnen und Sparer auf den Sparkassen. Deshalb bedaure ich es außerordentlich, dass Sie unserem Antrag nicht beitreten. Dieser Antrag ist ganz einfach: Wir wollen ein System wiederherstellen, das sich jahrzehntelang bewährt hat.

(Beifall von der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/604. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 604 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/604 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/631 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 14/631 - neu ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/631 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Regierungsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 14/612)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Frau Vorsitzenden Dagmar Heib das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Übersicht Nr. 3, bezieht sich auf einen Antrag des saarländischen Landesverbandes der Partei DIE LINKE gegen den Landtag des Saarlandes im Wege des Organstreitverfahrens. In diesem begehrt die Antragstellerin die Feststellung, dass die unterlassene Veränderung des aktuellen Modells der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland die Antragstellerin in ihrem verfassungsgemäßen Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes verletze und dass es zukünftig eines dynamischen, am Bürgerzuspruch der Patronatspartei zu messenden Finanzierungsmodells bedürfe. Die Antragstellerin sieht in dem Unterlassen einer Neuregulierung der staatlichen Unterstützung parteinaher Stiftungen einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien.

Die im Jahr 1970 geschaffene vertragliche Situation brachte die Gesellschaft für Staatsbürgerliche Bildung Saar mbH hervor. Diese ist Inhaberin eines Gewinnbezugsrechts an der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH. Die Anteile der erstgenannten Gesellschaft halten die Unionsstiftung Saarland, die Villa Lessing - Liberale Stiftung Saar e. V., und die Friedrich-Ebert-Stiftung Saar e. V. Die Antragstellerin hält ein Teilhaberrecht an der PeterImandt-Gesellschaft e. V.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem saarländischen Landtag als einzigem Antragsgegner Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag im Organstreitverfahren gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassung und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2011 mit der Streitsache befasst und einstimmig, bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme abzugeben und hiermit Herrn Prof. Dr. Roth aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn zu beauftragen.

Ich bitte das Plenum, heute dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 14/ 612 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Ich danke der Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/612 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/612 einstimmig angenommen ist, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 14/613)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich wiederum der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner 45. Sitzung vom 17. Oktober 2011 über eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 4) wie vom Präsident schon verlesen - beraten und eine Beschlussempfehlung getroffen. Es handelt sich um ein konkretes Normenkontrollverfahren zu § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die staatliche Kreditanstalt Oldenburg vom 22. September 1933.

Hiernach ersetzt ein Antrag der Kreditanstalt auf Zwangsvollstreckung in das bewegliche wie unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel. Die vorgenannte Regelung normiert ein sogenanntes Selbstitulierungsrecht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Bedenken im Hinblick auf den Justizgewährungsanspruch, Art. 20 GG, das Rechtsprechungsmonopol aus Art. 92 GG und den Gleich

heitsgrundsatz, Art. 3 GG. Eine vergleichbare Rechtslage gibt es bei uns im Saarland nicht. Von daher empfiehlt der Ausschuss dem Plenum heute einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Drucksache 14/613. - Danke.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/613 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich kann feststellen, dass dieser Antrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 8) (Drucksache 14/615)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/615 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann darf ich feststellen, dass dieser Antrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung. Ich wünsche guten Appetit und anschließend noch fröhliches Arbeiten.