Protocol of the Session on December 7, 2010

Es ist über Kapitel 02 51 des Abschnitts Justiz Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 02 51 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?- Ich stelle fest, dass Kapitel 02 51 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 02, soweit über ihn noch nicht abgestimmt ist. Wer für die Annahme des Einzelplans 02 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist,

(Minister Rauber)

den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 02 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Einzelplan 18 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Wer für die Annahme des Einzelplans 18 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 18 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zur Übersicht 4: Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen -, Einzelplan 17 Kapitel 17 04, und Einzelplan 20 Kapitel 20 04, sowie Einzelplan 21 - Allgemeine Finanzverwaltung.

Übersicht 4 - Ministerium der Finanzen und Allgemeine Finanzverwaltung (Abänderungs- antrag: Drucksache 14/352)

Die Berichterstattung wurde zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Reinhold Jost von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich bei Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - auf einige wenige Aspekte konzentrieren, weil ich der Auffassung bin, dass dies Punkte sind, die auch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort umtreiben. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit eine Anhörung im Haushaltsausschuss des saarländischen Landtages, in der es um die Evaluierung der Einführung von Regio II ging; das sind sogenannte Großbezirke. Bei der Anhörung ging es auch darum, welche Auswirkungen bei den Kolleginnen und Kollegen festzustellen sind, beispielsweise Arbeitsverdichtung und höhere Belastungen. Man kann das in einigen wenigen Worten zusammenfassen. Die Stimmung ist auf dem Tiefpunkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich alleine gelassen. Und was das Schlimmste ist: Die Kolleginnen und Kollegen der Interessenvertretung hatten den Eindruck, dass man auf Kosten der Beschäftigten eine Organisationsform gewählt hat, ohne dabei auf die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen. Es war ein vernichtendes Votum, das in diesem Zusammenhang in der Anhörung zum Tragen gekommen ist.

Ich will mich aber in dieser Frage nicht ergehen nach dem Motto, wer hat da Schuld, sondern ich bin der Auffassung, dass wir alles daran setzen müssen, eine der Kernverwaltungen, die wir im Lande haben, so motiviert zu erhalten und die Kolleginnen

und Kollegen so auszustatten, dass sie das Gefühl haben, nicht auf der Strecke zu bleiben. Ich denke, was wir uns am wenigsten wünschen sollten hier in diesem Land, wäre eine Finanzverwaltung, die demotiviert ist und die sich überfordert oder allein gelassen fühlt. Das ist die Verwaltung, die das Geld beibringt, das wir dringend brauchen, um andere Bereiche zu finanzieren. Deswegen brauchen wir eine motivierte und keine demotivierte Finanzverwaltung.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich sage das auch angesichts der Tatsache, dass in diesem Zusammenhang die Interessenvertretungen, insbesondere die DStG, aber auch Verdi, darauf hingewiesen haben, dass es andere Abmachungen gab, dass es Versprechungen und auch entsprechende Zusagen gab, die man als nicht eingehalten bezeichnet. Es geht beispielsweise um die Frage der Fallhöhe, also darum, wie viele Fälle pro Bearbeiter am Ende dieses Prozesses übrig bleiben. Die Deutsche Steuergewerkschaft stellt fest, es sind deutlich mehr Fälle auf die einzelnen Bearbeiterinnen und Bearbeiter zugekommen, als das vorher der Fall war. Man hat den Eindruck, dass man nur noch angetrieben ist nach dem Motto: Die Sonne scheint zum Fenster rein, schreib ab, es wird schon richtig sein. Eine qualitative Bearbeitung der Fälle ist nicht mehr möglich. Es geht nur noch darum, relativ schnell und zügig den Fall hinter sich zu bringen, um die Statistik zu belohnen. Das kann keine Anforderung an eine gute Finanzverwaltung sein. Wir haben in den vergangenen Jahren immer darauf hingewiesen, dass, wenn eine Reform unter dem Strich Verbesserungen herbeiführen soll, das in erster Linie daran festzumachen ist, ob die Menschen sich mitgenommen fühlen. Und ich glaube sagen zu können - das war zumindest das, was uns in dieser Anhörung gesagt wurde -, die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich alleine gelassen. Sie haben den Eindruck, dass sie nur noch zum Abschreiben da sind. Man hat auch das Gefühl, dass auf die Steuergerechtigkeit ein Stück weit gepfiffen wird. Es geht nur darum, die Statistik zu erfüllen. Und das ist ein bisschen wenig für das, was wir hier in diesem Land eigentlich brauchen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich will das an einem anderen Beispiel deutlich machen und indirekt zitieren, was der Bericht des Rechnungshofes im letzten und im vorletzten Jahr zur Arbeitsweise der saarländischen Finanzverwaltung gesagt hat. Die sagen, dass die Personalisierung nicht ausreichend ist. Der Bericht sagt auch, dass es insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, also bei originären Landessteuern, aber auch bei der Grunderwerbssteuer, deutlichen Verbesserungsbedarf gibt. Es ist schon ein großer Schritt nach vorne, dass selbst die FDP für die Erhöhung der Grunderwerbssteuer in diesem

(Vizepräsidentin Ries)

Lande ist. Damit könnten die Einnahmen verbessert werden. Man braucht aber auch das Personal, das diese Steuern erhebt. An dieser Stelle bringe ich noch einmal ein Zitat des Rechnungshofes: Wenn es durch die insbesondere personelle Ausstattung nicht gewährleistet ist, dass man zu einer qualitativ hochwertigen Bearbeitung der einzelnen Steuerarten kommt, die dem Land originär zustehen, ist etwas faul. Deshalb sage ich ganz bewusst, dass wir dort personell nachsteuern müssen. Wir fordern ja keine neuen Stellen im Haushalt, sondern wir fordern, dass die Stellen, die im Haushalt für die Einstellung von Anwärtern zur Verfügung stehen, auch tatsächlich eins zu eins ausgeschöpft und besetzt werden. Damit wäre der Finanzverwaltung schon viel geholfen. Deshalb noch einmal der Appell an Sie, Herr Finanzminister, die Stellen, die zur Verfügung stehen, mit Anwärtern tatsächlich eins zu eins zu besetzen. Wir haben diesbezüglich in den zurückliegenden Jahren zur Kenntnis nehmen können, dass da noch Luft drin ist. Nutzen Sie diese Luft! Das wird noch nicht einmal zu Mehrausgaben führen, weil diese Beträge tatsächlich bereits etatisiert sind. Es käme aber den Kolleginnen und Kollegen zugute. Will man eine qualitativ hochwertige Steuerbearbeitung haben, braucht man auch das Personal dafür. Meine Bitte und meine Aufforderung an Sie: Tragen Sie diesem Anliegen Rechnung!

(Beifall bei der LINKEN.)

Wir haben in den vergangenen Wochen auch darüber diskutiert, wie andere ihre Beiträge dazu leisten, dass Gelder, die sie bekommen haben, auch ein Stück weit wieder zurückfließen. Ich spanne jetzt den Bogen hin zum Einzelplan 21 und auch zu unserem Änderungsantrag zur Allgemeinen Finanzverwaltung. Das hat heute Mittag ja auch Kollege Schmitt zum Thema gewählt. Er hat uns dafür kritisiert, dass wir einen Änderungsantrag eingebracht haben, der eine Abführung, der eine Dividende der SaarLB vorsieht.

(Zurufe von der CDU und der FDP.)

Entschuldigung, es war, so meine ich, nicht der Kollege Schmitt, sondern der Kollege Hinschberger. Beide waren es sogar.

(Abg. Schmitt (CDU) : Ich gebe es zu.)

Es war also wieder eine schöne Konstellation. Es war die Konstellation Schmitt/Hinschberger.

Wir haben in den vergangenen Monaten, in den zurückliegenden anderthalb Jahren, unsere Solidarität und unsere Verantwortung gegenüber der SaarLB deutlich zum Ausdruck gebracht, nicht zuletzt, indem wir Anteile erworben haben, die uns von der BayernLB angeboten worden sind, nicht zuletzt auch, indem wir die stillen Einlagen verlängert haben. Auf der anderen Seite hat sich die SaarLB selbst auf die

Schultern geklopft und mit Pressemitteilungen Mitte des Jahres darauf verwiesen, dass sie wieder super im Futter steckt, wie man so schön sagt, dass sie also ordentliche Gewinne einfährt. Angesichts dessen erscheint es mir als ein Gebot der Fairness und des Anstandes, dass die Anteilseigner von dieser Entwicklung profitieren, dass ein Teil dessen, das gegeben wurde, wieder an diejenigen zurückfließt, die die Schatulle geöffnet haben. Das ist nicht mehr als recht und billig. Andernfalls wäre zu fragen, was mit solchen Jubelmeldungen bezweckt werden sollte, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und der LINKEN.)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass bei den gewählten Ansätzen auch einiges an Hinterfragung möglich ist. So wurde im Ausschuss beispielsweise festgestellt, dass man die Ansätze für die Einnahmeerwartungen bei der Grunderwerbssteuer im kommenden Jahr niedriger ansetzt als das, was im laufenden Jahr erzielt wurde, und dies, obwohl die Steuer erhöht werden soll. Wir haben im Ausschuss ausdrücklich gefragt, wie das zustande komme. Auf diese Frage haben wir aber keine befriedigende bis gar keine Antwort erhalten. Das ist nicht gerade Ausdruck von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen ganz deutlich, Herr Minister, dass wir aufpassen müssen, dass wir nicht an den Stellen, an denen es Geld zu holen gibt, dieses Geld letztlich verschenken, weil wir kein Personal haben oder aber weil die Organisation nicht stimmig ist. Bezüglich der Positionen, bei denen tatsächlich Geld hereinkommt, gilt es, bei der Wahrheit zu bleiben, damit auch das Parlament weiß, wie viel Geld ihm tatsächlich zur Verfügung steht.

Ich bitte Sie noch einmal ausdrücklich, sich um die Finanzverwaltung zu kümmern. Die Stimmung war noch nie so schlecht, wie das zurzeit der Fall ist. Das ist nicht unsere Aussage, sondern die Aussage der Deutschen Steuergewerkschaft und von Verdi. Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jost. - Das Wort hat nun Horst Hinschberger, der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ab 2020 muss der Haushalt strukturell ausgeglichen sein. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Alle Bundesländer haben dann ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Es sind nur wenige Ausnahmerege

(Abg. Jost (SPD) )

lungen vorgesehen, beispielsweise bei außergewöhnlichen Notsituationen und Naturkatastrophen.

Der Haushalt 2011 zeigt insgesamt, dass wir zwar sparen, bis es kracht, aber an den entscheidenden Stellen doch in die Zukunft investieren. Ich betone, dass dieser Kurs auch in den kommenden Jahren weiter gehalten werden muss und dass die Mittelverwendung transparent gestaltet werden muss.

Es ist in der aktuellen Situation noch gar nicht absehbar, ob die 80 Millionen Euro an jährlichem Einsparvolumen eine belastbare Größe sind. Das hängt auch davon ab, wie wir das Haushaltsdefizit letztlich definieren. Dafür kommen verschiedene Berechnungsmodelle infrage. Neben dem von uns hier zugrunde gelegten Modell gibt es beispielsweise die Variante ohne Konjunkturbereinigungsverfahren. Wir würden dann zwar von den Steuermehreinnahmen profitieren; der Spielraum wäre größer als bisher. Aber was soll passieren, wenn die Einnahmen einmal zurückgehen? Die Länder prüfen diese Modelle noch.

Die zum Defizitabbau mit Sicherheit zu erbringenden Schritte können wir der Höhe nach erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffern, und zwar dann, wenn die auf Grundlage des Konsolidierungshilfegesetzes zu treffende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den fünf Hilfe empfangenden Ländern vorliegt. Deshalb steht auch der von dieser Landesregierung beschriebene Pfad zum Defizitabbau unter einem Vorbehalt. Gegebenenfalls muss der bisher unterstellte Defizitabbau an die Anforderungen der Anfang 2011 noch zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung angepasst werden.

Die Einführung der Schuldenbremse muss jedoch unabhängig von einer Berechnungsmethode beurteilt werden. Die Entscheidung „Schuldenbremse, ja oder nein?“ ist eigentlich die Entscheidung „Zukunftsfähigkeit, ja oder nein?“. Auch abgesehen davon, dass die Schuldenbremse ohnehin im Grundgesetz verankert ist, muss die Entscheidung ganz klar pro Schuldenbremse ausfallen, meine Damen und Herren.

Ich will jetzt noch auf die beiden Instrumente, die zur erfolgreichen Bewältigung der schwierigen Konsolidierungsaufgabe gespielt werden müssen, hinweisen. Ich meine die Haushaltsstrukturkommission und den Stabilitätsrat.

Erstere haben wir einberufen, damit sie weitere Konsolidierungsvorschläge erarbeitet. Dazu unterzieht sie die Ausgaben und Aufgabenbereiche einer kritischen Analyse und stellt Vergleiche mit anderen Bundesländern an. Das ist das sogenannte Benchmarking. Dabei wird sichtbar, welche Standards sich das Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern leistet und welche nicht und was das Ganze kostet. Die Haushaltsstrukturkommission deckt also

Auffälligkeiten im Vergleich zur Haushaltsführung der übrigen Bundesländer auf, positive wie negative. Sie unterzieht zu diesem Zweck Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr, Gerichte, Krankenhäuser, Museen und viele andere Einrichtungen einer näheren Betrachtung.

Denn eines ist klar: Würden wir keine positiven Ergebnisse abliefern, würde das Land leichtfertig die Hilfe der bündischen Gemeinschaft aufs Spiel setzen. Das müssen wir auf jeden Fall verhindern. Für das Frühjahr erwarten wir nach der Detailanalyse den Zwischenbericht der Kommission.

Der Stabilitätsrat wird sich verstärkt der Überwachung der Haushaltslage auch im Saarland widmen. Um eine erfolgreiche Arbeit des Stabilitätsrates zu gewährleisten, muss das Saarland jährlich an diesen Bericht erstatten, im Besonderen über die aktuelle Haushaltslage und die aktuelle Haushaltsentwicklung. Treten Unregelmäßigkeiten auf, werden von dem Rat in Zusammenarbeit mit dem Land Sanierungspläne erarbeitet. Damit stellt auch der Stabilitätsrat eine wichtige Unterstützung bei der Realisierung des Vorhabens der Haushaltskonsolidierung dar.

Nach den Leitlinien solider saarländischer Finanzpolitik hat auch das Finanzministerium seinen Einzelplan aufgestellt. Von der für das nächste Jahr geltenden Wiederbesetzungssperre werden die Ausbildungsstellen im Beamtenbereich dieses Ministeriums ausdrücklich ausgenommen. Die Personalplanung des Finanzministeriums sieht vor, dass eine angemessene Zahl von Anwärtern im gehobenen und im mittleren Dienst eingestellt werden soll. Ein automatisiertes Besteuerungsverfahren wird die laufenden Kosten der Finanzämter in den kommenden Jahren minimieren. So gehen wir die Zukunft an, so meistern wir die Herausforderungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hinschberger. Das Wort hat nun Thomas Schmitt von der CDULandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Jost, ich gehe fest davon aus, dass die Regierung bestrebt ist, alle Einnahmen auszuschöpfen. Das gilt mit Sicherheit auch für die Grunderwerbssteuer. Es ist eigentlich auch unvorstellbar, dass man nun für die Grunderwerbssteuer bewusst eine besonders niedrige Zahl angesetzt hat. Welchen Grund sollte es dafür geben? Wird die Zahl höher angesetzt, kann man ja das Defizit damit etwas korrigieren. Des Rätsels Lösung liegt sehr

(Abg. Hinschberger (FDP) )

wahrscheinlich darin, dass das Ist dieses Jahres durch Vorzieheffekte schon sehr viel höher ist.

Wenn die Grunderwerbsteuer noch bei 3,5 Prozent liegt und man weiß, dass diese im nächsten Jahr steigen soll, versucht man ein Immobiliengeschäft möglichst vorzuziehen. Ansonsten sind Grundlage der erwarteten Einnahmen - egal bei welcher Steuerart - immer die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung. Auf andere Daten kann sich das Finanzministerium letztlich nicht stützen. Das ist überhaupt kein Verstoß gegen Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

Dasselbe gilt auch für den Bereich Gewinnabführung Saar LB. Ich will gar nicht die Verdienste der Opposition bestreiten, was die Einigkeit im Hause anging bei der Übernahme der Anteile der Saar LB. Selbstverständlich ist es so, dass, wenn dort Gewinne erwirtschaftet werden, dem Anteilseigner irgendwann wieder eine Gewinnausschüttung zusteht. Daran haben wir auch ein ureigenes Interesse, zumal wir jetzt die Anteilsmehrheit dieser Bank haben, auch in den Aufsichtsgremien. Offensichtlich ist es aber heute noch verfrüht, nach den schwierigen Jahren zu sagen, jetzt können wir dieses Jahr schon 1 Million abführen. Ansonsten wäre diese Million in diesem Haushalt aufgeführt. Deshalb ist Ihr Änderungsantrag - ich bleibe dabei - lediglich Hoffnung und bis jetzt noch eine Luftbuchung.