Ist das nicht ein Recht, das wir ohnehin haben? Nichts anderes kann das aber doch bedeuten. Ich denke, darüber sollten wir uns noch einmal unterhalten.
Es wurde hier auch gesagt, die Fakten lägen vor. Das ist ja klasse, denn ich habe eine Anfrage mit 14 Fragen gestellt. Ich hoffe, dass diese 14 Fragen in der normalen Frist von 14 Tagen beantwortet werden können, da die Fakten alle auf dem Tisch liegen, auch die der Kommunen und der Stiftungen und der anderen Organisationen des öffentlichen Rechts, die für Auskünfte angefragt werden können.
Frau Willger-Lambert, „si tacuisses“ möchte man sagen. Sie haben gesagt, Rot-Schwarz habe dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Erinnern Sie sich bitte! Bei der Einbringung haben auch Sie die Kritik angebracht, der Bundesrat, in dem eine starke CDU/ CSU-Mehrheit bestand, habe das Gesetz verwässert.
Abg. Jochem (FDP) mit einer Zwischenfrage: Frau Kollegin Ries, Sie haben vorhin schon einmal gesprochen und sprechen jetzt wieder -
Können Sie mir einmal sagen, an welchen Stellen Sie die wesentlichen Schwachstellen dieses Gesetzes sehen? Das haben Sie bislang, in beiden Reden, nicht zum Ausdruck gebracht. Können Sie mir das sagen?
Dann haben Sie wohl nicht zugehört. Der größte Schwachpunkt ist, wie ich eben schon sagte, dass fiskalische Gründe zur Ablehnung herangezogen werden können. Es ist ein ganz wichtiger Aspekt, den wir übrigens auch beim Thema Volksbegehren angesprochen haben, dass Sie sich nicht in die Karten schauen lassen möchten, wenn es um fiskalische Sachverhalte geht. Des Weiteren steht im Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz, dass der Betrieb selbst bestimmen kann, wann ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt.
Die Landesregierung kann sich einem Auskunftsersuchen verweigern, indem sie sich zum Sicherheitsbereich erklärt. Alle diese Fragen müssen geklärt werden. In anderen Gesetzen sind sie besser geklärt worden.
Ich kann auch gar nicht nachvollziehen, welche Ängste Sie umtreiben. Das Recht zur Anhörung ist ein Minderheitenrecht. Das heißt, dass Sie die Anhörung gar nicht ablehnen können. Sie wissen auch genau, dass das ein Minderheitenrecht ist.
Mich wundert es, dass Herr Toscani heute als Minister vorträgt, es sei alles wunderbar, alles top. Mit Zustimmung von Rot-Grün. Es müsste jetzt nur verlängert werden. Und plötzlich treten nun doch ein paar Bedenken zutage. Ganz schnell wurde hier also die Regierungsrolle angenommen und das vergessen, was gestern noch gesagt wurde. Das ist sehr, sehr schade. Der Abgeordnete Jungmann, heute Staatssekretär, hat seinerzeit im Ausschuss gesagt, das Gesetz sei das Äußerste, was die CDU überhaupt zulassen könne. „Mehr geht mit uns leider nicht.“
Wenn sich das Gesetz bewährt hat, brauchen Sie doch überhaupt keine Angst zu haben. In der Anhörung wird sich in dem Fall ja zeigen, dass alles in Ordnung ist. Ich vermute aber einmal, dass alle Verbände das noch einmal ablehnen können und es dennoch bei der schon oft praktizierten Übung bleibt, das Gesetz ohne Änderung einfach nur zu verlängern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in zwei, drei Sätzen auf die Argumente eingehen, die Frau Ries hier angeführt hat. Frau Ries, im Wesentlichen schlagen Sie ja die Schlachten der Vergangenheit. Wir haben mittlerweile Erfahrungswerte im Umgang mit diesem Gesetz gesammelt. Indem Sie sagen, dieses Gesetz sei ja ach so schrecklich, ignorieren Sie schlichtweg, dass fast drei Viertel, dass fast 75 Prozent aller Anträge positiv beschieden wurden. Die Bilanz, die wir nach vier Jahren ziehen können, besagt also, dass sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
Gerade auch die Verbände und Institutionen, die damals Kritik geübt haben, haben jetzt eben keine inhaltlichen Einwände mehr erhoben.
Kommen wir noch einmal auf die Ablehnungsgründe zu sprechen, die Sie so kritisiert haben, dass aus Gründen des persönlichen Datenschutzes oder mit Rücksicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Informationsbegehren abgelehnt werden können. Dahinter steht doch keine wie auch immer geartete Vertuschungsabsicht. Was ist denn mit „Datenschutzgründen“ gemeint? Es geht dabei um verfassungsrechtlich verbriefte Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Das von Ihnen Geforderte wäre also schlicht ein Verfassungsverstoß.
Ein letzter Punkt. Sie kritisieren, dass der fiskalische Bereich in diesem Gesetz ausgenommen ist. Nun, dazu gibt es mittlerweile auch Rechtsprechung. Wissen Sie, was die Rechtsprechung dazu sagt, zu Auskunftsbegehren von Bürgern bezüglich der fiskalischen Interessen, der Steuerinteressen anderer Bürger? Die sind spezialgesetzlich in der Abgabenordnung geregelt.
(Abg. Ries (SPD) : Steuerinteressen? Es geht um Bauaufträge! - Weitere Zurufe der Abgeordneten Ries (SPD).)
Ja, Sie haben doch den fiskalischen Bereich angesprochen. Und diesbezüglich ist eben festzustellen, dass nach der Rechtsprechung einschlägige Auskunftsansprüche abschließend in der Abgabenordnung geregelt sind. Die Abgabenordnung fällt aber in die Bundeskompetenz. Würden wir also Ihre Anregung aufnehmen, würden wir schlicht verfassungswidrig handeln. Das von Ihnen Vorgebrachte ist also rechtlich gesehen nicht haltbar. Daher sind Ihre Argumente in der Sache auch schwache Argumente. - Und abschließend: Wir haben kein Problem damit, dass Erfahrungsberichte vorgestellt werden sollen.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/265 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen - nein, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 14/269)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe werden zwei wesentliche Ziele verfolgt. Zum einen soll dieses Gesetz in seiner Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Zum anderen wird mit dem Gesetzentwurf aber auch einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik
Deutschland Rechnung getragen. Zurzeit ist es so, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - etwa Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger -, die zwar hier ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, aber ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem jeweiligen Bundesland haben, von der Leistungsgewährung der Blindheitshilfe ausgeschlossen sind. Die EU-Kommission vertritt zwischenzeitlich, bekräftigt durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, eine andere Auffassung als diejenige, auf der die Gesetze der Bundesländer bisher basiert haben. Sie ist mittlerweile der Auffassung, dass dieser Ausschluss der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen EU-Recht verstößt. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 01. Mai 2010 entfällt die bisher geltende Sonderregelung mit der Folge, dass die Voraussetzung des Wohnsitzes nicht mehr uneingeschränkt haltbar ist. Diese Verordnung entfaltet unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten und bricht daher als höherrangiges Recht das niederrangige Landesrecht. Das ist auch die Auffassung, die die 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Februar dieses Jahres vertreten hat. Sie ist davon ausgegangen, dass diese europäische Beschlussfassung unmittelbar anzuwendendes Recht ist und Vorrang hat gegenüber dem Landesrecht. Alle Länder haben mit entsprechenden Schreiben die Vollzugsbehörden darauf hingewiesen, sich in Zukunft EU-konform zu verhalten. Diese geübte Praxis hat der EU-Kommission allerdings nicht genügt. Deswegen sind alle Bundesländer heute aufgefordert, ihre Landesgesetze entsprechend anzupassen, was mit diesem Entwurf geschieht. Ich bitte deshalb um Unterstützung des Gesetzentwurfs und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/269 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, denn bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz (Drucksache 14/262)
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Im Koalitionsvertrag hatten wir unter anderem vereinbart, dass wir eine Bündelung des Verbraucherschutzes - wirtschaftlicher, gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz sowie Marktüberwachung - prüfen. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur diese Prüfung, sondern ein ganzer Prozess zur Verbesserung des Verbraucherschutzes abgeschlossen werden kann. Das ist ein Prozess, der mehrere Schritte umfasst.
Der erste Schritt war die direkt im November vergangenen Jahres begonnene Bündelung der Aufgaben des gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verbraucherschutzes unter einem Dach in meinem Ministerium. Diese Bündelung ist inzwischen abgeschlossen und ich kann mit Überzeugung sagen: Wir nutzen die bestehenden Synergien und schöpfen die Potenziale dieser Bündelung nachhaltig aus!
Die Trennung des Landesamtes für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und die damit verbundene Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz als effizienter Behörde schließt diesen Prozess nun in einem letzten Schritt ab. Hiermit werden die Aufgaben des Gesundheitsund Verbraucherschutzes auf allen Ebenen letztlich in einer Hand vereint. Vor diesem Hintergrund, meine Damen, meine Herren, ist es nicht zu hoch gegriffen, diesen Gesetzentwurf als Zielgerade zu einem Verbraucherschutz aus einem Guss zu betrachten. Mit Verabschiedung dieses Gesetzes würde dies erstmals gelingen. Ich persönlich betrachte dies auch als einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Meine Damen, meine Herren, alle Anwesenden hier verbindet das gemeinsame Interesse, die Verbraucherschutzinteressen im Saarland zu stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf macht hierzu den Weg frei. Prävention - das habe ich auch im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz im Dezember letzten Jahres deutlich betont -, Transparenz und Effizienz sind die zukünftigen Leitlinien für die Verbraucherschutzpolitik hier im Saarland. Prävention und Transparenz gehen hierbei Hand in Hand, denn transparente Prozesse sind der beste Weg hin zu einer frühzeitigen und wirkungsvollen Prävention. Prävention bedeutet aber nicht, und diese Differenzierung ist mir persönlich sehr wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher wie ein rohes Ei be