Protocol of the Session on May 19, 2010

Von Frau Huonker ist vorhin dargestellt worden, dass nur die LINKE diesen Antrag stützt. Wir haben immer gesagt, das, was Kurt Beck anstrebt, ist eine Minireform. Dieser Antrag geht uns - auch von den Äußerungen her - nicht weit genug. Er geht nicht so weit, dass wir ihn unterstützen könnten.

Wir halten es aus grüner Position heraus für falsch, dass die Exekutiven in den Aufsichtsgremien von ZDF und ARD einen Platz haben. Deswegen haben wir auch den Normenkontrollantrag gestellt. Wir wollen den Einfluss der Parteien verringern, aber es geht nicht darum, dass wir - wie teilweise behauptet wird - die Parteien ausschließen wollen. Das ist nicht der Fall. Aber der Einfluss soll in jedem Fall verringert werden.

Von daher liegt der Fokus der Antragsschrift insgesamt auf der Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat. Somit ist klar, dass unsere Veränderungswünsche weit über das hinausgehen, was vonseiten des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten angestrebt wird. Wir sind uns im Grunde alle einig, dass es um Glaubwürdigkeit geht, auch um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es bringt niemanden weiter, wenn wir nochmals betonen, wie wichtig die Rundfunkfreiheit, die Staatsferne des Rundfunkes ist und dass nur das es ist, was das Gebührenprivileg rechtfertigt. Da sind wir uns vom Grundsatz her alle

(Abg. Hinschberger (FDP) )

einig. Es geht vielmehr um die Frage des Wie. Darüber streiten wir uns und da gibt es im saarländischen Landtag keine entsprechenden Mehrheiten, wie vorzugehen wäre.

Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal klarstellen, dass es auch aus unserer Sicht wünschenswert wäre, wenn SPD-Bundestagsabgeordnete sich dem Normenkontrollantrag der GRÜNEN anschließen würden und wenn eine einheitliche Linie gefahren würde, um eine Reform zu erreichen. Ich kann deshalb Ihre Anträge nicht unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat Ministerpräsident Peter Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge zielen in der Substanz darauf, die saarländische Landesregierung aufzufordern, den Gang nach Karlsruhe anzutreten und vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Deshalb ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Klage überhaupt möglich ist. Eine solche Klage ist - das ergibt sich aus dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz - mit einer einzigen Begründung möglich. Sie ist nur dann möglich, wenn die Landesregierung einzelne Bestimmungen eines Gesetzes oder im vorliegenden Fall eines Staatsvertrages wegen Verstoßes gegen Regeln des Grundgesetzes für nichtig hält. Nur dann ist der Weg nach Karlsruhe offen. Ich will deshalb zunächst feststellen, dass vieles, was in dieser Debatte zum Teil falsch vorgetragen worden ist, selbst wenn es richtig wäre, keine Begründung für einen Gang nach Karlsruhe sein kann.

Wir haben viel gehört über die Absetzung des Chefredakteurs Brender. Der Kollege Hinschberger hat völlig zu Recht darauf hingewiesen: Das ist zunächst einmal etwas, was es gar nicht gibt. Herr Brender ist nie abgesetzt worden. Herr Brender war Chefredakteur, er hatte einen Zeitvertrag, der Zeitvertrag ist ausgelaufen, ein neuer Vertrag ist nicht abgeschlossen worden. Eine parteipolitische Einflussnahme durch Absetzung gab es also nicht. Bereits unter diesem Gesichtspunkt ist der Antrag der Sozialdemokraten, vorsichtig formuliert, schlampig ausgearbeitet.

(Abg. Roth (SPD) : Das ist doch absurd.)

Lieber Herr Kollege Roth, wenn zweitens gesagt wird, die Nicht-Wiederberufung des Herrn Brender war ein Akt parteipolitischer Einflussnahme, dann gilt es in diesem Zusammenhang über zwei Tatbestände nachzudenken. Erstens. Wenn das so wäre,

müsste man erwarten, dass der neu berufene Chefredakteur in seiner politischen Positionierung näher an der CDU ist, als dies bei Herrn Brender der Fall war. Nun wissen Sie auch, dass das Gegenteil der Fall ist. Der neue Chefredakteur ist in seiner politischen Positionierung keineswegs näher bei den Christdemokraten. Also mit parteipolitischem Durchregieren, mit parteipolitischem Durchgreifen hat das überhaupt nichts zu tun; denn dann hätte der jetzige Chefredakteur erst recht nicht die Zustimmung der CDU-orientierten Mitglieder im Verwaltungsrat bekommen dürfen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Lachen des Abgeordneten Roth (SPD).)

Drittens. Wenn in dem Zusammenhang gesagt wird, die Gremien des ZDF seien politisch dominiert, muss man sich das einmal näher ansehen. Hier ist viel über den ZDF-Fernsehrat gesagt worden. Der hat mit der Berufung des Chefredakteurs nichts zu tun. Ich komme nachher auf den Fernsehrat und seine Zusammensetzung noch einmal zurück, der war aber an dieser Entscheidung überhaupt nicht in relevanter Weise beteiligt. Es war ausschließlich eine Entscheidung des Intendanten und des Verwaltungsrates. Von Letzterem haben wir eben gehört, wie die parteipolitische Dominanz aussieht. Acht Mitglieder werden aus dem Fernsehrat entsandt, da ist also nichts mit parteipolitischer Dominanz. Es bleiben sechs, davon vier amtierende Ministerpräsidenten, zwei von der CDU und zwei von der SPD, ein Vertreter der Bundesregierung - da kann man darüber streiten, denn ursprünglich war das ZDF ja als Bundesfernsehen vorgesehen -

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Staatsfernsehen! Adenauer!)

Das war die Idee, die der damalige Bundeskanzler hatte. Wenn jetzt von dem Bundesfernsehen nur noch ein Vertreter - einer von vierzehn! - im Verwaltungsrat übriggeblieben ist, wundert es einen nicht, dass damals Adenauer gesagt haben soll: Das haben wir uns so nicht vorgestellt. - Es bleibt dann noch ein weiteres Mitglied, der ehemalige Ministerpräsident Edmund Stoiber aus Bayern, der CSU zuzuordnen.

Von vierzehn also sechs, und acht ist nun einmal mehr als sechs. Von diesen sechsen sind noch einmal zwei unzweifelhaft nicht der CDU zuzurechnen. Das ist die parteipolitische Dominanz im Verwaltungsrat. Es ist eine Schimäre, über die hier geredet wird! Vor dem Hintergrund der Causa Brender also zu sagen, das Bundesverfassungsgericht muss angerufen werden, ist bereits deshalb nicht schlüssig, weil es eine Entscheidung ist, die bei näherer Betrachtung der Dinge mit parteipolitischer Dominanz überhaupt nichts zu tun hat.

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

Ich will auch in aller Offenheit sagen - ich gehöre dem Gremium ja an -, die Abstimmungen dort sind geheim, die Diskussionen dort sind auch geheim. Deshalb will ich auch nicht die gebotene Vertraulichkeit dieser Beratungen durchbrechen.

(Lachen des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Ja, Herr Kollege Commerçon, da bin ich anders als Sie. Aber die Behauptung, Herr Brender sei aus rein parteipolitischen Motiven abberufen worden, ist an keiner Stelle belegt worden. Es gibt überhaupt keinen Beleg. Es ist eine Mutmaßung, die im Raume steht und der man deshalb nicht rundweg widersprechen kann, weil eben vertraulich verhandelt wird.

Als erstes Zwischenfazit bleibt: Wegen der Causa Brender kann das Verfassungsgericht nicht angerufen werden. Das geht nicht, das ist schlicht nicht möglich. Angerufen werden kann das BVG nur, wenn man der Überzeugung ist, dass der ZDFStaatsvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Wer das behauptet, muss darstellen, an welcher Stelle und wodurch Bestimmungen des Staatsvertrages des ZDF gegen das Grundsgesetz verstoßen. Und da gibt es in der Debatte unterschiedliche Ansatzpunkte. Da gibt es die Ankündigung, etwa aus der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Kontrolle durchführen zu lassen mit Blick auf die Zusammensetzung der Gremien. Ich komme darauf zurück. Und es gibt eine zweite Ankündigung, nämlich eine Ankündigung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung das Bundesverfassungsgericht anrufen wird. Wenn die saarländische Landesregierung jetzt aufgefordert wird, sich dieser Klage anzuschließen, dann gibt es ein Problem: Die Klage existiert nicht. Es gibt keine Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag.

Wir haben Gelegenheit gehabt, Herrn Beck, der Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, zu befragen, worauf sich diese Klage beziehen würde. Das konnte er uns nicht genau sagen. Aber eines hat er in diesen Gesprächen zum Ausdruck gebracht, nämlich dass er mit der Zusammensetzung des Verwaltungsrates, an dessen Spitze er steht, kein Problem hat, sondern dass es eher um die Zusammensetzung des Fernsehrates geht. Wenn aber der Verwaltungsrat das einzige Gremium ist, das an der Entscheidung Brender beteiligt war und Herr Beck eine Verfassungsklage erheben will, die sich - wenn überhaupt - mit der Zusammensetzung des Fernsehrates beschäftigt, dann kann ich nur sagen, das alles hat mit der Causa Brender nichts zu tun und damit fällt die Grundlage dieser Debatte weg.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe von der LINKEN.)

Kollege Linsler ruft dazwischen: „Sie haben keine Ahnung!“ - Das kommt aus berufenem Munde.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Einzige, was mit Blick auf den Verwaltungsrat problematisiert wurde, ist der Vertreter der Bundesregierung im Verwaltungsrat. Das ist der einzige Punkt, der irgendwann einmal problematisiert wurde und dann wieder zurückgezogen worden ist. Es bleibt die Frage, wie ist dies im Fernsehrat. Es gibt ein Gutachten von Professor Dörr, den wir als Justiziar beim Saarländischen Rundfunk kennen, das möglicherweise einer zu erhebenden Klage aus dem Bundesrat zugrunde gelegt wird.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Guter Mann!)

In diesem Gutachten wird problematisiert, ob die Vertretung von Personen aus Parlamenten oder Regierungen nicht generell dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks widerspricht. Das ist seine These. Diese These konsequent umgesetzt heißt: In keinem Selbstverwaltungsgremium einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt darf es künftig eine Vertretung von Abgeordneten, von Ministern oder von Parteien geben. Der Meinung kann man sein oder nicht. Ich sage Ihnen nur eines: Aus verfassungsrechtlichen Gründen zu dem Gedanken zu kommen, Abgeordnete dürften nicht in Rundfunkräten sitzen, Minister dürften nicht in Rundfunkräten sitzen,

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das hat er nicht gesagt)

halte ich deshalb für völlig unsinnig, weil Abgeordnete und Minister die Mitglieder dieser Räte sind, die das höchste Maß an unmittelbar demokratischer Legitimation haben. Das sind Repräsentanten des Volkes, aus freier Wahl hervorgegangen und damit mit Sicherheit genauso legitimiert wie jeder Verbandsvertreter.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Deshalb glaube ich, dass auch diesem Ansatz weder aus verfassungsrechtlichen noch aus verfassungspolitischen Gründen gefolgt werden kann. Es bleibt ein letzter Punkt, über den geredet wird. Das ist die Tatsache, dass im ZDF-Fernsehrat diejenigen Mitglieder, die über die Verbände entsandt werden, vorher noch durch die Ministerpräsidentenkonferenz laufen. An der Stelle will ich dann sagen, weil eben behauptet worden ist, die Änderung des ZDFStaatsvertrages ist gescheitert, an diesem Punkt gibt es keinen Streit. Es gibt deshalb keinen Streit an diesem Punkt, weil er in der Praxis keinerlei Relevanz hat. Die Vorschläge, die von den Verbänden für den Fernsehrat gemacht worden sind, sind noch immer von den Ministerpräsidenten unkommentiert entgegengenommen und weitergeleitet worden - mit einer einzigen Ausnahme. Es gab einmal eine Situation, da haben die Verbände Vorschläge gemacht unter einer praktisch vollständigen Nichtberücksichtigung von Frauen. Es wurden nur Männer vorge

(Ministerpräsident Müller)

schlagen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns als Ministerpräsidenten noch einmal an die Verbände gewandt mit der Bitte, doch einmal darüber nachzudenken, ob man nicht auch ein paar Frauen in den Fernsehrat entsenden könnte. Die Bitte blieb unerhört, das haben wir dann akzeptiert und die Vorgeschlagenen in den Fernsehrat entsandt.

Das ist die Situation, wie sie sich darstellt. An dem Punkt, dass diese Warteschleife durch die Ministerpräsidentenkonferenz bei der Bestimmung der Mitglieder des Fernsehrates künftig entfällt, gab es keinen Dissens. Die Einigung auf der Basis des KochBeck-Papiers - das war ein gemeinsames Papier der Ministerpräsidenten Koch und Beck - ist gescheitert, weil man sich an anderen darüber hinausgehenden Punkten nicht verständigen konnte. Das sind im Übrigen alles Fragen, die die Zusammensetzung des Fernsehrates betreffen. Das sind alles Fragen, die mit der Causa Brender nichts zu tun haben, alles Fragen, über die man politisch diskutieren kann, nur verfassungsrechtlich hat das keine Relevanz. Ein Verfassungsverstoß ist das nicht.

Ich möchte am Ende meiner Rede vor einem warnen, dass jetzt nämlich gesagt wird, eine politische Einigung hat es nicht gegeben, jetzt bleibt nur noch der Weg nach Karlsruhe. Das ist eine hoch problematische Betrachtungsweise. Das heißt, dass das Bundesverfassungsgericht in der politischen Debatte instrumentalisiert werden soll. Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Verfassung und nicht Schiedsrichter in politischen und parteipolitischen Auseinandersetzungen. Und wer das Bundesverfassungsgericht anruft, um sozusagen die politische Debatte dort fortzusetzen, der instrumentalisiert dieses Gericht. Das hat mit der Würde des Gerichts nichts zu tun. Im Gegenteil, das ist etwas, was diesem Gericht erspart bleiben muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Deshalb ist die saarländische Landesregierung vollkommen stressfrei in der Frage, ist der ZDF-Staatsvertrag an der einen oder anderen Stelle diskussionswürdig, gibt es vernünftige politische Gründe ihn zu ändern oder ihn nicht zu ändern. Die saarländische Landesregierung ist fest davon überzeugt, dass dieser Staatsvertrag auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beruht. 40 Jahre lang waren alle politischen Kräfte der Bundesrepublik Deutschland dieser Meinung. Daran hat sich für uns nichts geändert und danach werden wir verfahren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heiko Maas.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen jetzt, die Landesregierung ist stressfrei - das haben wir schon länger befürchtet. Ich will jetzt, weil im Wesentlichen formal argumentiert worden ist, doch noch einmal auf den politischen Kern des Antrags der SPD-Fraktion kommen. Das Problem ist die Tatsache, dass Herr Nikolaus Brender, Chefredakteur beim ZDF, vom Intendanten des ZDF, Herrn Schächter, zur Wiederwahl vorgeschlagen worden ist und dass er im Verwaltungsrat die dafür erforderliche Mehrheit nicht bekommen hat. In Zusammenhang mit diesem Verfahren hat sich eine öffentliche Debatte entwickelt, insbesondere auf die Aktivitäten von Herrn Koch zielend, natürlich aber auch auf die Aktivitäten seiner Helfer, etwa von Herrn Müller. Herr Koch hat nämlich sicherlich nicht unbewusst, sondern, wie ich glaube, ganz bewusst in der Öffentlichkeit durchblicken lassen, dass es ja irgendeinen Grund geben muss, weshalb man Herrn Brender nicht erneut zum Chefredakteur bestellen sollte.

Nun habe ich in der gesamten Debatte niemals als Grund gehört, dass Nikolaus Brender in irgendeiner Weise journalistisch nicht geeignet wäre. Wir haben heute Morgen schon über die Eignung für Ämter gesprochen. Wenn Leute geeignet seien, sollten sie auch gewählt werden können; das waren heute Morgen Ihre Worte. Herr Brender ist einer der angesehensten Journalisten in Deutschland. Er ist als unabhängig von allen politischen Kräften wahrgenommen worden, insbesondere auch in seiner Zeit als Chefredakteur beim ZDF. Es gab im Übrigen auch keine Verfehlungen, die man Herrn Brender hätte vorwerfen können. Also kann es sich nur um Gründe gehandelt haben, die dem politischen Raum zuzuordnen sind.

Herr Brender hat nicht die erforderliche Mehrheit im Verwaltungsrat bekommen. Er ist jetzt kein Chefredakteur mehr. Für die Öffentlichkeit hat sich - allein das ist schon ein Problem - mindestens der Eindruck ergeben, dass es sich dabei um eine politische Strafaktion gegen einen unbequemen Journalisten gehandelt hat. Dass es so gekommen ist, dazu haben auch Sie Ihren Beitrag geleistet. Das hat der Pressefreiheit in Deutschland insgesamt geschadet, vor allem aber hat es auch dem ZDF geschadet. Dafür sind auch Sie verantwortlich, Herr Müller.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Es ist nachgerade witzig, dass Sie sich hier auf die Vertraulichkeit berufen, dass Sie sich darauf beru

(Ministerpräsident Müller)

fen, unseren Argumenten wegen der Vertraulichkeit nicht entgegentreten zu können. Sie wissen doch genau, dass Sie selbst dann, wenn Sie die Vertraulichkeit brechen würden, unseren Argumenten in der Sache nicht entgegentreten könnten!

Sie sagten hier auch, das alles sei ja gar nicht so dramatisch. Das würde hier aufgeblasen von der SPD und auch von der Fraktion DIE LINKE. Schirrmacher, Voß, Gruber, sie alle stehen sicherlich nicht im Verdacht, dem politisch linken Spektrum anzugehören. Viele andere Journalisten, viele Mitglieder Ihrer Partei, der GRÜNEN und der FDP haben sich über dieses Verfahren aufgeregt und darauf hingewiesen, dass ein solches Verfahren Schaden anrichtet. Trotzdem wurde dieses Verfahren so durchgezogen. Das ist der politische Kern, um den es hier geht. Wir möchten mit unserem Antrag und Kurt Beck möchte mit der avisierten Klage erreichen, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Das sollte eigentlich in unser aller Interesse sein.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)