Wir haben uns in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der umfangreichen Hilfe der Landtagsverwaltung, die sich hier besonders kompetent gezeigt hat, einen Gesetzentwurf erarbeitet, bei dem sich jede Fraktion einbringen konnte und beteiligt hat. So konnten wir einen vernünftigen Gesetzentwurf auf die Beine stellen, der sich im Wesentlichen an dem Wahlprüfungsgesetz des Bundes orientiert und in bestimmten Punkten an die saarländischen Verhältnisse angepasst wurde.
Ein wichtiges Beispiel hierfür ist die Regelung über den Interessenwiderstreit. Dabei war die Besonderheit zu berücksichtigen, dass wir im Saarland ein reines, kein personalisiertes, Verhältniswahlrecht haben. Das heißt, es gibt zurzeit keine Direktmandate. Dadurch entsteht das Problem, dass in der Regel gleich eine Vielzahl von Abgeordneten von einer Wahlanfechtung betroffen ist, im Grunde alle Kandidaten einer Liste. Diese können aber nicht alle ausgeschlossen werden, da es dann an der parlamentarischen Repräsentation im Wahlprüfungsverfahren fehlt.
Hier sieht das Bundesgesetz vor, dass in den Fällen, in denen mehr als zehn Abgeordnete von der Anfechtung betroffen sind, kein Ausschluss der Betroffenen stattfindet. Auf saarländische Verhältnisse heruntergebrochen sind wir zu der Grenze von drei Abgeordneten gekommen, die maximal betroffen sein dürfen, damit ein Ausschluss stattfindet. Sind mehr als drei betroffen, gibt es keinen Ausschluss. Durch diese Regelung wird die parlamentarische Entscheidungsfähigkeit des Gremiums nicht tangiert.
Selbst bei einem Ausschluss sieht unser Entwurf vor, dass jede betroffene Fraktion und jedes betroffene Landtagsmitglied als Beteiligter gilt. Und der Beteiligte hat ein selbstständiges Antragsrecht und das Recht auf Akteneinsicht, ist also insoweit um
fangreich mit Rechten zur Sicherung seiner Interessen ausgestattet. Damit haben wir einen guten Ausgleich gefunden zwischen der notwendigen Handlungsfähigkeit des Ausschusses einerseits und der Vermeidung eines bösen Scheins andererseits. Denn es darf auf keinen Fall der Eindruck erweckt werden, dass hier Betroffene Richter in eigener Sache sind.
Alles in allem haben wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, und ich bitte um Zustimmung. Wir werden ihn dann im Ausschuss weiter beraten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns eigentlich alle einig darüber, dass wir genau dieses Gesetz brauchen und dass wir ohne dieses Gesetz unserer Aufgabe, die wir als Parlament aufgrund der saarländischen Verfassung haben, nicht gerecht werden können. Von daher verstehe ich vieles an dieser Diskussion nicht mehr. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir uns hier dieser Aufgabe gewissenhaft stellen müssen. Diese Arbeitsgruppe hat monatelang getagt und es ist an der Zeit, dass sie zu Ergebnissen kommt. Es geht also auch darum, heute in der Ersten Lesung zu dokumentieren, dass dieses Parlament in der Lage ist, seiner verfassungsgemäßen Aufgabe nachzukommen.
Natürlich gibt es dieses Problem mit der Befangenheit. Kollege Theis hat eben erklärt, dass wir hier auch Regelungen treffen, dass eben nicht dieser böse Schein der Befangenheit eine Rolle spielt und dass wir damit dokumentieren, dass wir möglichst objektiv, unparteiisch und unvoreingenommen an die Sache herangehen
und, Frau Abgeordnete Spaniol, unserer gesetzlichen Aufgabe gerecht werden. Darum geht es. Wenn Sie diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen, blockieren Sie ein Verfahren, das notwendig ist, damit wir unserer verfassungsmäßigen Aufgabe gerecht werden.
Frau Spaniol, ich habe den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hat, sehr genau gelesen. Da fällt zum Beispiel auf, dass, obwohl es um ein Gesetzgebungsverfahren geht, in dem Antrag keinerlei Abänderung formuliert ist, wie man das praktizieren
könnte. Da ist nichts drin. Sie bringen bestimmte Formulierungen, sagen, die Definition der Betroffenheit müsse neu gefasst werden, es dürfe kein Ausschluss einer ganzen Fraktion erfolgen. Sie greifen die Stellvertreterregelung an, obwohl wir in dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe und später im Ausschuss uns wirklich Mühe gegeben haben, genau diese Punkte zu regeln. Die sind auch relativ differenziert geregelt. Frau Abgeordnete Rehlinger hat dann - für mich auch noch mal völlig unverständlich Partei ergriffen.
Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass wir jetzt endlich hier zu Potte kommen müssen. Sie haben ja die Mitarbeit verweigert. Wir haben Sie im Ausschuss immer wieder aufgefordert, Änderungsvorschläge zu machen. Es liegt bis heute nichts Konkretes vonseiten der LINKEN vor.
Ich möchte noch auf eines hinweisen. Wenn es um das Rückwirkungsverbot geht, so bedeutet dies im Klartext, dass es keine Strafe gibt ohne Gesetz. Aber darum geht es gar nicht. Es geht hier auch nicht um eine eigene Rechtsposition, es geht nicht um Grundrechte wie Freiheit und Eigentum, sondern es geht um ein öffentliches Amt. Es geht auch darum, dass hier das objektive Wahlrecht von Bürgerinnen und Bürgern von uns zu wahren ist. Wenn wir hier den Anschein erwecken, als müssten wir an unserem Amt kleben, als könnten wir es nicht kontrollieren lassen, als wäre es nicht in Ordnung, dass wir uns bestimmten Dingen, die Bürgerinnen und Bürger vortragen, stellen, dann stellen wir uns einen Schein aus, der uns allen schadet.
Von daher kann ich Sie nur dazu aufrufen mitzumachen, das wäre im Sinne des Parlamentes. Sie sind herzlich eingeladen, sich am weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, konkrete Anträge einzubringen. Es war ja unser aller Ziel, eine einvernehmliche, von allen Fraktionen getragene Lösung auf den Weg zu bringen. Deswegen hat es so lange gedauert. Aber wenn sich DIE LINKE bis zum Schluss verweigert, dann müssen wir hier und heute deutlich machen, dass wir dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Überprüfung auch tatsächlich gerecht werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen, dass die von mir für die Fraktion DIE LINKE erklärte grundsätzliche Zustimmung zu einem solchen Wahlprü
fungsgesetz nicht das erste Mal erfolgt ist, sondern dass wir das im Vorfeld bereits deutlich gemacht haben.
Es ist wohl klar, dass es sich um ein Verfahrensgesetz handelt, in dem es darum geht, entsprechende Regelungen zu treffen. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, Herr Theis, und wir werden das aufgreifen. Was unseren Antrag angeht, bin ich jetzt doch über Ihren Vortrag, Frau Willger-Lambert, sehr erstaunt.
Das mag sein. - Ich gehöre dem Landtag noch nicht so lange an wie Sie und bin sehr erstaunt, dass Sie über das Procedere in diesem Gesetzgebungsverfahren offensichtlich nicht richtig informiert sind.
Der Punkt ist doch der, dass konkrete Änderungsanträge zur Zweiten Lesung eingebracht werden. Wir hätten einen Antrag eingebracht, in dem es um die Sache geht, der eine konkrete Basis für die Zweite Lesung darstellt.
Herr Kollege Bierbaum, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass sich hier - anders als in anderen Gesetzgebungsverfahren - ein interfraktioneller Arbeitskreis schon mit dieser Frage beschäftigt hat, dass man sich hier - ebenfalls im Gegensatz zu anderen Gesetzgebungsverfahren - um einvernehmliche Formulierungsmöglichkeiten im Gesetz bemüht hat und dass insofern Ihre Fraktion an der Erarbeitung dieses Gesetzesvorschlages beteiligt war? Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass das hier ein etwas anderes Verfahren war, als das normalerweise der Fall ist?
Dazu muss ich nicht bereit sein. Das habe ich natürlich zur Kenntnis genommen. Ich weiß um die Vorgänge Bescheid. Wir haben gesagt, wo wir bestimmte Differenzen inhaltlicher Art haben. Ich habe auf das Verfahren hingewiesen. Dieses Verfahren ist so, wie ich es dargestellt habe. Jetzt etwas daraus zu machen und zu sagen, wir würden etwas blockieren, ist einfach völliger Unsinn und geht an der Sache vorbei.
Es muss erlaubt sein, zu bestimmten Verfahrensregelungen zu kommen, darüber zu diskutieren und dies einzubringen, damit dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird. Ich dachte immer, dass wir eine gemeinsame Grundlage hätten, auf der wir uns auseinandersetzen können. Leider hat Herr Theis im zweiten Teil seiner Rede diese Grundlage völlig verlassen. Da war die Auseinandersetzung um die Frage, welche Regelung getroffen werden sollte und wie sie am besten gemacht wird, offensichtlich nur noch Fassade. Das Ganze diente lediglich dazu, die LINKE möglichst niederträchtig anzugreifen.
Ich habe nichts gegen politische Auseinandersetzung. Was mich wirklich stört und wovon ich mich entschieden distanzieren möchte, ist dieses ausgesprochen miese Niveau, das Sie, Herr Theis, hier vorstellen!
Meine Damen und Herren, es ist ein Verfahren, das nicht hingenommen werden kann, wenn jetzt bestimmte Vorwürfe wiederholt werden und offensichtlich aus den Akten zitiert wird. Ich möchte wissen, was das noch mit einem rechtsstaatlichen Wahlprüfungsverfahren zu tun hat. Das weise ich entschieden zurück.
Wir stellen uns gerne jeder Wahlprüfung. Wir haben überhaupt kein Problem damit. Aber diese Form der Auseinandersetzung kann ich nicht akzeptieren, meine Damen und Herren. Das ist ein Niveau, das dem Landtag nicht angemessen ist und von dem ich mich distanziere!
(Zuruf: Der Niveauexperte. - Vereinzelt Lachen. - Weiterer Zuruf: Herr Linsler sitzt aber hier. - Sprechen.)
Ich glaube, wir brauchen uns überhaupt keine Gedanken zu machen, wer hier Vorwürfe gegen die LINKE erhebt. Das erledigt die LINKE ja bei sich selbst.