Protocol of the Session on February 28, 2025

Durch die verwilderten Katzen und deren unkontrollierte Vermehrung wird ein natürliches Räuberbeutegleichgewicht außer Kraft gesetzt und gefährdet somit unsere hiesige Biodiversität. Häufig sind verwilderte Katzen unterernährt, krank oder verletzt. Daher ist es aus unterschiedlichsten Gründen geboten, gegen ihre unkontrollierte Verbreitung vorzugehen. Im Jahre 2013 wurde davon ausgegangen, dass es in Schleswig-Holstein rund 75.000 herrenlose Katzen gab. Im Jahre 2021 wurde die Population auf 50.000 Tiere geschätzt. Laut Stellungnahme des Landesjagdverbandes beläuft sich die Zahl verwilderter Katzen aktuell wieder auf bis zu 75.000 Exemplare. Wie viele Tiere es nun am Ende tatsächlich sind, lässt sich nur ungefähr abschätzen. Aber es sind und bleiben einfach zu viele freilaufende Katzen.

Damit stelle ich nicht die Aktion der Katzenkastration infrage. Im Gegenteil, die Aktion hat sich aus Sicht des SSW durchaus bewährt und ist ein von allen Seiten anerkanntes Instrument zur Begrenzung der freilebenden Katzenpopulation. Wo wären wir, wenn wir diese jährlichen Maßnahmen nicht hätten? – Deshalb dürfen wir hier nicht lockerlassen.

(Beifall SSW und Sandra Redmann [SPD])

(Sandra Redmann)

Ich muss aber feststellen, dass für die Eindämmung verwilderter Katzen das Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Daher brauchen wir weitere Maßnahmen, um die Population einzudämmen.

Bei dem Fachgespräch im Umweltausschuss zur Forderung eines Verbotes der Jagd auf Katzen wurden mehrere Aspekte der Katzenüberpopulation deutlich. Die genannten Problematiken mit freilaufenden Katzen wurden bestätigt. Die Aktion der Katzenkastration wurde ausdrücklich begrüßt. Es wurde aber auch deutlich, dass wir das Problem nicht in den Griff bekommen, solange Hauskatzen zur Vermehrung der freilebenden Katzen beitragen können. Denn eines wurde deutlich. Auf jede Nachfrage, ob eine Katzenschutzverordnung dazu beitragen könnte, die Population der verwilderten Katzen zu minimieren, wurde dies von den Fachsprechern im Umweltausschuss mit Nachdruck bestätigt.

Damit kommen wir zu unserem gemeinsamen Antrag. Mit der Katzenschutzverordnung wird das Ziel verfolgt, landesweit eine Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für sogenannte Freigängerkatzen einzuführen. Halter sind demnach verpflichtet, diese Maßnahmen an ihren freilaufenden Hauskatzen durchführen zu lassen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Es geht hier ausschließlich um freilaufende Hauskatzen, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhalten. Es geht nicht um Katzen, die ausschließlich als Stubentiger in der Wohnung gehalten werden.

Es sollte auch erwähnt werden, dass zwar eher die Kater zur Überpopulation der verwilderten Hauskatzen beitragen, während die weiblich domestizierten Hauskatzen eher zu einem höheren Prädatorendruck in den Siedlungen führen. Daher macht eine generelle Kastrationspflicht trotzdem Sinn.

Seit 2014 haben Gemeinden und Ämter die Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen, was zum Teil bereits genutzt wird. Das reicht aber nicht, um der Katzenschwemme im Land effektiv zu begegnen. Daher wollen wir die landesweite Katzenschutzverordnung.

Daher wollen wir, dass das Land zusammen mit Kommunen, Tierschutzorganisationen und Jagdverbänden ein Konzept zur Umsetzung der Verordnung entwickelt. Hierbei muss es dann am Ende als restriktive Maßnahme um die Verhängung von Ordnungsgeldern gehen.

Für uns hat der Schutz der Tiere höchste Priorität; und eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tier- und Artenschutz. Gleichwohl sollten

wir den sozialen Aspekt hierbei nicht außer Acht lassen, denn für viele Menschen sind Katzen geliebte Haustiere. Niemand sollte aus finanzieller Not heraus auf seine Katze verzichten müssen, weil die geforderten Maßnahmen nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende soziale Härten natürlich zu berücksichtigen. Auch das sollte bei der Antragstellung einer landesweiten Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden.

Zu guter Letzt sei gesagt, dass die Kastrationsprogramme der verwilderten Hauskatzen, die ja nicht von der Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden, allein die Anzahl wildlebender Katzen nicht ausreichend zu reduzieren scheint, wie die aktuellen Zahlen des Landesjagdverbandes aufzeigen. Wir sind geschätzt wieder bei 75.000.

Es sollte über Maßnahmen wie ein Fütterungsverbot von wilden Katzen und über eine höhere finanzielle Ausstattung der Tierheime nachgedacht werden, damit nicht noch mehr Katzen in die Natur ausgesetzt werden. – Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich nun Minister Werner Schwarz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Katzen sind als Haustiere, als tierische Mitbewohner, sehr beliebt. Im Gegensatz dazu sind Bilder von sogenannten Katzenhotspots, an denen das Elend von diesen Tieren – oftmals krank und unterernährt – zu sehen ist, für mich als Tierschutzminister nur schwer auszuhalten und nicht hinnehmbar.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Es muss etwas getan werden, da sind wir uns alle einig. Seit über zehn Jahren gibt es daher in Schleswig-Holstein das Katzenkastrationsprojekt. „Aktion gegen Katzenelend“ wurde der erste Aufschlag des Projektes genannt, und genau das ist mein Ziel: mich gegen dieses Elend einzusetzen. Das Projekt ist sehr erfolgreich, in den letzten drei Jahren wurden 7.000 Katzen kastriert. Mir ist wichtig, dass dieses Projekt weitergeführt wird. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, finanzielle Mittel für die Kastration der Katzen auch in diesem Jahr zur Ver

(Dr. Michael Schunck)

fügung zu stellen. Das werde ich auch zukünftig machen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Cornelia Schmachten- berg [CDU])

Einen Erfolg der Aktionen konnten wir nur dank sehr guter Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Tierärzteschaft und vor allen Dingen den vielen ehrenamtlichen Tierschützern erzielen. Meinen ganz herzlichen Dank ihnen allen.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte verdeutlicht Ihren Wunsch nach weiteren Maßnahmen, um die ungewollte Fortpflanzung von Katzen zu reduzieren. Hier stehen insbesondere die Katzen privater Halter im Fokus. Durch eine landesweite Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein werden alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen verpflichtet, ihre Tiere kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Nur wenn alle drei Vorgaben erfüllt sind, könnte die Zahl freilebender fortpflanzungsfähiger Katzen eingedämmt und dadurch ein weiterer Beitrag geleistet werden, um die unkontrollierte Vermehrung und den Leidensdruck insbesondere für herrenlose Katzen zu mindern.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich nicht etwa um ein Problem handelt, das es nur in Schleswig-Holstein gibt. Es ist ein bundesweites Problem. Aus diesem Grund hatte mein Haus sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Tierschutzgesetzes eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung eingeführt wird.

Unabhängig von der geforderten Katzenschutzverordnung wird die Fortführung unseres Kastrationsprojekts von allen Akteuren gewünscht, weil es einen sehr effektiven Weg zur Vermeidung des Problems darstellt. Als Tierschutzminister möchte ich an dem Erfolgskonzept der zweimal jährlich durchgeführten Kastrationsaktion festhalten.

(Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Es ist handfest, der Erfolg ist sichtbar, die Vorgaben für die Durchführung und Kostenerstattung sind bewusst schmal gehalten, um es möglich zu machen, den Tieren zu helfen. – Vielen Dank.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2961 (neu). Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. – Herzlichen Dank.

(Beifall)

Der Tagesordnungspunkt 34 ist abgesetzt worden.

Ich rufe daher die Sammeldrucksache auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 20/2986

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/2986. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Das ist offenbar nicht der Fall.

Dann weise ich noch auf folgende Änderung hin: Zum Tagesordnungspunkt 44, Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2023, wurde die Drucksache 20/2910 (neu) der Landesregierung eingereicht, in der die Seite 224 ausgetauscht wurde.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 20/2986 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig somit so bestätigt.

Ich darf Ihnen dann noch mitteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die nächste, die 31. Tagung, des Landtages am Mittwoch, dem 26. März 2025, um 10 Uhr, stattfinden wird.

Ich schließe die Tagung und wünsche ein schönes Wochenende.

Schluss: 12:13 Uhr

(Minister Werner Schwarz)

Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst