Protocol of the Session on February 27, 2025

Frau Kollegin, Frau Tschacher, Entschuldigung, was ich noch ganz schräg fand, ist die Formulierung: Das rechnet sich nicht.

(Andrea Tschacher [CDU]: Das habe ich so nicht gesagt! Das ist nicht korrekt!)

Dann ist das bei mir so angekommen. Ich möchte das trotzdem noch einmal unterstreichen, und ich glaube, dass wir uns an dieser Stelle einmal ganz ehrlich machen müssen.

(Zuruf CDU: Wird nicht nachgefragt!)

Werden nicht nachgefragt oder rechnen sie nicht, das ist oft genug das Argument.

(Zurufe CDU – Glocke Präsidentin)

Dann müssen wir – –

(Andrea Tschacher [CDU]: Ich kann Ihnen das bei Bedarf noch einmal vorlegen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kurz vor 18 Uhr, und das ist ein sehr sensibles Thema, das uns wahrscheinlich allen nahegeht. Ich denke, wir führen die Debatte ruhig und sachlich gut zu Ende. Dann werden wir der Sache am besten gerecht.

(Beifall Martin Habersaat [SPD])

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich glaube, wir müssen uns in dieser Angelegenheit ganz ehrlich machen. Wir sprechen hier über todkranke Kinder, über Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung, die über Jahre zum Teil zu Hause versorgt werden. Das darf doch nicht eine Frage von „das rechnet sich nicht“ oder „vielleicht wird das nicht entsprechend nachgefragt“ sein.

(Lukas Kilian [CDU]: Haben Sie das nicht verstanden?)

Sag mal! Das wird nicht entsprechend nachgefragt? Aber wir müssen doch solche Plätze vorhalten, auch wenn da keine Vollauslastung stattfindet. Das ist es doch, was wir als Gemeinschaft, als Solidargemeinschaft für diese Familien tatsächlich umsetzen müssen. Das darf an dieser Stelle keine Frage sein: Ist das immer zu 100 Prozent ausgelastet? Das ist die Frage, die danach kommt. Wenn die hundertprozentige Auslastung nicht stattfindet,

dann ist das ja die Umsetzung von: Das rechnet sich nicht.

Deswegen noch einmal: Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen, wobei ich sagen muss, dass ich den Antrag der CDU wirklich nicht zielführend finde, weil er überhaupt nicht nach vorn gerichtet ist, sondern irgendwie einen Sachstand beschreibt.

Lasst uns die beiden Anträge an den Ausschuss überweisen. Lasst uns mit den entsprechenden Menschen und Akteuren aus diesem Bereich im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Wir haben hier eine Versorgungslücke, und unsere Aufgabe ist es, hier hinzuschauen und nicht, an dieser Stelle Anträge abzulehnen und nicht weiter darüber zu diskutieren. Lasst uns das bitte im Ausschuss miteinander und mit den Akteuren besprechen. Ich finde, das sind wir den betroffenen Familien schuldig.

(Beifall SPD und SSW)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unabhängig davon, wer in welcher Form von Bedarfen gesprochen hat, will ich nur eines sagen, und zwar aus der Erkenntnis der letzten Jahre heraus, in denen ich dieses Thema in unterschiedlicher Funktion begleiten durfte. Die Bedarfe sind da, und sie sind groß. Hamburg hat mit der Sternenbrücke die einzige tatsächliche Möglichkeit für das, was wir als stationäres Kinderhospiz bezeichnen. Die haben inzwischen eine so große Nachfrage, dass gar nicht alle Anfragen bedient werden können. Insbesondere ist es so, dass diejenigen, die schon mehrfach dort gewesen sind, auch die Chance bekommen, einen Aufenthalt wiederholen zu können, bevor neue angenommen werden, was ich richtig finde.

Ich glaube, dass auch die Bedarfe in SchleswigHolstein nach den unterschiedlichen Formen in diesem Bereich alle da sind – nach stationärem Hospiz und nach ambulanter Hospiztätigkeit. Gerade weil wir hier aber von Glauben und Vermuten sprechen, ist es doch genau richtig, dass wir die konkreten Bedarfe – und zwar in jeder Versorgungsform, für die Kinder, aber eben auch für das familiäre Umfeld dieser Kinder – ermitteln und dass wir einen ähnlichen Prozess aufsetzen, wie wir ihn in der Erwachsenenhospizarbeit erfolgreich aufgesetzt und

(Birte Pauls)

zu Ende gebracht haben, nämlich diese Bedarfe schrittweise zu decken.

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Dagmar Hildebrand gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr emotionales Thema. Es beschäftigt einen, und es berührt einen am Herzen. Das wissen wir. Wir haben viele Eindrücke gewonnen – über Berichte und auch über Themen, mit denen wir uns schon lange beschäftigt haben. Dennoch nehme ich wahr, dass es hier einen Redebedarf gibt.

Der Kollege Balke hat es eben angesprochen: Wir können uns im Ausschuss gern noch einmal in einem Fachgespräch damit beschäftigen. Es ist gewünscht, dass wir eine Überweisung an den Ausschuss machen und das Ganze etwas größer aufziehen. Wir wollen uns dem nicht verwehren, wir können das gern tun, indem wir einfach noch einmal darüber sprechen

(Beifall SPD, FDP und SSW)

und uns das Ganze noch einmal ganz sachlich und sehr genau anschauen und dann zu guten Lösungen für unser Land und die betroffenen Kinder und ihre Eltern kommen. – Vielen Dank.

(Beifall ganzes Haus)

Ich erteile für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Touré Herrn Minister Goldschmidt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass ein Kind stirbt, ist wohl das schrecklichste, was Eltern passieren kann. Zu wissen, dass es für das eigene Kind keine Hoffnung auf Heilung oder Genesung gibt, ist eine unerträgliche Vorstellung. Mein Dank und auch der Dank von Ministerin Touré gilt deshalb zuerst all denjenigen, die oft ehrenamtlich in diesem wichtigen Bereich arbeiten. Sie schenken Lebensqualität.

(Beifall CDU, SPD, FDP, vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Sie schenken Lebensqualität für die betroffenen Kinder, für die betroffenen Geschwister, Eltern und Angehörigen. Familien und ihre Kinder brauchen in dieser schweren Phase, in der sich das gesamte Familiengefüge verändert, insbesondere Aufmerksamkeit, Fürsorge und Zuwendung, denn dann ist nichts mehr wie vorher. Im Vordergrund steht, dass die verbleibende Zeit intensiv und bedeutsam genutzt werden kann und ein Leben und Sterben in Würde ermöglicht wird. Dafür braucht es umfassende pflegerische, medizinische, psychosoziale Unterstützung. Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern ist eine mehr als herausfordernde Tätigkeit und stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste.

Als Land wollen wir den Fokus der Versorgung auf die ambulanten Angebote legen. Diese Schwerpunktsetzung teilen im Übrigen auch die Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit und der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein.

Hier ist gerade gefragt worden, ob man einen Blick darauf werfen kann, ob die Kapazitäten ausreichen. Ich habe mir gerade von dem zuständigen Abteilungsleiter noch einmal sagen lassen, dass die gerade genannten Verbände die Einschätzung teilen, dass die Versorgung gut ist und dass das Sozialministerium genau zu dieser Frage in ständigem Austausch mit diesen Verbänden ist.

Gerade in dieser schweren Zeit, in der sich die Familien der Kinder befinden, ist es wichtig, dass sie möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Deswegen setzen wir auf die ambulanten Angebote. Was bedeutet das?

Erstens. Es braucht eine gute wohnortnahe Betreuung. Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren die ambulanten Angebote kontinuierlich ausgebaut und unterstützt.

Zweitens. Es braucht Kooperationen mit bereits bestehenden Hospizen und Kinderkliniken. Aktuell kooperieren alle ambulanten Angebote in Schleswig-Holstein mit der Kinderklinik des UKSH Kiel, das über entsprechende Palliativangebote verfügt, oder mit dem hier ebenfalls schon genannten Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg. Beratungen über weitere Kooperationen laufen bereits.

Jedem sollte ein würdevolles Lebensende ermöglicht werden. Die richtigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung nehmen wir als Landesregierung sehr ernst. – Vielen Dank.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall ganzes Haus)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/2945 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/2996 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind für heute am Ende unserer Tagesordnung angekommen. Ich unterbreche die Tagung bis morgen 10 Uhr, schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.

Schluss: 18:01 Uhr

(Minister Tobias Goldschmidt)

Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst