Das ist sehr nett. Ich habe wirklich nur eine Verständnisfrage. Sie sagten, das sollte nicht einkommensabhängig sein. Das heißt, Ihnen schwebt mehr ein Pauschalbetrag für jeden vor, analog zum Kindergeld? Das ist meine erste Frage, ob ich das richtig verstehe.
Und wie verstehe ich in Ihrem Alternativantrag: „Das kann durch eine Steuergutschrift erreicht werden.“?
Genau, netter Hinweis. Ich glaube, da gibt es unterschiedliche Konzepte. Geht man so weit, dass nur das, was die Alleinerziehende oder der Alleinerziehende an Steuern zahlt, maximal erstattet bekommen kann? Oder kann es auch eine Steuergutschrift in Form einer sogenannten negativen Einkommensteuer geben? Es gibt verschiedene Konzepte. Ich glaube, das, was ich zuerst erwähnt habe, wäre ein erster Schritt. Das andere müsste man prüfen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, uns damit noch einmal näher im Ausschuss zu befassen. – Ja, das ist die Antwort auf die Frage.
Also, das Zweite hätte dann eher so die Tendenz einer Kindergrundsicherung und würde insgesamt mehr Sozialleistungscharakter haben – statt einer Steuerreduktion?
Wenn Sie das so sehen, ist das so. Es gibt den Begriff der Transferentzugsrate, und es gibt immer bestimmte Einkommen, ab denen es sich nicht mehr lohnt, dazuzuverdienen. Das Problem generell anzugehen, halte ich für sinnvoll. Dazu hat auch das Bundessozialministerium vor einem guten Jahr einmal eine Studie und Vorschläge vorgelegt. Das bezieht sich aber nicht allein auf dieses Thema, sondern generell auf die Problematik, dass es in gewissen Konstellationen das Problem gibt, dass sozusagen jeder hinzuverdiente Euro quasi nicht im Portemonnaie desjenigen landet, der arbeitet. Das Problem sollte man angehen. Das würde ich aber unabhängig von dem Thema des Freibetrags oder einer Gutschrift für Alleinerziehende sehen.
Ich fahre fort. – Das vorrangige Ziel sollte aus meiner Sicht sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Deswegen halte ich es für fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist. Denn wer wenig verdient, hat ein niedriges zu versteuerndes Einkommen.
Schon der heutige Freibetrag bewirkt eben bei geringverdienenden Alleinerziehenden wenig. Der Nettoeffekt hält sich angesichts der niedrigen Grenzsteuersätze, die für diese Gruppe gilt, stark in Grenzen. Eine Erhöhung würde daher an den Be
Insofern geht der FDP-Antrag vielleicht in die richtige Richtung, allerdings gibt es bereits näher liegende und zielführendere Vorschläge, auch in der bundespolitischen Debatte. Das ist angesprochen worden: Mit einer Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der ermittelten Steuerschuld könnte eine deutlich bessere Nettowirkung für kleinere und mittlere Einkommen erzielt werden. Jede Alleinerziehende erhielte so den gleichen Betrag – zumindest bis zur Grenze der Steuerschuld.
Diese Maßnahme war auch auf Bundesebene im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Leider ist sie vom Bundesfinanzministerium nicht mehr umgesetzt worden. Das ändert nichts daran, dass wir diesen Vorschlag weiterhin für richtig halten.
Daher bitten wir die Landesregierung, ihn erneut auf die politische Agenda in Berlin zu setzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die besonderen Herausforderungen und Lasten von Alleinerziehenden ist bereits eine Menge gesagt worden.
Unsere Aufgabe als Politiker_innen ist es, diese Probleme aus dem Weg zu räumen und die Lebensumstände von Alleinerziehenden einfacher zu machen. Und da fallen mir eine ganze Menge Lösungen ein, und manche davon könnten wir sogar hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag angehen.
Erstens. Ausreichende bezahlbare – wenn es nach uns geht, am besten kostenlose – Kinderbetreuungsangebote,
Krippenplätze für alle, die einen brauchen oder wollen, Öffnungszeiten nicht nur von 8 bis 13 Uhr, sondern auch in den Randzeiten, eine bedarfsgerechte Anzahl von gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften, damit die Kita nicht wegen Personalmangel oder Krankheit schließen muss.
Drittens. Einen gut ausgebauten ÖPNV, damit Kita, Schule und Arbeit auch ohne Auto erreicht werden können. Denn oft reicht es bei Alleinerziehenden eben gerade nicht mehr zu einem Auto.
Viertens. Gute Arbeitsplätze mit guten Tariflöhnen, damit das Geld dann auch zum Leben reicht und man gerade nicht aufstocken muss, Frau Kollegin Krämer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig toll fände ich es auch, wenn die neue Bundesregierung die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen könnte,
denn das hilft Alleinerziehenden in zweierlei Hinsicht: Einmal, wenn es ums Geld geht, und es erspart viele Stunden, die man jetzt mit Behördengängen verbringen muss.
Außerdem kann und sollte man das Thema der steuerlichen Entlastung in den Blick nehmen – ein Rundumpaket sozusagen.
Das ist allerdings, das haben meine beiden Vorredner ja ziemlich gut ausgeführt, ein Thema für die, die gut verdienen, die eine gute Ausbildung haben, die einen guten Job haben. Das sind zu großen Teilen die alleinerziehenden Männer. Von denen sind 88 Prozent Vollzeit berufstätig, nur zwölf Prozent gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den Müttern arbeiten dagegen nur 42 Prozent Vollzeit, die Mehrheit von 58 Prozent arbeitet Teilzeit. Bevor jetzt Empörung aufkommt: Das sind die Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2019. Neuere habe ich tatsächlich noch nicht gefunden. Es würde mich interessieren, wie sich das verändert hat, aber als Frauenpolitikerin, als Gleichstellungspolitikerin ist das für mich auch noch ein wichtiger Aspekt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir könnten heute beiden Anträgen zustimmen, denn im Ergebnis führen beide zu einer steuerlichen Entlastung. Wir
Danke an die Kollegin Krämer für die Initiative. Bei Ihrem Antrag sehe ich genau den Nachteil, den der Kollege Brandt gerade beschrieben hat. Ein fester Freibetrag kann in Zeiten von Inflation und dynamischem Lohnzuwächsen ganz schnell an steuerlicher Wirkung verlieren.
Den Punkt der Koalition finde ich da tatsächlich klüger: „zu einer progressionsunabhängigen Förderung“ zu kommen, „damit kleinere und mittlere Einkommen stärker … entlastet werden“. – Das steht wörtlich so in eurem Antrag – weil der Kollege Plambeck gerade so guckt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten finden es allerdings wichtig, die Besteuerung von Familien insgesamt zu reformieren, und zwar unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Lebensentscheidungen. Das umfasst für uns eine Reform des Ehegattensplittings und die Umwandlung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in einen Abzug von der Steuerschuld.
Nur falls jemand jetzt noch einmal die Frage stellt, wer das alles bezahlen soll: Wir als SPD haben dazu Vorschläge gemacht – Wiedereinführung der Vermögensteuer, Reform der Erbschaftsteuer. Denn starke Schultern können und sollen mehr tragen als Schwache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Alleinerziehende stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Wir haben gehört, sie müssen Kinderbetreuung, den Beruf, den Haushalt und vor allem auch die Rechnungen, die da eingehen, unter einen Hut bringen. Gleichzeitig sind die finanziellen Mittel der Familie in der Regel drastisch reduziert. Das Armutsrisiko ist dadurch erhöht. Es ist daher grundsätzlich immer richtig, gerade diese vulnerable Gruppe verstärkt zu unterstützen und zu versuchen, die Belastung und Benachteiligungen an der Stelle abzumildern.
Die FDP-Fraktion hat nun einen Antrag vorgelegt, der an einer dieser Stellschrauben drehen möchte. Es wird eine Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende vorgeschlagen. Und ja, gerade ab dem zweiten Kind würde dies einen enormen Unterschied zur aktuellen Staffelung machen. Daher begrüßen wir als SSW ganz ausdrücklich die Initiative der FDP.
Gleichzeitig bliebe dies aber eben nur eine kleine Stellschraubenkorrektur. Eine steuerliche Entlastung ist unbestritten richtig, reicht aber nicht aus, um die vielfältigen Herausforderungen, denen Alleinerziehende gegenüberstehen, umfassend zu adressieren.