Eigentlich ist das ein Prinzip – dachte ich bisher immer –, das zur Grundwurzel der Sozialdemokratie gehört: Wenn jemand mehr arbeitet, soll er auch mehr Geld bekommen. Aber ich habe festgestellt, dass das im Bildungsbereich etwas anders ist – sei es drum.
Ich gehe fest davon aus, dass die allermeisten Schulen, die sich bisher beteiligt haben, gute und sinnvolle Vorschläge eingereicht haben. Die verschiedenen Ideen sollten nicht nur vorab angemessen geprüft, sondern später – das hat die Ministerin zugesagt – in ihrer Wirksamkeit sinnvoll untersucht werden, damit Best-Practice-Beispiele im Idealfall übertragen werden und sich auch anderswo durchsetzen können. Gescheiterte Konzepte sollten natürlich nicht weiterverfolgt, aber unbedingt angemessen dokumentiert werden, damit dies einen Erkenntnisgewinn für andere bringen kann.
Wenn man seriös einschätzen kann, wie sich die genehmigten Ideen und Konzepte in der Praxis bewährt haben, sollte man sich die Bilanz zu einem geeigneten Zeitpunkt im Landtag, am besten im Bildungsausschuss, anschauen.
Ich wünsche den teilnehmenden Schulen viel Erfolg mit ihren Experimenten, mit ihren innovativen Ideen. Ich wünsche dem Bildungsministerium viele Erkenntnisgewinne. Ich bleibe dabei: Noch besser wären grundsätzlich mehr Freiräume für unsere Schulen und eine bessere Unterstützung und Ausstattung, damit die Basics wieder richtig funktionieren und sich die Schulen darüber hinaus noch besser weiterentwickeln können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulen sind Experten in eigener Sache. Gerade weil die Unterschiede in Größe, Schwerpunkten und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler bereits in einer Stadt erheblich sein können, müssen die Schulen möglichst viel Freiraum haben, um optimale Ergebnisse erzie
len zu können. Für mich als Pädagogin ist es ein Herzensthema, den Schulen Entscheidungsfreiheit zu gewähren. Zentralistische Vorgaben sollten nur dort zum Zuge kommen, wo es unbedingt nötig ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Öffnung durch eine sogenannte Experimentierklausel ausdrücklich zu begrüßen. Lehrkräfte können nach ihren Kompetenzen neue Wege einschlagen. Sie können sich ausprobieren, was natürlich auch bedeutet, dass Experimente einmal misslingen.
Ich habe großes Vertrauen in die Kompetenzen gerade der jüngeren Kolleginnen und Kollegen, die von den Hochschulen mit ganz neuen Lehr- und Lernkonzepten kommen. Wie oft werden sie aber zurückgepfiffen, weil sich das Kollegium nicht traut oder scheut, eingetretene Pfade zu verlassen. Das Beharren auf Bewährtem führt oft zu Demotivation, das merken nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch Schülerinnen, Schüler und Eltern.
Die Experimentierklausel ist richtig, allerdings ist noch nicht einmal ein Jahr ins Land gegangen, und schon gieren die Regierungsfraktionen nach Erfolgen. Vorhaben, die die Schulen im Rahmen der Experimentierklausel durchführen möchten, mussten bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden. Bis dahin musste das Freitagsforum des IQSH im Rahmen einer Sprechstunde viele Fragen beantworten.
Faktisch ist das Jahr noch gar nicht um und wenn, kann die Ministerin nur erste Berichte einiger Schulen geben. Das ist genau das, was man gemeinhin unter anekdotischer Evidenz versteht. Damit erweisen wir der guten Absicht der Experimentierklausel einen Bärendienst.
Ich plädiere dafür, die Schulen erst einmal Erfahrungen machen zu lassen und diese dann einer systematischen wissenschaftlichen Auswertung zu unterwerfen. Wie viele Schulen hatten in den letzten Monaten überhaupt die Möglichkeit, Verfahren gemäß der Experimentierklausel zu beantragen, durchzuführen und auszuwerten? Darauf haben wir von der Ministerin heute mündlich eine Antwort bekommen, aber mich interessiert auch, wie die regionale Verteilung aussieht: Konzentriert sich das wieder nur auf einige Schulen, die sowieso schon ressourcenstark sind und die sich dafür die Zeit genommen haben? Ich gehe davon aus, dass das nicht einmal eine Handvoll ist. Bei einer kleinen Zahl bringt ein ministeriumsinterner Bericht, zumal nur ein mündlicher Bericht, für uns keine soliden Erkenntnisse.
schon im Septemberplenum diskutieren sollen; da wird man manchmal im Eifer des Gefechts selbst überholt.
Das übereilte, gehetzte Vorgehen bestärkt mich in meinem Misstrauen. Die Schulen sollen wieder einmal nur eines tun: eine erfolgreiche Kultuspolitik belegen. Wer nämlich gleichzeitig überlegt, die Zahl der Verfügungsstunden zu senken und damit auch die Zahl der Schulentwicklungsberater und ‑berater zu senken, wie wir im Ausschuss hören mussten, leistet den Schulen einen Bärendienst. Meine Kollegen Christopher Vogt und Martin Habersaat haben es schon angesprochen: Wir geben den Schulen immer mehr Aufgaben, und wir nehmen immer mehr weg für die zusätzlichen Aufgaben, die super wichtig sind, damit wir ein gutes pädagogisches Konzept in den Schulen haben können.
Weiterentwicklung kostet zusätzliche Ressourcen. Ressource ist an den Schulen aber Mangelware Nummer eins. Deshalb ist mein Hauptkritikpunkt am vorliegenden Antrag, dass die Schulen immer mehr Aufgaben erledigen sollen, ohne dass ihnen dafür verlässliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Damit muss endlich Schluss sein.
Wir sprechen über PerspektivKitas, wir sprechen über PerspektivSchulen, die Ressourcen kriegen. Wir haben in Schleswig-Holstein aber so viele andere Schulen, die nicht PerspektivSchule sind, die keine zusätzlichen Ressourcen kriegen, obwohl sie sie dringend benötigen. Die werden sich niemals an diesen Prozessen beteiligen können, weil die Lehrkräfte genügend damit zu tun haben, den normalen Schulalltag zu bewerkstelligen.
Insofern produzieren wir wieder ein anderes Schulsystem, in dem einige etwas kriegen und die meisten nicht. Das finde ich nicht in Ordnung, das haben unsere Kinder nicht verdient.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es verfügen allerdings alle Fraktionen noch über Restredezeiten. – Das Wort wird trotzdem nicht mehr gewünscht. Deswegen schließe ich die Beratung und stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 20/2478 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt, und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben mir mitgeteilt, dass die Tagesordnungspunkte 22 und 18 am Nachmittag aufgerufen werden sollen. Deswegen unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche allen eine gute Mittagspause.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Es ist zwei Minuten nach drei. Wir wollen fortfahren.
Nach Mitteilung der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass sich aus der Landesregierung die Ministerin Karin Prien für den Nachmittag krankgemeldet hat. – Wir wünschen gute Besserung.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder des SPD-Ortsvereins Hüttener Berge sowie unsere Landesbeauftragte für Flüchtlings‑, Asyl‑ und Zuwanderungsfragen, Frau Kratz-Hinrichsen, sowie Vertreter des Flüchtlingsrates, hier Herrn Simon Dippold und Muathe Abdu, sowie die Nichte des geistlichen Oberhauptes der Jesiden weltweit, Frau Sahar Alias Baba Sheikh, sowie Herrn Sarmad Alias Baba Sheikh, Adam Kosumov, Mitglied der SPD-Arbeitsgruppe Migration und Vielfalt, sowie Herrn Ghazzal Novid, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Schleswig-Holstein, sowie Vertreter der Jesidinnen und Jesiden. – Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Des Weiteren begrüßen wir Lehrerinnen und Lehrer der Berufsschule Eutin. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Landesaufnahmeanordnung für Êzîdinnen und Êzîden aus humanitären Gründen nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wer sind eigentlich die Jesidinnen und Jesiden? Diese Frage müssen Mitglieder der Religionsgemeinschaft immer wieder beantworten. Und das, obwohl nach Schätzung des Zentralrats der Jesiden mehr als 230.000 Zugehörige in Deutschland leben. Damit wäre Deutschland nach dem Irak das zweitgrößte Heimatland für die Angehörigen der religiösen Minderheit.
Sie sind eine religiöse Gemeinschaft, die ursprünglich hauptsächlich im Nordirak, der Südtürkei und in Nordostsyrien lebte. In Deutschland sind sie vor allem eines: seit vielen Jahrzehnten ein Teil unserer Gesellschaft. Die ersten Jesidinnen und Jesiden kamen bereits Ende der 1960er-Jahre aus der Türkei über Gastarbeiterabkommen nach Deutschland. Ich habe mich sehr gefreut zu hören, dass sich inzwischen auch in meinem Wahlkreis in Husum eine jesidische Gemeinde gegründet hat.
Anlass unseres Antrags war Folgendes: Vor gut einem Monat nahm ich an der Fachtagung hier im Landeshaus teil, zu der der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie die Landesbeauftragte für Flüchtlings‑, Asyl- und Zuwanderungsfragen zusammen mit Migrationsarbeitsgruppen und vor allem mit der jesidischen Community eingeladen hatte. Die Fachtagung war gleichzeitig auf eine Art und Weise auch eine Gedenkveranstaltung zum 10. Jahrestag des Genozids an den Jesidinnen und Jesiden hier bei uns im Landeshaus.
Denn im Sommer 2014 starteten IS-Terroristen einen Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden im Nordirak. Sie fielen ins jesidische Hauptsied
lungsgebiet ein, töteten Tausende und verschleppten weitere Tausende. Familien wurden getrennt, Mädchen versklavt und verkauft, Jungen in IS-Trainingscamps deportiert. Die systematische sexuelle Gewalt, die vor allem Frauen und Mädchen erlebten, ist nicht vorstellbar. Der Vernichtungsfeldzug gegen die jesidische Bevölkerung zog sich über Jahre.
Diejenigen, die überlebten, mussten teilweise mehrfach in die Gebirgsregion fliehen. Fast zehn Jahre später, am 19. Januar 2023, wurden die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden von allen Fraktionen des Bundestages als Völkermord anerkannt. Trotzdem erreichen uns seit 2023 verzweifelte Nachrichten und Berichte über Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden. Syrische Mitglieder der jesidischen Gemeinschaft haben nach wie vor eine hohe Anerkennungsquote. Irakische Jesidinnen und Jesiden hingegen, die als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, müssen neuerdings mit Abschiebungen rechnen.