Protocol of the Session on October 17, 2024

(Dr. Heiner Garg)

bereits drohenden finanziellen Defizits der gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – um 0,3 beziehungsweise um 0,1 Prozentpunkte.

Gestern wurde bekannt, dass der Schätzerkreis für das kommende Jahr eine erneute Erhöhung der Zusatzbeiträge prognostiziert hat. Die Beiträge sollen um 0,8 Prozentpunkte steigen – eine Zunahme, die der Bundesgesundheitsminister gestern als historisch bezeichnet hat.

Die Ursachen für die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind vielfältig. Zu Ihnen zählen, das haben wir bereits gehört, unter anderem die anwachsenden Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen. Versicherungsfremde Leistungen sind solche, die nicht zum eigentlichen Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung gehören,

(Unruhe)

also nicht im engeren Sinne der Erhaltung und der Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten dienen. Dazu zählen mehrere Leistungen, unter anderem das Kinderkrankengeld.

Versicherungsfremde Leistungen müssten eigentlich nicht aus Beitragsmitteln der GKV, sondern aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. – Eigentlich! Denn tatsächlich wächst seit Jahren die Differenz zwischen den von den gesetzlichen Krankenversicherungen zu zahlenden versicherungsfremden Leistungen und dem dafür als Ausgleich gewährten Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Nach Berechnungen der Innungskrankenkassen lag der Differenzbetrag im Jahr 2023 bereits bei mehr als 43 Milliarden Euro, was umgerechnet 2,54 Beitragssatzpunkten entspräche. Nur zum Vergleich: Die Zusatzbeiträge werden mit der für das kommende Jahr prognostizierten Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte dann ebenfalls im Durchschnitt rund 2,5 Prozent betragen.

Es war daher richtig, dass sich der Bund in seinem Koalitionsvertrag dazu bekannte, eine stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg zu bringen und zu diesem Zweck den Steuerzuschuss zu den gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen. Dass diese gute Absicht bislang nicht umgesetzt wurde und nun stattdessen schon das dritte Mal in Folge die nächste Erhöhung der Zusatzbeiträge vonnöten sein wird, hat viele Gründe. Aber auf diese möchte ich gar nicht näher eingehen.

Ich bitte nur vor dem Hintergrund der zunehmend kritischen Finanzsituation der gesetzlichen

Krankenversicherung und der mit dem erneuten Anstieg von Zusatzbeiträgen weiter zunehmenden Belastung von Beschäftigten und Arbeitgebern um Verständnis, dass aus Sicht der Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems familienpolitisch vielleicht wünschenswerte Erweiterungen einfach schwer umsetzbar sein werden.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der Bund trägt die gesetzgeberische Verantwortung für den Leistungsumfang und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl sollten wir uns als Länder in Kenntnis der großen Herausforderungen im Gesundheitswesen dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Kernaufgaben – die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten – zu sozial- und volkswirtschaftlich tragfähigen Beitragssätzen erfüllen kann. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/2569, an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU.

Ich lasse in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktion der SSW, Drucksache 20/2569. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf:

Infrastrukturbericht 2024

Bericht der Landesregierung Drucksache 20/2380

Ich erteile das Wort der Finanzministerin Dr. Silke Schneider.

(Ministerin Dr. Kerstin von der Decken)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute über eine Erfolgsgeschichte des Landes Schleswig-Holstein berichten. Wer erinnert sich noch an den ersten Infrastrukturbericht? Das war 2014. Dieser Bericht hat ganz erhebliche Bedarfe an Investitionen gerade im Infrastrukturbereich offenbart. Um diese Bedarfe zu decken, wurde 2015 vor allem auf Initiative von Monika Heinold hin das Sondervermögen IMPULS 2030 geschaffen. Wer weiß denn, was IMPULS eigentlich heißt?

(Beate Raudies [SPD]: Infrastruktur- und Modernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein! Ich war auch dabei!)

Eben. Infrastruktur war fast richtig, denn es waren wirklich alle dabei, einige von Anfang an. Deswegen habe ich gesagt, das ist eigentlich eine Geschichte, die alle Fraktionen hier eint.

Das Land hat hiervon profitiert und wird weiter davon profitieren. Alle Fraktionen haben diesen Gestaltungsspielraum, den wir damit geschaffen haben, in unterschiedlichen Koalitionen natürlich für wichtige Infrastrukturmaßnahmen nutzen können. Zum ersten Mal waren wir mit IMPULS bereit und in der Lage, Mittel überjährig für Bauprojekte planbar und verlässlich einzusetzen, unabhängig von der Haushaltslage.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Das Sondervermögen wurde in guten Haushaltszeiten befüllt und beinhaltet derzeit 1,33 Milliarden Euro. Dies hat sich gerade in Krisenzeiten bewährt. So geht kluge, vorrausschauende, verantwortungsvolle, politisch richtige und wichtige Finanzpolitik.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Ziel von IMPULS war es, den in 2014 festgestellten Investitionsstau von einem damaligen Gesamtvolumen von 4,85 Milliarden Euro bis 2030 aufzulösen. Mit den Investitionen von 2016 bis 2023 in Höhe von 4,52 Milliarden Euro sind dementsprechend jetzt schon 93 Prozent des seinerzeit festgestellten Handlungsbedarfs gedeckt worden.

Aber der Bericht ist natürlich fortgeführt worden: Bei der Bedarfsermittlung auf der Zeitachse sind neue Themen und Ziele regelmäßig fortgeschrieben worden. Daher sind wir jetzt leider nicht bei sieben Prozent, sondern der Bedarf – Stand heute –

ist deutlich höher. Klar ist, dass hierbei natürlich auch Kostensteigerungen im Baubereich der letzten Jahre eine Rolle spielen. Deswegen haben wir uns entschieden, den Betrachtungszeitraum des nun Ihnen vorliegenden sechsten Infrastrukturberichts bis ins Jahr 2040 fortzuschreiben und dementsprechend auch das Sondervermögen von IMPULS 2030 auf IMPULS 2024 weiterzuentwickeln.

Aus heutiger Sicht liegt der Handlungsbedarf bei 15,73 Milliarden Euro. Davon sind – nach der Finanzplanung und mit Blick auf die Bestände des Sondervermögens – bereits 13,27 Milliarden Euro finanziert. Es bleibt für das Land nach Abzug der kommunalen Kofinanzierung ein noch zu finanzierender Mittelbedarf von 2,19 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum jetzigen Berichtszeitraum, 2022 bis 2023. In dem Berichtszeitraum von zwei Jahren haben wir als Land 1,36 Milliarden Euro für die Infrastruktur unseres Landes Schleswig-Holstein eingesetzt. Davon haben wir 43 Prozent aus IMPULS finanzieren können, was rund 590 Millionen Euro sind. Das heißt: Wir haben im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum der Jahre 2020 und 2021 unsere Investitionen um 30 Prozent steigern können.

Unsere Schwerpunkte lagen dabei unter anderem auf der Modernisierung und dem Ausbau von Krankenhäusern und Hochschulgebäuden sowie der Sanierung der Landesstraßen und der begleitenden Radwege. Ein weiterer Schwerpunkt waren Investitionen in Schienen, in die E‑Mobilität, in die Erzeugung von grünem Wasserstoff sowie in die energetische Sanierung unserer Landesliegenschaften. Das erfolgte alles mit Blick auf unser Ziel, bis zum Jahr 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade im Bereich der Landesliegenschaften wollen wir auch in Zukunft mit gutem Beispiel vorangehen. Hierfür haben wir ein umfangreiches Umsetzungskonzept zur klimafreundlichen Sanierung unserer Liegenschaften verabschiedet. Diese Umgestaltung besteht aus einem Dreiklang:

Erstens: regenerative Energieversorgung. Ein Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze entsteht dort, wo es möglich ist. Wo es nicht möglich ist, soll der Austausch der Öl- und Gaskessel durch Wärmepumpen erfolgen.

Zweitens: eine ressourcenschonende Sanierung. Das bedeutet die energetische Sanierung und Nutzung von nachwachsendem, recyceltem oder recycelbarem Material.

Drittens: Flächeneinsparung. Bis zum Jahr 2040 wollen wir unsere beheizte Nettoraumfläche im Vergleich zu 2019 um 20 Prozent verringern. Hierfür sind 2,5 Milliarden Euro bis 2040 eingeplant.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit den bis 2040 für Infrastrukturausgaben eingeplanten Mitteln können wir jährlich im Schnitt rund 780 Millionen Euro investieren. Das ist vor allem eine personelle Herausforderung, das ist uns bewusst. Doch wir gehen den begonnenen Weg weiter, und dank IMPULS wird uns das trotz enger Haushaltslage auch gelingen. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und elf Sekunden überzogen.

(Beate Raudies [SPD]: Großartig!)

Der erste Redner in der Debatte ist Ole Plambeck von der CDU.

(Beate Raudies [SPD]: Ganz toll!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Infrastrukturbericht ist ein wichtiger Bericht, stellt er doch eindrücklich die Bedarfe in der Infrastruktur im Land dar. Doch vor allem geht er auf die Finanzierung sowie die Finanzierungslücken ein. Daher bedanke ich mich bei der Finanzministerin und bei den Mitarbeitern für die Erstellung und Vorstellung des Berichts.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Jahr 2014 war ich selbst noch nicht dabei. Doch IMPULS ist eine gute Erfindung gewesen. Es war vor allem gut, dass die Jamaikakoalition IMPULS im Jahr 2017 weiterentwickelt hat, damit mehr Maßnahmen finanziert und eine Taskforce implementiert werden konnten, die die Steuerung besser koordiniert, sodass mehr Mittelabfluss in der Infrastruktur entstehen kann.

Insgesamt sind seit dem ersten Infrastrukturbericht 2014 rund 4,52 Milliarden Euro in die Infrastruktur des Landes investiert worden. Laut Bericht entspricht das dem damals festgestellten Handlungsbedarf zu 93 Prozent.

Doch es kommen natürlich laufend neue Investitionsbedarfe hinzu. Diese sind auch deutlich gestie

gen, wie im Bereich der Schiene, des grünen Wasserstoffes und der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften. Insbesondere die Baukosten, die signifikant im zweistelligen Prozentbereich gestiegen sind, schlagen erheblich zu Buche. Deswegen ist die Bauvorsorge im Haushalt nach wie vor wichtig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der noch offene Handlungsbedarf rund 15,73 Milliarden Euro. Darin enthalten sind rund 9,63 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2040. Wir reden zum Beispiel über 3 Milliarden Euro im Bereich der Krankenhäuser, 2 Milliarden Euro im Bereich der Liegenschaften oder 2 Milliarden Euro im Bereich der Straßen mit den entsprechenden Begleitinvestitionen. Aber wir sprechen auch über Hochschulen, Digitalisierung und die Maßnahmen auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland.