Protocol of the Session on October 17, 2024

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir reden über Kin- der, die krank sind!)

(Christian Dirschauer)

Auch das Erreichen der Strafmündigkeit findet in diesem Alter – mit 14 Jahren – statt. Hier ist nach einigen schweren Straftaten der jüngsten Vergangenheit diskutiert worden, ob man die Altersgrenze nicht sogar weiter herabsetzen sollte. Sie sehen: All diese Beispiele deuten auf eine gewisse Eigenständigkeit und Selbstständigkeit der jungen Menschen hin.

(Beifall CDU)

Als Mutter möchte ich dazu ergänzen: Wenn ein Kind zwölf Jahre alt oder älter ist, wird es mit Sicherheit dazu in der Lage sein, sich eine Mahlzeit zuzubereiten, eine Tasse Tee fertig zu machen oder im Notfall den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und einen Elternteil anzurufen.

Dennoch sehen Sie als SSW gerade diese Selbstständigkeit bei Erkrankungen der Jugendlichen als nicht angemessen und wollen die Altersgrenze hochsetzen. Das passt nicht zusammen. Wir gehen davon aus, dass ein zwölfjähriges Kind durchaus in der Lage ist, eine gewisse Zeit alleine zu Hause zu verbringen.

(Beifall CDU – Thomas Hölck [SPD]: Die sollen sich mal nicht so anstellen! – Zuruf Sophia Schiebe [SPD])

Jetzt hat Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Christian Dirschauer [SSW]: Herr Balke muss die CDU retten! – Beate Raudies [SPD]: Wir sind gespannt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle einmal von meiner ursprünglich geplanten Rede abweichen und kurz drei Punkte machen.

Ich möchte erst einmal an den Kollegen Dirschauer gerichtet Danke sagen, dass Sie das Thema der Kinderkrankengeldreform in den Landtag bringen, denn ich finde, es gibt gerade beim Thema Kinderkrankengeld – § 45 SGB V – einige Punkte, über die wir unbedingt sprechen müssen. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und es gibt viele Punkte, bei denen die Ausgestaltung des Kinderkrankengeldes tatsächlich Beeinträchtigungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet.

Ein Punkt möchte ich als Beispiel nennen: Wenn mein Kind krank ist, braucht mein Arbeitgeber schon am allerersten Tag eine Krankschreibung des Kindes, bevor ich Anspruch auf das Kinderkrankengeld habe. Das erschließt sich mir ehrlicherweise nicht, weil ich als Arbeitnehmer andererseits drei Tage Zeit dafür habe. Das sind ist ein Punkt, da gehört es einfach zur Praktikabilität dazu, dass er unbedingt angepasst werden muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ni- clas Dürbrook [SPD]: Das schadet der Wirt- schaft, wenn man das anders macht!)

Ein weiterer Punkt ist, dass man über die Lohnfortzahlung diskutieren kann, die aktuell in Höhe von 90 Prozent erfolgt. Ich finde, man kann darüber sprechen, ob es 10 Prozent weniger sein müssen oder ob man nicht bei 100 Prozent bleiben kann. Das sind alles Punkte, die aktuell diskutiert werden.

Im Ampel-Koalitionsvertrag haben sich die AmpelParteien deswegen darauf verständigt, beim Kinderkrankengeld nachzuziehen. Deswegen wurden die Grenzen bei der Anzahl der Tage auf 15 und 30 Tage angehoben. Das ist genau der richtige Schritt und wird ab dem 1. Januar 2024 sehr vielen Familien sicherlich helfen.

Jetzt ist aber der vorgelegte Antrag des SSW kein Antrag zur grundsätzlichen Reform des Kinderkrankengeldes, sondern es geht ganz konkret um die Altersgrenze, bis zu der ich für ein krankes Kind Kinderkrankengeld beantragen kann. Ich habe es dem Kollegen Dirschauer schon gesagt: Altersgrenzen sind immer relativ schwierig zu diskutieren. Aktuell liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass die grüne Bundestagsfraktion in den Jahren 2020, 2021 den Vorschlag gemacht hat, diese Altersgrenze auf 14 Jahre anzuheben. Ich würde sagen, ob das jetzt bei 13, 14, 15 oder 18 Jahren oder vielleicht doch niedriger angesetzt werden muss – da gibt es überall ein Für und Wider.

Die Argumentation, die wir jetzt hier ins Feld führen, ist die, dass wir sagen: Na ja, diese Entscheidung, ob das jetzt bei 16 Jahren oder bei einer anderen Zahl sein soll, wird auf Bundesebene entschieden. Das wird gerade zwischen zwei Ressorts evaluiert. Das ist eine gute Sache. Ich finde die Argumente an dieser Stelle einfach noch nicht ausreichend, um mich auf das Alter 16 Jahre festzulegen. Ich habe noch nicht genügend Argumente für genau diese Altersgrenze.

(Dagmar Hildebrand)

Herr Balke, möchten Sie eine Frage von Herrn Habersaat zulassen?

Unbedingt, unbedingt!

Vielen Dank, Herr Balke. – Halten Sie denn bei der Beurteilung dieser Frage es für ein geeignetes Kriterium, danach zu gucken, ab welchem Alter ein Segelflugschein erworben werden darf?

(Lachen SPD)

Ich finde, man kann über viele unterschiedliche Punkte sprechen. Wir haben als Partei unter anderem evaluiert, dass wir in manchen Bundesländern die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre vorgenommen haben. Das war ein Argument dafür, weswegen dann der Vorschlag mit dem 14. Lebensjahr kam. Man muss da unterscheiden. Kinder haben unterschiedliche Ansprüche, je nachdem wie sie sind, wenn sie krank sind. Manche brauchen emotionale Unterstützung, manche brauchen eher praktische Unterstützung. Sie wissen das als Vater viel besser als ich. Ich bin kein Vater.

Ich glaube nicht, dass es eine klare Altersgrenze gibt, auf die wir uns alle verständigen können und hinterher sagen: Das ist es! Das ist absolut in Ordnung! Deswegen sage ich, dass mir die Argumente noch nicht für die Festlegung auf 16 Jahre reichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da ist ein weiterer Punkt, den ich in dieser Debatte enorm wichtig finde: Wir sprechen hier über eine Leistung, die man als sogenannte versicherungsfremde Leistung benennt.

(Beifall FDP)

deswegen finde ich es gut, dass die Gesundheitsministerin gleich dazu sprechen wird. Es geht hier um eine familienpolitische Maßnahme, die bislang von den Versicherten finanziert wird – von denen, die unsere gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren. Es gibt noch weitere versicherungsfremde Leistungen, die enorm auf das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Da müssen wir ran. Zum Beispiel finanzieren wir als Versicherte die Krankenleistungen für die Bür

gergeldempfänger_innen, ehemals Hartz-IV-Empfänger.

(Beifall FDP)

Wir zahlen auch den Mehrwertsteuersatz der Arzneimittel. Darüber haben wir hier schon gesprochen. Das alles sind hohe Summen, über die wir sprechen müssen, die auf das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Huldige der Wirt- schaft!)

Der Bundestag hat heute die Krankenhausstrukturreform beschlossen, in der ein Transformationsfonds vorgesehen ist. Ich weiß noch, wie der Kollege Tobias Koch geschaut hat, als er hier das erste Mal gehört hat, was da geplant ist, und ich teile das total. Es ist nämlich geplant, 25 Milliarden Euro aus den Versicherungsgeldern für den Umbau unseres Krankenhauswesens vorzusehen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Aus Versicherungs- mitteln!)

Ich habe das hier schon mehrfach kritisiert – nicht nur hier, sondern auch intern. Es bedeutet, dass wir im Bereich unserer gesetzlichen Krankenversicherung auf ein enormes Defizit zulaufen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Ich habe noch gar nicht angefangen, über eine umfassende Reform der Pflegeversicherung zu sprechen. Ich finde die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge mit Ansage sozial extrem ungerecht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Es trifft nämlich insbesondere diejenigen, die jetzt schon zu wenig Geld haben, um ihr Leben zu finanzieren. Aus diesen Gründen und weil für mich die Argumentation für die Erhöhung auf das Alter 16 eben noch nicht ausreicht und wir uns die Finanzen unserer gesetzlichen Krankenversicherung anschauen und die intensiv beobachten müssen, kann ich diesen Vorstoß an dieser Stelle noch nicht unterstützen.

Herr Balke – –

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Das Wort hat jetzt Sophia Schiebe von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Kinderkrankentage sind ein essenzielles Recht für berufstätige Eltern. Es ermöglicht ihnen, sich um ihre kranken Kinder zu kümmern, ohne den Druck zu spüren, zwischen Familie und Beruf wählen zu müssen. Bisher haben Eltern in Deutschland Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist. Doch diese Regelung, da stimmen wir dem SSW zu, ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Realitäten. Denn auch Kinder und Teenager von zwölf bis 15 Jahren brauchen die Unterstützung und die Fürsorge ihrer Eltern, wenn sie krank sind.

(Beifall SPD und SSW)

Warum also die Grenze von zwölf Jahren? – Mit zwölf Jahren sind die Kinder nicht plötzlich selbstständig. Im Gegenteil, gerade in der Phase der Pubertät sind Jugendliche anfälliger für gesundheitliche Probleme wie Grippe, Erkältungen oder sogar psychische Belastungen. Diese Zeit ist für sie herausfordernd, da sie mit hormonellen Veränderungen und wachsendem sozialen Druck konfrontiert sind.

(Unruhe CDU)

In dieser Zeit benötigen sie oft mehr Zuwendung und emotionale Unterstützung, nicht weniger. Vor allem aus der Sicht einer familienpolitischen Sprecherin hätte ich mir gewünscht, dass das ein wenig Berücksichtigung findet.

(Beifall SPD und SSW)