Protocol of the Session on October 17, 2024

Ich danke Ihnen für die heutige Debatte und finde, es muss noch einmal festgestellt werden, dass wir alle ein großes Interesse haben, mit unserem wichtigsten Partner auch zukünftig wunderbar zusammenzuarbeiten. Ich freue mich, dass wir die Dänemark-Strategie erfolgreich fortsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Beate Raudies [SPD]: Das stellt auch niemand in Abrede gestellt! – Birte Pauls [SPD]: Dann schreibt das doch auf!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 20/2492, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

(Birte Pauls [SPD]: Wir wollten das in den Europaausschuss überweisen!)

Ja, das Problem, Frau Kollegin Pauls, ist, dass es sich um einen mündlichen Berichtsantrag handelt. Sie können sich im Rahmen der Selbstbefassung selbstverständlich mit dem schriftlichen Bericht auseinandersetzen.

(Zurufe Birte Pauls [SPD] und Dr. Hei- ner Garg [FDP] – Beate Raudies [SPD]: Der Wirtschaftsminister spendiert dann Pom- mes!)

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder des Regional-Boards der VR Bank Ratzeburg auf Einladung des Kollegen Rasmus Vöge.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern – Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld sowie Gewährung von Sonderurlaub bei Erkrankung von Kindern anheben

Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/2569

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache.

Für die antragstellende Fraktion des SSW hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Anspruch, Schleswig-Holstein zum familienfreundlichsten aller Bundesländer zu machen, hat tatsächlich mehr als eine Landesregierung formuliert. Offensichtlich, muss man aber sagen, wurde und wird es dann aber meistens nicht besonders

(Christian Dirschauer)

konkret im Nachgang. Denn wenn wir uns die Versorgung mit Kitaplätzen oder beispielsweise Themen wie den Ganztagsausbau, eine funktionierende Ferienbetreuung oder flexible Arbeitszeitmodelle anschauen, dann gibt es schon rein strukturell schlichtweg einfach noch viel Luft nach oben.

Wer sich ehrlich macht, muss eines ganz nüchtern feststellen: Es ist für Eltern auch im Jahr 2024 oft noch sehr schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen und dabei den eigenen Ansprüchen zumindest ansatzweise gerecht zu werden.

Als Vater von drei Kindern kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Familienalltag trotz eingespielter Routinen durchaus stressig sein kann. Den Elternwunsch nach einer wirklich verlässlichen Kinderbetreuung kann ich persönlich zum Beispiel sehr gut nachvollziehen. Aber dieses Thema haben wir vor allem im Kitakontext schon oft diskutiert, und wir werden es ja demnächst noch einmal sehr intensiv diskutieren.

Ganz grundsätzlich braucht man aber sicher nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen zu können, dass es die Abläufe ganz schön durcheinanderwirbeln kann, wenn ein Kind erkrankt und zu Hause bleiben muss. Denn je nach Alter und auch Symptomatik kann damit ein ganz erheblicher Betreuungsaufwand verbunden sein. Der kann dann zumindest für einen Elternteil das Arbeiten erschweren oder meistens unmöglich machen.

Wenn auch nur in einem begrenzten Umfang haben Eltern in solchen Fällen bekanntlich die Möglichkeit, der Arbeit fernzubleiben, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. Der dann bestehende Anspruch auf Krankengeld oder im Falle von beamtetem Personal auf Sonderurlaub ist im SGB V und in der Schleswig-Holsteinischen Sonderurlaubsverordnung geregelt. Demnach besteht ein Anspruch auf Krankengeld oder Sonderurlaub, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass die Betroffenen zu Hause bleiben müssen, um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes zu gewährleisten.

Mittlerweile kann ein Elternteil diese Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen, Alleinerziehende, die hier natürlich ganz besonders gefordert sind, haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Noch dazu können Elternteile mit mehr als zwei Kindern für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, für Alleinerziehende gilt die analoge Anwendung, sodass sie für bis zu 70 Tage Anspruch haben. Das gilt für die Jahre 2024 und 2025. Da sind diese Tage erhöht.

Diese Regelung ist gut und richtig, und in der Quantität finde ich das auch angemessen. Sie geht aber aus Sicht des SSW nicht weit genug. Aus unserer Sicht ist es eben nicht ausreichend, wenn nur Familien beziehungsweise Eltern von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren, also elf eingeschlossen, anspruchsberechtigt sind. Die Annahme, nach der sich ältere Kinder oder Jugendliche im Krankheitsfall selbstständig versorgen können, halte ich persönlich für zu pauschal und – das muss ich auch sagen – in vielen Fällen schlichtweg für falsch.

Mir ist völlig klar, dass man unterschiedlich stark erkranken kann, und das Entwicklungsniveau gerade von 12- bis 15-Jährigen variiert naturgemäß sehr stark. Aber auch wenn meine Kinder noch nicht in dem Alter sind – die sind alle jünger –, teile ich doch die Einschätzung vieler Eltern und des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, nach der auch 12- bis 15-Jährige im Krankheitsfall oft noch auf Pflege und Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Sie können sich in der Regel nicht selbst versorgen. Das sagt der Landesverband der Kinder- und Jugendärzte.

Deshalb haben wir die entsprechende Erweiterung in den hier vorliegenden Antrag gegossen. Das Schöne ist: Neben dem hierfür nötigen Einsatz auf Bundesebene kann die Landesregierung selbst in die Umsetzung gehen und die entsprechende Sonderurlaubsverordnung für das beamtete Personal anpassen. Das wäre ein einfacher, aber effektiver Beitrag für mehr Familiengerechtigkeit.

(Beifall SSW)

Noch dazu – das ist eine familienpolitische Rede hier – wäre es eine echte Entlastung für die Eltern, denn was passiert denn heute in der Realität, wenn ein Kind ab zwölf Jahren krank wird, das sich nicht selbst versorgen kann? – Ein Elternteil nimmt Erholungsurlaub. Das ist in doppelter Hinsicht schwierig: Ich habe mich nicht erholen können, wenn ich kranke Kinder zu Hause betreut habe. Dieser Tag ist sozusagen verloren. Weiter: Schulferienzeiten sind sehr umfassend, die kriegt man jetzt als Eltern kaum mit dem Urlaub abgedeckt, den man hat; dann opfere ich den auch noch. Schwierig in doppelter Hinsicht.

Was man auch noch sagen muss: Nicht jeder Arbeitgeber spielt mit. Der sagt: Dann bleibst du zu Hause und nimmst einen Tag frei. – Auch das ist immer ein Problem. Die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch: Eltern werden dadurch in die – so nenne ich es einmal – Illegalität gedrängt, weil sie sich teilweise – weil sie keinen Urlaub ha

(Christian Dirschauer)

ben oder ihn nicht nehmen können – selbst krankmelden müssen, um ihr eigenes krankes Kind zu betreuen. Das ist doch nicht Familienfreundlichkeit, wie wir sie verstehen. Deshalb bitte ich noch einmal ganz intensiv um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort hat die Kollegin Dagmar Hildebrand von der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Landesparlamenten – auch im Bundestag – werden manchmal Lösungen diskutiert, denen tatsächlich gar keine Probleme zugrunde liegen. So ist es in diesem Fall. Der SSW möchte gerne die Altersgrenze beim Kinderkrankengeld, dem sogenannten KKG, auf 16 Jahre anheben. Wir lehnen dieses Ansinnen ab. Ich werde auch gern erläutern, warum.

(Birte Pauls [SPD]: Das würde uns auch in- teressieren!)

Schauen wir uns dazu erst einmal die krankheitsbedingten Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft an, die die AOK im Jahr 2023 zusammengetragen hat. Im Jahr 2023 nahmen nur 4,5 Prozent aller AOKMitglieder Krankengeld in Anspruch. Der Anteil der KKG-Fälle an allen Arbeitsunfähigkeitsfällen betrug maximal fünf Prozent. Jetzt kommt es – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –: Durchschnittlich fehlte jedes erwerbstätige AOKMitglied, das KKG in Anspruch genommen hat, wegen der Betreuung seines erkrankten Kindes pro Fall 2,5 Kalendertage. – Ich wiederhole: 2,5 Kalendertage.

(Martin Habersaat [SPD]: Worauf wollen Sie hinaus? – Christian Dirschauer [SSW]: Das ist doch keine Gegenrede!)

Insofern werden die gesetzlich zustehenden Freistellungstage von den erwerbstätigen Eltern bei Weitem nicht komplett ausgeschöpft.

(Beate Raudies [SPD]: Christian Dirschauer hat gerade erklärt, warum das so ist! – Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

Es gibt darüber hinaus weitere Gründe, warum wir die Erhöhung der Altersgrenze ablehnen, die der SSW hier vorgeschlagen hat. Wir nehmen wahr, dass die aktuell geltende Regel geeignet ist, die

Interessen der Wirtschaft zu respektieren. Unsere Wirtschaft ist auf Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer angewiesen, die auf ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Fakt ist: Wir haben das zweite Rezessionsjahr in Folge, und solche Situationen hatten wir vorher nur ein einziges Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nämlich im Jahr 2002/2003.

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

Die Bundesregierung senkt die Konjunkturprognose und geht für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent aus.

(Beate Raudies [SPD]: Was hat das denn mit den Krankentagen zu tun, Frau Kollegin?)

Das habe ich doch gesagt: Es wird doch gar nicht ausgenutzt. – Zuvor stand zumindest noch ein leichtes Wachstum im Raum.

(Birte Pauls [SPD]: Haben Sie den Antrag gelesen?)

Gibt es aber nicht. Ausgerechnet in dieser Situation wollen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die Altersgrenze vom Kinderkrankengeld anheben.

Frau Hildebrand.

Das passt einfach nicht zusammen. – Nein, ich möchte fortfahren. Danke.

Unabhängig davon gilt, dass Sie bei dem hier in der Sache zuständigen Bundesgesetzgeber mit Ihrem Vorhaben sicherlich nicht durchdringen würden. Gesetzliche Altersstufen sind vorgegeben. Das Ansinnen passt auch hier nicht zusammen. Beispielsweise gibt es mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr die bedingungslose Religionsmündigkeit, in die kein Erwachsener eingreifen kann.

(Martin Habersaat [SPD]: Worauf wollen Sie hinaus?)

Mit der Vollendung des 13. Lebensjahres ist die Beschäftigung von Kindern in geringem Umfang möglich. Es ist mit 14 Jahren für Kinder und Jugendliche möglich, einen Sportbootführerschein oder sogar eine Segelflugzeugpilotenlizenz zu erwerben.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir reden über Kin- der, die krank sind!)