Der derzeitige Weg, die Gebühren über die Pflegeschulen zu sammeln, kann bereits als bürokratiearm betrachtet werden.
Nein. – Frau Präsidentin, das gilt für alle sich anbahnenden Anfragen; ich möchte meine Rede gern fortführen.
In der Regel müssen keine einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden, was sich positiv auf die Kostenhöhe auswirkt. Das SHIBB hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Verfahren kontinuierlich zu verbessern. Die praktische Umsetzung dieser Maßnahme hat gezeigt, dass es effektiv umsetzbar ist.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass in allen Bundesländern Gebühren für die Ausstellung der Berufsurkunde erhoben werden. Diese bewegen sich in der Preisspanne von 30 bis 191 Euro.
Bis auf ein Bundesland liegt die Gebühr sogar deutlich über 40 Euro. Dies zeigt, dass unsere Gebühr in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen durchaus angemessen ist.
Zweitens. Spielen wir den Gedanken der Gebührenabschaffung einmal durch: Was würde ein Wegfall der Gebühr bedeuten?
Ein Wegfall dieser Gebühren würde bedeuten, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden müssten.
In einer Zeit, in der wir ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion,
Drittens. Die Fragestellung, warum es diese Gebühr überhaupt gibt, ist ebenfalls eine Betrachtung wert. Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung,
Wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismä ßig ist. Sie deckt den angemessenen Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen und verhindert eine zusätzliche finanzielle Belastung der Allgemeinheit
(Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber diese Vor- aussetzungen muss sie doch gar nicht prüfen! – Zuruf Birte Pauls [SPD])
und entspricht den branchenüblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit bleibt, diese Gebühr für ihre Auszubildenden zu übernehmen.
In Anbetracht dieser Fakten und unserer Überzeugung, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist, lehnen wir
(Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Cathari- na Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem Dank der Abgeordneten Pauls an, denn selbstverständlich freuen wir uns über jeden einzelnen Ausbildungsabschluss hier bei uns in Schleswig-Holstein, und das natürlich auch insbesondere in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen.
Denn die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen ist hoch und wird noch weiter steigen. Um sie gut zu versorgen, brauchen wir Menschen, die in der Pflege arbeiten wollen. Doch schon heute gibt es zu wenig Pflegefachkräfte. Das haben noch einmal die Parlamentarischen Abende des DRK und des Paritätischen deutlich gemacht.
Wir müssen gemeinsam alles daransetzen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, in der Pflege zu arbeiten. Wir müssen die erforderlichen Ausbildungskapazitäten schaffen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein Verbleib im gewählten Beruf psychisch und physisch attraktiv ist.
Durch das Pflegeberufegesetz im Bund wurde 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft für die Auszubildenden kostenfrei gestellt, und alle Auszubildenden erhalten richtigerweise eine Ausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr sind das durchschnittlich 1.200 Euro, im dritten 1.400 Euro. Niemand muss mehr draufzahlen, wenn er oder sie Pflegefachkraft werden will. Das ist ein großer Erfolg, den wir in anderen Ausbildungsberufen übrigens genauso brauchen.
Danke. – In Schleswig-Holstein haben wir die Zuschüsse für diese nachgelagerten Ausbildungsgänge in der Altenpflege schrittweise angehoben, und wir haben für die Altenpflegeschulen Investitionskostenzuschüsse und Mietkostenzuschüsse bereitgestellt, um die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auch in den Assistenzprofessionen besser zu unterstützen. Das sind alles sehr zentrale Rädchen, an denen man drehen kann.
Nun sprechen wir konkret auf Antrag der SPD über die Abschaffung der Gebühren, die eine Person am Ende und nach erfolgreichem Abschluss zur Pflegefachkraft für die Erlaubnisurkunde zum Führen dieser Berufsbezeichnung entrichten muss. In anderen Staaten ist dies übrigens vollkommen digitalisiert. Darauf hatten Sie schon hingewiesen, Frau Kollegin Pauls.
Bei der Gebühr für die Erlaubnisurkunde geht es um 40 Euro – nicht monatlich, sondern einmalig. Für dieses Geld gibt es eine Gegenleistung, und es besteht ein Erfüllungsaufwand. Eine Urkunde – analog auf festem Papier – wird erstellt, mit den individuellen Daten ausgefüllt und ausgedruckt. 40 Euro sind nicht wenig Geld und bei den ho hen Mieten, den gestiegenen Lebensunterhaltskosten bei um die 1.000 Euro Ausbildungsvergütung schon gleich gar nicht.
Dass diese 40 Euro aber der Grund sind, dass der Abschluss der Ausbildung – oder richtiger: die Ausübung des Berufes – scheitert, ist zumindest anzuzweifeln.
Auch muss man sagen, dass wir im Ländervergleich bei den Gebühren vergleichsweise wirklich gut dastehen.
Absolvent_innen in Thüringen zahlen beispielsweise mindestens 100 Euro, in Brandenburg bis zu 191 Euro und in Hamburg zwischen 44 und 65 Euro.
Würden wir dies als Land übernehmen, wären das knapp 200.000 Euro jährlich, wenn wir von Pflege‑ und den Gesundheitsfachberufen sprechen. Das ist selbstverständlich kein außergewöhnlich hoher Posten, das gebe ich zu. Nichtsdestotrotz
müssen wir über solche Dinge im Haushaltsverfahren genauer sprechen, denn die Übernahme der Gebühren bei Gesundheits- und Pflegeberufen würde ein Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen herbeiführen. Denn ob es einem gefällt oder nicht, die Erhebung von Gebühren ist nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in allen Ausbildungsabschlüssen üblich, was damit durchbrochen würde. Eventuell müssten wir uns am Ende über noch höhere Summen für den Haushalt unterhalten, und deshalb lehnen wir an dieser Stelle den Antrag von SPD und SSW ab.