Wollen Sie das? Wir haben in den letzten Jahren auch mit meiner Beteiligung gemeinsam dafür gesorgt, dass von einigen der Steuerarten immer mehr bei den Ländern verbleibt. Da ist es völlig logisch, dass in dem Augenblick, in dem man die Steuern absenken will, um die Konjunktur anzuheizen, das natürlich auch die Länder mitfinanzieren müssen.
Wer da nicht mitgeht, verhält sich niemals in einer Form solidarisch, denn er sagt: Zahlen sollen andere, profitieren wollen nur wir. – Das wird nicht funktionieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1366, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der SSW-Fraktion ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1416, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion ist der Antrag damit angenommen.
Zu b) ist kein besonderer Antrag gestellt worden. Mit dem Bericht ist der Tagesordnungspunkt somit erledigt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Martin Habersaat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gut kümmert sich die Landesregierung um unsere Lehrkräfte?
Das ist die Frage, die ich eigentlich in den Mittelpunkt der Debatte stellen wollte. Nach der Lektüre der Antworten auf meine Kleine Anfrage und des Antrags von CDU und Grünen heute sind noch weitere Fragen dazugekommen: Wie gut kennt die Bildungsministerin eigentlich die Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Sind CDU und Grüne eigentlich bereit, an der Wirklichkeit des Landes SchleswigHolstein zu arbeiten, oder bringen Sie nur noch irgendwas zu Papier, um die Landtagssitzungen irgendwie unbehelligt zu überstehen?
Aber von vorne: Arbeitgeber müssen Ressourcen bereitstellen, um ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch zu versorgen und um Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Genau genommen müssen mindestens 0,5 Stunden pro Beschäftigten und Jahr an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bereitgestellt werden. Das kann aufgeteilt werden, aber pro Bereich sind 0,2 Stunden Pflicht.
Schleswig-Holstein kommt auf die notwendigen 0,2 Stunden bei der Arbeitsmedizin nur mithilfe von Rechentricks und tut sich in Arbeitssicherheit nichts, weil das Bildungsministerium ziemlich exklusiv die Auffassung vertritt, es sei zwar Arbeitgeber, aber nicht zuständig.
die Berechnung des Bedarfes nicht etwa die Zahl der Beschäftigten an, sondern die deutlich geringere Zahl der Vollzeitäquivalente. Selbst bei dieser Zahl der Vollzeitäquivalente wird nicht von Vollzeitkräften ausgegangen, sondern die Bildungsministerin teilt mit:
„Mit der Pflichtstundenverordnung ist für Lehrkräfte der Teil ihrer Arbeitszeit geregelt, der im Unterricht und somit in der Schule … abzuleisten ist. Eine Pflichtstunde bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde mit einem Umfang von 45 Minuten. Lehrkräfte an Grundschulen haben die höchste Pflichtstundenzahl und befinden sich mit maximal 28 Pflichtstunden und somit mit weniger als 30 Wochenstunden in der Schule. Der restli che Teil der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung wird nicht erfasst und regelmäßig zu Hause abgeleistet …“
Noch mal auf den Punkt gebracht: Nach Aussage der Landesregierung ist also keine Lehrkraft in Schleswig-Holstein länger als 30 Stunden in der Woche in der Schule. Das ist weit an der Realität unserer Schulen vorbei, Frau Ministerin.
Das bringt mich zur Frage: Wie ist es eigentlich mit der Arbeitswirklichkeit an den Schulen? Was sagen Ihnen Begriffe wie Teamgespräch, Freistunde, Vertretungsunterricht, Vorbereitung der Lernumgebung, Elterngespräch, Klassenkonferenz, Fachkonferenz, Entwicklungsgespräch und so weiter?
Sie kommen also, wie auch immer, auf 0,2 Stunden Arbeitsmedizin und lassen 0,3 Stunden für die Ar beitssicherheit übrig.
Dafür sehen Sie andere zuständig, nämlich die Schulträger, wie Sie mir mitteilen. Deshalb tut das Land in diesem Bereich nichts; anders als BadenWürttemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und andere – Baden-Württemberg, weil es dazu verklagt wurde. Die Schulträger teilen diese Rechtauffassung übrigens nicht, und deshalb ist zu befürchten, dass in diesem Bereich schlicht nichts passiert. Deswegen muss diese Lücke schnell gestopft werden.
Für die Kontrolle von Arbeitgebern ist bei uns die StAUK zuständig, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, die dem Sozialministerium untersteht. Jetzt wird es interessant: Wer die Landesregierung fragt, wer für Arbeitssi
cherheit zuständig ist, bekommt die Antwort: die Schulträger. Wer aber die Landesregierung fragt, was denn die zuständige StAUK sagt, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist, bekommt zur Antwort:
„Nach Auffassung der StAUK ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) als Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber der an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte zuständig.“
(Beate Raudies [SPD]: Oh, sowas! – Beifall SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Zum Beispiel auch für Reisekostenerstattung!)
Hört, hört! Da müsste die StAUK-Chefin, die Sozialministerin, die Bildungsministerin vielleicht einmal auf ihre Pflichten hinweisen, meine Damen und Herren. Und die Koalition? – Jetzt wird es witzig. CDU und Grüne beantragen heute, die Regierung möge künftig darlegen,
„wie die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel und den Veränderungen im Bereich der Lehrkräftegewinnung sich auf die Gesundheit von Lehrkräften auswirkt.“
„Auswirken“ müsste da stehen, aber das ist gar nicht mein Punkt. – Das hat nichts mit den Dingen zu tun, über die wir eigentlich reden, meine Damen und Herren, nichts!
Das ist so weit weg vom Thema, dass es sprachlos macht. Sie ignorieren gesetzliche Aufträge, Sie ignorieren den Arbeitsalltag an den Schulen, und Sie beantragen hier irgendetwas, um sich nicht mit den eigentlichen Themen auseinandersetzen zu müssen. Das ist peinlich. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Gesundheit und die Sicherheit unserer Lehrkräfte sind von größter Bedeutung für uns alle, besonders in Zeiten sich stark verändernder Schule. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Die Digitalisierung und der Zuzug von Geflüchteten verlangen den Lehrkräften ziemlich viel ab. Zu den sprachlichen Herausforderungen kommen auch
Umso wichtiger ist es, dass Land und Schulträger die Lehrkräfte bestmöglich unterstützen. Hier haben wir klare und eindeutige Gesetze. Das Land ist für die arbeitsmedizinische Betreuung von Lehrkräften zuständig. Deswegen stehen 2023 auch 450.000 Euro für diese Aufgabe bereit. Damit leis tet das Land bereits einen wichtigen Beitrag dazu, bestmöglich auf die Veränderungen zu reagieren.
Für die Arbeitssicherheit stellt das Land durch Sicherheitsbeauftragte an den Schulen das Personal – das ist meistens eine Lehrkraft mit entsprechender Ausbildung und Entlastung. Die Träger der Schulen sind für eventuelle Investitionen beziehungsweise die Liegenschaften zuständig, die sich auch aus der Kooperation des Sicherheitsbeauftragten der Schule mit dem des Trägers ergeben.
Der schulische Beauftragte ist weiter zuständig für Kontrolle und Unterweisung in Unterrichtsfächern wie Chemie, Physik und Technik. Das ist seit Jahrzehnten gelebte Rechtspraxis, womit das Land die Aufgabe an die Träger übergibt. An dieser Rechtsauffassung hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert. Die Praxis hat sich bewährt.
So kann vor Ort auf die speziellen Situationen reagiert werden. In Ihrem Antrag fordern Sie, lieber Kollege Habersaat, die Landesregierung auf – ich zitiere –,
„den Konflikt mit den Schulträgern über die Zuständigkeit bei der Arbeitssicherheit der Lehrkräfte beizulegen“.
Nach meiner Wahrnehmung existiert dieser Konflikt nicht in diesen Dimensionen, sondern wird lediglich von einer Einzelbeschwerde befeuert. Von einer Einzelmeinung auf die Gesamtsituation zu schließen, ist fragwürdig, und, denke ich, auch nicht statthaft.