Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten eklatanten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin insofern sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von unser aller Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern flächendeckend nicht eingehalten werden konnten, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.
Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Ministerium, das muss man einfach mal so klar benennen.
Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben, und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorreiterrolle gerecht wird. Unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir uns für die nächste Feststellungsperiode erneut für das einfache Flächenmodell einsetzen werden; denn die Daten liegen jetzt ja allen Finanzämtern vor. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, erst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Die Grundsteuer ist mit landesweit rund 480 Millionen Euro jährlichem Aufkommen eine der wichtigen Einnahmepo
sitionen in den Haushalten unserer Kommunen. Sie trägt ganz maßgeblich dazu bei, die kommunale Daseinsvorsorge zu finanzieren. Wir sprechen hier ganz klar von der Grundinfrastruktur in Gemeinden und Städten wie der Sanierung von Straßen oder Radwegen oder der Bereitstellung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, Büchereien und vielen weiteren öffentlichen Leistungen, die das Leben vor Ort in seiner heutigen Form erst ermöglichen. Die Grundsteuer ist daher eine sehr wichtige und sogar einer der ältesten Steuern überhaupt.
Schon in der Antike bekannt und von den Römern über die Alpen gebracht, wurde sie auf deutschem Boden zunächst unter dem Namen Bede von einer Bittsteuer zu einer Steuer mit einer Anknüpfung an das Grundeigentum erhoben. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft erlangte die Steuer mit Bezeichnungen wie Hufenschoß eine beherrschende Stellung im Steuersystem. Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt wie Hufe oder Morgen zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die Bonitierung nach Kulturart und Bodenqualität hinzu.
Wahrscheinlich. – Angesichts der Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg wurde bei der Reichsfinanzreform von 1920 den Ländern die Ausschöpfung dieser Steuer direkt zur Pflicht gemacht.
Mit der Realsteuerreform von 1936 wurden die unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Grundsteuergesetz abgelöst und alle Erträge den Gemeinden zugeordnet. Nach 1945 sind in verschiedenen Ländern unterschiedliche Grundsteuervorschriften erlassen worden, die 1951 durch ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz abgelöst wurden.
1964 in Westdeutschland die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt, die bis heute gelten. Daran sieht man, dass die Grundsteuer schon eine sehr, sehr lange Historie bei uns hat.
Aber dieser Hauptfeststellungszeitpunkt vom 1. Januar 1964 – das hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden –, muss neu ermittelt werden. Leider hat der damalige SPD-Bundesfinanzminister bis zum letzten Zeitpunkt der vom Bundesverfassungsgericht genannten Frist Ende 2019 gebraucht, um ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches bis Ende 2024 mit oder ohne Länderöffnungsklausel umgesetzt werden muss. Experten haben damals schon gesagt, eigentlich hätte man die doppelte bis dreifache Zeit benötigt. Und in dieser knappen Umsetzungsphase befinden wir derzeit, da jetzt über 1,3 Millionen Feststellungserklärungen in Schleswig-Holstein abzugeben sind.
Wir haben es eben gehört; wenn ich es richtig notiert habe, haben wir in Schleswig-Holstein aktuell eine Abgabequote von knapp 70 Prozent, was im Bundesländervergleich, unabhängig vom Modell, sogar ganz gut ist. Was die eigenen Liegenschaften angeht – ich habe es mitgeschrieben –, so sind bei der zentralen Gebäudebewirtschaftung und beim DLZP fast alle Fälle abgegeben, so auch beim LBV. Wenn Christian Lindner seine Erklärungen erst bis Herbst 2023 abgeben möchte, ist das Land in dem Fall tatsächlich besser als der Bund.
Deswegen wiederhole ich gern das, was ich schon im Herbst gesagt hatte. Wir haben die Debatte ja schon öfter geführt. Man kann den Vorwurf, dass gerade in Schleswig-Holstein eine schlechte Umsetzung erfolgt, im Bundesländervergleich auf jeden Fall zurückweisen. Es gilt vielmehr, einen großen Dank an die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die schon eine Erklärung abgegeben haben, zu richten. Vor allem, und ich denke, das ist ganz wichtig, geht dieser Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern, in den Steuerbüros und auch im Ministerium, denn mit der Telefonhotline, dem Rückrufservice, den Terminen in den Ämtern, wo von Amts wegen geholfen wird, den vielen Informationen auf den Homepages, den Schritt–für-Schritt-Anleitungen, den Erklärvideos, den Portalen und den Tools der Hausbanken, die diese selbst schon anbieten, kommt man an Infor
mationen nicht vorbei, sodass man, so glaube ich, was die Informationspolitik betrifft, auf dem richtigen Weg war und ist.
Nichtsdestotrotz, und da habe ich im Herbst keinen Hehl daraus gemacht und mache das jetzt auch nicht, ist das aktuelle Modell ein sehr kompliziertes Modell. Hier müssen wir in Zukunft definitiv besser werden, insbesondere was komplexe Fälle betrifft. Aber auch hier können im Einzelfall Fristverlängerungen beantragt werden. Diese werden sicherlich gewährt, weil auch das Finanzamt ein Interesse daran hat, gute Erklärungen zu bekommen.
Ich sage auch ganz klar, dass wir die vielleicht Lehre für den nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2029 ziehen müssen, dass wir das dann von Amts wegen hinbekommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erneut kommen wir zusammen und sprechen mit der FDP über die Grundsteuer. Gelegentlich frage ich mich, wo wir wären, wenn Sie einen Bruchteil dieser Energie auch für die Interessen der Mieterinnen und Mieter aufbringen würden. Ich finde es nachvollziehbar, dass wir erneut über die Grundsteuer sprechen. Ich finde auch nachvollziehbar, dass das mühselig ist.
Jetzt haben Sie aber vorhin die Finanzministerin darauf angesprochen, dass ab und zu auch mal erwähnt werden könne, dass es ein gewisser positiver Aspekt ist, dass man Eigentum habe. Ich finde es schon gerechtfertigt, auch darauf hin und wieder hinzuweisen: Ich kann nur sagen, es ist durchaus angenehmer, eine Grundsteuererklärung machen zu müssen, als gar keine machen zu dürfen.
Aber okay, sprechen wir über den aktuellen Stand der Grundsteuererklärungen. Eine aktuelle Abfrage der FAZ aus der dritten Kalenderwoche hat Schleswig-Holstein bei einer Abgabequote von 60 Prozent gesehen. Heute, eine Woche später, in KW 4 haben wir bereits eine Abgabequote von 70 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg.
Kommen wir auf die Abfrage der FAZ zurück: wir 60 Prozent, Hamburg 63 Prozent, Hessen 61 Prozent, Bayern 57 Prozent. Wir liegen damit also genau zwischen den Bundesländern, die den Sonderweg derer gegangen sind, die – wie die FDP – ein Flächenmodell oder ein sehr stark flächenbasiertes Modell wollten. Es ist mit Blick auf diese Zahlen auch sehr fraglich, ob wir mit einem Flächenmodell heute wirklich in einer anderen Welt wären.
Sicher allerdings wären die sehr hohen Kosten, die auf Schleswig-Holstein zugekommen wären, wären wir vom Bundesmodell abgewichen. Umso absurder ist es, dass die FDP immer noch – selbst in Pressemitteilungen aus dem November letzten Jahres und selbst nach der Anhörung im Finanzausschuss – sagt, dass sie zu 2029 ein neues Modell anfangen will, dass Sie zu 2029 alles auf Anfang stellen und dass Sie alles neu aufsetzen wollen, dass Sie neue Bürokratie mit neuen Formularen schaffen möchten, die dann wieder erneut an alle Menschen verschickt werden und die alle erneut ausfüllen müssen.
Aber der neue Strohhalm, an den sich die FDP klammert, sind die Grundsteuererklärungen bei den Landesliegenschaften. Der angebliche Skandal: Die Abgabequote der Grundsteuererklärungen für die Landesliegenschaften sei geringer als bei dem Durchschnitt der Bürgerinnen und Bürger. Die Erklärung dahinter: Sowohl das Finanzministerium als auch das Wirtschaftsministerium haben bereits angekündigt, die Quoten einzuhalten. Im MEKUN ist es durch die hohe Anzahl von Flurstücken in der Tat sehr viel komplizierter als in anderen Bereichen.
Aber die Pointe des Ganzen ist – ich will diesen Vorwurf nicht immer machen, aber er gehört in diese Debatte –, dass der Bund mit dem Bundesfinanzminister noch nicht einmal plant, diese Eingabefrist
Zum Abschluss möchte ich dem Finanzministerium für die wirklich zahlreichen Informationsmöglichkeiten danken; für Infobroschüren und Erklärvideos, für Schritt–für-Schritt-Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, für eine Informationshotline über die Behördennummer 115 sowie bei den einzelnen Finanzämtern
mit zahlreichen Rückrufterminen, für regionale Informationsabende in allen Kreisen und kreisfreien Städten.
Ich will wirklich sagen: Es hat an der Unterstützung und an der Möglichkeit, sich Unterstützung zu suchen für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung wirklich nicht gemangelt. Jetzt sehen wir, was die letzten Tage bis zur Abgabefrist bringen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Finanzministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Auch an den Kollegen Ole Plambeck: Vielen Dank für die Hausarbeit zur Geschichte der Grundsteuer. So kam mir das ein bisschen vor. So etwas musste ich früher auch einmal schreiben. Heute geht es um die Zukunft, und ich habe leider nicht genug Zeit, um auf die Rolle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Legislaturperioden einzugehen, die beim Thema Reform der Grundsteuer auf Bundesebene durchaus eine besondere Rolle gespielt hat, wie der Kollege Plambeck auch weiß.