Protocol of the Session on January 27, 2023

Der Ministerpräsident hat die Redezeit um drei Minuten und 29 Sekunden überzogen. Diese Zeit stünde jetzt auch allen anderen zur Verfügung. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Aus meiner Sicht ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. – Doch, da meldet sich jemand.

Wir beantragen die Überweisung des SPD-Antrages in den Umweltausschuss, mitberatend in den Wirtschafts- und Energieausschuss.

Okay. – Damit ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/615 (neu) in den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Das ist mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU gegen die Stimmen von SPD und SSW angenommen.

Dann lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/632, in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärungen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/575

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in diese Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Das ist einstimmig.

Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wissen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft in wenigen Tagen aus. Sie wissen, wir haben ein sehr gutes Informationsangebot auf unserer Internetseite. Wir sind in den Finanzämtern erreichbar. Es gibt auch einen guten Erklärfilm. Dafür gab es viel Lob von den Bürgerinnen und Bürgern, die uns zurückmelden, dass ihnen das wirklich hilft.

Sie wissen: Wir haben uns aus wirtschaftlichen Gründen für das Bundesmodell entschieden. Und Sie wissen, wenn Frau Krämer sagt, dass sei ein „kompliziertes Grundsteuermodell von Monika Heinold“, dass das falsch ist, da es sich um ein Bundesgesetz handelt, das wir hier anwenden.

(Ministerpräsident Daniel Günther)

Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass wir jetzt bei der Abgabe bei etwa 70 Prozent liegen; das sind 68,4 Prozent. Im ELSTER-Vergleich liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Das ist der Vergleich, der immer angestellt wird.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Steuerverwaltungen. Sie machen einen großartigen Job. Sie haben eine große Arbeitsbelastung. Sie baden das aus, was Politik über Jahrzehnte versäumt hat, denn eine Reform der Grundsteuer hat schon über Jahrzehnte angestanden. Jetzt machen wir das. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vielen Dank dafür! – machen einen guten Job; sie sind freundlich und kompetent.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Beate Raudies [SPD])

Es wurde noch nach der Erledigungsquote bei den Bescheiden gefragt. Sie liegt inzwischen bei 18,5 Prozent.

Sie wissen, nach neuem Recht sind die Grundsteuerbescheide zum 1. Januar 2025 zu erlassen. Sie wissen auch: Die Kommunen benötigen einen Vorlauf. Wir müssen deshalb fertig werden. Das werden wir auch rechtzeitig schaffen. Zu 2025 soll die Grundsteuer dann neu erhoben werden.

Sie wissen: Wir haben eine Reihe von Liegenschaften. Die FDP hat mehrere Kleine Anfragen gestellt. Ich will jetzt nicht alles wiederholen. Ich möchte nur sagen: Für das DLZP haben wir von 108 Erklärungen 107 bereits abgegeben. Ein Fall ist noch offen, da werden wir eine Fristverlängerung beantragen. Das macht die Wirtschaft, das machen die Bürgerinnen und Bürger. Da, wo es kompliziert ist, ist das begründet möglich.

Was macht der Bund? – Merkwürdigerweise, Frau Krämer, haben Sie nur abgefragt, was bei den Kommunen und beim Land ist; den Bund haben Sie gar nicht abgefragt. Was ist beim Bund? – Der Bund hat schon einmal gesagt: völlige Entspannung bis September. Das war seine Antwort auf eine Große Anfrage. Da lassen wir uns dann gern am Bundesfinanzminister und seinem Können messen.

(Christopher Vogt [FDP]: Warum sollten wir danach fragen?)

Das Umweltministerium macht in Teilen aufgrund der Kompliziertheit von der Fristverlängerung Gebrauch: viele Flurstücke, Seen, Hafenanlagen und Küstenschutzanlagen – all das ist herausfordernd. Der LKN.SH als Küstenschutzbehörde muss 141 Erklärungen abgeben; 45 sind eingereicht. Vom LLUR sind 24 Erklärungen abzugeben, und die

sind bereits eingereicht. Auch das Wirtschaftsministerium mit seinen vielen Grundstücken ist sehr gefordert. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat 125 Erklärungen abzugeben, und er geht davon aus, dass sie alle fristgerecht abgegeben werden. – Sie sehen also: Wir arbeiten mit Hochdruck.

Sie fragen nach den Kommunen, wissen aber vermutlich selbst, dass wir dies gar nicht erheben, weil das nicht gespeichert wird.

Sie fragen nicht nach dem Bund – das hatte ich schon gesagt.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir fragen in Zu- kunft auch nach dem Bund, Frau Heinold, kein Problem!)

Die Grundsteuer wird uns weiter beschäftigen. Wie geht es nach dem 31. Januar 2023 weiter? – Sie wissen, es gibt Erinnerungsschreiben; auch dies ist bereits mehrfach gesagt, beantwortet und geschrieben worden. Dann kann es auch zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern kommen. Vor allen Dingen kann die Finanzverwaltung auch selbst schätzen. Das wird sie im Zweifel tun, sodass die Grundsteuer letztendlich erhoben wird. Das ist richtig, das ist wichtig, und das ist notwendig.

Warum machen wir das alles? – Erstens, weil wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das gesagt hat: So kann es nicht bleiben, das ist nicht gerecht. Zweitens machen wir das, weil wir zwingend die Einnahmen unserer Kommunen sichern wollen.

Das sage ich gern noch einmal allen, die Eigentum haben und eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Wofür wird die Grundsteuer gezahlt? – Dafür, dass die Kommunen Kindertagesstätten bauen, dass sie ein Feuerwehrhaus bauen und dass sie ihren Sportverein aufrechterhalten können.

(Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber es wäre doch einfacher gegangen! Darum geht es doch!)

Also helfen Sie mit, dass unsere Gesellschaft weiter gemeinsam funktioniert! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer.

(Ministerin Monika Heinold)

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, es sprach die pure Freude aus Ihnen, diesen Bericht abgeben zu dürfen. Wir werden uns das zu Herzen nehmen und zukünftig in unseren Kleinen Anfragen auch immer nach dem Bund fragen. Ich hoffe, dass Sie uns das dann auch dezidiert beantworten können.

(Beifall FDP)

Da ist noch Luft nach oben, sage ich einfach einmal. Sie haben jetzt sehr schnell die Zahlen heruntergerattert – Sie wissen, dass ich normalerweise recht gut im Kopfrechnen bin –, damit ich nicht die Möglichkeit habe, in gewissem Maße die Prozente auszurechnen. Aber, wenn ich es richtig vernommen habe, insbesondere beim LKN müssen wir noch sehr erheblich nachbessern.

Bemerkenswert ist somit, dass das Land seiner Vorbildrolle nicht so richtig gerecht geworden ist; denn die Frist zur Abgabe wird bei einigen landeseigenen Liegenschaften definitiv gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, den Sie eben freundlicherweise schon erwähnten, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es wohl noch um einiges düsterer ausgesehen.

(Beifall FDP)

Ich möchte eines betonen – es wird hier gern auf den Bund verwiesen, und eigentlich bestätigt mich das nur in meiner Annahme –: Sie sagen, es ist nicht Ihr Modell, aber Sie wollten dieses Modell.

(Christopher Vogt [FDP]: So ist das!)

Es ist auch nicht Christian Lindners Modell. Wissen Sie was? – Der wollte dieses Modell auch nicht. Der hat sich nämlich immer für das einfache Flächenmodell ausgesprochen. Aber es ist übernommen worden, und es ist in der Regierung beschlossen worden, dass das Scholz-Modell fortgesetzt wird.

Ja, Frau Heinold, aber anstatt sich in Demut zu üben, gehen Sie vor die Presse und erklären, Eigentum verpflichtet, oder Sie empfehlen, beim Ausfüllen der Erklärung immer daran zu denken, wie schön es doch ist, dass man zu denjenigen gehört, die Wohneigentum besitzen, und dass man doch eigentlich froh sein müsse, dass man eine Grundsteuererklärung abzugeben habe. – Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich, ehrlich gesagt, schlei

erhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin wirklich sehr gespannt, ob diese Bußgelder und die Erinnerungsschreiben dann auch bald in den Ministerien eintrudeln. Aber das werden wir dann ja sehen.

Wir Freie Demokraten – ich betone es immer und immer wieder gerne – haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratisches, bürgerfreundliches und natürlich insofern auch ministerienfreundlicheres Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Aber das war, Sie alle wissen es, in der Jamaikkoalition mit dem grün geführten Finanzministerium leider nicht mehrheitsfähig. Insofern fand ich es sehr interessant, dass Sie sich heute ein Stück weit von diesem Modell distanziert haben – ein bisschen spät.

Anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen bei der Datenerhebung – wohlgemerkt zu Daten, welche der Landesregierung in vollem Umfang vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus. Zukünftig haben wir ja den Digitalcheck. Dann wird so etwas nicht mehr vorkommen.

Hätten Sie sich doch einmal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen! NRW zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Man kann ja schlecht die eigenen Werte, die man abgibt, beklagen. Bodenrichtwerte, die das Land vorgeben würde, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer hier Böses denkt, oder? Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden.

Wenn wir uns alle mal die Flurkarten angucken, sehen wir, dass die Bodenrichtwerte in unserem Land vielfach wirklich mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist man nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche, und das Chaos ist immer noch groß.

Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende. Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und -eigentümer kommen die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden; denn die müssen innerhalb von vier Wochen eingelegt werden. Es ist ja kein vorläufiger Bescheid.

Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten eklatanten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin insofern sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von unser aller Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern flächendeckend nicht eingehalten werden konnten, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.