len dann alle Bereiche, Kreise, kreisfreie Städte, Zentrale Orte und nicht zentrale Orte, profitieren. Wir halten das für richtig, weil in allen schleswigholsteinischen Kommunen Integrationsarbeit geleistet wird.
Mit weiteren 9 Millionen € pro Jahr wird der Vorwegabzug Infrastruktur auf 68 Millionen € aufgestockt. Ein Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen € soll hälftig zwischen Kreisen und Gemeinden aufgeteilt werden. Für die Mittelverteilung unter den Kreisen werden die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt. Die Verteilung des Gemeindeanteils richtet sich sowohl nach Umsatzsteueranteilen als auch nach Einwohnerzahl. Um einen einheitlichen Verteilmechanismus für die Gemeinden zu gewährleisten, werden auch die Umsatzsteueranteile für die kreisfreien Städte berücksichtigt.
Man sieht, es geht ziemlich tief ins Detail. Neben den dargestellten Punkten - wie könnte es auch anders sein - gibt es auch coronabedingte Änderungen im Gesetzentwurf. So soll der negative Abrechnungsbetrag aus dem kommunalen Finanzausgleich 2020 durch Land und Kommunen jeweils hälftig finanziert werden. Der kommunale Anteil wird dabei bis in das Jahr 2031 gestreckt.
Dass Bund und Land pauschal die Gewerbesteuerausfälle auf Basis der Mai-Steuerschätzung übernehmen, hat natürlich auch Auswirkungen auf das FAG. Damit keine abschwächende Wirkung für die Kommunen entsteht, regeln wir, dass im Zuge der Maßnahme keine Gewerbesteuerumlage darauf an das Land fällig wird. Um den Verteilmechanismus innerhalb der kommunalen Familie zu erhalten und zu gewährleisten, wird der Ausgleich auch in die Steuerkraft einbezogen.
Für die Regelung des Schwimmstätten-Vorwegabzugs wird zunächst eine Verteilung nach Fläche vorgenommen. Sobald die Pandemie vorbei ist, soll die vereinbarte Verteilung nach gegebenen Schwimmstunden erfolgen.
Auch das Thema Schulkostenbeiträge fassen wir aufgrund der Anhörung noch einmal an. Wir werden dort die Einführung der Spitzabrechnung für die Investitionen auf das Jahr 2023 vorziehen. Gleichzeitig erhöhen wir die Pauschalen für den Übergangszeitraum auf 400 € für die Jahre 2021 und 2022.
Besonders freue ich mich, dass wir uns in der Koalition auch aufgrund der Debatte zur mündlichen Anhörung, in der insbesondere der Landrat des Kreises Nordfriesland, Florian Lorenzen, hingewiesen hat, dafür entschieden haben, die differenzierte
Kreisumlage einzuführen. Dazu hatte der SSW einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, zu dem wir angekündigt hatten, dass wir darüber debattieren und das aufnehmen werden. Dieses sinnvolle Instrument kann zukünftig bei Bedarf mit einer Zweidrittelmehrheit im Kreistag eingeführt werden und sorgt vor Ort für eine Art interkommunalen Finanzausgleich innerhalb eines Kreises. Damit kann der Kreis seine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion stärker umsetzen, was wiederum die kommunale Selbstverwaltung stärkt.
Selbstverständlich. Ich komme zu den zwei letzten Sätzen. - Bereits im Jahr 2024 wird es eine Evaluierung des FAG geben. Da werden wir uns die genaue Wirkung der FAG-Instrumente ansehen; insbesondere die Entwicklung der Nivellierungssätze und deren Auswirkungen müssen wir im Blick behalten.
Ich möchte mich noch bedanken, und zwar insbesondere bei der Ministerin und der Staatssekretärin. Mir ist es ganz wichtig, auch die Fachabteilung zu nennen: Herr Nowotny, Herr Sievers und das Team. Das waren für Sie keine einfachen Wochen und Monate. Deswegen ein ganz großer Dank an dieser Stelle für die geleistete Arbeit. - Vielen Dank.
des FAG beschließen und nicht den breiten Raum zur Diskussion bieten, den wir als Küstenkoalition geboten haben. Die damaligen schwarz-gelben Hauptangriffslinien gegen das FAG der Küstenkoalition waren die Einführung eines Soziallastenausgleichs und die damit verbundenen Verschiebungen. Sie haben damals behauptet, wir verschöben mit einer doppelten Anrechnung der Soziallasten willkürlich die Gelder zugunsten der kreisfreien Städte.
Was ist aus dieser beklagenswerten Benachteiligung der Kreise geworden? Sie ändern an den Teilschlüsselmassen faktisch nichts. Ehrlicherweise müsste man die 29 Millionen € Kürzung bei Sozialund Eingliederungshilfe abziehen, denn die Kreise haben das Geld nicht mehr, respektive die 25 Millionen €, die Sie großzügig als Kompensation eingerechnet haben - von den 34 Millionen € Infrastrukturmitteln des Bundes, die auch so gekommen wären, die Sie auch einrechnen, ganz zu schweigen.
Wenn man das macht, stellt man fest: Robin Koch, der Rächer der Enterbten, und Maid Kilian kommen mit leeren Händen in den Stormarn Forest zurück. Eigentlich wollten sie 10 Millionen € holen.
Bedarfe sollen unabhängig von den Ausgaben festgestellt werden. Auch bei Ihnen waren die Grundlagen letztlich wieder die Ausgaben, die Sie nun noch mehr durch die Statistikmühle gedreht haben, was zu unglaublich mehr Transparenz geführt hat.
Zum Thema Korrelation und Kausalität habe ich bereits alles ausgeführt. Ich grüße an dieser Stelle alle schwer arbeitenden Störche in der Geburtshilfe.
Ihr eigenes Gutachten zeigt, dass die Kommunen mit weit über 100 Millionen € stärker unterfinanziert sind als das Land. Da ist die Lösung natürlich nicht, diverse Zahlungen in die Verbundquote einzurechnen, andere Zahlungen zu streichen und neue Finanzbedarfe zu schaffen. Die fiskalische Nebelkerze des Jahrhunderts ist der Symmetriefaktor, mit dem man den Kommunen 5 % des Bedarfs vorenthält.
Frau Heinold ist jetzt nicht da, aber sie liest sich das Protokoll bestimmt durch. Darf ich das bei meiner nächsten Steuererklärung auch so machen? Ich zahle nur 95 % und zahle nur dann mehr, wenn sich
meine Einnahmen um mehr als 5 % erhöhen, weil es sonst zu aufwendig wäre, für mich zu rechnen. Das ist Ihre Begründung. Liebe FDP, wäre so eine Vereinfachung nicht eher etwas für Ihr Parteiprogramm?
Sie glaubten damals ernsthaft - das ist nachzulesen -, mit der Nichteinbeziehung der Hebesätze der kreisfreien Städte seien Sie auf eine weitere große Ungerechtigkeit zugunsten der kreisfreien Städte gestoßen. Da hat Robin Koch ein großes Ding gefunden. Dankenswerterweise widerlegten Ihre eigenen Gutachter dieses Märchen.
Ich hatte das zwar schon vor sechs Jahren völlig kostenfrei vorgerechnet, aber vielleicht hätte ich ein Honorar verlangen sollen, damit Sie mir das glauben.
Denn den aus der Einbeziehung der kreisfreien Städte resultierenden Druck zur Erhöhung der Nivellierungssätze haben Sie sich selbst eingebrockt, Frau Krämer, respektive Ihre Vorgänger. Übrigens ist das Ganze gar nicht bei Ihnen entstanden, sondern die Regierung hat das bis zum Schluss ausgehandelt. Am 20. Oktober gab es die Kabinettsvorlage, am 9. Oktober wussten Sie, was Sie ändern wollten. Sie haben uns nicht beteiligt; das müssen Sie selbst wissen. Frau Krämer war die Einzige, die parlamentarisch gearbeitet hat; sie hat nämlich die kommunalen Landesverbände verunsichert, ob die Einigung eigentlich noch so stehe.
Nebenbei wollten Sie noch den fiesen Vorwegabzug und damit gleich die Theaterfinanzierung wegklagen, auch wenn Sie das gar nicht mitbekommen haben. Das stand aber in Ihrer Klage drin. Nun wollen Sie sich für die Dynamisierung dieser Abzüge und die Einführung weiterer Abzüge feiern lassen. Das ist Flexibilität. Im Gutachten ließen Sie die Gutachter ausschließlich ein Zwei-Ebenen-Modell prüfen, obwohl wir ein Drei-Ebenen-Modell haben und Sie es gar nicht ändern wollten. Es ist natürlich schwierig, aus einem Gutachten mit zwei Teilschlüsselmassen ein bedarfsorientiertes Modell mit drei Teilschlüsselmassen herzuleiten. Zwei, drei, eigentlich egal, die Bedarfe waren Ihnen komplett egal. Sie wollten keinen Ärger, und die Regierung hat frei verhandelt. Wir können mit Ihrer Aufteilung deshalb gut leben, ist sie doch - was für ein Zufall! identisch mit der unsrigen.
In Korrekturen hätte ich früher geschrieben: Ergebnis richtig, Rechenweg falsch, bei wem haben Sie abgeschrieben?
Robin Koch ist also zu dem Schluss gekommen, dass die derzeitige Vermögensverteilung im Doppelherzogtum von Sheriff Heinold eigentlich doch ganz okay ist, teilt das den Enterbten mit und reitet mit Maid Kilian in den Sonnenuntergang. Zurück bleibt ein Gesetz aus der sprichwörtlichen bismarckschen Wurstfabrik.
Nun wissen wir: Gute Serien sind immer eine Trilogie, wobei der zweite Teil meistens der schlechteste ist. Der Kritiker sagt: Inszenierung gut, inhaltlich schwach, Fortsetzung folgt.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Die trauen sich nicht bei dir! - Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Du musst das dem Protokollanten noch mal sagen, das hat er nicht verstanden!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs gehört mit Sicherheit zu den komplizierteren Herausforderungen jeder Legislatur. Das war auch jetzt der Fall. Es war mit Sicherheit 2014 auch der Fall. Zu den Abläufen werden wir bestimmt noch ausführliche Debatten führen.
Der kommunale Finanzausgleich macht den zweitgrößten Titel des Landeshaushalts nach den Personalausgaben aus. Das zeigt, um wie viel es geht. Mit knapp 2 Milliarden € haben wir hier einen großen Posten zu verteilen, der auch gerecht verteilt werden muss. Da gibt es natürlich diverse Interessen, die auch hin und wieder einander gegenüberstehen.
Das Ganze hat im letzten Jahr, in den letzten Monaten viel Arbeit und auch viel Streit bedeutet. Umso froher bin ich, dass es uns gelungen ist, zu einem Ergebnis zu kommen, hinter dem nicht nur die drei