Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ - So steht es in Artikel 16 a Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Und in Absatz 2 geht es weiter:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Nun ist Deutschland bekanntlich von Staaten der europäischen Gemeinschaften und einem vollends sicheren Drittstaat, nämlich der Schweiz, umgeben. Von daher verbleibt für die Gewährung von Asyl oder auch subsidiären Schutz kaum Spielraum.
Meine Damen und Herren, der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird. Und bevor Sie sich aufregen: Das ist die einfachgesetzliche Konsequenz aus den klaren Worten unseres Grundgesetzes.
§ 18 des Asylgesetzes regelt, wie die Grenzbehörden unser Land vor unbefugten Grenzübertritten zu schützen haben.
In direkter Folge dieser Entscheidung reisten allein zwischen dem 4. und 6. September 2015 mehrere Zehntausend Personen aus Ungarn kommend über Österreich illegal nach Deutschland. Die Gesetzeslage war damals klar, und sie ist es bis heute. Diese Personen hätten nach Grenzübertritt zurück nach Österreich geschoben werden müssen.
Diese Tage im September 2015 waren der Beginn einer bis dahin nie gekannten Massenmigration aus Drittstatten nach Deutschland. 1.871.097 Asylanträge wurden seitdem gestellt. Von diesen rund 1,9 Millionen Asylanträgen entfielen 70.668 im Zeitraum von 2015 bis zum 30. Juni 2019 auf Schleswig-Holstein.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sah sich die Landesregierung dann bemüßigt, in den Vorbemerkungen wortreich ihre Position zur Flüchtlings- und Asylfrage darzulegen. Diese Vorbemerkungen, Frau Heinold, sind jedoch nur bedingt erkenntnisreich, allerdings durchaus entlarvend.
So führt die Landesregierung etwa aus, warum Menschen ihre Heimat verlassen: Krieg, Verfolgung, Hunger und - Sie sagten es eben - einschneidende klimatische Veränderungen seien Fluchtursachen. Nun, einschneidende klimatische Veränderungen waren in den vergangenen Jahren wohl kaum für die Migrationsbewegung nach Deutschland verantwortlich. Ich darf vor allem feststellen: Warmes Wetter in Afrika oder im Nahen Osten ist kein Grund für Asyl- oder Schutzgewährung in Deutschland.
Sie bestätigen das ja selbst. Tatsächliche Gründe für Migration sind - ich zitiere - nach Erfahrung der Landesregierung Krieg, Vertreibung, Verfolgung, Hunger und Armut, also eben nicht das Klima. Hunger und Armut sind zwar tragisch, aber eben
Die Landesregierung führt weiterhin aus, dass vor dem Hintergrund der diversen Ursachen für Migrationsbewegungen in der Welt die Grundlage für ihr Handeln reine Menschlichkeit sei. Hier zeigt sich: Sie praktizieren Gesinnungsethik statt Verantwortungsethik. Moralinsaures Gutmenschentum stellen Sie über die Verantwortung für das eigene Volk.
Ja, liebe Moralisten und Zwischenrufer, Herr Harms, der vermeintliche Migrationsgrund „klimatische Veränderungen“ gehört offenbar nicht ein einziges Mal zu den tatsächlichen Erfahrungen der Landesregierung. Die Erwähnung in diesem Zusammenhang stellt also bestenfalls zynisches Wunschdenken der Flüchtlingslobby dar, hat aber weder mit der Realität noch mit unserer Anfrage irgendetwas zu tun.
Wer Moral über das Recht stellt, verliert beides, sagte unlängst der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen.
Unsere Gesellschaft kann nur stark bleiben, wenn die Regierung Moral nicht über das Gesetz stellt, wenn sich diese Gesellschaft nicht von emotionsgeleiteten Politikern und Gruppenentscheidungen Meinungen vorschreiben lässt.
(Beifall Claus Schaffer [AfD] - Martin Ha- bersaat [SPD]: Wer klatscht da? Ist Ihnen das nicht peinlich? - Unruhe)
Zwar stellt die Landesregierung fest, dass sich Bund und Länder der steigenden Anzahl vollziehbar Ausreisepflichtiger bewusst seien und ihr mit einer Ausweitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen begegnet werde.
Die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen sei zuletzt gestiegen, sagt die Landesregierung. Doch das stimmt nur zum Teil. Hier einmal die realen Zahlen und harten Fakten aus der Antwort der Landesregierung: Im Zeitraum 2014 bis Mitte 2019 wurden insgesamt 32.914 Asylverfahren negativ beschieden. Demgegenüber stehen im gleichen Zeitraum lediglich 9.056 Aufenthaltsbeendigungen und nur 2.291 tatsächlich vollzogene Abschiebungen.
Meine Damen und Herren, die bittere Wahrheit ist: Nur in 7 % der negativ beschiedenen Asylverfahren erfolgt tatsächlich eine Abschiebung. Die überwiegende Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber ist immer noch hier. Zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren gehört, dass abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden. An diesem Punkt scheitert die Regierung Günther bis heute.
Meine Damen und Herren, schon 2014, also noch vor der Merkel‘schen Grenzöffnung, betrugen die Gesamtausgaben des Landes für Asyl und Migration insgesamt immerhin schon 75 Millionen €. 2015 waren es über 272 Millionen €, im Jahr 2016 fast 594 Millionen €, 2017 368 Millionen €, 2018 280 Millionen € und im vergangenen Jahr immer noch 262 Millionen €.
- Herr Dr. Stegner, summa summarum hat die Flüchtlingskrise das Land in den vergangenen sechs Jahren die stolze Summe von fast 2,2 Milliarden € gekostet.
Dass davon 1,1 Milliarden € vom Bund erstattet wurden, ist nur ein sehr schwacher Trost, denn auch das waren Steuergelder, die anteilig aus SchleswigHolstein kamen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung eine Reihe von Ausnahmen gar nicht erst aufgeführt hat - wobei dahingestellt bleiben kann, ob sie es nicht konnte oder ob sie es nicht wollte. Denn während beim Verwaltungsgericht immer noch näherungsweise
ausgewiesen wird, wer mit Asylangelegenheiten beschäftigt ist und was das kostet, nämlich knapp 12 Millionen € im Abfragezeitraum, sieht sich die Landesregierung in anderen Bereichen außerstande, für eine entsprechende Transparenz zu sorgen. Frau Heinold, beispielhaft sei hier der Eiertanz genannt, mit dem Sie sich im letzten Jahr um eine Aussage drückten, wie viele Lehrkräfte aufgrund der Beschulung von Flüchtlingskindern zusätzlich benötigt wurden.
Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage des Landes ist es wichtig zu wissen, wie viel die diversen Leistungen im Bereich Asyl und Integration ausmachen. Genau hier sorgt unsere Anfrage für Transparenz.
Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, ob wir uns weiterhin eine rechtswidrige Migration nach Schleswig-Holstein und eine derart laxe Abschiebepraxis leisten können.