Protocol of the Session on August 26, 2020

(Heiterkeit SPD)

Ich möchte für Erkenntnisgewinn sorgen. Ich habe schon in meiner Rede eben versucht darzustellen, dass in § 5 a Absatz 3 deutlich geregelt ist, dass es immer noch einen analogen Zugang zu den Unterlagen geben soll. Jetzt stellen Sie es wieder bewusst falsch da. Deswegen frage ich Sie, ob Sie es gelesen haben.

- Ich habe es gelesen, und ich habe gelesen, dass die Auslegung von Plänen möglich sein kann, und zwar an einem zentralen Ort in Schleswig-Holstein - in der Landesplanungsbehörde oder in einer anderen Behörde, vielleicht Wasserschifffahrtsamt oder Landwirtschaftskammer; keine Ahnung, was Ihnen einfällt. Sie haben doch gehört, was der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein hier gesagt hat. Er hat doch ausdrücklich ausgeführt, dass das, was Sie 2018 auf den Weg gebracht haben, schon jetzt nicht mehr barrierefrei ist, dass die Menschen von der Möglichkeit der Partizipation ausgeschlossen sind. Und dann ist Ihre Lösung, es irgendwo im Keller der Landesplanungsbehörde auszulegen. Das ist jetzt ein guter

(Kirsten Eickhoff-Weber)

Weg. - Das halte ich für ein Gerücht. Die Barrieren, die Sie aufbauen, werden eher höher, als dass sie kleiner werden.

(Beifall SPD)

Ich habe § 5 a so gut gelesen, dass ich sogar weiß, dass Sie nach zwei Jahren eine Evaluation und prüfen wollen, ob das erfolgreich war. Die Prüfung brauchen Sie doch gar nicht mehr. Hier haben alle gesessen und gesagt, dass das Verfahren so, wie es jetzt war, nicht gut war. Die Kommunalos haben gesagt: Die Daten reichen nicht, die technische Ausstattung der Vertreter reicht nicht. Der Naturschutz hat gesagt, dass es so nicht reicht und nicht möglich ist. Der Behindertenbeauftragte hat Ähnliches gesagt. - Sie können noch so grinsen wie ein Honigkuchenpferd, es bleibt doch Tatsache, dass es schon jetzt Probleme gibt, die Sie mit Ihrem § 5 a verschärfen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kilian?

Ja, natürlich, gerne.

Das ist keine Zwischenfrage, sondern eine Zwischenbemerkung. - Zunächst zum Thema Lächeln die persönliche Anmerkung, dass in der SPDFraktion das Lächeln bekanntermaßen verkehrt herum getragen wird. Aber daran sollen Sie sich nicht stören.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ist das so?)

Ich weise kurz darauf hin - Sie haben es in Ihrem Redebeitrag selbst sehr deutlich gemacht -: Offensichtlich können wir in Schleswig-Holstein sehr froh sein, dass die SPD dieses Land nicht mehr regiert.

Wenn Sie Öffentlichkeitsbeteiligung so verstehen, dass man Unterlagen in irgendeinem Keller irgendeiner Landesbehörde auslegt, zeigen Sie, dass Sie offensichtlich überhaupt nicht wissen, wie Verantwortung und in irgendeiner Art und Weise zukunftsgerichtete Verwaltung in Schleswig-Holstein aufgestellt ist. Wir können froh sein, dass kein Ministerium mehr von einem Sozialdemokraten geleitet wird. - Vielen Dank.

- Diese Bemerkung muss ich nicht unwidersprochen aushalten. Wenn Sie sich schon die Stellung

nahmen der Städte und der kommunalen Vertreter ansehen, dann schauen Sie sich doch auch die Stellungnahme der Stadt Neumünster an, einer ordentlich aufgestellten Planungsverwaltung, die feststellt, wie ungeschickt und wie wenig bürgerfreundlich das von Ihnen gewählte Verfahren zur Digitalisierung ist. Ich habe die Stellungnahme dabei, wir können gleich gern zusammen hineingucken. Hier wird beschrieben, dass eine wirkliche Identifizierung der Maßnahme am Wohnort gar nicht möglich ist, weil das so kompliziert ist. So viel zum Thema bürgerfreundlich und modern. Dann müssen die Instrumente funktionieren, dann müssen die Instrumente stimmen. Sonst kann man das nicht machen.

Zur Beteiligung im Keller: Sie waren doch bei der Anhörung dabei. Sie haben doch auch gehört, was der Behindertenbeauftragte beschrieben hat, nämlich wie schwierig es für die Menschen ist. Nehmen Sie das Kellerbild als Synonym. Die Anführungszeichen, in denen ich gesprochen habe, haben Sie nicht gehört, aber manch anderer hat sie gewiss gehört.

(Beifall SPD)

Ich sage Ihnen: Mit Blick auf die Verfassung müssen Sie den § 5 a aus dem Gesetzentwurf herausnehmen, weil das echt nicht geht. Aber auch den § 13 a Landesplanungsgesetzentwurf müssen Sie streichen, denn diese Experimentierklausel ist ein Trojanisches Pferd. Damit sollen in den Wahlkreisen Geschenke verteilt werden. Das ist völlig in Ordnung, denn wir brauchen Instrumente für die Herausforderungen, wir brauchen Möglichkeiten, um den Kommunen, die etwas wagen wollen, die Möglichkeit dazu zu geben. Das muss aber transparent und nachvollziehbar sein. Gucken Sie sich die Stellungnahmen aus den Kreisen des Hamburger Rands an. Dort ist genau das formuliert. Eine irgendwie geartete Klausel geht nicht. Es muss der Rahmen für diese Klausel beschrieben werden.

Außerdem stellen Sie fest, dass Sie Experimente auf den Weg bringen, und zwar ohne Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ohne Beteiligung der betroffenen Kommunen und Städte. Das kann nicht sein. Es muss immer eine Beteiligung gesichert werden. Lesen Sie Ihr Gesetz, da steht es so drin. Weiterhin hat es hier die Forderung des Landesjugendrings gegeben, die besagt, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen unbedingt gewährleistet werden muss, wenn in den Kommunen Experimente gemacht werden, denn da machen im Moment Generationen Experimente für die kommenden jungen Leute. Die müssen beteiligt werden. Das muss gesichert werden.

(Kirsten Eickhoff-Weber)

Sorgen Sie dafür, dass das unzweifelhaft ist. Vielleicht nehmen Sie auch noch die Ergebnisse der zuständigen Ministerkonferenz mit. Dort ist immer noch nichts entschieden. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist ein Verfahren nach Gutsherrinnen- und Gutsherrenart. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Bernd Voß das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, nach dem aufgeregten Beitrag muss man wieder runterkommen und deutlich machen: Die Möglichkeiten ändern sich, die Zeiten ändern sich, und auch ein Landesplanungsgesetz muss letztlich durch die Digitalisierung und die Experimentierklausel angepasst und fit für die Zukunft gemacht werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)

Ich darf die einzelnen Punkte zur Digitalisierung aufführen: Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes regeln wir, dass bei fertigen Verordnungen nur bekannt gegeben werden muss, dass und wo sie im Netz steht. Sie können dann digital eingesehen werden. Das wird unter anderem bei der Veröffentlichung des LEP und den dazugehörigen Regionalplänen, aber auch bei den Teilplänen erhebliche Papiermengen sparen. Das, was hier geändert wird, das gilt im Grunde auch für andere Punkte -, entspricht dem Stand zeitgemäßer Verwaltung und dem Informationsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern.

Ja, man kann darüber diskutieren, inwieweit man sich auch in den Ämtern und in den Kreisen der Zeit entsprechend anpassen sollte und dass man Räume braucht, in denen jeweils Einsicht gegeben werden kann. Ich glaube aber nicht, dass Sie hier von irgendwelchen Kellern reden und so ein Gruselgesetz aufzeigen sollten - was Sie anscheinend gern machen.

In einem nächsten Punkt geht es um die Anpassung der Beteiligungsfristen. Okay, bei Flexibilisierung werden wir Grüne erst einmal ein bisschen nervös und horchen auf. Es geht bei der Möglichkeit zur Fristverkürzung darum, dass wir eine Höchstfrist bekommen. Die Mindestfrist ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz. Das wissen Sie alle. Es ist

richtig, dass Umweltverbände und verschiedene Akteure sich zeitlich an die Frist halten müssen. Sie wissen aber genauso, dass es letztlich im Ermessen der Landesplanungsbehörde liegt, wie weit die Frist verkürzt wird.

Wenn sich etwas überhaupt nicht bewährt, dann kann ein Gesetz geändert werden. Ich glaube aber, das ist gut und richtig, um Landesplanung schneller zu machen und auch um schneller mehr Rechtsklarheit zu schaffen.

Eine weitergehende Änderung ist hier bereits mehrfach angesprochen worden: Im Gesetzgebungsverfahren besteht die Möglichkeit, die Auslegung von Planungsunterlagen ausschließlich auf das Internet zu begrenzen. Das ist von der Jamaika-Koalition eingebracht worden. Wenn man genau schaut, was dort steht, dann sieht man: Es muss bekannt gegeben werden, dass diese Veröffentlichung jetzt im Internet erfolgt. Diese Veröffentlichung reduziert auf das Internet kann nur bei fortgeschrittener Planung und erneuter Auslegung sowie in der jetzigen Situation von landesweiten und/oder lokalen Ausgangsbeschränkungen erfolgen.

Ich glaube, das ist wichtig: Das ist eine Kann-Bestimmung. Damit kann die Landesplanungsbehörde im Ermessen verantwortungsbewusst darangehen, handeln und genau die Punkte ansehen, bei denen man auf Digitalisierung und Verkürzung setzt. Ich glaube, man muss einmal sehen, wie weit die Menschen in der digitalen Welt angekommen sind und dort arbeiten und welche Möglichkeiten wir durch sie haben, Prozesse rechtssicher zu machen und zügiger abzuarbeiten.

In zwei Jahren gibt es einen Bericht der Landesregierung. Um es im Klartext zu sagen: Das ist dann der Zeitpunkt, an dem das Gesetz wieder angepasst werden kann, wenn es sich nicht bewährt hat.

Im Antrag der SPD sehe ich, dass eine öffentliche Auslegung in Papierform bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wieder eingeführt werden soll. Wenn ich dann sehe, dass wir 84 Ämter und 64 amtsfreie Gemeinden plus Verwaltungsgemeinschaften haben, dann sind das 148 Druckexemplare bei 3.500 Seiten Papier. Das ist - bei Teilauslegung - am Ende ein Lkw, der unnötig mit Papier gefüllt wird.

Es passt nicht in die Wirklichkeit, die Digitalisierung in politischen Sonntagsreden heilig und groß zu reden sowie dazu zu stehen, wenn es dann aber konkret um die Umsetzung geht, die in diesem Gesetz angepackt wird, alles doch beim Alten zu lassen.

(Kirsten Eickhoff-Weber)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)

Auf die Experimentierklausel will ich nur ganz kurz eingehen. Ich habe es das letzte Mal schon sehr eindringlich gesagt: Sie entstammt unserem Wahlprogramm, und sie ist auch in der Landesentwicklungsstrategie intensiv angemahnt und durch den Koalitionsvertrag jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es ist schon gesagt worden: 15 Jahre sind eine lange Zeit. Wir werden erheblich schnellere Anpassungen brauchen, allein wenn wir an die Energiewende und das Klima denken. Insofern ist es einfach richtig und gut, die Experimentierklausel hier einzuführen. Ich will keinen Hehl daraus machen, dass wir alles andere als glücklich darüber sind, dass nur in der Begründung steht, dass wir eine angemessene fachliche und wissenschaftliche Evaluierung brauchen.

Zum Schluss: Wenn ich sehe, wie die SPD an das Thema Experimentierklausel herangeht, dann verstehe ich die Haltung der SPD einfach nicht. Sie erinnert mich ein bisschen an die Kernbotschaft anno 1957. Ich glaube, es war im Adenauer-Wahlkampf der CDU: keine Experimente! Ich glaube, so an dieses Thema heranzugehen, das geht nicht. Dafür sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu groß. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe)

- Ich störe ungern; aber auch ich möchte gern etwas zu unserem Gesetzentwurf sagen.

Meine Damen und Herren!

„Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.“

Dieser kluge Satz hätte von mir sein können, ist er aber nicht. Er ist zitiert, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ah!)

Es ist ein sehr, sehr kluger Satz.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denn: Es wird deutlich - auch heute -, dass Jamaika für die positive Weiterentwicklung des echten Nordens etwas tut. So richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Ausweisung von Gewerbeflächen gelten. So weit, so gut. Aber heute geht es nicht um den Landesentwicklungsplan an sich, sondern primär um das Landesplanungsgesetz.