Lassen Sie uns versuchen, uns hinter dem Schulgesetz zu versammeln. In § 4 Absatz 13 des Schulgesetzes ist geregelt:
„Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1913, federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss ausdrücklich nicht zur abschließenden Beratung zu überweisen. Das findet das Einverständnis des Hauses. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/1966, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird auch hier nicht gewünscht, eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag, Drucksache 19/1964, dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Mir ist vorgeschlagen worden, dass der Antrag Drucksache 19/1964 dem Bildungsausschuss überwiesen werden soll. Gibt es dazu geschäftsordnungsmäßige Bemerkungen? - Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Waldinger-Thiering!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Wir haben vorhin eine neue Sammeldrucksache bekommen, Drucksache 19/2004 (neu). Da ist das wieder drin. Ich schlage vor, dass wir genauso abstimmen, wie es in der neuen Sammeldrucksache drin ist, und wir die Empfehlung der Fraktionen annehmen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist der Wunsch der Ausschussmitglieder von Jamaika, den Antrag im Ausschuss zu beraten und darüber nicht heute in der Sache abzustimmen.
Ich darf fragen, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass wir Drucksache 19/1964 dem Bildungsausschuss überweisen? - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer der Überweisung von Drucksache 19/1964 an den Bildungsausschuss zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/2004 (neu). Ich weise auf eine Änderung hin: Bei TOP 3 muss es heißen: Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 19/1963 (neu). Weiter weise ich darauf hin, dass wir Punkt 12, Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein, Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1964, aus der Sammeldrucksache herausnehmen, weil wir den Antrag eben an den Ausschuss überwiesen haben.
Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Dies ist offenbar nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/2004 (neu) mit den eben genannten Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, dass das einstimmig so beschlossen ist, und danke Ihnen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird seine nächste Tagung am Mittwoch, dem 18. März 2020 um 18 Uhr durchführen.
- Habe ich 18 Uhr gesagt? - Ich wollte nur einmal prüfen, ob Sie um 13:30 Uhr noch alle aufpassen. Das ist der Fall. Wir fangen natürlich wie immer um 10 Uhr an.