Freiwillige Beteiligung muss endlich wieder gestärkt werden. Eine positive finanzielle Beteiligung der Kommunen könnte über Änderungen bei der Gewerbesteuerzerlegung, wie von Sachsen-Anhalt vorgeschlagen, erreicht werden. Wir haben weiterhin noch eine ganze Reihe anderer Dinge zu überprüfen.
Die Energiewende ist eine große Herausforderung für uns alle hier im Land. Die Klimakrise bedeutet für uns, den Bürgerinnen und Bürgern zuzuhören, zu lernen und zu überzeugen, dass wir es mit klarem Willen, Zielen, Kompetenz und konkreten wirksamen Schritten schaffen können, die Dekarbonisierung bis 2050 zu erreichen. Wir schaffen es aber nicht, indem wir immer wieder Debatten über Geisterstrom anzetteln.
Energiewende und gutes Klima sind, auch wenn es manchmal holpert, etwas für Mutige. Mut für die Zukunft! Ich glaube, da will jeder dabei sein. - Vielen Dank.
Bevor wir weitermachen, einen Moment bitte! Es ist sehr unruhig im Saal. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche - auch auf der Regierungsbank - nicht so laut zu führen und den Rednerinnen und Rednern die Möglichkeit zu geben, ihre Reden zu halten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Akzeptanz bei Windenergie, das Thema Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Thema. Es ist gut, dass wir darüber reden. Es ist auch gut, dass jetzt auf Bundesebene einmal verstärkt darüber geredet wird, denn viele Menschen sind natürlich in Sorge. Sie sind in Sorge darüber: Was passiert da eigentlich in Sichtweite meines Grundstückes? Was passiert mit meiner Gesundheit? Wie sieht es mit Immobilienwerten aus? Deswegen ist es gut, dass wir uns über dieses Thema verstärkt Gedanken machen.
Wir als FDP-Fraktion sind offen für eine Neuregelung der finanziellen Beteiligung an Windkraftanlagen der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
- Danke. - Die Lösung muss aber nach unserem Dafürhalten drei Kriterien erfüllen: Die finanzielle Beteiligung sollte erstens bundeseinheitlich erfolgen. Darin besteht zugleich ein Unterschied zur SPDFraktion; wir sind für eine bundeseinheitliche Lösung. Zweitens darf die Lösung nicht zu steigenden Strompreisen führen. Drittens sollten die Windenergieanlagen durch solche Regelungen wirtschaftlich nicht komplett unmöglich gemacht werden. Das schließt eine Reihe von Modellen aus.
Rein regionale Ansätze zur Erhöhung der finanziellen Beteiligung an Windkraftanlagen lehnen wir wie ich eben sagte - ab. Das hätte nämlich zur Folge, dass unterschiedliche Anforderungen an die finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen für die Windparkprojektierer führen würden. Die Ausschreibung für den Erhalt einer EEG-Förderung ist aber bundesweit konzipiert und setzt ein Level Playing Field voraus. Daher streben wir eine bundesweite, einheitliche Lösung an.
Unserer Ansicht nach - das schreiben wir auch im Alternativantrag der Koalition - sollte eine Reform des Gewerbesteuerrechtes vorangebracht werden. Durch eine veränderte Verteilung oder Zerlegung der Gewerbesteuer könnte eine teilweise Verlagerung der Besteuerung erreicht werden, nämlich weg vom Sitz des Windanlagenbetreibers, mehr hin zum Standort der Windräder. Das wäre eine sehr akzeptanzfördernde Maßnahme.
Ich halte den Vorschlag des BWE durchaus für akzeptabel, 1 bis 2 % des jährlichen Umsatzes einer Windenergieanlage für Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung im Sinne regionalwirtschaftlicher Effekte im Gebiet der Standortgemeinden und der angrenzenden Gemeinden zu verwenden.
Meine Damen und Herren, ich will auch nicht versäumen, diese sehr erfolgreichen Bürgerwindparks made in Schleswig-Holstein zu erwähnen. Bürgerwindparks in Eigeninitiative sind echte Akzeptanzheber und bringen durch die Wertschöpfung ganze Regionen voran. Die Einrichtung einer Servicestelle für Bürgerwindparks auf Bundesebene wäre wirklich sehr zu begrüßen.
Es sollte aber auch allen klar sein, dass sich Akzeptanz für Windkraftanlagen nicht pauschal erkaufen lässt. Akzeptanzsteigernde Maßnahmen sollten daher nicht ausschließlich über finanzielle Beteiligungen von Anwohnern gedacht werden. Deshalb sind wir sehr dafür, umfassende öffentliche Anhörungen durchzuführen, wie es auch bei den Regionalplänen geschieht. Das ist absolut wichtig und richtig. Daneben müssen das Land und die Vorhabenträger weiter frühzeitig informieren. Sie müssen die Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Planungsvorhaben sicherstellen.
Meine Damen und Herren, es ist ja so: Je früher schutzwürdige Aspekte wie Schallschutz, Denkmalschutz, Naturschutz und so weiter berücksichtigt werden können, desto eher können Konflikte vermieden werden und desto eher kann die Akzeptanz vor Ort gesteigert werden. Wir fordern daher mit unserem Antrag, dass die Informations- und Beteiligungspflichten bereits in den ersten Planungsphasen der Vorhabenträger bundesweit einheitlich geschaffen werden.
Darüber hinaus haben wir uns hier im Landtag auch gemeinsam darauf verständigt, im Haushalt Mittel für eine unabhängige Clearingstelle für Fragen des Windkraftausbaus zur Verfügung zu stellen. Die Stelle soll bei Konflikten moderieren und vermitteln. Sie soll Kommunen und Bürger beraten. Die Stelle soll parallel zur Festsetzung der Regionalpläne Wind ihre Arbeit aufnehmen. Ich denke, das ist
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er enthält konkrete Punkte, nicht nur einen Prüfauftrag, sondern mit ihm geht es konkret voran. Ich bitte deshalb um eine breite Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern früh haben hier vor dem Landeshaus Bürgerinnen und Bürger aus den vom Windkraftausbau besonders stark betroffenen Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Dithmarschen demonstriert. Sie haben den Herrn Ministerpräsidenten daran erinnert, dass er seine Wahlkampfversprechen seit zweieinhalb Jahren bricht. „1.200 m Abstand zur Wohnbebauung!“, war 2017 noch die Parole der CDU. Angesichts von Windkraftanlagen mit Höhen von über 200 m kann das nur eine Minimalforderung sein.
Eine Rednerin erinnerte Herrn Günther daran, dass er ihr den größeren Abstand zur Wohnbebauung mit Handschlag versprochen habe. Ein Handschlag zähle in Dithmarschen noch etwas, sagte sie. - Meine Damen und Herren, ein Handschlag des Ministerpräsidenten zählt nichts mehr. Das war die bittere Erkenntnis der Demonstranten gestern.
Die gestrigen Worte von Herrn Günther klangen wie Hohn in den Ohren der Betroffenen. Er stünde hinter den Regionalplänen, fände diese verantwortbar. Buhrufe mit Pfeifkonzert waren die umgehende und unmissverständliche Antwort auf diese bürgerferne Ignoranz. Ein Demonstrant nahm ihm schließlich das Mikrofon weg.
Es ist nämlich nicht ehrlich, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, einerseits Bürgernähe zu behaupten und andererseits eiskalt weiter die Interessen der Windkraftlobby voranzutreiben. Was Sie hier seit Regierungsübernahme veranstalten, nennt man gemeinhin Heuchelei.
rung ein Zeit- und Mengengerüst für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2040 und/oder 2050. So ganz klar wird das in Ihrem Antrag nicht. Doch Sie übersehen dabei, dass es im Land schon ein Gesetz gibt, in dem zumindest bis 2025 ein Ausbauplan festgeschrieben wird.
In diesem Gesetz stehen 37 TWh, das soll das Ziel sein. Das Land liegt aktuell grob bei der Hälfte. Das Ziel ist sowieso nicht mehr zu schaffen. Das ist Planwirtschaft, wie sie im Buche steht.
Und wenn die Landesregierung davon dieses Jahr nicht abrückt, also 2020, dann haben wir sogar einen lupenrein planwirtschaftlichen Fünfjahresplan.
„Die planwirtschaftliche Festschreibung dieses Ziels nimmt uns doch auch die notwendige Offenheit für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt …“
- Das könnte von mir kommen, kommt aber vom Kollege Oliver Kumbartzky von der FDP. So gesprochen im Februar 2017 in der Plenardebatte zur zweiten Lesung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Damals waren Sie natürlich noch in der Opposition.
Aber in zweieinhalb Jahren Regierungszeit haben Sie es noch nicht einmal versucht, dieses planwirtschaftliche Monstrum wieder auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Herr Kumbartzky. Sie sagten damals auch - ich darf wieder zitieren -:
„Und trotz des Wegwerfens von Strom im Wert von über 900.000 € täglich in Schleswig-Holstein wird das planwirtschaftliche 300-%- beziehungsweise 37-TWh-Ziel für erneuerbare Energien nun gesetzlich festgeschrieben. Ich frage mich, warum Sie das gesetzlich festschreiben wollen.“
- Das ist alles richtig, liebe FDP. Deshalb frage ich mich, warum Sie an diesem Gesetz und an seinen genauso unsinnigen wie bürgerfeindlichen 37TWh-Ziel überhaupt noch festhalten.