Meine Damen und Herren, für die AfD steht die Familie im Mittelpunkt. Eine gute Familienpolitik muss die Familie als sinn- und wertestiftende Keimzelle der Gesellschaft unterstützen und finanziell dort stärken, wo dies notwendig ist. Das gilt ganz besonders für die originären Bedürfnisse der Kinder, die Zeit und Zuwendung ihrer Eltern brauchen. Es muss auch in unteren und mittleren Einkommensschichten möglich sein, zukunftsgerichtet für eine große Familie zu sorgen, ohne sich dabei
einem Armutsrisiko aussetzen zu müssen. Krankheit - das wissen wir - kann ein solches Armutsrisiko sein.
Die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug des Kinderkrankengeldes ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein, um die finanzielle Situation von Familien mit Kindern zu verbessern. Für die Eltern erkrankter Kinder käme eine Erweiterung des Bezugszeitraums für das Kinderkrankengeld einer deutlich verbesserten sozialen Absicherung gleich.
Wir folgen der Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Wir folgen auch der Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und dem Wunsch sehr vieler betroffener Eltern.
Lassen Sie uns bitte im Interesse der Eltern und Kinder unseres Landes über die näheren Details unseres Antrags und natürlich auch des Alternativantrags, den ich im Zuge unserer parlamentarischen Initiative ausdrücklich begrüße, im Sozialausschuss reden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der Oberziele, die wir als Jamaika-Koalition haben, und das ist auch das Ziel der demokratischen Parteien. Ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, dazu heute einen gemeinsamen Antrag vorzulegen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
Berufstätigen Eltern muss die Möglichkeit gegeben werden, bei ihren kranken Kindern zu Hause oder im Krankenhaus zu bleiben, um das Kind bei einer Krankheit pflegen zu können. In den meisten Fällen bleibt ein Elternteil des erkrankten Kindes zu Hause. Das ist gelebte Praxis.
Laut Bundesgesetzbuch sind die Eltern, die das Kind betreuen, von der Arbeit freigestellt, im günstigsten Fall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt trotzdem weiter. Eventuell angefallene Überstunden müssen dann nicht eingesetzt werden.
Sofern diese Option vertraglich nicht gegeben ist, kann ein Versicherter Leistungen aus der GKV beziehen, denn gesetzlich Versicherte bekommen auf Antrag das sogenannte Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes.
Gesetzlich versicherten Eltern stehen aktuell für jedes Kalenderjahr zehn Arbeitstage pro Elternteil zu. Alleinerziehende GKV-Versicherte haben einen doppelten Anspruch von 20 Tagen. Bei mehreren Kindern steigt der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 25 Arbeitstage pro Elternteil und entsprechend bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage. Eine Ausnahme besteht für die Eltern von schwerstkranken Kindern, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben. Hier ist die Zahlung von Kinderkrankengeld Gott sei Dank unbegrenzt.
Wohlgemerkt: Das alles gilt nur für die Mitglieder und Familienversicherten der gesetzlichen Krankenkassen unter Vorlage eines ärztlichen Attests und der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. So weit zum Status quo.
Jetzt zu einem ersten Ansatzpunkt, den wir als veränderungswürdig bewerten: Wichtig und wünschenswert wäre für uns, dass innerhalb des PKVSystems vergleichbare Leistungen angeboten werden.
Darüber hinaus bekräftigen wir die Forderung, die auch der Petitionsausschuss des Bundes 2018 angeregt hat, die Altersgrenze um zwei Jahre zu erhöhen. Auch Kinder, die das 12. und 13. Lebensjahr erreicht haben, brauchen elterliche Pflege und Betreuung im Krankheitsfall. Anspruch auf Leistungen hätten Versicherte dann bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wichtig ist uns bei dieser Diskussion auch, dass eine Evaluation vom Bund durchgeführt wird, wie oft das Krankengeld nach § 45 SGB V beantragt und genehmigt wird, und die darüber Aufschluss gibt, inwiefern die bestehenden Höchstgrenzen überschritten werden.
Klären wollen wir auch den Fall eines gemischten Elternpaars, wenn der eine Partner Mitglied der GKV und der andere Mitglied der PKV ist und das Kind beim GKV-Elternteil lebt und selbst privat versichert ist. Es ist eine Ungerechtigkeit, dass die gesetzlich versicherte Mutter dann kein Kinderkrankengeld bekommt. Da muss man nach Mitteln und Wegen suchen, wie wir es hinbekommen, dass wir diese Ungerechtigkeit eliminieren und den Eltern wirklich gleiche Chancen geboten werden.
(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dennys Bornhöft [FDP] und Jet- te Waldinger-Thiering [SSW])
Zudem möchten wir, dass das Verfahren, das zurzeit unendlich bürokratisch ist, durch den Einsatz digitaler Medien oder Hilfsmittel vereinfacht wird, sodass Eltern sich nicht scheuen, dieses Geld, das ihnen zusteht, zu beantragen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich noch einmal bei den anderen demokratischen Fraktionen, dass wir es geschafft haben, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten kümmern uns um die Familien, das ist klar. Familienpolitik ist vielfältig und hört nicht beim Kita-Ausbau oder beim Elterngeld auf. Auch in der Gesundheitspolitik müssen wir die Familien in den Blick nehmen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.
Vor allem jetzt im Winter sind viele Mütter und Väter wieder stark gefordert. Die Erkältungsviren sind in den Kitas und Schulen unterwegs, und wir haben gerade wieder die Grippe im Umlauf. Durchfall, Fieber, Mittelohrentzündung: Das kennen alle Eltern. Wenn ein Kind krank ist, mit Halsweh, Husten oder Fieber im Bett liegt, braucht es seine Eltern an der Seite. Jeder Mutter und jedem Vater ist das ein Anliegen, und er oder sie kümmert sich um das kranke Kind und pflegt es wieder gesund.
Für die berufstätigen Eltern - das gilt besonders für Alleinerziehende - wird eine längere Betreuung der Kinder aber oft zum Kraftakt. Hier kann das Kinderkrankengeld helfen, die Sorgen zu mindern und den eigenen Lohnausfall im Falle der Pflege und Betreuung des erkrankten Kindes zu kompensieren. Es soll in sozialer Not schützen, damit die Eltern sich voll und ganz auf die Gesundung ihres Kindes konzentrieren können.
Diese Lohnersatzleistung greift aber momentan nicht in jeder Situation. Auch ein 13-jähriges Kind kann mit hohem Fieber und Gliederschmerzen zu Hause im Bett liegen, weil es die Grippe hat, und braucht seine Eltern. Wer die Grippe einmal durchgemacht hat, weiß, dass man in dieser Situation sehr geschwächt und auf Hilfe angewiesen ist und nicht allein sein will - vor allem nicht als Kind. Jede Mutter und jeder Vater möchte wirklich bei dem Kind sein. Das geht in dieser Situation allerdings nur, wenn man seine Urlaubstage dafür opfert oder sich unbezahlt freistellen lässt, denn hier greift das Kinderkrankengeld nicht mehr.
Es ist bereits gesagt worden: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat aufgrund einer Petition über die Altersgrenzen beim Kinderkrankengeld diskutiert und unterstützt die Forderung zur Heraufsetzung der Altersgrenze über das zwölfte Lebensjahr hinaus. Auch wir Sozialdemokraten sehen das so und fordern eine Diskussion darüber, welche Altersgrenze die richtige ist. Ab wann können Väter und Mütter ihre erkrankten Kinder ohne schlechtes Gewissen zu Hause lassen, damit keine Lohneinbußen entstehen?
Eine weitere Regelungslücke entsteht, wenn zum Beispiel eine Mutter das bei ihr lebende Kind zu Hause gesund pflegen möchte, das Kind aber aufgrund der Einkommensverhältnisse durch den Vater privatversichert ist. Auch wenn die Mutter gesetzlich versichert ist, erhält sie dann nicht das Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld ist nämlich an den Versichertenstatus des Kindes gebunden, obwohl die Familienversicherung hier die gleichen Kosten entstehen lassen würde.
Es ist jedenfalls wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Deshalb wollen wir den Gesundheitsminister mit unserem Antrag auffordern, hier noch einmal mit seinen Kollegen in den anderen Ländern zu sprechen. Um die Lebenswirklichkeit in den Familien zu verbessern, wäre es wichtig, wenn der Anspruch auf das Kinderkrankengeld unabhängig vom Versichertenstatus des Kindes gelten würde.
Dann wäre die Problematik vom Tisch, dass die PKV einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nicht vorsieht. Das hätten wir dann erledigt. Solange das aber noch nicht umgesetzt ist, sollte diese Regelungslücke geschlossen werden.
Auch Familien mit schwerstkranken Kindern, die ohnehin viel Leid zu tragen haben, können wir noch besser unterstützen. Wenn ihr Kind zum Beispiel Krebs hat und wochenlang im Krankenhaus behandelt werden muss, greift das Kinderkrankengeld nicht. Die Zahlung ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Auch hier müssen wir noch einmal genau hingucken, denn erst wenn eine Heilung ausgeschlossen ist und die Lebenserwartung wenige Wochen oder einige Monate beträgt, erhalten die Eltern mit dem Kinderkrankengeld eine finanzielle Unterstützung. Auch hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf.
Wir können noch einiges zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun. Ich habe auch Anregungen erhalten, dass die zehn Tage Kinderkrankengeld im Jahr pro Elternteil sehr knapp sind, weil vor allem kleinere Kinder mehrere Infekte im Jahr durchmachen und dann die Kinder schon am Anfang des Jahres diese Mittel aufbrauchen.
Lassen Sie uns daher diese sinnvollen Anregungen, die wir hier diskutieren, mit dem Gesundheitsminister auf Bundesebene voranbringen. - Frau Präsidentin, Sie haben es gerade gesagt: Wir haben unseren Antrag Drucksache 19/2011, weil er seine Erledigung gefunden hat, zurückgezogen. Wir reden jetzt nur noch über den Antrag Drucksache 19/2021. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen und Männer sind gleichberechtigt - theoretisch jedenfalls. Die AlleinernährerEhe gehört in die Vergangenheit. Wir Grüne wollen, dass Frauen auch materiell auf eigenen Beinen stehen und abgesichert sind.
Wer aber bleibt in der Familienphase meistens zu Hause? - In der Regel sind es weiterhin die Mütter. Es gibt aber Entwicklungen in der Familienpolitik. Es gibt die Elternzeit, und inzwischen gehen viele junge Männer - jeder dritte - in Elternzeit. Wir können nur alle ermutigen, von diesem rechtlichen Anspruch, so gut es irgend geht, Gebrauch zu machen
Wenn die Kinder krank werden, brauchen sie jemanden, der sich um sie kümmert. Da gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. Ich möchte nicht alles wiederholen, was die Kollegin Rathje-Hoffmann und der Kollege Heinemann ausgeführt haben. Im Moment ist es so, dass es maximal zehn Tage gibt. Für Alleinerziehende sind es nach unserer Recherche 20 Tage. Das ist ganz schön knapp, wenn ich mir angucke, wie häufig gerade kleine Kinder Infekte mit nach Hause bringen. Insofern ist es sinnvoll, dass wir uns darüber unterhalten zu gucken, ob es bei 25 oder 50 Tagen einen Deckel geben sollte. Es ist klar: Das sind gute sozialpolitische Errungenschaften. Es ist aber unsere Aufgabe, immer wieder nachzusteuern und zu gucken, wo es Verbesserungen geben kann.
Gerade eben ist es schon gesagt worden: Uns ist an unserem Antrag wichtig, dass wir einmal über die Dauer sprechen und darüber, ob es sinnvoll ist, die Altersgrenze anzuheben. Vor allen Dingen freue ich mich ganz besonders, dass es uns gelungen ist, eine Verständigung darüber zu finden, dass es nicht mehr so wichtig sein sollte, wie die Eltern versichert sind. Es sollte insbesondere für die Kinder, die ihre Eltern zu Hause haben wollen, nicht ausschlaggebend sein, ob die Eltern nun privat oder gesetzlich versichert sind. Bei uns steht das Kind im Mittelpunkt, das unabhängig vom Versichertenstatus der Eltern gut versorgt werden sollte.