Wir haben Personalengpässe, die die Bettennutzung einschränken, und wir haben in der Vergangenheit die Problematik gesehen und waren dagegen, dass beispielsweise die Kinderstation in Eckernförde geschlossen wurde. Das sahen einige Jamaikaner nach der Landtagswahl plötzlich anders - aber Schwamm drüber: Das ist Vergangenheit.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hat auf die Notwendigkeit hingewiesen: Von einer leistungs- und aufwandsgerechteren Verteilung der Investitions- und Betriebsmittel würden im Besonderen die Krankenhäuser der Kinderheilkunde überproportional profitieren. Das heißt, dass die Sicherstellungszuschläge in der Fläche, die der Gemeinsame Bundesausschuss einräumt, zur Aufrechterhaltung der pädiatrischen Versorgung ergänzt werden müssen. Genau hier müssen wir ansetzen.
Eine Verbesserung der Situation ist schon jetzt durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz der Großen Koalition erreicht worden. Durch die Heraus
nahme aus den DRG ist jetzt eine vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten möglich. Das Pflegestellen-Förderprogramm sowie die Finanzierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sollen hier ebenfalls helfen.
Die Reform der Pflegeausbildung enthält nun auch die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildungsvergütung. Das muss ebenfalls genutzt werden. Damit sind die Krankenhäuser in der Pflicht, die Ausbildung neuer Pflegekräfte voranzutreiben und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte durch ein gutes und kluges Personalmanagement weiter zu verbessern.
Eine Spezialisierung oder Zentralisierung insbesondere in der Kinderintensivmedizin kann knappe Personalressourcen sinnvoll bündeln, BoardingHouse-Konzepte können bei einer zentralisierten Versorgung sicherstellen, dass die Eltern in räumlicher Nähe zu ihren Kindern bleiben.
Was können wir weiterhin tun, meine Damen und Herren? Auch die Erprobung von alternativen Versorgungsmodellen, wie zum Beispiel der Einsatz von Gemeindeschwestern oder die Implementierung von Videosprechstunden/Telemedizin zur Versorgung leichterer Erkrankungen und damit zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in der Kinderheilkunde können ein guter Weg sein. Eine spürbare Entlastung der pädiatrischen Versorgungssituation kann auch durch eine regelmäßige telemedizinische Vernetzung zwischen Krankenhäusern für Kinder- und Jugendmedizin und dazugehörigen Kinderärzten sowie der Grundversorgung ohne Kinderheilkunde erreicht werden - jedenfalls punktuell.
Was das DRG-System aktuell angeht, ist zu erwähnen, dass beispielsweise der Wechsel vom DRGSystem 2018 auf das von 2019 in Summe mit einer verbesserten Gesamtvergütung für Patienten bis 16 Jahre verbunden war. Das kann man daran sehen, dass durch diese Änderung im System 100 Millionen € mehr zugunsten von Kindern unter 16 Jahren verteilt wurden. Das ist der richtige Weg.
Die Kalkulation von Behandlungskosten folgt einem Vollkostenansatz der Krankenhäuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen. Schön, aber in Schleswig-Holstein fallen ein Drittel aller Fälle in der Pädiatrie und Kinderchirurgie in Kliniken mit privater Trägerschaft an. Die nehmen überwiegend nicht an der Kostenkalkulation teil. Deswegen fordern wir Sozialdemokraten, aus Fehlern zu lernen, und treten gegen weitere Privatisierung und für Rekommunalisierung ein.
Wir sind für eine verbesserte Vergütung teilstationärer medizinischer Leistungen für Kinder und Jugendliche. Wir Sozialdemokraten erwarten mit der jährlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems und dem besonderen Fokus der Kinder- und Jugendmedizin, die Abbildung der kinder- und jugendmedizinischen Leistungen sukzessive und kontinuierlich von Jahr zu Jahr zu verbessern.
Wir haben auf Landes- und Bundesebene noch viel zu tun. Unser gemeinsamer Antrag zeigt jedenfalls den Weg dazu auf. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie reagieren völlig anders auf Schmerzen, Fieber und Unwohlsein. Sie brauchen eine besondere Fachlichkeit, eine besondere Sensibilität in der Behandlung und Einfühlungsvermögen, und dafür braucht das Personal Zeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso schlimmer ist es - das ist im Sozialausschuss berichtet worden -, dass wir in diesem Bereich zu wenig Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte haben. Die kleinen Patientinnen und Patienten leiden unter dieser Situation. Das muss geändert werden.
In der ambulanten und der stationären Behandlung von Kindern und Jugendlichen brauchen wir flächendeckend ein ausreichendes und qualifiziertes Angebot. Deswegen macht Sinn, was in unserem Antrag steht: sektorenübergreifend zu gucken, wo ambulante, stationäre und tagesklinische Bereiche
Ich habe bei diesem Thema den Eindruck, dass es sich nicht um kleine Steine, sondern um riesige Felsbrocken handelt, die wir aus dem Weg räumen müssen, damit Patientinnen und Patienten vernünftig behandelt werden können. Wer sich auch nur ein kleines bisschen in Krankenhäusern auskennt, weiß, das pädiatrische Abteilungen überhaupt nicht kostendeckend arbeiten können, auch wenn sie es wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist ganz klar: Das DRG-System gehört dorthin zurück, woher es gekommen ist, es muss abgeschafft werden. Es ist gescheitert, damit kommen wir nicht weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Beispiele hierfür sind insbesondere die Bereiche Pädiatrie, um die es im vorliegenden Antrag geht, und die Geburtshilfe, die uns in der letzten Legislaturperiode lange Zeit beschäftigt hat. Beide Bereiche sind klassische Beispiele dafür, dass es so nicht funktioniert, beide müssten aber, gerade weil es um Patientinnen und Patienten in einer besonders sensiblen Situation geht, besser ausgebaut werden, weil sie sonst zu Sorgen und Ängsten bei denjenigen führen, die dort behandelt werden müssen oder die dort Familienangehörige haben. Wie bisher kann es nicht weitergehen.
Wenn diese Bereiche auf der Kippe stehen, ist das doch für uns ein Handlungsauftrag. Deswegen ist es richtig, dass das Ruder komplett herumgerissen wird. Das haben wir getan, es ist eine Initiative gestartet worden. Ich bin froh, dass diese Initiative gestartet worden ist, denn es wird ein langer Weg sein, dieses System vom Kopf auf die Füße zu stellen, damit die Pflegekräfte, die Ärztinnen und Ärzte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten haben.
Deswegen haben wir Grüne seit Jahren einen gültigen Parteitagsantrag, der dazu führt, dass die Grundfinanzierung in den Kliniken - 24/7 - gewährleistet ist.
- Vielen Dank für die Unterstützung, sehr solidarisch, Frau Kollegin Pauls. Die Grundfinanzierung muss gewährleistet sein. Das wäre der erste Schritt.
Mir ist völlig egal, wer das DRG-System erfunden hat - es hat ausgedient, es ist einer der krassesten gesundheitspolitischen Fehler, von denen ich jemals gehört habe.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Mitglieder des SSW- Distriktes Flensborg Øst. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage den Beitrag für meinen Kollegen Dennys Bornhöft vor.
Die derzeitige Struktur der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist nunmehr über 15 Jahre alt. Nicht nur wegen des Zeitverlaufs, sondern auch aufgrund vielerlei Fehlentwicklungen, welche vielerorts zu Fehlanreizen wie Leistungserweiterungen aus rein ökonomischen Gründen unter gleichzeitigem Abbau von Personal führen, bedarf das bestehende Krankenhausfinanzierungssystem einer grundlegenden Novellierung. Zu einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung in den Städten sowie auf dem Land gehört allerdings auch ein gesunder Wettbewerb. Zu einem gesunden Wettbewerb gehört wiederum aber auch ein fortlaufender Anpassungsprozess an aktuelle Gegebenheiten. Nichtsdestotrotz dürfen wir die Patientenbedarfe nicht vergessen.
Die Presseberichterstattung über die deutschlandweite Situation in der Kinderheilkunde im „Deutschen Ärzteblatt“ hat uns alle aufhorchen lassen. Auch wenn es in den pädiatrischen Klinikabteilungen in Schleswig-Holstein nicht zu den beschriebenen Schieflagen kam, müssen wir die Entwicklungen weiter im Auge behalten. Wir müssen dafür sorgen, dass eine hohe bedarfsorientierte Versorgung im Land gesichert ist.
Der Ehrlichkeit halber müssen wir aber auch klar sagen, dass das Land hier nur eingeschränkt Abhilfe schaffen kann. Neben Bundesratsinitiativen, wie sie der vorliegende Jamaika-Alternativantrag vorsieht, dem sich jetzt auch die Opposition - SPD und SSW - angeschlossen hat, kann das Land nur dort tätig werden, wo es rechtlich möglich ist, also im Moment schwerpunktmäßig in der Krankenhausplanung.
Genau mit diesem Mittel hat die Landesregierung die Normauslastung sowohl im Bereich der Kinderheilkunde als auch im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 80 % auf 75 % herabgesetzt. Hierdurch wurde sichergestellt, dass einerseits genügend Betten zur Verfügung stehen und andererseits auf höhere Auslastungsspitzen reagiert werden kann.
Vielerlei Aspekte müssen bei der Krankenhausfinanzierung beachtet werden, insbesondere für pädiatrische Einrichtungen. Auch wenn der Unterschied zwischen der Erwachsenen- und Kindermedizin für manch einen gering erscheinen mag, so sind die Unterschiede im Hinblick auf das besondere ArztPatienten-Verhältnis doch groß. Neben der fachlichen Expertise braucht es in besonderem Maße eine emotionale Kompetenz und viel Geduld, und das kostet im Zweifel mehr Zeit.
Hieraus resultieren auch bis zu 30 % höhere Personalkosten im Vergleich zu einer Erwachsenenabteilung. Personalkosten machen bei Kinderkliniken bis zu 85 % der Gesamtkosten aus. Dieser tatsächliche Mehraufwand wird im heutigen DRG-System nicht bedarfsgerecht abgebildet.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Leistungsspektrum der Kinderheilkunde ein großer Leistungsanteil der Notfallmedizin zukommt, ein anderer großer Teil den saisonal-epidemischen Schwankungen, welche nur bedingt vorhersehbar oder gar planbar sind. In der Konsequenz sind die Vorhaltekosten im pädiatrischen Bereich oftmals höher als in anderen Fachbereichen. Problematisch ist dies, weil die Vorhaltekosten im jetzigen System nicht berücksichtigt werden. Dadurch bleibt es dann das unternehmerische Risiko der Klinikbetreiber.
Meine Damen und Herren, nach 15 Jahren sind reichlich Erfahrungswerte gesammelt worden, um sagen zu können, dass das geltende DRG-System nicht genug Rücksicht auf die Mehrbedarfe in den Kinderkliniken nimmt, auch nicht auf die Bedarfe der kleinen Patienten.
desausschuss erkannt. Sonst wären nicht zusätzliche Sicherstellungszuschläge in Höhe von jährlich 400.000 € für ländliche Krankenhäuser, die wegen ihrer Bedeutung für die zeitnahe Erreichbarkeit gestärkt werden müssen, getätigt worden. In Schleswig-Holstein sind neun Klinikstandorte davon betroffen gewesen. Von diesem Instrument sollten mehr Kinderkliniken, Kinderstationen profitieren.