Ebenso werden wir im nächsten Jahr im engen Austausch bleiben und Schulungen zur Kita-Datenbank durchführen, Auslegungshinweise für das Gesetz an die Jugendämter geben und Träger und Gemeinden bei der Anpassung der Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist das heute kein Schlusspunkt, sondern der Start in eine neue Zeit, was die frühkindliche Bildung in Schleswig-Holstein betrifft. Das haben viele Damen und Herren Abgeordnete vor mir gerade schon geschildert. Der Grundstein ist gelegt. Wir bieten Ihnen - auch der Opposition - an: Seien Sie mit an Bord, nutzen Sie diesen Grundstein, um darauf aufbauend mit uns weiterhin Schleswig-Holstein zu einem noch familienfreundlicheren Land werden zu lassen, in dem alle jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner beste Startchancen bekommen.
Wir alle gemeinsam - ich schließe die Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner ausdrücklich ein - haben das dafür notwendige bislang geleistet und werden auch in Zukunft hart daran arbeiten, dass Schleswig-Holsteins Jüngsten die besten Startchancen mit auf den Weg bekommen. Vielen Dank. Vielen Dank auch für die Geduld, dass ich meine Redezeit ein wenig überzogen habe.
(Heiterkeit - Lang anhaltender Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])
Lieber Herr Minister, die Technik hat zwischendurch den Geist aufgegeben. Wir haben auch nicht die Chance eines Videobeweises. Wir schätzen die erweiterte Redezeit auf gut 12 Minuten. Diese Zeit stünde allen anderen Fraktionen zur Verfügung. Aber ich sehe nicht - ich mache das einmal schnell -, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Bevor wir in die Abstimmung eintreten, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages unsere Landespastorin Frau Claudia Bruweleit und Herrn Landespastor Naß sowie unsere ehemalige Kollegin Frau Heike Franzen. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1890, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1699, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 19/1699, mit den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW, der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen der SPD-Fraktion in der Fassung der Drucksache 19/1847 angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne wieder die Sitzung und darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Es ist zwei Minuten nach 15 Uhr. Wir wollen langsam starten. - Bis sich auch die letzten Kollegen eingefunden haben, will ich schon damit starten, Gäste zu begrüßen. Auf unserer Besuchertribüne haben sich heute Nachmittag Mitglieder des Frauenbüros der Hansestadt Lübeck und Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Bosau eingefunden. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es war ein langer und beschwerlicher Weg, bis in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn gesetzlich eingeführt wurde. Er gilt seit Anfang 2015 und hat seinerzeit mit 8,50 € angefangen. Während Arbeitgeberverbände oder Wirtschaftsforschungsinstitute im Vorfeld die schlimmsten Befürchtungen für die Wirtschaft an die Wand malten und nahezu den Untergang des Abendlandes prophezeiten, wissen wir heute, dass es nicht so gekommen ist.
Im Gegenteil, der Mindestlohn wirkt. Und er wirkt sich positiv aus! Seit der Einführung haben rund vier Millionen Beschäftigte unmittelbar vom Mindestlohn profitiert. Unterm Strich ist festzustellen, dass die Zahl der Beschäftigten seit 2015 gestiegen ist; Gleiches gilt für das Stundenlohnniveau. Zu diesem Ergebnis ist jüngst die Mindestlohnkommission gekommen. Demnach hat der Mindestlohn sogar Löhne oberhalb der Grenze beeinflusst. Das heißt, viele Unternehmen hoben generell ihre Löhne an, um keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten zu haben.
Aber auch die deutsche Wirtschaft profitiert von der Einführung des Mindestlohnes; denn dadurch erhöht sich Kaufkraft. Der DGB geht davon aus, dass 1 ct mehr Mindestlohn einen Kaufkraftgewinn von 20 Millionen € im Jahr auslöst. Die Anpassungen des Mindestlohnes 2019 und 2020 werden nach deren Schätzung rund 1,7 Milliarden € zusätzliche Kaufkraft erzeugen. Unter dem Strich kommt das auch der Wirtschaft zugute.
Wir stellen fest: Der gesetzliche Mindestlohn hat mit seiner Einführung zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt geführt. Das war das vorrangige Ziel des Gesetzes. Aber auch hier gilt: Es muss ständig evaluiert und weiterentwickelt werden. Nur dann erfüllt es auch künftig sein Motto: „Gute Löhne für gute Arbeit!“
Der Gesetzgeber har seinerzeit ausdrücklich Ausnahmen festgelegt, die ihre Berechtigung haben oder hatten. Und damit komme ich zu unserem Antrag. Im § 22 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes ist festgelegt:
schlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.“
Anders gesagt: Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Dieser Passus wurde seinerzeit in das Gesetz aufgenommen, weil befürchtet wurde, dass es Jugendliche davon abhalten würde, weiter zur Schule zu gehen oder eine Berufsausbildung zu machen und sie stattdessen jobben gehen würden.
Nach unserer Auffassung zieht dieses Argument nicht; denn heute entscheiden sich immer noch die meisten Jugendlichen für den weiteren Schulbesuch oder eine Berufsausbildung - sofern Ausbildungsplätze vorhanden sind -, und das, obwohl die Ausbildungsvergütungen zum Teil niedriger sind, als wenn sie irgendwo jobben gingen und dort Stundenlöhne von 7 bis 8 € bekämen. Für uns als SSW bedeutet das, dass die Begründung für diesen Passus nicht mehr zutrifft.
Zudem sehen wir hier eine Ungleichbehandlung von Jugendlichen über und Jugendlichen unter 18 Jahren, obwohl sie die gleiche Arbeit machen. Das Ziel „Gleiche Löhne für gleiche Arbeit!“ läuft damit ins Leere. Das kann nicht gewollt sein.
Außerdem sind wir der Auffassung, dass diese pauschale Ausnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gegen das Gleichstellungsprinzip verstößt.
Deshalb fordern wir, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass auch Jugendliche ab 15 Jahren künftig den Mindestlohn erhalten. Die bisherige Altersdiskriminierung muss aus dem Gesetz heraus! Tragen sie dazu bei, das Gesetz noch ein Stück besser und noch ein Stück fairer zu machen und unterstützen Sie unseren Antrag! - Jo tak.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Wenn Jugendliche neben Schule und Freizeitgestaltung arbeiten, dann sind das in der Regel Jobs wie Zeitungen austragen, Regale in Supermärkten auffüllen oder unterstützende Tätigkeiten in der Gastronomie, der Landwirtschaft und der
Schleswig-Holstein ist ein mittelständisch sowie touristisch und landwirtschaftlich geprägtes Flächenland. Tourismus und Landwirtschaft sind Branchen, die saisonbedingte Mehrarbeit und Stoßzeiten mit sich bringen. - Gut für unseren Nachwuchs, der sich in dieser Zeit ein bisschen Taschengeld hinzuverdienen kann. Und: Gut für unsere Arbeitgeber, die in diesen Phasen Hilfstätigkeiten an Schülerinnen und Schüler übertragen können, ohne die Kostenbelastung eines regulär Angestellten zu haben.
Stellen wir uns doch einmal die Frage, warum unsere Kinder einem Ferienjob nachgehen oder in ihrer Freizeit nach der Schule arbeiten. Ganz ehrlich, liebe Eltern - auch hier im Plenarsaal -: Steht dahinter nicht auch ein erzieherischer Grund?
Wollen wir unseren Kindern nicht mit auf den Weg geben, dass das Geld sich nicht automatisch in Mamas und Papas Portemonnaie vermehrt und nicht, wie man umgangssprachlich sagt, auf Bäumen wächst? Die Wertschätzung für eigenständig verdientes Geld ist doch eine andere als die für gutgemeinte Geldgeschenke oder das saftige Taschengeld aus dem Elternhaus.
Verstehen sie mich nicht falsch: Jugendliche dürfen und sollen ihre Arbeitskraft nicht unter Wert verkaufen. Aber da sollten wir als Eltern und nicht als Politiker beratend hinter unseren Kindern stehen!
Ich finde schon, sie dürfen die Erfahrung machen, dass Geldverdienen nicht immer einfach ist. Auch solche Erfahrungen sind es doch, die unsere Kinder auf das wirkliche Leben mit all seinen facettenreichen Seiten vorbereiten. Wertschätzung, Respekt, verantwortungsvoller Umgang in allen Bereichen des Lebens sollten unsere Schützlinge von Haus aus mitbekommen. Dazu gehört, dass man nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes wählt und das Popöchen gepudert bekommt.
Ab 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer über 18 Jahren oder ausgebildete Arbeitnehmer über 9 €. Lieber Kollege Harms als Antragsteller, lieber Kollege Meyer als Redner, liebe Abgeordnete des SSW, Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Lohn zwischen 7 € und 8 € für Schülerjobs. Das trifft nicht immer zu beziehungsweise ist nicht allgemeingültig und trotzdem schon viel Geld.