Protocol of the Session on September 26, 2019

Meine Frage ist: Sie sagen ja, dass ich hier die Unwahrheit sage, dass ich unwahre Behauptungen aufstelle zu den Zitaten, die ich hier gebracht habe, aus dem Munde von Parteifreunden von Ihnen. Ich bitte Sie, mich hier und jetzt zu widerlegen.

- Das habe ich gerade versucht; denn Sie haben eben behauptet, dass wir die Lügenpresse - nein, Entschuldigung

(Lachen)

die Medien generell als Lügenpresse bezeichnen.

- Das habe ich nicht gesagt!

- Ich habe versucht, das klarzustellen, indem ich gesagt habe, dass es genau um einen Beitrag ging, bei dem eine Fälschung vorlag, genau um einen Beitrag. Sie können das bitte nicht generalisieren; denn wir tun das hier nicht.

- Und das ist auf AfD-Parteitagen nie geschehen, Herr Schnurrbusch?

- Darüber habe ich keinen Überblick, Herr Rossa. Ich bin nicht auf jedem Parteitag.

Aber da wir gerade bei dem schönen Thema Parteitag und Zulassung der Presse sind: Es wurde uns ja

(Volker Schnurrbusch)

auch vorgeworfen, dass wir die Presse nicht zulassen. Das hat übrigens eine große interne Diskussion losgetreten. Sie wissen, wo ich da stehe. Ich habe die Journalisten, die beim Landesparteitag vor Ort waren, auf dem gewählt worden ist, persönlich betreut. Mir ist es wichtig, einen offenen Dialog mit den Journalisten zu pflegen. Das mache ich seit 2013. Da können Sie jeden Journalisten auf der Pressetribüne fragen. Da herrscht ein offener Dialog, und da ist es mir auch egal, welche Zeitung oder welcher Sender das ist. Es ist ganz wichtig, dass wir uns auch auf Parteitagen öffnen. Dafür stehe ich ganz eindeutig.

(Zuruf SPD: Aber die anderen nicht?)

- Offenbar nicht jeder.

(Martin Habersaat [SPD]: So, jetzt ist mal hier Feierabend, Leute!)

- Jetzt ist noch nicht Feierabend, Herr Habersaat. Ich habe nämlich noch 50 Sekunden. Ich will nur ganz kurz anmerken: Zu behaupten, dass wir nun ausgerechnet einen Staatsfunk forderten, das ist geradezu absurd. Das ist nicht unser Traum, Herr Petersdotter, ganz bestimmt nicht.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

- Er sagte „Staatsfunk“. Es gibt ja Kollegen, die das jetzige öffentlich-rechtliche System als Staatsfunk bezeichnen. Das ist falsch; das sage ich auch ganz klar. Aber natürlich fordern wir eine grundlegende Reform von ARD und ZDF; das wissen Sie.

(Beifall AfD)

Da sind wir auch mit dem Ministerpräsidenten fast d’accord. Insofern sind wir die Letzten, die einen Staatsfunk wünschen. Das können Sie mitnehmen.

Das Institut heißt übrigens Institut für Staatspolitik und nicht Institut für Staatssicherheit.

(Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)

Diese Zeiten sind wirklich vorbei.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Landesregierung in Vertretung für den Minister Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien.

(Zuruf: Marathon! - Beifall CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Mir bleibt nach dieser Debatte nur, für die Landesregierung ein paar nüchterne Bemerkungen zum Gesetzentwurf der AfD zu machen. Es geht darum, dass Sie die Impressumpflicht der Verleger konkretisieren und verschärfen wollen. Der Vorstoß zielt auf die Pflicht der Presse zur Offenlegung ihrer Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse für bestimmte Druckwerke. Hierbei geht es vorgeblich um die Beteiligungsverhältnisse politischer Parteien unter konkreter Benennung der Höhe der Beteiligungen.

Schleswig-Holstein hat Anfang 2005 bereits die Pflicht zur Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Verlegerinnen und Verleger periodischer Druckwerke im Impressum eingeführt. Sie ist in § 7 Absatz 4 des Gesetzes über die Presse geregelt. Danach müssen Verlegerinnen und Verleger eines periodischen Druckwerks in regelmäßigen Zeitabständen im Druckwerk offenlegen, wer an der Finanzierung des Unternehmens wirtschaftlich beteiligt ist. Ausreichend ist die Wiedergabe der im Handelsregister eingetragenen Beteiligungsverhältnisse.

Nach dem hier vorgelegten Entwurf soll nun auch die konkrete Höhe der Beteiligung politischer Parteien offengelegt werden. Ferner sieht der Entwurf eine Verkürzung der bestehenden regelmäßigen Zeitabschnitte der Veröffentlichung bei periodischen Druckwerken für Parteien vor. Eine Offenlegung soll nunmehr in jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle des Druckwerks erfolgen.

Lassen Sie mich hierzu in Kürze Stellung nehmen und Ihnen noch einmal die Bedeutung der Presse in Staat und Gesellschaft vor Augen führen, und zwar so, wie das Bundesverfassungsgericht es bereits mehrfach getan hat.

Der Pressefreiheit kommt in unserem Land eine herausragende Bedeutung zu. Sie wird aus diesem Grunde nach Artikel 5 unserer Verfassung in besonderem Maße geschützt. Dort sind sowohl das Abwehrrecht der Presse gegen staatliche Eingriffe als auch die institutionelle Garantie des Pressewesens fest verankert. Die Freiheit der Presse ist nicht nur elementar für unsere Gesellschaft, sondern auch konstitutiv für unsere Demokratie.

(Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

(Volker Schnurrbusch)

Ohne sie wäre unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht denkbar. Der Staat ist daher zum Schutz dieser Institution verpflichtet.

Umfasst von dieser staatlichen Verpflichtung zum Schutz des Pressewesens ist auch die freie Entfaltung der Verleger und der Redakteure als Träger der Pressefreiheit im Dienste einer freien Meinungsbildung. Aus Sicht der Landesregierung ist daher zu fragen, ob ausgerechnet der freien Presse in Zeiten von Deregulierung und Bürokratieabbau diese zusätzliche Regulierung auferlegt werden sollte. Die Impressumpflicht dient eben nicht dem Anprangern, sie dient der Transparenz.

Nach Artikel 21 GG haben Parteien geradezu die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Medienbeteiligung politischer Parteien ist daher nicht nur ausdrücklich im Sinne der Verfassung, sondern sie kann nach geltender Rechtslage auch schon heute jederzeit und von jedermann eingesehen werden. Die Transparenz des Pressewesens, die dieser Entwurf angeblich herstellen soll, besteht bereits heute.

Vor diesem Hintergrund bleibt es Ihr Geheimnis, inwieweit und auf welche Weise eine verfassungsrechtliche Frage durch diesen Gesetzentwurf beantwortet werden soll. Mit Interesse wird die Landesregierung die weitere parlamentarische Befassung in den Ausschüssen verfolgen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 19/1718 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis morgen 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:52 Uhr

(Ministerin Karin Prien)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anlage Namentliche Abstimmung 69. Sitzung am 26. September 2019 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Drucksache 19/1521

Name Abstimmung Name Abstimmung

CDU Hans-Jörn Arp Abwesend

Tim Brockmann Nein

Johannes Callsen Nein

Claus Christian Claussen Abwesend

Wolf Rüdiger Fehrs Nein